auf . Grund des Wahr- spruches der Geschworenen zu Recht erkannt: Franz Eduard Hoffmann. 40 Jahre alt, aus Dresden gebürtig und nach Meran zuständig, verehlicht, Redakteur der „Meraner Zeitung' und Schriftsteller, wird von der Anklage wegen Bergehens der Beleidigung einer gesetzlich anerkannten Kirche im Sinne des 8 303 St. G., angeblich begangen dadurch, daß er in seiner Eigenschaft als Redakteur der periodischen Druck schrift „Meraner Zeitung' durch Verfassung, absichtliche Beförderung zur Druck legung
, Veröffentlichung und Verbreitung der in dem in der Nr 229 der „Meraner Zeitung' vom 8. Oktober 1891 unter dem Titel „Dörfliches Still leben' gebrachten Artikel vorkommenden, mit „die dortigen Bauern sind' be ginnenden und mit „Ceremonien werth sind' endenden Stelle — in dieser Druckschrift Gebräuche und Einrichtungen der katholischen, mithin einer im Staate gesetzlich anerkannten Kirche verspottete und herabzuwürdigen suchte, gemäß ß 334 St. P. O. freigesprochen und von den diessalligen Kosten
des Strafverfahrens losgezählt; dagegen ist Franz Ed. Hoffmann schuldig I. des Vergehens gegen die Sicherheit der Ehre im Sinne der §§ 488 und 493 St. G., ferner II. der Uebertretung der Ehrenbeleidigung im Sinne des § 488 St. G., erlegte Kaution im Betrage von 60 fl. zu Gunsten des ArmenfondeS de , Stadtgemeinde Meran für verfallen erklärt und das Verbot der Weiterver ! breitung der Nummer 248 vom 30. Oktober 1861 der „Meraner Zeitung' : ausgesprochen. I Endlich wird auf Grund des vom Vertreter
fl. Der Zuschlag der beiden Partien erfolgt nur dann, wenn Niemand für alle Realitäten zusammen einen höheren Preis bietet. Die Bedingungen können hiergerichts eingesehen werden und werden bei der Versteigerung bekannt gegeben werden. K. r. Bezirksgericht Meran, am 1. Oktober 1892. S t e r n b a ch, Adjunkt. ad Nr. 3796. Versteigern««. endlich III. der gleichnamigen Uebertretung im Sinne des § 491 St. G., be gangen dadurch: ad 1., daß er als verantwortlicher Redakteur der „Meraner Zeitung' die nachfolgenden
, um ihren religiösen Pflichten nachzukommen' — unter der Aufschrist ^Dörfliches Stillleben' in Nr. 248 vom 30. Oktober 1891 der „Meraner Zeitung' zur Drucklegung und Weiterverbreitung beförderte und dadurch den Kuraten Anton Huber in Riffian in einer Druckschrift durch die nur auf ihn paffende Bezeichnung als Kuraten von Riffian fälschlich einer bestimmten unehrenhaften oder solchen un sittlichen Handlung beschuldigte, welche denselben in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen geeignet