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Der Burggräfler
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Pagina 13 di 16
Data: 13.04.1889
Descrizione fisica: 16
, beziehungsweise des Grundes und Bodens ist gewiß umso auffallender und ungerechtfertigter, wenn man erwägt, daß ein bettächtlicher, ja der größte Theil des Mobiliarka pitals völlig steuerstei ist. Wir in Oesterreich sind allerdings so glücklich, noch keine Personaleinkommensteuer, keine Börsen- steuer, dafür aber die größte Besteuerung der Wohn gebäude von allen europäischen Staaten zu haben, die höchste sowohl im Verhältnisse zu der diretteu Steuer, die höchste im Verhältniffe zu allen Abgaben, die höchste

ermäßigt wird, etwa in der Weise, wie es die Regierungsvorlage vom Jahre 1881 intendirte, in welcher der Steuetfuß für Orte im Verzeichniffe A von 26 */s Procent auf 24 Procent hergab, für die übrigen auf 24 Procent hinaus fest gesetzt wurde, und zwar aus dem Grunde, lveil in den Kronlandshauptstädtcn, mit Ausnahme von Innsbruck und Trieft, diese Steuer im Laufe der Zeit wenigstens zum Theile amortisirt wurde, und zweitens deshalb, lveil trotz der hohen Steuer die Gebäude in den Krön- landshauptstädten

immerhin noch als ein Muster einer Besteue rung angesehen werden kann, ist nicht dasselbe der Fall bezüglich der Gebäudeklassensteucr, beziehuugstveise bei der nach § 1 lit. b und § 5 des Gesetzes voni !). Fe bruar 1882 berechneten Zinssteuer. Die HauSklassen- steuer, welche nicht auf einem Erttag, sondern auf einer willkürlichenKlasseneitheilung beruht, ist die härteste und drückendste aller Steuerarten. Sie ist keine Ertrags steuer, auch keine Auflvands- oder Kapitalssteuer

, sondern eine Objektssteuer in der allerrohesten Form. Es ist mir unbegreiflich, wie mau in unserer Zeit, der man doch klarere finanzpolitische Ideen zuttauen sollte, als welche vor 60 bis 70 Jahren gang und gäbe waren, diese Steuer durch Erhöhung des Tarifes noch verschärfen und auch auf Kronländer ausdehnen konnte, in welchen sie bisher nicht statthatte. Die Klaffensteuer entspricht nicht nur nicht den modernen Grundsätzen der Finanzwissenschaft, sonder» sie steht nicht einmal auf dem Standpunkte der überwundenen

Kameralwissenschaft, welche immerhin noch lehrte, „wie dem Bürger am schicklichsten könne Geld abgenommen werden, ohne daß er es allzu sehr spüre'. Es ist keine Uebcrtteibung, wenn ich behaupte, daß bei der K laffen steuer alle anerkannten Principien einer vernünftigen Steuerpolitik geradeznauf den Kopf gestellt sind. Während die Hauszinsstener genau nach dem Ertrage sich richtet, nimint die Hausklasscnstcuer auf den Ertrag keine Rücksicht; während die erstere im Falle der Leerstehung nicht bezahlt

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Der Burggräfler
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Pagina 2 di 10
Data: 28.03.1906
Descrizione fisica: 10
, wir wollen auch, datz ein Unterschied gemacht wird zwischen denjenigen, die viel und jenen, die wenig Steuer zahlen, die direkte und indirekte Steuern zahlen mit» wenn man will, zwischen Besitzenden und Besitzlosen, zwischen Bauer und Knecht, zwischen Gesellen und Meister. (Abg. Dr. Erler: Da hört das gleiche Wahlrecht auf! Bauer und Knecht ist etwas anderes, aber Städter und Bauern nicht!) Sie sollen das Pluralwahlrecht haben, das wird Ihnen zu gute kommen. (Abg. S e i tz: Die Arbeiter zahlen

doch auch die Blutsteuer!) Gcwitz, aber wenn Sie die Verhältnisse bei uns draußen kennen würden, mützten sie mir zugeben... (Abg. Pernerstorfer: Sie legen ja einen so großen Wert auf die Blutsteuer!) Gewiß, aber der Bauer trägt eben diese große Steuer, die Blutsteuer, in viel höherem Matze. (Lebhafte Zwischenrufe.) Mir scheint, jetzt kommt gleich eine ganze Reihe von Herren, die mich fortwährend unterbrechen wollen. Cs ist wirklich besser, wenn ich bei der Sache bleibe, sonst komme ich 311 keinem Ende

. Es ist unbedingt notwendig, einen solchen Unter schied zu konstatieren, und zwar in der Weise, datz man demjenigen, der eine bestimmte direkte Steuer leistet, eine zweite Stimme gibt (Zustimmung) und cs einfach so läßt, wie cs bisher gewesen ist. Es ist von verschiedener Seite gesagt worden, es gehe nicht an, es wäre vielleicht besser, wenn man als Matzstab für die Pluralstimme die Zahl der Familienmitglieder oder ein gewisses Alter gewählt hätte. Aber ich glaube, datz das viel komplizierter wäre

des Menschen als Menschen ist Christenpficht, aber diese Wertung hat nur dann einen Wert, wenn sie nicht bloß eine Phrase ist, sondern einen Effekt hat. Wenn wir nun zum Beispiel allen jenen, welche 8 K direkte Steuer zahlen, zwei Stimmen cinräumen, allen übrigen, die über 24 Jahre alt sind, nur eine Stimme, dann haben die Richtzensus- wählcr nur dort noch eine Aussicht, jemals einen ihrer Vertrauensmänner durchzubringen, wo sie eine Zweidrittelmehrheit haben. Ob ein solcher Bezirk in ganz Oesterreich

ausmachen und auch in den einzelnen Ländern hat man die Kunst ver standen, auf indirellem Wege große Steuersummen herauszupressen. Bei uns in Tirol zum Beispiel zahlt jeder, auch derjenige, der keine direkte Steuer zahlt, mit am Eetreideaufschlage, Bier- und Weinaufschlage eine hohe Summe und ich glaube, daß die indirekte Belastung bei uns sowohl von Seite des Reiches als auch des Landes, durchschnittlich auf den Kopf gerechnet be deutend größer ist als die direkte.' Was folgt nun aus diesen Sätzen

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Der Burggräfler
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Pagina 6 di 16
Data: 27.03.1909
Descrizione fisica: 16
erörterte die drohende Gefahr diese: neuen Be steuerungegrundlage für die Land- und Bergbauern in ihrer ganzen Tragweite. — Landtageabgeordneter H ö lzl ist nicht gegen die Abwehraktion und hat sich in seinem Klub sehr entschieden gegen diese neue Steuer eingesetzt,- doch sei es eine schwere Sache im Land- tage. Die gemachten und versprochenen Bcwil- ltgungen erfordern Geld, die großen Parteien müssen für die Bedeckung aufkommen und haben deshalb die Pflicht, für Steuern zu sorgen. Die Privatwein steuer

haben die Südtiroler veranlaßt durch ihre Forderung auf Erhöhung der Biersteuer, welche die Nordtiroler ohne entsprechende Weinsteuer nicht zu- lassen. Die Erhöhung des Akzises ließen die Wirte nicht zu, so kam man auf die Privatweinsteuer, die sei für die Weinbauern seiner Ansicht nach weniger gefährlich und lästig wie die Erhöhung des Akzises auf Wirtswein. Die Steuer sei schwer abzuwenden, well die Nordtiroler, die Städte- und Handels^ kammervertreter dafür sind, sonst auch dafür irgend eine andere Steuer

kommen würde und weil auck die Italiener zwar nicht im vollen Hause woh aber bei den Verhandlungen sich im Prinzip (grundsätzlich) für die Privatweiudesteuerung ausgesprochen haben und nur über den Ein hebungsmodu« sich noch nicht klar waren. Diese Mitteilung wirkte sensationell, wurde aber über An frage von Abg. Hölzl neuerding« bestätigt und be- kräftigt. Pfarrer Schrott dankte für das Eintreten des Abgeordneten gegen die Steuer und widerleg die Anschauung, daß die Akziserhöhung für den Weinbauer

schädlicher sei wie die Prioatweinsteuer indem in Oesterreich überhaupt Privat- und Wirts wein in gleich hoher Menge getrunken wird, die in Kellereigenossenschaftcn organisierten Weinbauern Südtirols aber 8 / 10 ihres Weines an Privatkund schäften und nur i l 10 an Wirte abgeben. Jeglicher Einhebungsmodus wird zu lästiger Steuerschnüfselei führen. Pfarrer Schön he rr-Gratsch beleuchlrtc die Leichtfertigkeit, mit der man im Landtage an die Ein -' ührung der Steuer schreiten wollte, ohne über deren

1 virtschaftliche Tragweite, noch über die Art der Ein gebung sich klar gewesen zu sein, und die Oberflächltch- !eit, mit der Abgeordnete diese Steuer mundgerecht machen. 2n Bozen habe man gesagt, die Steuer tresfe nur die Klöster und Widum, obwohl, wenn man alle Geistlichen und Klosterbrüder täglich 1V» Liter und ede Klosterfrau 3 /* Liter Wein trinken Nrße, was aber nicht einmal annähernd zutriffi, von diesen allen zusammen von den 200.000 in Tirol getrunkenen Hektolitern Wein nur 40.000 Liter getrunken

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Der Burggräfler
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Pagina 9 di 16
Data: 06.10.1906
Descrizione fisica: 16
, zu k. k. Haupt-Steuer-Amts-Kontrolloren: in der IX. Rangsklasse die Steuereinnehmer Leopold Scheel und Georg Keppel, dann den Steueramts-Kontrollor Nikolaus Täufer, zu k. k. Steuereinnehmern in der IX. Rangsklajse den Steuer-Amts-Offizial Erich Nagler und die Steuer-Amts-Kontrollore Rudolf Federspiel, Alois Fink, Otto Kutin und Renatus Velicogna, zu k. k. Steuer-Amts-Kontrolloren in der X Rangsklasse die Steuer-Amts-Ossiziale Josef Na giller, Ernst Lutterotti und Joses Hofsmann, zu k. k. Steuer-Amts

-Ofsizialen in der X. Rangsklasse die Steuer-Amts-Adjunkten Lorenz Lutterotti, Hugo Pvmaroli, Karl Kühler, Josef Sollreder, Alois Amoser, Franz Gutmann, Rudolf Wächter, Joses Dietrich und Hadrian Paoli, zu k. k. Steuer-Amts- Adjunkten in der IX. Rangsktasse den Rechnungs- Ilnteroffizier I. Klasse des k. k. Landesschützen-Re- gimentes Nr. I. Romulus Wenighofer, die provi sorischen Steuer-Amts-Adj unkten Albert Gober und Leone Maturi, den Feuerwerker des k. u. k. Festungs artillerieregimentes Kaiser

Nr. 1. Josef Nndlinger, die provisorischen Steuer-Amts-Adjunkten Hannibal Earejia, Ernst Marsonec und Josef Horinek, den Feuerwerker des k. u. k. Artilleriezeugs-Filial-Depots Alois Ortner, die provisorischen Steuer-Amts-Ad- junkten Sebastian 'Mitterer und August Alber. — Das k. k. Statthalterei - Präsidium hat dem prov. Straßeneinräumer Anton Schenk in Gelbenhaus, Gemeinde Villanders, die Ehrenmedaille für vierzig jährige treue Dienste zuerkannt. Trient, 1. Oktober. *) Der Pseudopriester Franz Renata

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Pagina 2 di 8
Data: 04.07.1908
Descrizione fisica: 8
, ist um so wertvoller, als es von Gegners Mund kommt. Die Einschränkung, daß man die Steuern nicht den richtigen Bevölker- ungskreisen auferlegte, ist belanglos, weil auch heute, für die neuen Steuern herangezogen werden'. Dann aber kommt der Artikelfchreiber auf die neue Branntweinsteuer zu sprechen. Er steht dabei unter dem Eindrücke der Aufregung, die in Kreisen der Weinbauern herrscht, und der Willens äußerung der Regierung, diese Steuer einzuführen. Da soll nun die Schuld auf das längst tote Kurien parlament

zu spät zu ihren Einnahmen aus der neuen Steuer kommen, läßt die Regierung in Wien die Steuervorlage im Wege der Dringlichkeit be handeln. Nun kommt das ganz 2ntereffante. Der „Tiroler' bezw. sein Gewährsmann schreibt: „Der Referent über die Landerfinanzen Tirols Hot in der Enquete gut zu der jseflontcn Branntweins^ ^«■WSTSrnneine Abwehr «Ic war reine —( . > «2 ha «.m besteuerung des Fu, rrs handelte, wohl ober eine A b- wehr, insoweit eS sich um hvherbesteuerung des echten Tresterbranntweins handelte

, Winkelversommluugen- D. R.) den Bauern vor- schwätzt. Man A!) weiß ja, datz die Bauern dieser An sicht de» Herrn Schrott nur beistimmen, weil ihnen von Schrott suggeriert leingeredet) wird, diese Uebertreibungen seien notwendig, wenn die Erhöhung der Branntwein steuer hinterttieben werden soll- Daß solche Behauptungm wider beffere Erkenntnis keine Argumente (Beweise) be deuten können, datz weiß allerdings jedermann.' So der „Tiroler' bezw. der schreibende Abge ordnete. Das ist allerdings gegen bessere Er kenntnis

geschrieben. Kein Mensch, auch Pfarrer Schrott nicht, behauptet, daß der Tiroler Weinbauer nur von der Belassung der jetzigen Steuererhöhung auf Branntwein und daß die Existenz der Tiroler Weinbauern ausschließlich von der Branntwein brennerei abhänge. Das beweist schon die eine Tatsache allein, daß auf allen Weinbauernversamm lungen, in der gegen die Erhöhung der Steuer auf Weintresterbranntwein protestiert wurde, auch eine andere Lebensfrage der Weinbauern besprochen wurde, nämlich die Abwehr

der Reblaus gefahr. Aber das geht aus dem Geschreibsel des „Tiroler' hervor, daß damit der Regierung ein geredet werden soll, die Erhöhung der Steuer auf Weintresterbranntwein bedeute für die Weinbauern nicht viel, die Schädigung durch diese Erhöhung sei nur Aufbauschung, reine Uebertreibung von Pfarrer Schrott, „wider besseres Erkennen' zwecks Aufhetzung gemacht; die Regierung solle sich ja nichr abhalten lassen, die Steuererhöhung einzu führen, die Weinbauern würden deswegen schon doch leben ufw

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Pagina 5 di 8
Data: 10.06.1908
Descrizione fisica: 8
in Verhandlung, es wäre also für die Abgeordneten Pflicht gewesen, im Saale zu sein. Die angebliche Konfusion hat nicht bei der ersten Abstimmung geherrscht, sondern erst bei der zweiten wegen Fest stellung des Stimmenverhältnisses, weil niemand glauben wollte, daß ein wichtiger bauernfreundlichrr Antrag auch nur hätte durchsallen können. Die Ent schließungen auf der gestrigen Versammlung wurden einstimmig gefaßt, auch Dr. v. Euggenberg wagte hier nicht, den Antrag gegen Erhöhung der Steuer

(Reblaussrage) vor und erteilt ersterem das Wort. Pfarrer Schrott bemerkte, am 28. April habe es im Landtage geheißen, weder Regierung noch Parlament plane die Branntweinsteuererhöhung, es sei noch keine Gefahr, ain 28. Mai hieß es in Bozen, die Steuer komme, die Abwehr sei umsonst, die Weinbauern hätten gar kein Recht, die Be freiung zu fordern usw. Wir wollen aber unsere Pflicht tun und wehren so viel als möglich, wir haben schon an der Reblaus genug, die neue Steuer erhöhung ist unerträglich

. Die Erhöhung ist eine große, 50 K für den Hektoliter Alkohol oder 25 K für den 50grädigen Trinkbranntwein. Die Steuer ist jetzt schon 80 K hoch für den Hektoliter Alkohol. Sie beträgt für Oesterreich 109 Mill. K, für Deutsch- südtirol K 500.000 und jetzt soll sie von 90 au ? 140 K erhöht werden. Der Schaden ist ein großer, es entgeht den Bauern der ohnehin kleine Gewinn, die kleinen bäuerlichen Brennereien gehen ein, weil sich das Brennen nicht mehr rentiert und der Tresterbranntwein so teuer

wird, daß ihn niemand kaust, den Profit haben die großen Spiritusfabriken und Fuselmacher, die viel schneller, mit technischen Vorteilen und viel billiger arbeiten, diese bekommen allen Branntweinhandel in die Hände. Wenn durch die Steuer auch der Spiritus etwas teurer wird, der kalte Fusel wird nicht teurer, sondern nur schlechter (also billiger) hergestellt und die Schnaps- pest steigt. Hört das Brennen auf, dann kann die Trester nicht mehr als Viehfutter benützt werden, weiters drückt die Nichtverwertung

der Trester die Maischepreise bleibend. Der Preisrückgang um nur 1 K würde schon für Deutfchsüdtirol einen Aus fall von 500.000 K bedeuten. Diese Steuer können die Weinbauern nicht ertragen. Sie haben schon gelitten genug unter Schimmel, Weinzollklausel, nun steht die Reblaus vor der Tür und erfordert voll ständig neue Kultur, die für Deutschtirol 28 bis 30 Mill. Kronen kostet, die Produktionskosten sind gestiegen usw. Da hat der Bauer Ursache, sich zu wehren, aber auch der Konsument, da für's Geld

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Pagina 4 di 8
Data: 28.07.1923
Descrizione fisica: 8
neu geregelt wird. Art. 1 besagt, daß mit Beging der Weinernte 1923 die Weinkonsumsteuer im Betrag von L. 20 per Hektoliter aus Grund der neuen Bestimmungen eingehoben wird. Die Gemeinden und Provinzen dürfen zu dieser Steuer keine Zuschläge erheben. Jedoch gebührt den Gemeinden für ihre Arbeit eine besondere Entschädigung von 2 Lire von jedem der in den bezüglichen Matrikeln eingetragenen Weinproduzenten. Steuerbar sind alle inländischen und einge- fllhrten ausländischen Weine mit über 5 Volum

- Prozent Alkohol. Maische wird in Bezug auf das Wein erträgnis mit 65 Prozent. Most mit 90% berechnet. (Art. 2). Die Steuer wird erhoben: 1. Beim Ver kauf des Weines durch die Produzenten oder Großhändler direkt bei den Konsumenten oder Kleinverschleißern. 2. Beim direkten Konsum des Produzenten oder Großhändlers. (Art. 3). Steuerfrei sind jene Weine, die von den Pro duzenten und Großhändlern ins Ausland ver sandt oder für Branntwein- oder Essigfabrika tion verwendet werden. Ueber die diesbezüglichen

Bollettenvorschrif- ten wird die Finanzbehörde nähere Weisungen treffen. Falls die Steuer bereits entrichtet wor den ist, so wird sie beim Auslandexport zurück erstattet, bezw. die Ermächtigung erteilt, ein gleiches Quantum steuerfrei zu kaufen. Bei Verderbnis des Weines oder wenn er sonst durch höhere Gewalt (auch Brand) zugrunde geht, ist die Anzeige behufs Erlassung der Steuer binnen 5 Tagen an das Ufficio Tecnico zu machen. Bei Schaumweinen wird anti- cipando ein Ausfall von 2 Prozent gewährt

. Wenn die Weinvorräte, die bereits von der Behörde ausgenommen sind, im Laufe des Jah ves verderben, so wird nach diesbezüglicher Kon trolle durch die Finanzorgane, Steuerbefreiung gewährt, worüber das Uff. Tecnico entscheidet. Für Kleinproduzenten (Besitzer oder Päch ter) wird zum Familiengebrauch das Quantum von 5 Hektoliter von der Steuer be freit, wenn das Erzeugnis des Kleinproduzen ten nicht mehr als 20 Hektoliter beträgt. Wenn es nicht mehr als 40 Hektoliter beträgt, so be trägt das steuerfreie Quantum

3 Hektoliter. Bezüglich der Meldevorschriften über Wein vorräte werden seinerzeit die Weisungen der Behörde erfolgen. Die Entrichtung -der Steuer wird folgendermaßen geregelt: Die Konsumsteuer für jene Weine, die von den Produzenten an die Konsumenten oder Kleinverschleißer abgegeben werden, fällt zu Lasten des Käufers, der beim Kauf selbst den entsprechenden Steuerbetrag an den Verkäufer (Produzenten) auszuzahlen hat. Letzterer ist in jedem Falle dem Staat gegen über für die Steuer hastbar

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Pagina 1 di 8
Data: 09.05.1903
Descrizione fisica: 8
, wenn ein' christlich sein wollender Abgeordneter den katho lischen Abgeordneten vorwirft, „sie hätten Geld bekommen und Adelststel und Orden, und seien dafür vor dem goldenen Kalbe auf deni Bauche gelegen.' Das sieht doch wirklich der Verhetzung gleich. Der Abgeordnete Schrafsl hat' auf der Ver sammlung in Brixen gesagt, „unsere Grundsteuer sei die. höchste auf der Welt', daß aber die Grund steuer gerade durch die Bemühungen der-Konserva tiven von Tirol von 1,083.000 auf 687.000 fl, also um rund 400.000

fl., das ist um mehr als ein Drittel, gesunken ist, davon sagt Herr Schraffl wohlweislich nichts, denn sonst könnte man die Konservativen im Lande nicht mehr als Volksverräter hinstellen, die . vor dem goldenen Kalbe auf dem Bauche liegen.' In der angeführten Rede sagt Schraffl von der Hausklassensteuer: „Bevor die Christlichsozialen in Tirol aufgetreten sind, wurde die Hausklassen steuer--eingeführt. Unsere Abgeordneten, welche die Steuer für ungerecht halten mußten, Habens auch-dafür gestimmt.- Damals

ist es nicht Brauch' gewesen, daß die Abgeordneten zu den Bauern ge gangen sind, sonst hätten sie vielleicht gehört, was sie züü einer so ungerechten Steuer sagen.' Was' den-' letzten Passus betrifft, so zeigt er, daß Herr Schraffl erst seit kurzer Zeit politisch tätig ist, sonst hätte er. sich zum Beispiel erinnern müssen, daß' der Abgeordnete Dr. v. Graf in dieser Angelegenheit' eine sehr zahlreich besuchte Versammlung in Toblach' gehalten-hat, bei welcher--der damalige Landtags abgeordnete Rainer, der Vater

des gegenwärtigen »Abgeordneten 3iainer,-so mannhaft für» Graf gkgen. die Liberalen eingetreten ist. Nachdem Dr. ,v. Graf die-Gründe für und. gegen die neue Steuer aus. emandergesetzt hatte, überließen die versammelten- Bauern das Urteil dem Abgeordneten und sagten,! er sollL stimmen, wie er es für besser halte. - Dieser Vörwurf, daß die, konservativen Abge .ordneten, dem Lande,Tirol die Gebäudesteuer gebracht haben, wurde von allen christlichsozialen Zeitungen - und Parteischriften und Abgeordneten

» dieser Versuch scheiterte jedoch. Erst durch das Steuer patent vom 23. Februar 1820 wurde die Ge bäudesteuer und zwar die Hauszins- und Haus klassensteuer für alle österreichischen Länder mit Ausnahme von Tirol und Vorarlberg eingeführt. In Tirol wurde sie deshalb nicht eingeführt, weil das Land in den französischen Kriegsjahren für Kaiser und Reich ganz enorme finanzielle Opfer gebracht hatte. Jedoch erhielt das Land Tirol kein Privileg auf Befreiung von der Gebäudesteuer. Die Hauszinssteuer erhielten

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Pagina 2 di 12
Data: 03.03.1888
Descrizione fisica: 12
ist dies aber alles anders geworden. Die Straßen sind verödet, die Häuser stehen leer, und „in den öden Fensterhöhlen wohnt das Grauen.' Diese Häuser nach außen fast Palästen gleich, sie bringen dem gegenwättigen Besitzer heute keinen Ertrag, keinen Bottheil mehr. Eine viel höhere Steuer noch als heute hätte der damalige Besitzer leicht ertragen, während der heutige dabei zugrunde geht. Abgesehen davon, daß er davon keine Rente hat, hat er Auslagen für deren Er haltung. wenn er sie nicht selbst demvliren will und dabei stehen

, wie ich gesagt habe. diese Häuser, wenn nicht vollständig, so doch zum größeren Theile leer und da stoßen wir nun auf einen der wundesten Punkte unseres gegenwärtigen Gesetzes. Während bei der Hauszinssteuer eine leerstehende Wohnung mit Recht keine Steuer bezahlt, muß hier der arme Besitzer für ein solches Haus vielleicht mit 20 Ubikationen, für ein Haus, das vielleicht Jahre lang leer steht, doch die HauSklaffensteuer bezahlen, und zwar die vielmehr beträgt, als die Hauszinssteuer, wenn daS Haus

in der Landeshauptstadt stünde. Das ist ungerecht und diese Steuer widerspricht vollständig dem ganzen Wesen und Charakter der Gebäudesteuer. Andere Häuser dieser Kategorien sind nicht vollständig leer, sie sind zum Theil vermiethet, zum Theil vom Eigenthümer bewohnt. Wenn man hier § 1 des Gesetzes vom Jahre 1882 anschaut, möchte man meinen, daß der betreffende Hausbesitzer, wenn er einen Theil der Wohnbestandtheile seines Hauses ver miethet hat und den andern Theil selbst bewohnt, im Sinne des § 1 des Gesetzes

nicht für einen Theil HauSzinS-, für den anderen HauSklaffensteuer zu zahlen, du mußt für alle 20 Wohnbestandtheile die HauSklaffensteuer zahlen und so zahlt er in un serem Beispiele anstatt 35 — 75 fl. Ich kann es nicht unterlaffen durch praktische Beispiele darzulegen, daß das, was ich gesagt habe, rich tig ist, daß diese Steuer mit ihren fiskalischen Tendenzen nicht nur den Reinertrag, sondern auch den ganzen Rohertrag vollständig absorbirt. Ich führe hier nun einige Daten vor, die ich entnommen

habe einem Aufsätze, der in den „Tiroler Stimmen' in Innsbruck erschienen ist. Diese Daten beruhen aber auf amtlichen Aus- weisen. In Schwaz haben Sie ein Haus Nr. 158, dieses Haus hat 26 Wohnbestandtheile, es wird vom Eigenthümer theilweise bewohnt und 14 Lokale werden als Schlafzimmer für Fremde benützt, sie werfen einen Zins ab, der laut Zah- lungsbogen Nr.- 109 pro 1886 100 fl. betrug, die Steuer betrug aber 62 fl. nach HauSklaffen- tarif B. Im Jahre 1893 aber, wenn das Ueber- gangsstadium

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Pagina 16 di 16
Data: 13.04.1889
Descrizione fisica: 16
wird. Wenn dies nicht der Fall sein sollte, dann dürfen Sie sich überzeugt halten, daß viele Fälle von Eigenthumsdereliktionen stattfinden werden. Es tvurde mir diesbezüglich ein ganz drasüscher Fall mitgetheilt, der auch dem Herrn Ackerbauminister bekannt ist. Er hat sich in Sölden, int inneren Oetz- thale ereignet. Dort beklagte sich ein Bauer über die zu hohe Einschätzung feiner Wiese, und der Steuer beamte sagte ihm, dem sei nicht so, die Bauern seien immer unzufrieden, die Einschätzungen seien wohl ettvas hoch, aher

gar so arg seien sie nicht. Der Bauer erklärte: Wenn Sie glauben, daß. das Objekt äußerungen 8-9 - nicht zu hoch eingeschätzt ist, so überlaste ich Ihnen dasselbe um den Preis der Steuer, wollen Sie mir die Steuer zahlen, so sollen Sie Eigenthümer des Objektes sein. Beide wurden faktisch darauf einig. Nachträglich machte aber der Beamte die Wahrnehmung, daß er denn doch eine Dummheit und einen schlech ten Handel gemacht habe, und er weigerte sich, den Kauf einzugehen, das heißt den Kauf

zu errichten. Der Bauer nun soll getvillt sein, eine Klage anzu- stretigen. Das ist ein Fall, der mir von vollkommen verläßlicher Seite mitgetheilt wurde. (Hört! Hört! rechts.) Gestern erhielt ich einen. Brief des Obmannes der landwirthschastlichen Bezirksgenoffenschast in Oetz, Johann Haid. In demselben heißt es mit Rücksicht auf die Besteuerung der Bergmähder (liest): „Wenn die Steuer an und für sich nur gering erscheint, so sind es aber doch Objekte, welche keinen Kreuzer ertragen, da nur alle fünf

Jahre einmal und oft noch mit der größten Lebensgefahr ettvas abge nützt werden kann. Solche Bergmähder, wo der Mann von 4 Uhr früh bis spät abends so viel Gras zu sammenbringt, daß er es ins Pill (Stadel) auf ein mal tragen kann, gelten noch für gut und iverden nicht zurückgelassen.' Ich habe auch eine Zuschrift der Gemeindevorstehung von Sölden erhalten, wonach sich verschiedene Parteien bereit erklären, die Berg mähder um den Betrag der Steuer fahren zu lasten. Im selben Briefe heißt es (liest

): „Ich habe in einer Alpe selbst Grasrechte, wo man früher ein Grasrecht zu 100 fl. kaufte und verkaufen konnte. Heute sind diese durch die Steuer schon so entwerthet, daß man dieselben um 20 fl. bekommt. Vor der Steuer hat man in derselben Alpe, wenn man das Grasrecht nicht selbst ausnützte, 3 fl. herausbekom men; das letzte Jahr erhielt ich noch 37 kr. bei gleichem Wirthschastsertrag toie früher.' Diese Fälle dürften genügen. Eine iveitere Ur sache des traurigen Zustandes unserer Landwirthschast sind die ganz enormen

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Pagina 9 di 12
Data: 03.03.1888
Descrizione fisica: 12
Gebäude nichts ein, hat aber eine Menge Erhaltungskosten zu zahlen und dazu die hohe HauSklassensteuer. Dasselbe gilt von Stiften. Ich frage nun, bei dieser Sachlage und bei solchen horrenden Zissern, welche, wie ich noch einmal wiederholen will. ämtlichen Ausweisen und Belegen entnommen sind, haben dann die 602 Gemeinden, welche sich im Jahre 1886 mit ihren Beschwerden an den Landtag gewendet und ausgesprochen haben, daß die Steuer eine unerträgliche sei, nicht Recht, wenn sie noch sagen

, daß diese Steuer eine Vermögen S- konfiskation sei? Und Sie erlauben, daß ich noch beifüge, das ist keine Besteuerung mehr. objektiv stellt sich das als Beraubung dar. Daher werden Sie begreiflich finden, daß wir Tiroler Abgeordneten endlich einmal unsere Stimmen erheben mußten, um zu verlangen, daß man auf die wirthfchaftlichen Verhältnisse des Landes Rücksicht nehmend, endlich daran gehe, diese Steuern, welche uns vollständig zu Boden drücken, abzuändern. Von Jahr zu Jahr, je näher wir dem Zeit punkte kommen

, wo das llebergangsstadium ab lauft, wird die Steuer immer drückender, und von Jahr zu Jahr steigt in ihrem Gefolge die Verarmung. Dabei vergessen Sie nicht, daß wir durch die neue Grundsteuerregulirung eine höhere Grundsteuer erhalten haben al« früher und da her unser Bauer doppelt getroffen wird. Die Abhilfe, die wir verlangen, ist drin gend geboten und wir verlangen diese Abhilfe schon aus Gründen der Billigkeit und des RechtS- gefühles selbst. Dahin zielen die von uns ge stellten Abänderungsanträge

zu 8 11, be ziehungsweise zurAnmerkung zum Klaffentarife ö. Und nun gestatten Sie mir einige Worte über die Haus zi nS steu er. Diese wäre in ihrem Wesen und ihrer Einrichtung der Typus einer eigentlichen Ertragssteuer, wenn sie nach unserem Gesetze nicht allzuhoch bemessen wäre und daher eine lleberwälzung, wodurch eine Ausgleichung der Last zwischen Vermiether und Miether stattfinden soll, rein unmöglich gemacht würde. Eine durch die Einführung dieser ganz neuen und schon in ihrem Anfange allzuhoch bemessenen Steuer

war, bleiben, und er hat daher auch die Last vollständig allein zu tragen. Da raus aber folgt nothwendigerweise eine Ent- werthung der Realität, eine Verminderung des Vermögens und damit verliert auch diese Steuer ihre finanzpolitische Berechtigung. Was nun speziell den Antrag zu 8 6, be treffend die Stadt Innsbruck, anbelangt, so ist das eine in den thatsächlichen Verhältnissen voll ständig begründete Ausnahme, welche wir für die Landeshauptstadt Tirols begehren. Nach dem 8 6 fällt Innsbruck

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Pagina 1 di 14
Data: 04.06.1902
Descrizione fisica: 14
man nur an die »dmiulftratlau de» „vurggriister, Meran, Berglaubeu Nr. 62, zu richten. — Telehhon-Rusnummer 242. Nr. 45. Meran, Mittwoch, am 4. Juni 1902. XX. Jahrgang. Kalender: Donner-tag, 5. Kleinftobnl., BonifaciuS. Freitag, 6. Norbert Erzb., Claudius B. Samstag, 7. Robert A.. Gottlieb B. Mürkte: S. Cavalese K. u. Rinder; St. Leonhard (Pageier). 6- Tione BK- 7. Bozen- Zur Fahrkartenstener. Die Vorlage über diese neue Steuer wird dem nächst vom Abgeordnetenhause in Verhandlung ge nommen werden. Es wünschen sicher

auch unsere Leser über Wesen und Zweck dieser neuen Steuer einige Aufklärung. Wir bringen sie, ohne uns für oder gegen die Vorlage auszusvrechen, nach der Skizze der „N. T. St.', die sich an den Bericht des Steuerausschusses hält. Der Bericht des Steuer- ausschusses ist für die Annahme der Steuer, bietet aber ein lichtvolles Bild über alle einschlägigen Verhältnisse. Die Regierung wird fortwährend gedrängt, die ärarischen Manthen aufzuheben und die Bezüge der Diurnisten, sowie der Pensionisten alten

Bevölkerung, sondern nur jene Personen, die von den Vortheilen des Eisenbahnverkehres Gebrauch machen, und diese in nicht besonders fühlbarer Weise trifft. Die Regierung kann sich diesbezüglich und für ihre weitere Behauptung, dass der Verkehr unter der Steuer nicht leidet, auf die guten Erfahrungen be rufen, die man mit der Fahrkarteusteuer in Frank reich, Italien, England, Russland, Spanien und llngarn gemacht hat. Die aufgezählten Vortheile der Fahrkarten- steuer dürften sich in der That

nicht bestreiten lassen. Wenn, wie der Gesetzentwurf es haben will, zu dem jeweils für den Personentransport auf Eisenbahnen zur Einhebung gelangenden Fahr preise ein einfacher Zuschlag festgesetzt wird, der für Hauptbahnen 12A, für Localbahnen &%, für Kleinbahnen 3 % beträgt, so er wachsen thatsächlich für den Staat keine Einhebungs- kosten. Die Verwaltung der betreffenden Bahn (Staatsbahn oder Privatbahn) hebt die Steuer gleichzeitig mit dem Fahrpreise ein und liefert die Steuer-Summe

, die sich nach der Summe der jährlichen Einnahmen aus dem Personenverkehrs leicht berechnen lässt, am Schlüsse des Jahres dem Staate ab. — Die Steuer wird nur von solchen Personen bezahlt, die überhaupt die Eisen bahn benützen; sie bedeutet für das Gros der Be- - Ueber Musterhotels u.Hiroler Hasthöfe. Viele Wirte an der Schienenstraße, wie in den entlegensten Thälern erwarten alljährlich mit Sehn sucht die Reisesaison, die ihnen Geld und Verdienst bringt. Denn Tirol ist ja besonders für den deutschen Touristen

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Der Burggräfler
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Pagina 1 di 8
Data: 13.05.1903
Descrizione fisica: 8
des Herren hauses. Dasselbe nahm vielmehr wesentliche Ab änderungen sür Tirol und Vorarlberg vor. Während die 15 % für die Hauszinssteuer und der Antrag auf halbe Tarife bei einem Teile der Hausklassen steuer im Herrenhause angenomnien wurde, änderte dasselbe die 12jährige Üebergangsperiode bei der Hauszinssteuer und die dreijährige Steuerfreiheit und 19jährige Üebergangsperiode bei der Haus klassensteuer in eine 10jährige für beide Gattungen von Steuern um. Abg. v. Zallinger beklagte

: Jgnaz und Johann v. Giovanelli, Dr. v. Graf, Baron Sternbach; dagegen: 'v. Zallinger. Aus diesen wahrheitsgetreuen Darlegungen geht klar hervor, wie ungerecht und unwahr die Anklage Schraffls ist, daß „unsere Abgeordneten, welche die Steuer für ein Unrecht halten mußten, dennoch dafür gestimmt haben.' Die Steuer war unver meidlich und unabwendbar. Hätten sich unsere Ab geordneten gänzlich ablehnend verhalten, so hätten wir die Steuer dennoch bekommen und zwar ohne jede Erleichterung, in ihrer ganzen

Härte und Höhe, wie in den anderen Kronländern. Unsere Abgeordneten haben deshalb nichts anderes tun können im Interesse des Landes und der Steuer zahler, als das unvermeidliche Gesetz so leicht und annehmbar als möglich zu machen und so viele Erleichterungen als möglich herauszuschlagen. Das haben sie auch getan. Wie schon gesagt, wurde für die Hauszins- und Hausklassensteuer eine 10jährige Üebergangsperiode erlangt. Fürs-zweite wurde erreicht, daß die Hauszinssteuer mit Aus nahme von Innsbruck

nicht 20$, wie in den übrigen Kronländern, sondern 15 %, also ein Viertel weniger betragen soll. Wenn man bedenkt, daß die tatsächliche Hauszinssteuer in Tirol außerbalb der Laudeshauptstadt 532.000 Kronen beträgt, welcher Betrag um den 4. Teil, das ist um 177.333 Kronen oder 88.666 Gulden geringer ist, als die entsprechende Steuer in andern Kronländern, so ist es klar ersichtlich, daß in Tirol jährlich 88.666 Gulden oder 177.333 Kronen an Hauszins- steuer erspart bleiben. Da ferner alle haus

- klassersteuerpflichtigen Gebäude Tirols von der 16. bis 10. Klasse, welche bis 1. Jänner 1881 der Besteuerung unterzogen waren, nur die Hälfte des in anderen Kronländern üblichen Steuerzinses zahlen; da von den 90.270 Gebäuden 86.218,' das ist 955 % in diese niedrigsten Klassen fallen und somit nur die Hälfte der Steuer zu zahlen brauchen; da die gesamte Hausklassensteuer in Tirol 350.000 Kronen beträgt, so kann man mit gutem Gewissen annehmen, daß die Steuer noch so hoch, also um 320.000 Kronen oder 175.000 Gulden höher wäre

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Der Burggräfler
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Pagina 14 di 16
Data: 13.04.1889
Descrizione fisica: 16
Klasicnsteuer aber beträgt 125 fl., also das Doppelte. Das Haus Nr. 138 in Schivaz hat 49 Wohiiränme, davon sind 26 vcrniiethet für 682 fl., rechnen ivir fiir die übrigen 23 Zimmer denselben Zins, ivie für die vcrniiethetcn — ich muß aber bemerken, daß int vorigen Jahre elf Wvhnräumc vollständig leer standen —, so hätte» ivir eine» Ge- iammtzins von 136s fl. Hiefür würde die ZinS- steuer 143 fl. 22 kr. betragen; die Klassensteuer aber beträgt 265 fl., die überdies natürlich in jedem Falle zu zahlen

. Viele der Gebäude sieht man in einem sehr ärm- Spuren des großen Brandes vom Jahre 1609. Die Verannung ist hier so groß, daß schon der fünfte Mensch Unterstützung bedürfte.' Und nun, meine Herren, wundern Sie sich nicht, wenn in solchen Orten und weitn im ganzen Lande eine Stimme des Unmuthes, eine Sttmme der Erbit- tenmg darüber sich regt, daß man diese armen Be sitzer dieser entwertheten Objekte noch mit einer, ihnen bisher unbekannten Steuer überlastet, welche nicht, wie allenfalls in florirenden

- räume, von denen 32 vermiethet sind um 654 fl. Ich ziehe wieder eine Parallele mit der Zinssteuer und rechne zu dem fatirten Zins den Parifikations zins fiir sechs vom Hausbesitzer selbst benützte Wohn- räumc mit 130 st. So beträgt von 784 fl. die Zins- steuer 82 fl. 32 kr., dagegen die definitive Klassensteuer 220 fl., das sind 28 Prozent des Bruttozinses. Das Haus dir. 20 in Sterzing mit eitlem Zins erträge von 240 fl. zahlt eine definitive Klassensteuer von 100 fl., das sind 41 Prozent

Wirkungen dieses Gesetzes zur Genüge bekannt sind, nachdem der ttrolische Landtag seit 6 Jahren petittonirt und Beschlüsse faßt, es sei Pflicht der hohen Regierung, unverzüglich Abhilfe zu schaffen, bis heute zur Sanirung dieser Zustände gar nichts gethan hat. (Hört! rechts.) Man könnte viel leicht einwenden, daß es dem Hausbesitzer doch möglich sein ivird, die Steuer oder einen Theil derselben zu überivälzen. Aber es ist gerade in Orten mit dünner Bevölkerung vorauszusehen, daß dies nicht der Fall

sein wird. Der Fall liegt so, daß der Hauseigenthümer froh sein muß, wenn er überhaupt eine Miethpartei findet, und dann würde es jeder vernünftigen Gesetzgebung widerstreiten, eine gegenwärttge Steuer zu rechtferti gen nnt einem Ertrag, der möglicherweise erst in Zu kunft eintreten soll. Noch viel krasser tritt aber die Besteuerung zutage, wenn wir Rücksicht nehmen auf die verschiedenen Zu schläge der Länder und Gemeinden. Ich ivähle ein Beispiel aus meinem Amtssitze Rattenberg. Das ist auch ein so armes Nest

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Der Burggräfler
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Pagina 1 di 12
Data: 21.09.1904
Descrizione fisica: 12
. Wird den Herren entgegengehalten, daß 'gerade die Konservativen der liberalen Schuldenmacherei, die das Reich an die Juden ausgeliefert hätte, ein Ende gemacht haben, daß die Konservativen die Er höhung der Grundsteuer verhindert und so in den 23 Jahren 300 Millionen Kronen Grundsteuer er sparten, ja daß die Konservativen die Grundsteuer von 74 auf 54 Millionen herabgesetzt, in Tirol allein von 2,100.000 auf 1,400.000 Kronen per Jahr herabgemindert und bei der unvermeidlichen Gebäude steuer für Tirol

, das hat nichts zu bedeuten, für die kleinen Leute sorgen doch nur die Christlichsozialen. Die Steuern seien in den 23 Jahren um 322 Millionen gewachsen/ behauptet Schraffl in der Versammlung auf der Haltestelle in Villnöß, die Branntweinsteuer von 15 auf 82 Mill., die Wein steuer von 8 auf 11, die Biersteuer von 42 auf 76 (diese trifft doch nicht die Bauern!), die Fleisch steuer von 9 auf 16, die Zuckersteuer von 67 auf 104, die Petroleumsteuer von 0 aus 18, die Fahr- kartensteuer von 0 auf 15 Mill. Abgesehen davon

, daß diese Steuern bei weitem nicht am meisten die Bauern treffen, und ein Teil der Branntweinsteuer an die Länder überwiesen wird, müssen wir betonen, .daß z. B. bei der Fahrkarten- steuer gerade die Christlichsozialen .für diese Steuer und die Konservativen gegen sie gestimmt haben, daß also Schraffl bewußt lügt, wenn er diese Steuer den Konservativen in die Schuhe schiebt. Und wenn Schraffl immer wieder die Erhöhung der Steuer betont, obwohl jene, die den Bauern stand betreffen erniedrigt wurden, so fragen

bekommen werden, daß sie benützbar würden. Die Konservativen waren gegen diese Verschleuderung .der Steuergelder, die Christlichsozialen dafür. Ist das nicht Bauern vergistung wenn die Christlichsozialen so die Steuer gelder verschwenden und dann Herr Schraffl kommt Die Hauptstadt des australische» Staateudunde». Weder Sydney,. die stolze Handelsmetropole, noch Melbourne, die „Königin deS Südens', noch Ade- laide, die „Gartenstadt', oder sonst einer der viel genannten Mittelpunkte der Weizen-, Woll

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Pagina 5 di 8
Data: 03.06.1908
Descrizione fisica: 8
eine sehr geringe Zahl. Die Branntweinsteuer wird gewiß erhöht! „Die Vertretung aller Landesausschüsse hat das gefordert. (2ft nicht wahr!) „Und der Finanzminisler ist einverstanden, weil es keine andere Steuer gibt, die erträglich ist. (Kapiialsstcuer!) „In keinem anderen Lande Europas gibt es eine so kleine Branntweinsteuer wie in Oesterreich. „Wir haben ja das Freibrennen, das haben alle Alpenländer! „Wenn wir für den Weintresterbranntwein eine Ausnahme verlangen, so wird diese Forderung

von allen anderen Abgeordneten bekämpft, die nicht Weinbauern vertreten. Demi in allen anderen Län dern brennt man Wurzeln, Beeren, Obst, Kartoffel und Getreide! Alle Abgeordneten dieser Länder sind gegen eine Ausnahme für die Weinbauern. In Nord- iirol wird ebensoviel Branntwein gebrennt (ze ucht?), wie in Südtirol. Die Steuer trägt 0,000.000 K. In Tirol wird nur sehr wenig ranntwcin erzeugt, 1,070.000 K Steuer, ein rvzent der ganzen Steuersumme. Das ist sehr enig! Unsere Steuerleistung ist verschwindend lein

folgendes: Der Eindruck der Reden der Herren lleichsratsabgeordneten v. Gugenberg und v. Leys t für uns Weinbauern wohl ein sehr entmutigender; >arnach wäre alles schon verloren. Wir hoffen aber md fordern, datz die Abgeordnten so energisch vor- ichen, wie es Dr. Dorfmann angekündet. Sonst md wir verloren. Die Behauptung, datz alle Landesausschüsse die Erhöhung der Branntwein teuer verlangt haben, ist nicht wahr. Der gewesene Landesausschutz Dr. v. Wackernell hat sich ausdrücklich legen diese Steuer

erklärt mit der Begründung, ah die Tiroler Weinbauern eine solche Belastung bsolut nicht vertragen, weil sie jetzt die Reblaus m Lande haben. Die Herren Abgeordneten sollen >4 ja durch allerhand Versprechungen der Regierung . Der BurggrLfl« über günstige Pauschalierung der Brennsteuer und pauschalweise Abfindung mit den Gemeinden nicht einfangen lassen. Die Regierung ist gegenwärtig mit solchen Versprechungen sehr freigebig, nur damit Abgeordnete und Steuerträger die Steuer schlucken

. Wenn aber einmal die Steuer angenommen ist, so zieht die Regierung diese Begünstigungen wieder nach und nach zurück, wie sie es bisher getan. „Geradezu befremdet haben uns die Ausführungen des Herrn Abgeordneten v. Guggenberg. datz nämlich alle jene, welche Wurzeln, Beeren, Obst, Kartoffel und Getreide brennen, Gegner einer Begünstigung der Weinbauern sind. 2a, um Gottes willen, hat denn der Herrgott alle diese Lebensmittel zum Brennen wachsen lassen? Das Obst, die Kartoffel, das Getreide ist doch nicht zum Brennen

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Der Burggräfler
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Pagina 2 di 8
Data: 30.10.1909
Descrizione fisica: 8
Wenn in einer Familie der Arbeitsertrag durch Mitwirkung mehrerer Familienglieder erworben und verzehrt wird, dann wird nicht die Gesamtsumme (bis zu 4000 Kronen), sondern die EinzelbetrLge besteuert. Für die im Einzelhaushalte Lebenden wird die Steuer 15 Prozent, für die zu zweit Lebenden um 10 Prozent erhöht. Zur leichteren Durchführung ist die Finanzverwaltung im Berufungs- und Straf verfahren berechtigt, Einsicht in die Geschäftsbücher zu nehmen. Aus der Erhöhung der Einkommensteuer erhofft

- und Zigarettenpreise zu erhöhen, bezw. das Tabakmonopol besser auszunützen. Das wäre die einträglichste Steuer, weil sie ganz dem Staate zugute käme, indem die Einhebung der Erhöhung um keinen Heller höher zu stehen käme als bisher. Sie wäre zugleich eine Lurussteuer, die keine notwendigen Lebens- und Genußmittel treffen würde. Raucher würden ihrer Liebhaberei dies Opfer willig bringen. Bezüglich der Weinsteuer schlug der Finanz- minister eine Abänderung des Welnverzehrungs- steuergesttzes dahin vor, dotz

die Steuer verall gemeinert und nach dem wirklichen Verbrauch ver anlagt, zugleich aber herabgesetzt werde. Und zwar soll der Haustrunk und der Wein für das Gesinde beim Produzenten frei bleiben, und die Kontrolle erst bei der Wegfuhr de» Weines vom Produzenten entweder bis zu den Niederlagen, wo er auch noch steuerfrei ist, oder bis zum Händler, wo die Steuer gezahlt wird, stattfinden. Der Detailhändler.bzw.der Konsument wird sie zu bezahlen haben. Rur bei kleinen Schenkern, bei den sogen

. Buschenschenkern, soll eine Abfindung stattfinden. Die Steuer wird von 5 K 94 7t auf 4 K herabgesetzt und man hofft dabei, wenn vom Gesamtoerbrauch von 5 Mill. Hektoliter 1 Mill. Hektl. auf die geschlossenen Städte und % oder 1 / i Mill. Hl. auf Dalmatien abge- rechnet werden, mit 3'/r Mill. Hektl. 13 Millionen Kronen Steuer, d. i. um 7 Millionen mehr als kam keine Kunde mehr vom Schiff und den Männern, die voll froher Hoffnung fortgezogen sind, hinaus auf die trügerische, lockende See. — Sie sind verschollen

, den der Schmerz ihrem Busen erpreßt; noch sehe ich den stummen, verzweiflungsvollen Blick, in dem eine ganze Welt unsagbaren Wehes lag; — wie leid tat mir dies arme Weib in ihrem namen losen Schmerz, das so jung ihrem Liebesglück „Lebewohl' sagen mußte! bisher zu erzielen. Zu dieser allgemeinen Steuer in Gebinden soll noch eine eigene Steuer aus Flaschenwein treten (Schaumwein, stiller W:in); vom Schaumwein (Verbrauch l 1 /* * Mill. Flaschen) erwartet man 2’/* Mill. Kronen, vom stillen Wein (10 Mill. Flaschen

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Pagina 3 di 8
Data: 24.02.1909
Descrizione fisica: 8
. Als Steuer auf Privatwein wurden vorläufig 2 K per Hektoliter vorgeschlagen. Auf dem Wtrtstag in Innsbruck versprachen Schraffl und Arnold, einen Antrag für diese Steuer im Landtage einzubringen, trotzdem der gegenteilige Antrag Glatz kurz vorher im Landtage einstimmig angenommen worden war. Me Anzeichen deuten darauf hin, daß beim Zusammentritte des Landtages die Privatwein steuer wieder aufs Tapet kommen wird. Die Wein bauern müssen mit aller Entschiedenheit dagegen kämpfen, denn diese Steuer wäre

wird, ist gegen die Bestimmungen de» Gesetzes. Die Steuer auf Privatwein ist nur ausgeschoben, nicht aufgehoben. Daß dieselbe nur die Bauern tragen mühten, zeigen Kärnten, Salzburg und Vor arlberg, wo eine solche Steuer bereits besteht. Die Weinbauern verlausen infolge dieser Steuer weniger Wein und müssen denselben überdies billiger ab- geben. Die Weinausjuhr nach Deutschland ist wegen des hohen Zolles sehr erschwert, die Schweiz bezieht ihre Weine meist von Italien und Spanien, von Tirol werden nur noch Spezialitäten

nicht, diesem will man noch etwas wegnehmen. Redner beantragte nachstehende Resolution, die ein- stimmig zur Annahme kam: „An den h. Tiroler Landesausschuß. Die heute in Algund versammelten Weinbauern protestieren aus das entschiedenste gegen die geplante Einführung der sür die Weinbauern unerträglichen Privatweinsteuer und geben gleichzeitig bekannt, daß sie sich gegen diese Steuer mit allen gesetzlich erlaubten Mitteln wehren werden.' Gemeindevorsteher PI a t t a t s ch e r sagte den Herren Pfarrer Schrott und Dissertori besten Dant

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Pagina 7 di 14
Data: 19.09.1891
Descrizione fisica: 14
wurden die früher fast steuerfreien Alpen mit einer sehr hohen bis zum Jahre 1892 wachsenden Steuer belastet, und so zahlen die Rif fianeralpen Balls und Baltmnr bis 1991 sammt Zuschlägen die sehr hohe Steuer von ungefähr 142 fl. Wer soll nun diese hohe Steuerlast tragen? Beim ersten Anblicke scheint die Antwort ganz einfach und leicht, aber wegen gewisser verwickelter Umstände ist sie sehr schwer. Man sollte doch der sehr natürlichen Meinung sein, diese Steuer sollen diejenigen tragen, die die Alpen

benüyen. Unter den 64 Jntereffenten gibt es Einige, die von den genannten Alpen wenig Nutzen haben, indem sie vielleicht nur 1 Stück Vieh austreiben, Andere gar keinen Nutzen haben, indem sie feit Jahrzehnten gar kein Stück Vieh auf- treiben konnten, während hingegen wieder Andere einen große» und sehr großen Nutzen haben, indem sie 8 bis 12 Stück Vieh aufzutreiben in der Lage sind. Deshalb war man anfangs der richtigen An sicht, die die Alpen benutzen sollen nach Verhältnis die Steuer tragen

, und die sie nicht benützen können, sollen von der Steuer frei sein. Aber da tritt wieder eine neue, nicht geringe Schwierigkeit und Besorgnis ein, es könnte anfangs der Anschein, all mählich die Meinung und endlich die zwar irrige Ueberzeugung sich bilden und immer mehr befestigen, die gegenwärtig dir Alpen nickt Benutzenden aber doch Berechtigten hätten ihr A penrecht verloren oder fast verzichtet darauf; und so kam es, daß beim gegenseitigen großen Mißtrauen obige gerechte Steuer- oertheilung nicht zur Durchführung

kam, sondern eine offenbar ungerechte Steueroertheilniigsart beliebt wurde, die fast nothwendig Anlaß zum Streite bot. Während die Benutzenden sonst sich nie herbei ließe» die Gleichheit der 54% Alpenrechle auszusprechen und anzuerlennen, so haben sie hier bei der Steueroer- theilung sonderbarer Weise thatsächlich die volle Gleichheit der Alpenrechle ausgesprochen, indem sie die genannte Steuer auf alle Rechte ganz gleich vertheilt haben. Und so kam und kommt es, daß z. B. ein mit zwei Rechten

Berechtigter, der aber kaum ein Stück Vieh austreiben kann, 4mal so viel Steuer zahlt, als ein anderer, der mit V, Rechte 4 bis 6 Stück Vieh austreiben kann. Diese offenbare Ungerechtigkeit springt Jedermann in die Augen. So steht, um manches Andere zu übergehen, bei läufig der Stand der Frage und es ist leicht einzu sehen, daß große Unzufriedenheit und Streit fast die nothwendige Folge sein muß; es ist serners nicht aus dem Auge zu laffen, daß Recht und Wahr heit weder ausschließlich

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Pagina 10 di 14
Data: 05.04.1890
Descrizione fisica: 14
- serne die Rede lein, als die GesellschaftSmitglieder außer ihrer eigenen Steuerschuld auch die Steuer schuld der übrigen Unternehmer entrichten. Abge sehen davon, mochte ich den .praktischen Juristen-, insoserne es sich um den Begriff der Aerarialsteuer handelt, auf den § 6 deS B.-G.-B. verweisen, welcher sagt, daß man die Worte nach ihrer eigenthümlichen Bedeutung und nach der Absicht deS Gesetzgebers auslegen muß. Hienach kann man unter Aerarialsteuer doch wohl nur diejenige Steuer verstehen

einem Pächter der Wein- „und Fleischverzehrungssteuer, noch einem Solidarab- „findungsoereine, welcher gegenüber den nicht zu „ihm gehörigen steuerpflichtigen Parteien als Päch- „ter dieser Steuer fungirt, kann es zustehen, die „Einhebung eines Gemeindezuschlages vorzunehmen, „bevordiebezugsdcrechtigteGemeinde „diese Einhebung gefordert hat. Daraus „allein erscheint der Zweifel abgeleitet worden zu „fein, ob die Stadtgemeinde Meran ihren in Per- „zenten bewilligten Gemeindezuschlag zur Verzeh- „rungssteuer

von Wein, Weinmost und Obstmost auch „selbständig einheben dürfe, oder ob sie sich wegen „Einhebung derselben an den hinsichtlich dieser „Steuer für Meran, Obermais und Untermais be- „stehenden Solidarabfindungsverein zu wendeu habe. „Zur vollständigen Beseitigung dieses Zweifels „wird es genügen, wenn die im Eingänge erwähn - „ten ErlasteS bezogene Bestimmung des Gemeinde- „gesetzes für Tirol beachtet wird, welche für die „Einhebung der Steuerzuschläge dieselben Organe „und Mittel

§ 81 der Gemeindeord- nung möchte sich der „praktische Jurist' durch die Bemerkung abfinden, daß die „Grund- und Er werbsteuerzuschläge auch nicht von denselben Or ganen eingehoben werden, wie die betreffenden Staatssteuern, sondern umgekehrt die Staats steuer von den nämlichen Organen, welche die „Ge meindezuschläge einheben.' Dieses Argument ist. ein Sophisma der schlechtesten Act und verdient keine Widerlegung; jeder „praktische Jurist' weiß übrigens, daß die Gemeinden die Staatssteuern

von dem Berbrauchsgegenständen die Steuer bei jenem An laste ein, der ihm am passendsten scheint, auf den Begriff Konsum hat aber der Anlaß und Zeitpunkt der Einhebung der Aerarialsteuer keinen Einfluß. Vollständig verfehlt ist die Anschauung des „praktischen Juristen', daß der Fleischbezug von Hotels und Pensionen in Mais nach 8 4 Punkt 7 des Gesetzes vom 16. Juni 187? steuerfrei und deshalb auch frei vom Gemeindezuschlage sei. Punkt 7 spricht nämlich von dem Bezüge von Fleisch aus geschloffenen Städten. Meran

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Pagina 9 di 12
Data: 19.03.1895
Descrizione fisica: 12
Beilage zu Nr. 23 des „BurggriiAcr' vom 19. März 1895. Zur Steuerreform. (Schluß.) Wie Sie gehört haben, ist dieser Zuschlag deswegen nothwendig, weil er alr Aequivalent für den bereits in der Erwerbsteuerhauptsumme enthaltenen Nachlaß gilt, und der Heine Steuer träger ist durch die Kontingentirung in die Lage versetzt, daß diese- Minus ihm bei seiner Bor- schreibung berechnet wird. Betreffend die Wahl sätze nehme ich dieser Minus wieder dazu und ergänze er, um auf diese Weise zur alten Steuer

, dann werden wir allerdings den heute bestehenden Wählern das Wahlrecht er halten, aber in einer absehbaren Reihe von Jahren wird er dazukommen, daß die Fünf guldenmänner unter den Erwerbsteuerträgern stetig abnehmen und ihre Zahl sich von Jahr zu Jahr verringert. Damit kann ich mich nicht einverstanden erklären. Eine weitere Bestimmung dürfte nothwendig sein für die besonders nach § 5 des Erwerb steuergesetzes von der Steuer Befreiten. Wie Sie wiffen, setzt der § 5 für eine gewiffe Kategorie dürftiger Steuerträger

die Fakultät der Kom- miffion fest, solche von der Steuer vollkommen zu befreien. Für diese Erwerbsteuerträger möchte ich auch vorgesorgt haben. Auch diese sollten einerseits in der Beziehung, als sie heute Wähler sind, Wähler bleiben, und sollen ihr Wahlrecht, ihren staius guo auts erhalten. Aber auch für die Zukunft möchte ich für diese Wähler sorgen, und ich glaube, daß diesen Wählern nicht schwerer zu helfen ist, als allen Anderen. Wenn Sie die §§ 48 und 49 ansehen, so werden Sie sehen

, daß die Borschreibung dieser Befreiungen im Gesetze vorgesehen ist. Es exi- stirt- eine Borschreibung, und wenn die Betreffen den auch von der Steuer befreit sind, so haben die Behörden auch hier wieder die Borschreibung, die allerdings Mne fingirte ist. Zu dirjer^Borschreibung würde ich in gleicher Weise wieder '15 Prozent hinzuaddiren, wie ich die- bei den anderen Steuerträgern machte. Ich weiß sehr ° wohl, die Grundzüge, die ich da vor bringe, niilssen erst formell sich herauskrystallisiren. Die Stilisirung

eines solchen Antrages ist nur einer, nämlich der zwischen der zweiten und dritten Lesung der Steuer reform (Zustimmung.) Nach der zweiten Lesung wiffen wir genau, welche Bestimmungen die Steuerreform enthalten wird. Wir sind dann genau in Her Lage, den Einfluß der Steuer reform aus den Bestand des Wahlrechtes zu be urtheilen, wir sind dann genau in der Lage, unsere Beschlüffe zu formuliren und zu präzi- siren, und anderseits entgehen wir dann der Gefahr, daß die Steuerreform fendgiltig be- schloffen

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