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Pagina 9 di 12
Data: 16.01.1935
Descrizione fisica: 12
durch- gcfiihrt werden kann. Das Gefeit kann nie die ungeheuere Vielfalt des wirtschaftlichen Lebens und Alltags in Paragraphen kästen und kür alle möglichen Fälle schon im Urtext Vorsorge und Anordnung treffen. Die Leser werden in der vergangenen Woche beobachtet haben, daß diese Lücken ständig durch Aufklärungen und Beantwortung von Fragen der Banken und Exporteure durch das Finanz ministerium und die Banca d'Italia gefüllt wurden. Nachfosgend bringen wir wieder eine Reihe von Aufklärungen, welche die Banca

d'Italia dem Banco di Roma auf entsprechende Anfragen gegeben hat. Obligatorische Register für Export und Import. In diele vom Art. 12 des Denitendekretes varge^ch'iebenen stempekfreien Register sind alle den Export und Im'ort betreffenden Onera- tionen vom Tage des Inkrastt-etens des Artikels an einrutragen und zwar auch die Ove-otioncn mit Ländern, mit denen ein Zablnngs- oder Elearingabkommen besteht. Die Eintragungen hohen in chronalogilcher R''bensolge zu ae- kchehen. Sie mästen auck

von Fremdenverkehrs-Vropaganda- material Ins Ausland. Auch für dieies Material muß die norgefchrie- bene Bt'chein'auna angekordert werden, wobei zu beweisen ist. daß es kich »m eine Operation handelt, die keine Devisenabanbe ,»r Folge bat, weil die Ware gratis verleit wird. Die!-- An- forde'unaen lind nur an die Banea d'Italia >n richten, d-e nach Feststellung der Art des zum Veriand bestimmten Materials die Vescheini- auna erteilt, Lebensrenten jeder Art. — Hausmiekcnerträge. Das Finan,Ministerium gab

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