handelt, die rs/Volk zum Abfall verführen und Verwir- . g stiften wollen. Wenn diese Sekte unge- ....... Itibert um sich greifen kann, wirr, bald der reli- -Äe Friede gestört sein und rel-.giäse Verwir- mgen und Unruhen können auch sonst gesahr- fc werden, wie d'-e Geschichte aller Iahrhun- Diesen hat. Diesen Abfallshetzern soll ten auch die Behörden ein wachsames Auge zu wenden. Dieses Geschehenlassen könnte einmal schlimme Folgen haben. Sensation um jeöen preis. In der Nummer der „Meraner Zeitung
eine Meraner Zeitung hätte, am wenigsten Anlatz gehabt, dieses traurige Kapi tel erneut in die Oefsentlichkeit zu bringen. Wenn man schon glaubt, der toten Mutter der Baronin Pecsera -.Rücksichten schuldig zu fein, die lebende Witive des Kronprinzen, die ein ständiger Gast un seres Kurortes ist, hätte man mit ebendieser Auf merksamkeit behandeln können. Zu was-aber Rück sicht — wenn cs dabei etwas zu verdienen gibt. Man mag sich im übrigen zu der Notwendigkeit, diese »Erinnerungen' aufzutischen, verhalten
. Nun hat sich aber der Kaiser aus eigener Ini tiative entschlossen, das „Märchen vom Herzschlag des Kronprinzen' dadurch zu entkräften, datz er den Obduktionsbefund veröffentlichen ließ. Es hätte also gar nicht der „Meraner Zeitung' be durft. um 30 Jahre nach dem Tode des Kronprin zen der staunenden Mitwelt diese Neuigkeit zu ver künden. Die „Meraner Zeitung' hätte übrigens diese Weisbeit billiger haben können, wenn sie viel leicht die entsprechenden Nummern ihres eigenen Blattes aus dieser Zeit durchgelesen hätte
. Der Befund, wie ihn die „Wiener Zeitung' vom 2. Februar veröffentlichte, ist unterzeichnet von den Professoren Homnann. Kundcat und Wieden hofer und lautet: 1. Der Kronprinz ist an Hirnzertriiinmerung gestorben. 2. Die Zertrümmerung der Schädeldecke ist durch einen, aus unmittelbarer Nähe gegen die rechte vordere Schläfengegend abgefeuerten Schutz erfolgt, welcher geeignet war, eine sofort tödliche Verletzung zu verursachen. 3. Die Kugel wurde nicht gefunden, da dieselbe über dem linken Obre
wieder austrat. 4. Es ist gar kein Zweifel, daß der Schutz mit eigener Hand abgefeuert worden. 5. Der pathologische Befund des Gehirnes weist auf abnormen Geisteszustand, daher die Annahnie berechtigt erscheint, datz die Tat im Zustande der Geistesverwirrung geschehen ist. 6. Der Tod ist augenblicklich eingetreten. Soweit der Befund. Hätte sich aber der Tod des Kronprinzen so abgespielt, wie ihn die „Metaner Zeitung' meldet, so wäre wohl die Frage am Platze: Wer anders, als ein herzloses und rohes Gemüt