2.396 risultati
Ordina per:
Rilevanza
Rilevanza
Anno di pubblicazione ascendente
Anno di pubblicazione discendente
Titolo A - Z
Titolo Z - A
Giornali e riviste
Der Tiroler / Der Landsmann
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIR/1901/13_06_1901/SVB_1901_06_13_1_object_1939054.png
Pagina 1 di 8
Data: 13.06.1901
Descrizione fisica: 8
werden sollen; und geschieht dies nicht, so kann der Schaden nicht ausbleiben. So ist der Vogel für die Lust, der Fisch für's Waffer; wollten diese Wesen ihre Lebensweise vertauschen, sie giengen beide zugrunde. Es will darum auch der Grund und Boden von der menschlichen Gesellschaft ganz eigens behandelt werden, weil er eine eigene, von den übrigen Dingen total verschiedene Natur und Bestimmung hat. Tisch, Bank, Schuhe, Hose, Rock, Getreide, Fleisch u. dgl. dienen zur unmittel baren Befriedigung

sich, dass diese und damit auch die daraus ^verfertigten Gebrauchsgegenstände sammt und sonders auS dem Grund und Boden als ihrer gemeinsamen Ur quell e stammen. Grund und Boden hat die Bestimmung, unter der Zusammenwirkung von Natur und menschlicher Arbeit die verschiedenen Gebraüchsgüter immer wieder neu hervorzubringen. Diese Güter find beweglich, wie es ihr Zweck, der Gebrauch, verlangt; Grund und Boden ist un beweglich. Diese Güter sind vermehrbar und müssen es sein, und sie werden vermehrt

, in dem sie aus der bleibenden Urquelle, dem Boden, hervorgebracht werden; dieser wird nicht aus etwas anderem hervorgebracht, er ist schon durch die Natur gegeben, er ist unvermehrb ar. Dass Grund und Boden im Gegensatz zu den Gebrauchsgütern' u n b e w e g l i ch und uuver» mehr bar ist, muss für unsere Untersuchung ganz besonders sest inS Auge gefasst werden; denn diese natürlichen Eigenschaften des Bodens üben einen sehr großen, ja Maßgebenden Einfluss auf die Ent stehung höher Besitzschulden aus, unter der Voraus

setzung, dass Grund und Boden verschuldbar ist. b) Der Güterverkehr und das Gesetz von Angebot und Nachfrage. Die Warenpreise im Handelsverkehr werden (von der Güte und Qualität der Ware abgesehen) vorzüglich durch^oas Gesetz von An gebot und Nachfrage geregelt. Der Producent oder der Kauf mann bietet / die Ware an, der die' Ware braucht oder wünscht, fragt ihr nach; auf Seite des Ver käufers ist das Angebot, auf Seite des Käu fers die Nachfrage. Nun weiß jeder Bauer schon vom Viehmarkte her, dass

ist, dorthin werden auch die producierten Waren ge liefert. So hält dann das Angebot der Nachfrage wieder die Stange und wird der Ausgleich der Preise bewirkt. Ganz anders verhält es sich aber beim Verkehr mit Grund und Boden. Die Nach frage nach Grund und Boden ist groß; vielerorts (überall, wo gesunde sociale Zustände herrschen) ist sie sehr groß. Diese Nachfrage wird „Landhunger' genannt; der Landhunger ist als der Drang, ein Stück des gemeinsamen Vaterlandes als persönliches Eigenthum zu besitzen

1
Giornali e riviste
Der Tiroler / Der Landsmann
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIR/1902/21_10_1902/SVB_1902_10_21_3_object_1942847.png
Pagina 3 di 8
Data: 21.10.1902
Descrizione fisica: 8
, und aus diesem Pergleich kommt er zum Schluß, daß Grund und Boden (da er nur ein Rentenfond ist) die Forderungen des ihn be lastenden Hypothekenkapitals nicht befriedigen kann, daß er also nicht die Kapitalsschuld, sondern nur die Rentenschuld als Belastung verträgt. — Vogel fang geht in der Begründung seines Vorschlages einen ganz anderen Weg, worauf er wiederholt und mit Nachdruck aufmerksam macht, ein Zeichen, welche Wichtigkeit er seinem Beweisverfahren beilegt. „Wir suchen — schreibt er — wie in allen sozialen

Fragen (so.auch hier) die Lösung auf historischem (geschicht lichem) Boden.'*) „Es hieße ein Haus auf Sand bauen — schreibt er anderswo**) — wollte man die Grundgedanken der heute so dringenden sozialen Reform aus dem Gebiete willkürlicher Abstraktionen und Spekulationen entnehmen. Nur aus dem leben digen Genius (Geist) unseres Volkes, welcher in der Geschichte Gestalt angenommen hat, können wir die Analogien (Anwendung) für unsere Verhältnisse schöpfen. Äie verändert die Verhältnisse

werden kann.***) 6) Grund und Boden nach christlich-germa nischer Anschauung, a) Das Grundeigentum ein Amt im Dienste der Gesellschaft. Welches ist nun die in der Geschichte der ger *) Die Grundbelastung ?c. S. 4. **) Die sozialpolitische Bedeutung zc. S. II. ***) Die Grundbelastung zc.. S. 4. manischen (und slavischen) Völker begründete Rechts anschauung in Bezug auf Grund und Boden? — Grund und Boden durfte nicht nach dem Be lieben des jeweiligen Eigentümers geteilt, veräußert und noch weniger — worauf

es hier besonders ankommt — verpfändet werden. Der Grundbesitz war also der Verfügungsfreiheit des einzelnen entzogen, das Grundeigentum war gebunden. Dieser Beschränkung der Freiheit lag eine hohe soziale und sittliche Idee zu Grunde: das Grundeigentum des einzelnen wurde von den Ger manen (was es auch ist) als Teil des gesamten nationalen Bodens betrachtet, auf dem der Staat sich entfaltet, auf dem das Volk wohnt, und von dem es lebt. Grund und Boden hat darum für Staat und Volk die allergrößte Bedeu tung

; denn von seiner Blüte hängt zum größten Teile die Blüte des Staates und die Wohlfahrt des Volkes ab. Der nationale Boden wurde darum gewissermaßen als Eigentum der ganzen Nation an gesehen, und durfte der einzelne Teil desselben von seinem Privateigentümer nicht nach Willkür, sondern nur so behandelt werden, wie es imJnteresse der Gesamtheit gelegen war. Diese echt soziale und wahrhaft sittliche Auffassung hat sich bei allem Wechsel der Eigentumsverhältnisse, wie er durch die geschichtliche Entwickelung bedingt

2
Giornali e riviste
Der Tiroler / Der Landsmann
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIR/1907/19_12_1907/TIR_1907_12_19_6_object_159234.png
Pagina 6 di 12
Data: 19.12.1907
Descrizione fisica: 12
. Da muß ich Ihnen sagen, daß aus den dortigen Verhandlungen diese Mauserung vielleicht etwas durchscheint, aber nicht vollkommen ersichtlich ist. ES wurde dort ein ziemlich langer Antrag gestellt, in welchem die Forderunge» der Sozial demokratie in Bezug auf die Agrarfrage dar gelegt sind. Referent war der gegenwärtige Abgeordnete Dr. Ellenbogen. EL ist nun sehr bemerkenswert, daß der Herr Referent erklärt hat, diese Forderungen stehen vollkommen auf dem Boden des Base ler ProgrammeS

. Das war zu jenen gesprochen, welche auf die Marxistische Lehre von der Aus hebung deS Privateigentums an Grund und Boden eingeschworen find. Denn was verlangt denn der Baseler Kongreß vom Jahre 1869? Es heißt oort: „Der Kongreß erklärt, daß die Gesellschaft das Recht besitzt, das Privateigen tum an Grund und Boden abzuschaffen und in gemeinsames Eigentum umzuwandeln und erklärt ferner, daß diese Umwandlung eine Notwendigkeit ist.' Nach dem Referenten hat sich also der Parteitag auf den gleichen Marxi stischen Boden

ordneter Schramme!: Wir werden antwortenI) Darauf bin ich sehr gespannt. Sozialdemokratischer Aauervfaug. Ich komme nun zu einigen Ausführungen des Dr. Renner, von denen ich ganz offen sagen kann, daß sie mich sehr gefreut Hadem Er sagt (liest): „Unsere Politik geht also in erster Linie darauf aus, nicht etwa den Bauer von seinem Hause abzustisten, wie man das ihnen immer vorlügt, sondern ganz im Gegenteil, unsere Politik geht daraus: Grund und Boden in die Hand derjenigen, die ihn bebauen! Grund

und Boden in die Hand derjenigen zu bringen, di» den Boden wirklich pflügen wollen, sei cS als organisierte Arbeiterschaft, sei eS auch nach Umständen als sreie und einzeln lebende Bauern!' Es ist sehr schwach, aber es ist etwas. Er wird anerkannt: „als freier und einzeln leben der Lauer'. Nur wäre es hier, um aller Zweideutigkeit auszuweichen, notwendig ge wesen, daß der Herr Kollege gesagt hätte, ob auch ihm das nur so ein Ucbergangsstadium ist wie manchem andern. Denn in Deutsch land draußen heißt

. Die Herren haben sich, wenigstens in Deutschland, so ausgeredet. Sie haben ge sagt: Wir find dafür, daß der, der Arbeit leistet, auch im Befitze der Arbeitsmittel sei, aber als Gemeinschaft, als Gesellschaft. Und da» ist wiederum ew Hintertürchen für die Partei gewesen. (Rufe: Sehr richtig!) Wenn sie bei ihren Prinzipienreitern waren, haben sie gesagt: Ja, wir sind für das Grund eigentum, aber der Gesellschaft, und dann hat derjenige, der den Boden bebaut, das Eigen tum, nämlich daS Glied

3
Giornali e riviste
Der Tiroler / Der Landsmann
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIR/1901/04_06_1901/SVB_1901_06_04_1_object_1938993.png
Pagina 1 di 6
Data: 04.06.1901
Descrizione fisica: 6
ist; 3/ in Erwägung, dass die Verschuldung des Bauernstandes schon eine Höhe «reicht hat, welche die Fortexistenz desselben ernstlich bedroht erscheinen lässt, stellen die Unterfertigten den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: Der LandesauSschusS Mrd beauftragt, im Wege geeigneter Erhebungen festzustellen: 1. ob und inwieferne die freie hypothekarische Verschuldbarkeit von Grund und Boden ans die Verschuldung desselben von Einfluss ist; 2. ob dieser Verschuldung, sowie überhaupt dem Niedergange

deS Bauernstandes beim Fortbestand der Verschuldungsfreiheit gesteuert werden könne ; 3. wenn nicht, inwieweit der Verschuldbarkeit eine Grenze zu ziehen sei; . - . 4. ob die Beschränkung der Verschuldbarkeit für den Bauernstand mit socialen oder wirtschaftlichen Nachtheilen verbunden sei, und wenn „ja', mit welchen; ' ^^^ ^ 7 5. ob eine gesetzliche Einschränkung der Ver schuldbarkeit von Grund und Boden mit Erfolg durchgeführt werden könne, ohne dass zugleich eine Entschuldungsaction eingeleitet

den AnläsS. gegeben, liefert den Beweis, dass der Ver fasser heute den Standpunkt, welchen er vor Jahren in seinen agrarischen Schriften und im Landtage eingenommen, grundsätzlich aufgegeben hat. Früher war nämlich Herr Dr. von Grabmayr, besonders meinen Anträgen gegenüber, ein Verfechter der V er- schnld ungSfreiheit> Leute steht er bereits auf dem Boden der VerfchuldungSgrenze; auch waS die Frage betrifft,-^: e die Entschuldung deS überschuldeten Grundbesitzes durchzuführen fei, ist Dr. von Grabmayr

st e, und die Antwort daraus derfeste Ausgangspnn kt für alle weiteren Untersuchungen. Hier wird gefragt: ob und inwiefern die freie Hypothekarische Serschnldvarkeit von Hrnnd und Moden anf die Verschuldung desselben von Kinflnss ist. Der Klarheit halber, die hier von besonderem Werte ist, fragen wir zuerst: . Was ist die freie hypothekarische Verschuldbarkeit von Grund und Boden? - II. Was ist die freie hypothekarische SerschuldVarkett von Hund und ZZoden Die freie hypothekarische Verschuldbarkeit von Grund

und Boden besteht n ich t darin, dass der Grundbesitzer nach Belieben Geld leihen kann, soviel man ihm zu leihen gibt. Das kann ja ein anderer auch; das kann der Kaufmann, der Gewerbe treibende, das kann der Beamte, der Professor, der Privatier und der Bettler. Jeder, der nicht unter Cnratel ist, kann Geld leihen, soviel er will, wenn er es nur bekommt. Die freie hypothekarische Ver schuldbarkeit von Grund und Boden ist etwas ganz anderes. Die Werschuldvarkeit zunächst besteht darin, dass Grund

4
Giornali e riviste
Der Tiroler / Der Landsmann
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIR/1907/19_12_1907/TIR_1907_12_19_5_object_159232.png
Pagina 5 di 12
Data: 19.12.1907
Descrizione fisica: 12
des Abg. Dr. Schöpfer im Abgeordnetenhause am 22. November 1307.) HoheS Haus! Die Rede des Herrn Ab geordneten Dr. Renner ist, glaube ich, in rnehre^ ren Blättern ein „EceignlS' genannt worden. Ich stimme dem vollkommen zu. Sie war sin Ereignis besonders de!:segen, weil darin die sozialdemokratisch» Partei, und zwar, wie es geheißen hat, von „autoritativer Seite', nns ein Agrarprogramm bekanntgegeben hat. Meine Herren! Für bis Sozialdemokratie ist die Agrarfrage ein sehr schlüpfriger, eisiger Boden

, im Gegenteil, daß si? sehr eingehend zum Ausdruck kommen muß. Vor allem anderen wollen Sie, meine Herren, wohl beachten, daß zur Wohlfahrt des Bauernstandes die Festigkeit seines Besitzes durchaus gehört, unzertrennbar damit ver bunden ist. Ich spreche hierüber kein weiteres Wort; man kann jeden einzelnen Bauer fragen, was ihm das Liebste ist, er wird sagen: ,,Mein Hof ist mir daZ Liebste.' Des weiteren, und das geht die Sozialdemokratie hier mehr an, haben sie sich aus den Boden der Produktivität

des Grundeigentums gestellt; der Boden soll mehr tragen, damit die Bevölkerung mehr und billige Nahrung bekommt. Und nun ist ge rade sür die Lösung dieser Frage die Lösung der Befitzfrage eine unumgängliche Voraussetzung. Nun kommt der dritte Punkt, der es b sonders notwendig gemacht hätte, daß der Sprecher der sozialdemokratischen Partei die Frage des Grundeigentums, speziell des bäuer lichen Grundeigentums mehr einläßlich, nicht bloß so odenhin mit ewigen Phrasen behan delt. Das Wenige nämlich oder ew Teil

und klar die Frage an die Sozialdemokraten richten, o3 sie heute noch auf dem Loden stehen, auf dem sie früher standen, oder nicht. Die Herren Sozialdemo kraten möchten mit Ja oder Nein antworten auf die Frage: Sind Sie dafür, daß daS Privateigentum an Grund und Boden und insbesondere das bäuerliche Grandeigenta.« auf recht erhalten bleibe oder nicht? Sind Sie dafür, daß der bäuerliche Besitz noch mehr 5e festigt werde und daß die Bauernschaft wichsr und gedeihe, der Bauerngüter immer mehrere

Hannich. es wird wahr scheinlich der gegenwärtige Abgeordnete Han nich gewesen sein — hat ausdrücklich ge sagt: Diese Prinzipicnrrklärung „steht rein auf marxistischem Boden'. ES hat sich also damals die österreichische Sozialdemokratie an den Grundsatz gehalren — er >.st auch im Pro gramm ganz deutlich auSgesp^oÄen — daß oaS Prioateigeinum an den Acoeitsmttteln — unr die Sozialdciuokralen haben auch besonders Grund und Boden darunter versranden — ab zuschaffen sei. ?aS ist ihr Ziel. Und sie geben

5
Giornali e riviste
Der Tiroler / Der Landsmann
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIR/1907/19_12_1907/TIR_1907_12_19_7_object_159235.png
Pagina 7 di 12
Data: 19.12.1907
Descrizione fisica: 12
, daß er diesen Kapitalismus auf einem Boden behauptet hat, wo er lange nicht so zu Tage tritt. Er hat die Sache so dargestellt, als ob die Großbauern und Großadeligen die Kapitalisten wären und die kleinen Bauern die von ihnen Ausgebeuteten. Das ist aber nicht der Fall. EL gibt ganz gewiß auch einen Bodenia- pitaliLmuS. allein es hat mich sehr gewundert, warum mit keinem Worte von der eigentlichen Gedherrschaft die Rede war. Gegenwärtig hätten wir wirklich einen Anlaß, diese viel wichtigere und gefährlichere Seite

die grundlegende Frage und wenn das hohe Haus sich nicht daran macht, die Frage der Boden entschuldung zu lösen, so ist für die Dauer alle Arbeit umsonst, die Resorm aus agrarischem Gebiete, aber auch die 'Reform auf dem Gebiete der Arbeiterfrage. Wenn es aber gelingt, aus diesem Gebiete heilsam zu wirken, so haben auch die Arbeiter mittelbar davon de» größten Nutzen. Herr Dr. Renner hat die Ausgabe des AgrarprogrammS unter den Gesichtspunkt deS Konsums und der Produktion gestellt. DaS ist zwar eine einseitige

Auffassung. Grund und Boden ist nicht bloß da, um zu produ zieren, der produzierende Stand ist nicht bloß für den Konsumenten da oder um die Kon sumtion zu ermöglichen, er hat auch andere, sür die bürgerliche Gemeinschaft höchst wichtige Aufgaben. Aber es ist ganz richtig, die Pro- duktion^soll geregelt sein, daß viel und billig produziert wird. Ich sage ganz offen: Auch hier hätte der Sprecher der Sozialdemokratie sich auf Vogelsang berufen können, der eigentlich unsere Agrarpolitik eingeleitet

hat. Auch der sagt, eS solle der Grundbesitz im stände sein, viel und billig zu produzieren. Ist aber eine billige und fleißige Produktion bei unserer heutigen Bodenverschuldung möglich? Sie ist absolut unmöglich; denn heute muß der Bauer seinen Boden geradezu ausschinden, um über haupt etwas zu bekommen. Er hat ja kein Betriebskapital, denn wenn er eS hätte, dann hätte er keine Hypothekarschulden. Er braucht viel vom Ertrag, um die Zinsen zu zahlen, er muß den Wald angreifen, er kann seinen Boden nicht mehr

ordentlich bearbeiten, er bringt also weniger hervor und dennoch wird er genötigt, den Boden gewissermaßen auszu beuten — nicht wissenschaftlich (Heiterkeit), wie es in der früher zitierten Stelle geheißen hat, sondern wirklich ausschinden muß er den Boden, damit er den Schuldverpflichtungen gerecht wird. (Lebhafter Beifall und Zustimmung.) Es ist gesagt worden, daß die hypothekarische Schuldenlast des ländlichen Grundbesitzes über fünf Milliarden beträgt! ich glaube, sie be trägt schon über sechs

6
Giornali e riviste
Der Tiroler / Der Landsmann
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIR/1902/15_11_1902/SVB_1902_11_15_2_object_1943047.png
Pagina 2 di 12
Data: 15.11.1902
Descrizione fisica: 12
Seite 2 „Der Tiroler' Samstag, 15. Novemb r 1S02 eigentum in beliebiger Menge und auf beliebige Weise zu erwerben. Dabei machte sich das Recht des Stärkern immer zu Gunsten dieser letzteren Freihei (des Grunderwerbes) geltend; die römisch-rechtliche Freiheit des Grundeigentums führte zur Knechtung der mittleren und kleinen Grundbesitzer; sie führte zu deren massenhafter Depossedierung (Ver treibung von Grund und Boden) und . im gleichen Schritte zur Ansammlung von Latifundien in den Händen

seiner Abgaben und Dienst leistungen und die Einschränkung seiner Rechte finden im Eindringen römisch-rechtlicher Anschauungen ihre geschichtliche Erklärung. Nach und nach kam auch die so verhängnisvolle Gleichstellung des unbeweglichen Grundbesitzes mit dem beweglichen Vermögen auf Die Idee dieser Rechtsgleichheit führte zunächst zu einer dem deutschen Rechte unbekannten Art der Belastung von Grund und Boden, zur Hypothekar Verschuldung. Schon der Rentenkauf, die Belastung des Grundbesitzes mit ewigen

würde seiner Mittelstellung zwischen Bauerschaft und Landesherrn enthoben, das grundherrschaftliche Verhältnis wurde aufgelöst, die Lasten und Dienstbarkeiten, die darauf gründeten, wurden teils unentgeltlich aufgehoben, teils abgelöst. Damit war die Gebundenheit des Grundbesitzes beseitigt; Grund und Boden wurde als freies, unumschränktes Eigentum erklärt, über welches dem Eigentümer volle Verfügungs- lreiheit zustand; Grund und Boden wurde dem beweglichen Gute gleich gestellt; die Durch führung der Rechtsgleichheit

führte folgerichtig auch zur Anwendung der gleichen Erbteilung des römischen Rechts auf den Grundbesitz. Damit war Grund und Boden als frei veräußerlich, frei teilbar und frei verschuldbar erklärt. So war unter den Deutschen das römische Recht auch in seiner Anwendung auf Grund und Boden endlich zum Siege gelangt; es war zugleich der Sieg der Freiheitslehre, des sogenannten Liberalismus, weil es gelungen war (wie die Phrase lautet), den Bauernstand zu „befreien', ihm einen Grundbesitz als volles

durch die Erleichterung des Schulden- machens, wurde früher eingehend dargelegt. Keine der modernen agrarischen „Freiheiten' hat schneller und tiefer in die Verhältnisse eingegriffen, als die Verschuldungsfreiheit. Der fortgesetzten Natural- teilung widerspricht die Natur von Grund und Boden; dem freiwilligen Verkauf tritt häufig genug die den Bauern eigene Anhänglichkeit an die Scholle hemmend entgegen; die Verschuldung findet aber keine der artigen Hindernisse, sie hat freie Bahn und wird auf alle mögliche Weise

7
Giornali e riviste
Der Tiroler / Der Landsmann
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIR/1902/05_07_1902/SVB_1902_07_05_2_object_1942043.png
Pagina 2 di 10
Data: 05.07.1902
Descrizione fisica: 10
dazu gemacht, um . sie zu verkaufen und dadurch dem Vervrauch zuzuführen. Dabei kommt auch das Kapital, welches auf Erwerbung des Rohproduktes verwendet wurde, wieder herein, und kann eine darauf aufge nommene Schuld getilgt werden. Grund und Boden erfüllt: aber seine wirtschaftliche Aufgabe in ganz anderer Weise, nicht dadurch, daß er zu etwas an derem umgestaltet wird, wie das Rohprodukt, und darum auch nicht dadurch, daß dr dem Konsum (Verbrauch) zugeführt wird, wie die verschiedenen

Erzeugnisse der Natur und der Arbeit, sondern da durch, daß er, immerfort bleibend, jährliche Früchte bringt. Grund und Boden erfüllt also seine wirt schaftliche Aufgabe durch Hervorbringung einer jähr lich wiederkehrenden Rente und hat darum von wirtschaftlichem Erwerbsstandpunkte aus nicht Kapital-, sondern Rentenwert. In dieser Hinsicht hat also Rodbertus recht. Damit soll aber nicht gesagt sein, daß Grund und Boden nur mit Rente und nicht auch mit Kapital abgeschätzt

werden kann. Alles, was veräußerlich ist, kann mit Kapital bewertet und da rum auch mit Kapital beschafft, erworben werden. Darum ist die Ansicht des Rodbertus, daß Grund und Boden überhaupt,^ und nicht bloß in der vorhin genannten Hinficht, nur Rekten-, nicht auch Käpitalwert hat, unrichtig. Vom Erwerbsstandpunkte aus hat Grund 'und Boden für den Bebäüer nur Rentenwert; wenn das Grundstück aber zum Verkaufe gelangt, kann es gerade wegen seiner Rente und entsprechend deren Höhe und Sicherstellung mit Kapital abgeschätzt, bewertet

werden; e s h a t also auch K apitalwert. Aber auch abgesehen von diesem Falle des Grundverkaufes, ist Grund und Boden auch für den Besitzer — als Grundeigentum -— wertvoll, wie uns der sogenannte Landhunger be lehrt; und auch dieser Wert, wenngleich er nicht mit Geld bemessen werden kann, wird doch beim Kaufe mit Geld geschätzt, um seinetwillen wird Grund und Boden mit Kapital erworben. Der erste Grundsatz des Rodbertus: „Grund und Boden hat nicht Kapital-, sondern nur Renten wert-, ist also richtig vom Gesichtspunkte

des wirtschaftlichen Erwerbes auS; er ist hin gegen unrichtig, wenn damit die Bewertung von Grund und Boden mit Kapital überhaupt ausgeschlossen werden sollte, was von Rodbertus tatsächlich geschehen ist. > (Fortsetzung folgt.) f Wom Landtage. (Sitzung am 1. Juli.) ^ Vor Beginn der Tagesordnung geben die christlichsozialen Abgeordneten durch Dr. Kap serer die Erklärung ab, daß sie, um Mißverständnisses vorzubeugen, nicht gegen den Automobilsport und Der Aachtechner'sche Kreuzweg in der Pfarrkirche St. Mikolans

8
Giornali e riviste
Der Tiroler / Der Landsmann
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIR/1917/04_11_1917/TIR_1917_11_04_9_object_1959474.png
Pagina 9 di 12
Data: 04.11.1917
Descrizione fisica: 12
ausschließlich griechisch-katholi scher Religion und ruthenischer (ukrainischer) Nationalität. Die 10 Prozent Polen sind rö misch-katholisch. Was die Bodenbeschasfenheit anlangt, sin ken sich folgende Arten vor: zumeist Schwarz boden. dann leichter Sand- und schwerer Lehm boden. Das Klima ist streng, kurze Sommer, lange, kalte Winter bilden die Regel. Im vo rigen Jahre stieg an unserer Frontstellung die Kälte bis zu 30 Grad. Der Boden ist eine wahre Goldgrube. Trotzdem

, Rü ben, Kürbis (wenig), Futtergras. Die frucht bare Erde bedarf nicht häufiger Düngung. Ge wöhnlich wird der Boden jedes 4. oder 5. Jahr gedüngt. Kunstdünger verwendet der Bauer nicht. Auch fehlt die Abortjauche. Gewöhnt sich ja schon das kleine Kind daran, den Boden persönlich zu düngen. Aborte gibt es nicht. Als ich meine Bäuerin in den ersten Tagen meinem Aufenthaltes in Galizien nach dem Abort fragte, machte sie große Augen, zeigte mir ihre Felder und sagte: „Prosze Pnn!' (Bitte. Herr!) Die Leute

. Nicht weil der Boden nicht geeignet ist. auch nicht, wnl das Volk nicht Geschmack findet am Obst oder weil der Export zu beschwerlich ist. son dern einzig und allein deshalb, weil der Bauer nicht in den vernünftigen Obstbau einaeführt wird, Prozent Boden nehmen die Wälder em. Den weitaus größeren Teil des Waldbe lindes bilden Nadelwälder, die hier und da Mtt Laubholz durchwirkt sind, Kiefern. Fich ten und Weißtannen herrschen vor-, seltener, vo .ig vereinzelt, tritt die Lärche auf. Ihr wert volles Holz

chen Wert Ostgalizien als Speicherkammer Oesterreichs besitzt. Es wäre nur zu wünschen, daß die hemmenden Hindernisse, nanisntlich die schwerfällige, rückständige Bearbeitung des er giebigen Boden? mit tatkräftiger Unterstützung der Regierung beseitigt und verschiedene not wendige Verbesserungen entschieden in Angriff genommen würden. KÄlUW- WS MlMiliW- WMMM. Der Aucksac??ec?eh? den N'.indsstbel'üUe!. kn gestaltet. Vom Volksernährungsamt wur den die Landesstellen beauftragt, Merkblätter

9
Giornali e riviste
Der Tiroler / Der Landsmann
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIR/1902/19_07_1902/SVB_1902_07_19_2_object_1942148.png
Pagina 2 di 12
Data: 19.07.1902
Descrizione fisica: 12
,,D er Tiro ter' Samstag, 19. Iuü 1902 konnte ausreichen, um den Wahn zu zerstören, daß der Hypothekarkredit, „den Boden befruchte', wie die unter den Kapitalisten landläufige, von andern so oft gedankenlos nachgebetete Phrase lautet. Gewiß, in den Boden oder in den Betrieb hineingestecktes Kapital befruchtet den Hoden, mag es nun -aufge liehen sein oder nicht; aber der größte Teil des Hypothekarkredits, besser gesagt, der Hypothekar schulden, beruht nicht ans empfangenen Darlehen

, er ist nichts weiters als eine Wertteilung des Grund besitzes, die für den Eigentümer dadurch so empfind lich wird, daß dem Gläubiger (Miterben oder Verkäufer) ein der Schuld entsprechender Teil des GutSertrageS (Brutto- nicht Reinertrag) als Zins, eventuell auch als Rückzahlung, vorweg zuzuweisen ist. Also ni ch t befruchtet, sbndern nur belastet wird durch solche Schulden der Boden, und seinem Eigentümer der Briltto-Ertrag geschmälert, der Reinertrag (auch noch mehr) oft ganz weg gezogen. Rodbertus hat es leider

unterlassen, die sozial politisch wichtige Folgerung daraus zu ziehen, diese Art der Verschuldung, die den Boden nur belastet, von ihm nur zehrt, dem verschuldeten Besitzer nur nimmt, sei im Interesse des Grundbesitzers möglichst einzuschränken, hier sei die „Freiheit des Grundeigentums' nicht am Platze. Hat er diese Folgerung nicht gezogen, blieb nichts anderes übrig, als daß andere nach ihm das Versäumte nachhol ten; ihm gebürt der Dank dafür, daß er wenig stens die Voraussetzung 'davon erkannt und fest

in der rationellen Verwendung der Dar lehen; das aufgeliehene, in den Betrieb gesteckte, Ka pital setzt sich um, erzeugt neue Werte, ermöglicht dadurch eine verhältnismäßig rasche Amortisation. Gottes Sohn am Boden (!) mit den Kindern spielt, oder hinter der Suppenschüssel am Boden fitzt ze. (s. Kreuzer. Bildnerbuch XII.). Wird solches den Glaube» an die Gottheit Christi heben können?! Man lese, welche Abgeschmacktheiten an Darstellungen des göttlichen Herzens Jesu uns ?. Hattler (a. a. O., S. 37) vorführt

der Bodenverschuldung hat nicht der Käpitalwert, sondern nur der Renten wert von Grund und Boden zu gelten. 5 3. Darum ist vor allem die fteie Kündbarkeit deS Hypothekenkapitals auszuschließen und die Un kündbarkeit einzuführen. 4. Die Unkündbare Grundschuld kattn nur ent weder Rentenschüld oder AmortisationSschuld sein. Beide haben eigentlich RentencharMer; uur besteht bei der ersten Tilgungsfreiheit,, bei der zweiten Tilgungspflicht. Wegen dieses Unterschiedes ist der Amortisationsschuld der Vorzug zu geben

10
Giornali e riviste
Der Tiroler / Der Landsmann
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIR/1911/25_11_1911/TIR_1911_11_25_6_object_331588.png
Pagina 6 di 12
Data: 25.11.1911
Descrizione fisica: 12
, diese Arbeit letzteren zu über tragen, nachdem die Brüder Ludwig auch den Roh bau aufführen und somit ein glatterer Fortgang des Baues zu erwarten steht, wenn die beiden Arbeiten in einer Hand sind. Der nächste Antrag bezog sich auf die Straszen- verbreiterung im Bozner Boden. Der Bürgermeister erklärte, dasz diese Angelegenheit nun deswegen dring lich geworden sei, da die Bewohner des Bozner Bo dens ungeduldig zu werden anfangen, zumal für den Bozner Boden noch gar nichts geschehen sei

. Bei der Bereinigung Zwölsmalgreiens mit Bozen ist seitens der Stadt die Verpflichtung übernommen worden, im Bozner Boden Straszenzüge herzustellen. In dieser Angelegeuheit wurden lange Verhandlungen mit den Anrainern geführt, wobei die Stadtgemeinde trach tete, die Anrainer zur kostenlosen Abtretung des zur Straszenführung nötigen Grundes zu bewegen, wo gegen die Stadtgemeinde auf ihre Koste» die Straszen- bauarbeiten, Einfriedung, Pflasterung und derglei chen besorgen würde. Diese Verhandlungen haben schließlich

dem Stadtbauamte ein Kredit im Betrage von 5000 X znm Zwecke der Errichtung dieses .Schuppens und zur Herstellung der Straszeneiufrie- dung, die aus einer niederen Mauer mit einem Eisen gitter bestehen soll, bewilligt werden. Dieser Antrag wurde angenommen. Der Bürgermeister machte die Mitteilung, dasz die Arbeiten zur Herstellung der ge planten Straszenzüge im Bozner Boden, wosür die Pläne noch nicht vollständig fertig seien, rund 25.000 Kronen kosten werden. Im Lause des Winters wür den die Vorbereitungen

beendigt werden, worauf dann dem Gemeinderate die bezüglichen Projekte zur Beschlußfassung und Bewilligung der nötigen Kosten vorgelegt werden sollen. Gemeinderat Forcher-Mahr führte Klage über die miserablen ,'>ugnng5Verhältuisse von der Stadt zum Bozner Boden, ivorauf der Bürgermeister betonte, dasz es sich insbesondere bei den llnterfahrten des Bahnkörper? um mangelhafte Wasserableitung handle, so dasz bei Regenwetter tiefe Pfützen liegen bleiben. So habe sich anläßlich deS letzten Regen wetters

dort ein See von einem halben Meter Tiefe gebildet. Sobald die oben eewähntcn Straßen im Bozner Boden gebaut werden, werde er bei der Süd- bahuverwaltung eine Besserung der Verhältnisse an streben. ES dürfte wohl die Herstellung eines Sicker schachtes notwendig sein. In der weiteren Debatte wurden auch die Straßeuverhältnisse in der Bahuhof- strasze als kläglich bezeichnet und verlangt, daß der Bürgermeister die Südbahn veranlasse, Remedur zu schaffen. Gemeinderat Maier verlangte, daß auch auf dem Zugange

11
Giornali e riviste
Der Tiroler / Der Landsmann
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIR/1922/04_07_1922/TIR_1922_07_04_5_object_1983918.png
Pagina 5 di 8
Data: 04.07.1922
Descrizione fisica: 8
sorltzebrachl worden sind, u i-d wegen zDinqender Ke?Lal: bei der Boden- u id Cv!^n^innl-??re!:ilanst^!l bis in!l. l'2. ?uli l?2Z nicht deponiert werden könnten, müssen sofort nach Wegfall des infolge zwingender Gewalt ein getretenen Hinterrnsses und jedenfalls innery-ill» der etwa m der Folge bekarnngegebenen Prättu- siofrist bei der Anstalt hinterlszc werden. Auch für diese Pfandbriefe ist jedoch das in: San des An. 2 verfaßte und gehörig belegte Verzeichnis an die Boden- und Communal- Kreditanstalt

bis inkl. 12. Juli 19S2 vorzulegen. Ueberdies ist eine mit beglaubigter Feri^u^ z ver sehene AeftäÄgullZ des im AliZlande iei'ien Slg habenden Depost ärs, wonvl sich derselbe als De positär der beseitenden, im Lerzeichnisse ange führten Pfandbriefe sür viechnung des im Äec- zeichnisse nanchasi gemachten Besitzers erklärt. Art. Als Bestätigung der vollzogenen 5)inttr- legung bezw. des Einlangens des Verzeichnis lau: An. 3 wird sei ens der Boden- imd Kvinmu- nai-Kreditanstatt der Venezia Tndeniina

Iialien Mit Bezug auf den Besitz an Pfandbriefen der Ti- roliichen ,zu betrachten. Die nach dem 12. Juli 1!I22 oei der B^Üen- .ind Communal Krediianstali der Venezia Tridenttna einlan.zeiiden Piandbri^sc bezw. Verzeichnisse werden nicht berücksichtigt werden. Art. 8. Eventuelle Anstände bezüglich des Da tums des Einlangens der in Ausführung vorlie gender Bestimmung vollzogenen Postsendungen bei der Boden- und Comntiinal^Kreditanstalt der Venezia Tridenrimi werden nur in Betracht genom men

an. Etwas in seinen Zügen verriet ihr, daß er neuerdings der furchtbaren, krankhaften Leidenschaft, die man bezwungen glaubte, zum Opfer gefal len war. „Der böse Geist spricht aus dir,' stain» melte sie. „Der böse Geist, dem du mich überantwor tet hast — ja! Ich habe zu dir ausgeblickt wie zu meinem guten Engel — und dann war mir plötzlich, als habest du felber mir den Boden unter den Füßen weggerissen! Von da an erstrebte ich nichts weiter, als meinen grenzenlosen Jammer vergessen zu können. Was blieb

emporsteigen, ich aber blieb selbst stets am Boden haften. Die Sonn« des Ruhmes schien meine Laufbahn niemals verklaren zu wollen. Ich war der Verzwei'- lung, dem Wahnsinn nahe. Da trat die Für stin in mein Leben — ein verblühtes Weib, aber eine energische, geniale Natur, eine >U!nstkriti?erin ersten Ranges. Sie öffnete mir ihren oon den einflußreichsten Männern und Frauen besuchten Salon. Sie baute mir gleichsam ein Piedestal, um welches sich die stets eitles Führers harrende Menge scharte

12
Giornali e riviste
Der Tiroler / Der Landsmann
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIR/1906/17_02_1906/TIR_1906_02_17_4_object_359471.png
Pagina 4 di 12
Data: 17.02.1906
Descrizione fisica: 12
es nichts, trotzdem cs Winter war. Ich erklärte dem Herrn Köster, das; dies sür ein Kind kein Nachtlager sei, man solle das Kind in mein Bett legen, ich würde zu meiner Schwester schlafen gehen. Köster wies mir nun ein anderes Zimmer an und das Kind kam in das für mich bestimmte Bett. Ich sah, wie Frau Köster das Knäblein während der Nacht aus dem Bette riß und auf den Boden warf, woselbst es die Nacht über liegen mußte, wo ich eL noch in der Frühe antraf. Ich erklärte, daß ich auf solche Weise, wie das Kind

behandelt wird, doch nicht schlafen könnte, ich bliebe lieber selbst bei den Kindern im Zimmer. Es wurde aUf das hin mein Bett dorthin gestellt und trotz dem kam Frau Köster beinahe jede Nacht zu uns ins Zimmer, packte den Georg und warf ihnausden Boden, wo er liegen mußte. Einigemale konnte ich es nicht über mich bringen und legte das Kind in das Bett zurück. Gegenüber den anderen Kindern war sie nicht so. Georg bekam oft die vcrdorbenste« Sachen zum Essen; wenn eL dieselben n5cht aß, hielt ihm Frau

auf den Boden warf, darauf kniete (!) und fchlug. Sie munterte sogar auch ihren ältesten Sohn Luis auf, auf den Georg loszu schlagen, was derselbe auch tat.' Eine andere Augenzeugin, seinerzeit eben- falls bei Frau Köster Magd, erzählte, das; diese sich oft geäußert habe, daß sie den Georg nicht leiden könne, eS wäre ihr lieber, wenn er sterben würde. „Wegen jeder Kleinigkeit schlug sie das Kind. Lft wurde es derart ge schlagen, daß es aus dem Munde blutete. WaS die anderen Kinder nicht essen mochten, wurde

eines Hauses, in dem Frau Koster mit ihren Kindern in der Sommerfrische war. Sic erklärte, vor etwa vier Jahren die Miß handlungen des kleinen Georg gelegentlich der Sommerfrische gesehen zu haben. Die un geheuerliche Mutter habe das damals zwei jährige Kind auf den Boden geworfen und mit dem Fuße derart auf dasselbe los- gcstoßcn, daß si/ (die Zeugin) geglaubt habe, das arme Kind müsse liegen bleiben. Auch diese Zeugin sagt, das; die Frau Koster ihre anderen Kinder aufgefordert habe, das Jörgele

zu kratzen und zu beißen, was die Rangen natürlich auch taten. „Das Jörgele durfte nicht mit den anderen Kindern essen; es bekam die übriggebliebenen Speisen, welche am Tische und am Boden zusammengelesen wurden und es mußte immer am Boden essen.' Dies sind die Mitteilungen von nur drei Augenzeuginnen. Wie vieles mag niemandem als nur der unmenschlichen Mutter und dem bedauernswerten Opser ihrer ungeheuerlichen Roheit bekannt sein! Das Jörgele ist etwa nicht trotzig und unfolgsam; im Gegenteil

13
Giornali e riviste
Der Tiroler / Der Landsmann
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIR/1923/22_05_1923/TIR_1923_05_22_5_object_1988067.png
Pagina 5 di 8
Data: 22.05.1923
Descrizione fisica: 8
. ! Las italienische Steuersystem kennt keine allgemeine Einkommensteuer, jviüern nur eine partielle, welche allerdings die meisten Einkommen erfaßt: das Einkom men, welches aus der Boden r e nt e und ius im Ertrage von Gebäuden stießt, wird nicht durch die Einkommensteuer, sondern durch «zm Realsteuern und zwar durch die Bo- dichten (imr>i,5w sui terrenj), bezw. durch Äe Aidäudesteuer limoozta sui ksbbricali) getroffen. Dafür werden alle Einkommen, welche schon durch die Einkommensteuer (im- sui

, daß die Einkom- 16^ men, welche durch die Boden- und durch die Gebäudesteuer getrossen werden, nicht mehr auch durch die Einkommensteuer erfaßt wer den: es gibt also Einkommen, welche nicht der Einkommensteuer unterliegen, oaher ist die ital. Einkommensteuer keine allgemeine, wie die österreichisch«. Seit dem 4. Jänner 1S2Z ist eine wichtige Aenderung in der Emkommcnbssteueruilg ein getreten: durch das tgl. Dekret Nr. 16 ist nämlich der landwirtschaftliche Bodenertrag ebenfalls der Einkommensteuer

„Tiroler' vom 6, Mör,z. ') Die durch das Geietz vom Jahre 1866 an geordnet? N e u karaslrierung des Grundbeiiizcs ilt erst in Z-t Provinzen durchgeführt worden. King des Bodens fließt und im Pachtwert des Besitzes seinen Ausdruck findet: b) Ertrag, welcher durch Verwendung von Kapital und Arbeit dem Boden abgerun gen wird, nach Abzug der Grundrente. Die Bodensteuer will nun bloß div Grund rente erfassen, während der übrige Bodener trag seit dem Dekret vom Jänner d. I. der Einkommensteuer unterliegt

Unter scheidung hinnehmen. Die Bodensteuer will also lediglich die sog. Grundrente erfassen. Z. Welcher Grundbesitz nicht der Jodenstcuer unterliegt. Der Bodensteuer unterliegen alle Grund besitze mit Ausnahme jener, welche schon vo» der Gebäudesteuer getrossen werden. Außer dem sind noch folgende Grundstücke von der Bodensteuer befreit: a) absolute Befreiungen von der Boden steuer genießen: 1. Friedhöfe und deren Zubehör. 2. staatliche Domänen, welche militäri schen Be>estigungszwecken dienen, und deren

Zubehör: 3. die Flußbeile. 5er Boden von Seen, der Strand «eines Meeres oder Sees) und überhaupt alle aon Natur aus unproduk tiven Flächen: l. Reichs-, Prcwinzial- und Gemeinde ' straßen. Plätze und überhaupt alle jene Bodenslächen des Staates, welches zum unentgeltlichen ösfeiitlill>en Gebrauch die nen. b) relative Befreiung uon der Boden steuer findet statt bei Grundstücken, welche vorübergehend aus höherer Gewalt keinen Ertrag oder einen geringeren Erirag. als bei der Äatastrierung angenommen wurde

14
Giornali e riviste
Der Tiroler / Der Landsmann
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIR/1925/28_01_1925/TIR_1925_01_28_5_object_1996298.png
Pagina 5 di 8
Data: 28.01.1925
Descrizione fisica: 8
, dem unmittelbaren Be zug« der Nutzun gen aus Grund und ZHen ohne persSnttche, örtliche, zeitliche und «aiitÄatwe Abgrenzung durch mehrere Por jonen ein End« zu fetzen. Das Gesetz zur hi«H« von der durch die Erfahrung fest- Qiteätsn Tatsache aus, daß nur derjenige ein s gmeresie hat. die Produktion von Grund und i Roden zu heben, der auch unmittelbar hieraus den Nutzen zieht- Wenn z. B. Grund und Boden, sei es WaW oder Weide «ner Gemeinde gehört umd alle Ameiickeimgehöngen ohne Beschränkung das R-chi

- und forstwirtschaftlichen Nutzungsrechten zu verstehen? Die maßgebende« im Gesetze enthaltenen Begriffe besagen: 1. Es muß sich um «in Recht handelin, aus Grund und Boden Nutzen zu ziehen, und jwar mn ein Nutzungsrecht,- das nich t o b geg ren zt i st. Der Mangel an m«r Begrenzung kann mm darin bestehen, daß dieses Recht entweder hmsichMch der An- Zahl der Person«, nicht festgesetzt ist oder hin sichtlich des Ortes, der Zeit oder des llmfan- Ms unbestimmt ist. Jedenfalls muß es ein Nutzungsvech-t sei«, dae durch sein« unge naue

werden soll. Wo Mo Teilwälder noch bestehen und durch die Anordnungen der Regierun-g nicht bereits in Pmvatwälder übergegangen sind, sind d'k'iÄben anzumelden. Hierher gehör?« auch die häuskgsn Fälle, wo mehrere Höfe bestimmte Holzbe zugsrechte an einem Walde, dessen Gru-nd und Boden der Gemeinde gobört. be sitzen, die auch die Grundsteuer zahlt, wäh rend der Berechtigte das Hol,? begeht. Auch solclie Rechte sind anzumelden, sei es nun, daß sie auf eine gewisse Fläche beschränkt oder nach irgendeinem Maße (Kubikmeter

häufig kommt es vor. daß auf Alpenwieien — denn um solche Verden han delt es sich in der ReKZl de-i uns — Pri vatpersonen Kochhütren und andere Bauten besitzen, die aus d^>n Boden der Gemeinden sieben. Auch dies sind Recb'.e, die normalerweise mitRechlsb^griffe des Eigentumes an Grund BoX'n nicht in Einklang stehen. d) Außer den Alpenweiderechten gibt es noch andere Weiderechte, die zu ge wissen Zeiten von den Einwohnern einer Ge meinde. manchmal sogar fremder Gemeinden, ausgeübt

daß diese Nutzungsrechte sich bereits in ein Recht der ausschließlichen Benutzung smer TeWäche von Grund und Boden entwickelt haben, oder daß die Gesamth»! der ausgeübt«« Nutzungs rechte für den derzeitig«« Eigentümer ksin anderes Recht mehr übri>g lassen, als das Recht für den Grund und Boden die Steuer zu bezahlen. In diesem Falle geht entweder die Teilsläche in das Allsmeigentum des Nutzberechtigten über oder wenn mehrere an einer Fläche dieses Recht ausüben, wird die Mäche unter diesen im Verhältnisse ausge- toikt

15
Giornali e riviste
Der Tiroler / Der Landsmann
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIR/1902/05_07_1902/SVB_1902_07_05_1_object_1942041.png
Pagina 1 di 10
Data: 05.07.1902
Descrizione fisica: 10
und Bauerufreuud Justus Möser*) /ans Norddeutschlaud ausgestellt, und auch er hat dabei nicht etwas Neues empfehlen wollen^ sondern an den im alten deutschen Rechte begründete» „Renteukaus' angeknüpft und die dieser Sitte zu Gruude liegmde Idee, daß Grund und Boden eigentlich ein Rentenfond sei, wieder zur Geltung bringen wollen» Im Mittelalter konnte pämlich ein Grundbesitzer dafitr Geld' bekommen, daß er einen bestimmten Teil^ seines Ertrages als Rente dafür hergab. Er brauchte^ das empfangene Geld

nicht «ehr zurückzugeben, mußte aber dafür die Rente als sogenannte .ewige Rente' immer leisten. Diese mittelalterliche Praxis war im Laufe der Zeit vollständig außer Uebung gekommen; die Ideen des JustuS Möser find zu seiner Zeit auf unfruchtbaren Boden gefallen, sie find ohne Einfluß auf die herrschenden Kreise geblieben und in Ver gessenheit geraten; in Preußen war schon seit Beginn unseres Jahrhunderts, anderwärts besonders seit dem Jahre 1848, die Kapitalverschuldung allge mein üblich geworden

nicht überflüssig ist, bei Behandlung der Verschuldungsfrage die Lehre des RodbertuS etwas einläßlicher darzulegen. Jetzt gehen wir daran, unsere eigene Meinung darüber zu sagen und nehmen dabei die früher erwähnten. *) Agrarwesen und S. 97 ff.) Agrarpolitik. II . B. Leipzig 1393. von RodbertuS aufgestellten Grundsätze der Renten verschuldung der Reihe nach durch. h) Kapitalwert oder Rentenwert? 1. Der ek ste Grundsatz des RodbertuS lautet: „Grund und Boden hat -nicht Kapital-, sondern nnr Rentenwert

.' — Daß Grund und Boden Ächt Kapitalwert hat, ist insofern richtig, als Grund und Boden nicht geeignet ist, in etwas anderes umgesetzt zu werden, d adurch nmeS Kapital zu erzeugen und insbesondere das Kapital, welches auf seinen Erwerb verwendet würde, dadurch hervor zubringen, oder, wie man saK, zu reproduzieren. In dieser Hmsicht ist, wie schon früher gezeigt worden ist, ein großer Unterschied zwischm Grund und Boden einerseits und den gewerblichen Erzeugnissen andererseits. Die Rohprodukte

z. B. werden ver arbeitet und zu etwas anderem, was sie Mher nicht waren ; aus dem Holz wird ein Tisch, ein Kasten, ans dem Fell wird Leder gemacht und das Leder wird zu Schuhen verarbeitet; aus dem Grund und Boden wird alber nicht etwas anderes, er bleibt, waS er ist. Durch die Herstellung der gewerblichen Artikel wird etwas er zeugt, was den Wert des früheren Rohproduktes und noch einen anderen Wert darüber in sich trägt; denn das Leder ist mehr wert, als das Fell, und der Tisch ist mehr wert, als das daraus

16
Giornali e riviste
Der Tiroler / Der Landsmann
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIR/1901/27_06_1901/SVB_1901_06_27_1_object_1939157.png
Pagina 1 di 8
Data: 27.06.1901
Descrizione fisica: 8
n g s f r e i h e i t auf die Verschuldung: BiSherhaben wir den Entwickelungsgang auf gedeckt, aus dem aus der Verschuldungsfreiheit hohe Besitzschulden (als^ hypothekierte Restkauf schillinge und Erbtheile) und andere Schulden verschiedenen Ursprungs hervorwachsen. Fassen wir das Gesagte kurz zusammen: 1. Die unbeschränkte Verschnldbarkeit von Grund und Boden ermöglicht den Grunderwerb gegen geringe (mitunter gar keine) Anzahlung ; sie bietet darum zunächst die Gelegenheit, beim Güter- Neber die Geschichte und Mege des katholischen

, das in unser Deutsch übertragen, also lautet: i kauf einen oft sehr großen Theil des Kaufpreises schuldig zu bleiben, sie bietet die Gelegenheit zu entsprechender Verschuldung. 2. Sie erleichtert dadurch den Güter erwerb und vergrößert die Nachfrage und zwar gerade seitens unbemittelter Bewerber. 3. Dadurch bewirkt sie eine entsprechende Steigerung der Grundpreise, sie schafft hohe, übermäßige Verkehrswerte von Grund und Boden. 4. Die weitere Folge davon ist, dass Grund und Boden beim Besitzwechsel durch Kauf

des Verkehrswertes zu hoch ausfällt, so entstehen auch entsprechend hohe Erbschulden. 7. Ist.das zu Werbende Gut bereits über schuldet, so wird nicht selten, um die Uebernahme in der Familie zu ermöglichen, das Gut noch höher geschätzt und werden infolgedessen noch neue Hypo theken auf das ehedem schon überlastete Gut gelegt 8. Auf diesem Wege macht die freie Ver fchuldbarkeit von Grund und Boden die Ver schuldung nicht nur möglich, sie führt direct zur Verschuldung, sie bringt den VerschnldungS- zwang

zu Ehren Mariens erhebende Tropen, von denen wohl die berühmtesten das Lalve ReZins und das Rsäemxtoris Uatsr sind. In seinem gebrechlichen Körper barg er eine mit allen Vorzügen der Wissen schaft und der Frömmigkeit ausgestattete Seele. Von die Möglichkeit zu anderen Schulden beliebigen Ursprunges und ^beliebiger Höhe. Sie erleichtert zugleich das Schuldenmachen und bietet für alle Schulden den Grund und Boden als Hypothek, der auch bei jeder sich bietenden Gelegenheit belastet

wird. 10. Durch die Schaffung hoher Verkehrswerte verbreitert sie auch die Creditunterlage sie gibt Gelegenheit zur Ueberschuldung, die wegen der geschaffenen Leichtigkeit des SchnldenmachenS in vielen Fällen auch eintritt. Wir sind nun mit der Beantwortung der ersten Frage, „ob und inwieweit die freie hypothekarische Verschnldbarkeit von Grund und Boden auf die Ver schuldung desselben von Einfluss ist', zu Ende. Wir haben uns lange dabei aufgehalten und eingehend damit beschäftigt; die Wichtigkeit der Frage

17
Giornali e riviste
Der Tiroler / Der Landsmann
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIR/1920/10_07_1920/TIR_1920_07_10_6_object_1971944.png
Pagina 6 di 12
Data: 10.07.1920
Descrizione fisica: 12
' Revolution überhaupt möglich gewe sen ist. „Das russische Proletariat konnte feine Herrschaft über Rußland aufrichten, weil der russische Bauer nur durch seine Tat, nur aus seiner Hand den Boden der Herren empfangen konnte'. Die bolschewikischen Agitatoren hatten den Bauern die Austeilung des Großgrund besitzes versprochen. Aber in den ersten Sowjet gesetzen hieß es: „Jedes Eigentum an Grund und Boden wird für immer ausgehoben. . . . Der Boden wird, so weit er nicht zur Bildung von Sowjetwirtschaf ten

' Die Bauern vererben den Boden tatsächlich auf > ihre Kinder: aber die Sowjetmacht kann sie auch daran hindern, Boden untereinander zu tauschen, zu verkaufen und zu kaufen. Der Bo den ist also trotz dem Dekret eine Ware geblie ben.' Selbstverständlich ist das nicht ohne Kampf abgec-angen. Die Cowjetregierung hat wiederholte Versuchs gemacht, die Bauern mit Gewalt zum Sozialismus zu zwingen. Abge sehen von den Requisitionen und Vlutgerichten der roten Armee, wollte man dies dadurch er reichen

. wird nun mehr zur Vergewalti gung des „Proletariates' selbst, „Aber während so der Herrschaftsapparat des Proletariats anschwillt, schrumpft das Pro letariat selbst immer mehr zusammen. Die Zer rüttung des Wirtschaftslebens durch den Bür gerkrieg gibt die städtischen Arbeiter dem Hun- ger und der Arbeitslosigkeit preis. Die Arbei ter fliehen aus der Stadt auf das Land zurück, wo die Aufteilung des Herrenlandes auch ihnen Gelegenheit gibt, Boden zu erwerben. Die Volkszahl der Städte nimmt schnell

18
Giornali e riviste
Der Tiroler / Der Landsmann
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIR/1917/22_02_1917/TIR_1917_02_22_4_object_1956511.png
Pagina 4 di 8
Data: 22.02.1917
Descrizione fisica: 8
für das gute Gedeihen desselben vorhanden sind. Es ist natürlich, daß mit der weiteren Ent wicklung des einheimischen Gemüsebaues auch der Gemüsesamenzucht im Inland ein größeres Augenmerk zugewendet werden muß, da wir jq-heute beim Bezüge von Gemüsesamen zum größten Teile auf das Ausland angewiesen sind. Um gutes Gemüse mit Erfolg zu erzielen, ist unbedingt ein erstklassiger Boden notwen dig, und ebenso der für die einzelnen Arten er forderliche animalische Dünger. Ebenso wich tig ist die Sortenechtheit

des Samens. Da für emen lockeren Boden gesorgt werden muß, so kann nicht oft und tief genug umgestochen wer den. Am wertvollsten ist das natürlich im Herbste, damit Luft, Schneewasser und Kälte inden Boden eindringen können, wodurch das ^ Lockerwerden und damit die Fruchtbarkeit des , Bodens außerordentlich gefördert werden. Selbstverständlich muß auch während des Som mers zeitweilig aufgelockert werden. Will man aus Wiesen und Ackerland einen Gemüsegarten anlegen, so muß das Grundstück auf mindestens

M Zentimeter tief rigolt werden. Die beste Zeit für diese Arbeit ist der Herbst und Win- tU. Man benutze die Gelegenheit, um eine gründliche Düngung vorzunehmen, indem Rindsmjst oder verrotteter Pferdemist in hal ber Tiefe des Rjgolgrabens eingegraben wird. Im kommenden Frühjahr wird dann abermals umgegraben (gespatet), dann geebnet und in Beete eingeteilt. ^ Äuf minder gutem Boden zieht man Für chsm^-die mit Komposterde angefüllt werden, worauf man dann aussät oder Setzlinge pflanzt. Dieses Verfahren

verbessert auch we sentlich den Boden und ist besonders dort zu empfehlen, wo man Gemüse feldmäßig baut. Bei einer ständigen Gemüsekultur ist auch die ANage und Erhaltung eines Komposthaufen unbedingt notwendig. Alle Abfälle von Haus uüd Garten, Holzasche, Ruf;, Küchenabsälle, KöhriHt,' Laub. Gras, Unkraut usw. wird auf einen Haufen gesammelt, der bei entsprechen de Länge und Breite nicht zu hoch sein darf. Diese Komposthaufeii werden im Herbste mit Jauche übergössen und vor ihrer Verwendung mindestens

vorgenommen werden. In Mistbeeten werden zur späteren Aus pflanzung ins freie Land Salatsorten, alle Kohlarten, Zwiebel, Porre, Sellerie, Rotrüben vorgezogen. Die Mistbeete werden außerdem zum Treiben von Gemüse verwendet. Der Bor teil, recht frühzeitig, sobald der Boden die nö tige Wärme hat, Pflanzenmaterial zu besitzen, besteht hauptsächlich neben frühen Eemüseern- ten darin, aus einem Grundstück zwei und auch drei Ernten in einem Jahre zu erzielen. Wie bereits eingangs erwähnt wurde, ist neben

19
Giornali e riviste
Der Tiroler / Der Landsmann
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIR/1925/08_06_1925/TIR_1925_06_08_5_object_1998178.png
Pagina 5 di 8
Data: 08.06.1925
Descrizione fisica: 8
455.— 465.— 100 schwedische Kronen 660.— ygZ..— 100 norwegische Kronen 430.— 440.— Gedenkt d« Nachtrag. 6iu großer SveMMahl im Bozuer Baden. In der Nacht vom Samstag auf Sonntag gegen 2 Uhr früh wurde im Keller des Platt- nerhoses im Bozner-Boden mn großer Speck- dieHtahl verübt. Wahrscheinlich wurde die Tat von zwei Personen verübt, während zwei andere Männer die Aufpasser machten. Di« Einbrecher waren mit Werkzeugen gut aus gerüstet. Auch verfügten sie über genaue Ortskenntnisse. Der Wnbru

als B«uf anstreben, Gelegenheit ,ur Ei<«muna d»- ses Mogeamtes zu «ben. Es werhen cheore- tdsche u« praktische Anweisungen zweimal wS- chentkch wShmnd d«d» Monate Borau«- bezahlunq von 30 Lir« ertetztt. Ileder weiter» Kurse in Aoken find r«r nicht unterrichtet, L. H. Psonddries« der »odentrebitb an t wa ren nicht einzureichen, nur jene der Boden- tredita nst«l». Z. h. Werkmeister. »Zoqreber tAramer) Äart'. oder »Der Morgens Setzier«» -benf» tätlich. Nachdruck verboten D!e Elsenherren. Roman von Karl Bienenstsin

Sie sich keine Gesellschaft? 2ch habe ja meinen Bruder. Und «n übvi- ^ bin ich ganz g ern allein. ^>ll das vielleicht heißen, daß ich gehen 6'«n. Herr Anchütter. Dazu hätte ich ja ?^3ar kein Recht. Sie sind hier auf Ihrem Grund und Boden. Wenn jemand muß, so bm's ich. Uebrigems muß ich ^wirklich gehen. Das Fräulein Marie , ? aus mich warten. Sie erhob sich '«er tat das gleiche, am hi-be ich Sie also doch vertriebst, m^ ihr tief in die Augen. Herr AnMtter. «Mich nicht? D« Ha» darauf. Sie ergriff zögernd seine dargebotene

Rechte und entgegnete: Wirkkch nicht. Als sie ihm die Hand entziehen wollte, hielt er sie fest. Roch eine Frage Fräulein Hedwig. Sie haben mit dem Bruder früher oft gesungen. Nun höre ich gar nichts mehr. Singen «ie nicht mehr? Nur selten. Der Bruder ist jetzt immer so müde. , Sie schlug die Angen zu Boden denn sie fürchtete er könnte darinnen lesen, daß sie ihm nicht die Wahrheit gesagt hatte. Und daß der Bruder meist übellaunig war, weit es mir den Arbeiten mancher!« Jwist und Verdrießlichkeiten

<ms 5 er seinen und mit «nein kaum HSr» bWa Lehm S» -vahU MM fie davon. Die Veilchen, die er ihr geschenkt, lazen ?e. streut an, Boden und klagten um ihr zwecklos zerstörtes Leben. Langsam bückte sich Konto m» hol» ein« der Blüten nach der anderen auf. sah sie a». als müßten sie im Antwort gaben kämm» auf die Frage, die in semer Seele stürmte, und dann zog er sein Notizbuch hervor und legte sie zwischen zwei unbeschriebene Blät ter, Jetzt eine Mutter Hobe»! Vor fie hin» knien können und ihr alles, alles in den Schoß

20
Giornali e riviste
Der Tiroler / Der Landsmann
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIR/1923/18_04_1923/TIR_1923_04_18_5_object_1987642.png
Pagina 5 di 8
Data: 18.04.1923
Descrizione fisica: 8
des landwirtschaftlichen Boden ertrages durch die Einkommensteuer bildet, wie schon eingangs erwähnr, eine neue schwere De- lastunz des Bauernstandes-, denn außer der Einkommensteuer bleibt noch die Lodensteuer, welche ebenfalls den landwirtschaftlichen Boden ertrag — allerdings nicht in erheblicher Schars»! — ersatzr, m Krast, beziehungsweise, Irin in den neuen Provinzen gleichzeitig mir der Einkommen steuer am 1. Jänner 132! in Kraft. Es liegt also eigentlich eine Doppelbesteuerung desselben Steuergegenstandes

m der Festsetzung des landwirt schaftlichen Bodenertrages. Was ist der Boden ertrag? Diese Frage ist noch von allen, welche darauf geantwortet haben, verschieden oeanr- wortet worden. Das Dekret, welches die Steuer einführt, setzt fest, daß der Ertrag in der Weise zu berechnen ist, daß man vom Rohertrag des Bodens den mutmaßlichen Pachiwert des selben und die Produktionskosten und -Verluste in Abzug bringt. Der mutmaßliche Pachtwerl ist derjenige Wert, welcher bei eventueller Ver pachtung landesüblich erzielt

werden könnte. Trog dieser Bestimmung wird es aber sicher sehr große Differenzen zwischen den einzelnen Angaben der Steuerträger geben. Um dies zu vermeiden, hat der Finanzminister für jede Pro vinz sogenannte Errragstabellen ausarbeiten las sen. Diese Tabellen unterscheiden drei Boden klassen nach der Bebauung <Acker, Wiese. Weingarten usw.) und weitere drei Klassen nach der Lage <Berglcmd. Hügelland. Talgrund). Für alle diese verschiedenen Klassen sind mittlere > Erträge angegeben, so daß also die Steuer träger

«me Richtlinie für ihre Angaben haben und die allergrobstsn Unterschiede in der Be steuerimg vermieden werden können. Wir wer den diese Tabellen, sobald sie vorliegen, ver öffentlichen und noch eingehend besprechen. B. Die FMeZusg des Boden ertrages. Auf Grund der Art. Z und < des Dekreten Nr. lö 1923 stnd die Steuerträger verpflichtet, di« Steuererklärung bis spätestens 30. Zun, I92Z abzuqeben. Die näheren Vorschriften für diese Erklärung sind in der Durchsührungsverordnunq vom l2. März. Nr. öVS. enthalten

21