zurückgestellt. Der Mörder Güsters Eigenartige Rechtslage infolge der Äugend des Mörders Innsbruck. 10. Dezember. Cs mutet heute noch wie ein Wunder an. daß es gelungen Ist. den Mörder des Redak teurs Gufler ausfindig zu machen, gab es doch so gut wie keine Anhaltspunkte und Spuren, auf Grund deren man eine Ver folgung hätte elnleiten können. Ursprünglich stellte man Nachforschungen in ganz anderer Richtung an und verdächtigte einen Burschen, der sich in der fraglichen Nacht in Amras herumgetriebsn
hatte und dann etwas ver stört in den frühen Morgenstunden zu einem Arbeitskollegen auf das Innsbrucker Mittel gebirge gekommen war. Dieser Bursche, der wegen eines Eigentumsdeliktes kurz dgrauf verhaftet wurde, gab. über den Fall Gufler befragt, eine Reihe unhaltbarer ■ und sich widersprechender Alibiangabsn. auf die hin auf sich der Verdacht, er fei der Täter, noch mehr verdichtete, besonders, da er auch in der Folgezeit in Salzburg eine Rickeluhr zum Verkauf anbot. von der man annahm, daß sie die Nickeluhr Guflers
Immer jede ihm zugewiesene Stelle angenommen hatte. Alle diese „guten Eigenschaften' be wahrten Saurweln damals vor der Jugend- erziehungsanstalt. Aber auch beim Mord an i Gufler wird Saurweln, der zur Zelt der Verübung der Tat noch „jugendlich' war, recht gut durchschlüpfen. Selbst wenn für seine Tak nicht räube rischer Totschlag, sondern Mord als Quall- fikation angenommen werden sollte, könnte er nur mlk höchstens zehn Jahren bestraft werden. Er kann feines Alters wegen, Saurweln