nicht bezahlt werden konnten, weil die Zahlungen der italienischen Firmen, die Waren aus Oesterreich eingeführt haben und die sich verpflichten mußten, die Fakturen der österreichischen Lieferanten in Lire an die Banca d'Jtalia zu bezahlen, dazu bei weitem nicht hingereicht haben. Wie man erfuhr, betragen die Forderungen der Exporteure, unter denen sich auch nicht wenige Obst- und Weinhändler unserer Provinz befinden, welche im Verrechnungsverkehrs nicht bezahlt werden konnten, zirka 30 Millionen Lire. Boi
die Bezahlung an die Banca d'Jtalia zu machen und das vor geschriebene Formular ausfüllen und beim Zollamts vorweisen muß. noch der ita lienische Exporteur die Bezahlung durch die Banca d'Jtalia erhalten wird. Maßgebend ist aber nicht die Einfuhr oder Ausfuhr der Waren vom 24 März an. sondern ausschließ lich der Zeitpunkt des Abschlusses des Ge schäftes. der irgendwie bewiesen werden muß. Wann ist ein österreichischer Importeur ita lienischer Waren weiterhin noch verpflichtet, die Bezahlung
l. I. an abgeschlossen sind, darf der österreichische Importeur den Fakturen- preis nicht mehr wie bisher bei der österr. Rationalbank erlegen, sondern mutz sich an die Nationalbank um die Bereitstellung der Valuten zur Bezahlung der eingeführten Waren wenden, als ob nie ein Üeberein- kommen bestanden hätte. Dies hat zur Folge, daß die Forderungen aller jener italienischer Exporteure aus dem Clearing und somit aus der Befriedigung durch die Banca d'Jtalia ausscheiden, die ihre Waren auf Grund von Verträgen
, welche vor dem 1. Jänner 1932 und nach dem 24 März 1932 abgeschlossen sind, nach Oesterreich aus- geführt haben. Der bei der Banca d'Jtalia aus den Zahlungen der italienischen Impor teure zu bildende Fonds muß daher nur mehr für die Forderungen jener italienischer Ex porteure genügen, die ihre Waren auf Grund von zwischen dem 1. Jänner und 23. März l. I. abgeschlossenen Verträgen nach Oester reich ausgeführt haben oder noch ausführen. Welche italienische Importeure müssen noch die Bezahlung der aus Oesterreich
bezogenen Waren an die Banca d'Jtalia leisten? Für alle Warenlmporte aus Oesterreich, die auf Grund von Berträgen erfolgen, welche vor dem 24. März l. I. abgeschlossen wurden (also auch jene auf Grund aller Ver träge aus dem vorigen Jahre) muß solange von den Importeuren der Fakturenprei» kn Lire an die Banca d'Jtalia bezahlt werden, bis diese Zahlungen jene Höhe erreicht haben, die genügt» um die Guthaben der italienischen Exporteure, und zwar, wie oben erwähnt, nur jener, die Waren aus Grund