750 risultati
Ordina per:
Rilevanza
Rilevanza
Anno di pubblicazione ascendente
Anno di pubblicazione discendente
Titolo A - Z
Titolo Z - A
Giornali e riviste
Der Burggräfler
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BRG/1892/05_10_1892/BRG_1892_10_05_10_object_748807.png
Pagina 10 di 12
Data: 05.10.1892
Descrizione fisica: 12
über die von der k. f Staatsanwaltschaft Bozen als öffent licher Ankläger mit Anklageschrift vom 18. Juni 1892 Zl. 1658 und vom Kuraten Anton Huber als Privatankläger mit Anklageschrift de präs. 23. Mai 1892 Zl. 2402 gegen Franz Eduard Hoffmann wegen Vergehens im Sinne des § 303 St. G., sowie wegen Vergehens, bezw. Uebertretung gegen die Sicherheit der Ehre erhobenen Anklage, welcher vom k. k. Oberlandesgerichte in Innsbruck mit Erkenntnis vom 13. Juli 1892 Zl. 3915 Folge gegeben wurde, nach der in Folge Verfügung vom 17. August 1892

Zl. 3408 in An wesenheit des k. k. Staatsanwaltes Baldeffari als öffentlicher Ankläger, des Kuraten Anton Huber als Privatankläger und deffen Vertreters Dr. Josef Neuner, des auf freiem Fuß befindlichen Angeklagten Franz Eduard Hoffmann, deS Vertheidigers Dr. Cl. Ritter v. Kißling. am 15. und 16. Sept. 1892 vorgenommenen Hauptverhandlung aus Grund der vom öffentlichen und Pri- vatanklöger gestellten Anträge aus Schuldigsprechung und Bestrafung des An geklagten im Sinne der bezüglichen Anklageschriften

auf . Grund des Wahr- spruches der Geschworenen zu Recht erkannt: Franz Eduard Hoffmann. 40 Jahre alt, aus Dresden gebürtig und nach Meran zuständig, verehlicht, Redakteur der „Meraner Zeitung' und Schriftsteller, wird von der Anklage wegen Bergehens der Beleidigung einer gesetzlich anerkannten Kirche im Sinne des 8 303 St. G., angeblich begangen dadurch, daß er in seiner Eigenschaft als Redakteur der periodischen Druck schrift „Meraner Zeitung' durch Verfassung, absichtliche Beförderung zur Druck legung

des Strafverfahrens losgezählt; dagegen ist Franz Ed. Hoffmann schuldig I. des Vergehens gegen die Sicherheit der Ehre im Sinne der §§ 488 und 493 St. G., ferner II. der Uebertretung der Ehrenbeleidigung im Sinne des § 488 St. G., erlegte Kaution im Betrage von 60 fl. zu Gunsten des ArmenfondeS de , Stadtgemeinde Meran für verfallen erklärt und das Verbot der Weiterver ! breitung der Nummer 248 vom 30. Oktober 1861 der „Meraner Zeitung' : ausgesprochen. I Endlich wird auf Grund des vom Vertreter

des Privatanklägers gestell- ! ten Antrages im Sinne des 8 39 P. G. dieses Urtheil 8 Tage nach einge- i tretener Rechtskraft in den Tagesblättern, und zwar in der ..Meraner Zei- i tung' und im „Burggräfler' aus Kosten des Berurtheilten veröffentlicht werden. i K. k. Kreisgericht als Schwurgerichtshos ! B o z e n, am 23. September 1892. ! Der Protokollführer: Der Schwurgerichtspräsident: I Dr. Pircher m. p. Koepf m. p. ! Nr. 8298 Yll 85 u. 86. Edikt. j In der Exekutionssache der gewerbl. Spar- und Borschußkaffe

1
Giornali e riviste
Der Burggräfler
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BRG/1907/23_02_1907/BRG_1907_02_23_1_object_756347.png
Pagina 1 di 16
Data: 23.02.1907
Descrizione fisica: 16
einen Vermögensvorleil anbietet, gewährt oder ver spricht, um den Wahlberechtigten dadurch zur Nicht- ausübung seines Wahlrechtes oder zu dessen Aus übung in einen: bestinimten Sinne zu bestechen, oder 2. für sich oder einen Dritten unter der Zusage oder dem Scheine, sich dadurch zur 'Nichtausübung seines Wahlrechtes oder zu dessen Ausübung in einem bestimmten Sinne bestechen zu lassen, einen Vermögensoorteil begehrt, annimmt oder sich ver sprechen lägt, wird wegen Vergehens mit strengem Arrest

bis zu zweihundert Kronen zu bestrafen. W a h l n ö t i g u n g. 8 5. 1. Wer vorsätzlich in der Absicht, einen Wahlberechtigten zur Nichtausübung seines Wahl rechtes oder zu dessen Ausübung in einem be stimmten Sinne zu bewegen, gegen den Wahlbe rechtigten oder eine diesem nahestehende Person eine Tätigkeit ausübt, ihnen 'Nachteile an Körper, Freiheit, Ehre oder Vermögen oder Einkommen oder Schädigungen in ihrer beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit zusügt oder damit droht, oder den Wahl berechtigten

oder über einen anderen Umstand, der geeignet ist, Wahlberechtigte von der Ausübung des Wahlrechtes abzuhalten oder sie zur Ausübung des Wahlrechtes in einem bestimmten Sinne zu veranlassen, öffentlich zn einer Zeit verbreitet, da sich die Wahlberechtigten oder ein Teil der Wahl berechtigten vom wahren Sachverhalte nicht niehr Kenntnis verschaffen können, wird wegen llcber- tretung mit Arrest von einer Woche bis zu drei Monaten bestraft. Wahlfälschung. 8- 7. Wer vorsätzlich 1. bei einer Wahl die Abstimmung oder deren

an eine andere als die darin benannte Person ausgefolgt werden, 2. in der Absicht, die Ausübung des Wahlrechtes in einein bestiininten Sinne zu beeinflusjeu, einem Wähler die freie Ausübung des Wahlrechtes dadurch erschwert, dag er den von der Behörde für den Wähler ausgegebenen Stimmzettel eigenmächtig aus- füllt, oder 9. in der Absicht, die Ausübung des Wahlrechtes zu vereiteln, einen Wahlberechtigten an der Abgabe der Stimme verhindert, wird wegen Vergehens mit Arrest von einer Woche bis zu drei Monaten bestraft

und deren Schristsührer sind als Beamte im Sinne des 8 101 St.-G. anzusehen und geniefzen in Ausübung ihrer Funktion den durch das Strafgesetz obrigkeitlichen Personen ver liehenen Schutz. Verlust des Wahlrechtes und der ^Wähl barkeit. 8 1t. Die Verurteilung wegen der in den 88 0, 5, 7, 8 und 10 bezeichneten Vergehen bewirkt, wenn sie bei Wahlen zum Abgeocdnetenhause des Reichs- rales oder zn den Landtagen begangen wurden, den Verlust des Wahlrechtes und der Wählbaileit in Bezug

2
Giornali e riviste
Der Burggräfler
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BRG/1926/23_02_1926/BRG_1926_02_23_5_object_852464.png
Pagina 5 di 8
Data: 23.02.1926
Descrizione fisica: 8
die Herren Seelsorger dip Gläubigen über Wesen und i Bedeutung des Jubiläumsablaffes, über die beson deren Dispens- und Absolutionsvollmachten der Beichtväter, ferner über die Bedingungen zur Ge- Damenkleider, Röcke, Blusen, Schürzen, Damen-Wäsche, Strümpfe, Wolljacken, Westen und Leibchen - zu billigen Preisen Konfektions-Geschäft GAMPER Posigassa Nr. 6 19L Inhaberin: Marie Raüeiner. winnung des Ablasses belehren und zur eifrigen Be nützung der Gnadengelegenheiten anoisern. Im Sinne der vorstehenden

werden, muß die Pfarrkirche zweimal und jede an dere Kirche je einmal besucht werden. Wo vier Kir chen sind, ist jede derselben einmal zu besuchen. 2. Bezüglich der Umwandlung der Kirchenbe suche in andere gut Werke. Im Sinne des Punk tes II der Constitutio erhalten hiemit die Seel sorger und Beichtväter die Vollmacht. den dort auf gezählten Personen die Kirchenbesuche ganz oder teilweise in andere Mite Werke umzuwandeln, und zwar je nach der individuellen Lage der Betreffen den. Soweit

es dieselbe erlaubt, soll hiebei insbe sondere aus Almosen zugunsten der Diözesansemi- narien oder karitative Zwecke Rücksicht genommen, werden. 3. Bezüglich der Prozessionen. Im Sinne des Punktes HI der Constitutio sollen die Herren Seel sorger Jubiläumsprozessionen veranstalten, bei de nen die an jedem Ort bestimmten Jnbiläumskirchcn zu besuchen sind (cfr. oben, Punkt 1). 9fii den Or ten mit nur einer Kirche hat die Prozession von die ser Kirche auszugehen und zu ihr znrückznkchren. Au Orten mit mehreren

3
Giornali e riviste
Der Burggräfler
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BRG/1919/23_07_1919/BRG_1919_07_23_3_object_814393.png
Pagina 3 di 6
Data: 23.07.1919
Descrizione fisica: 6
-rheimiichnn, Int Sinne des § 24* sei» zue Slnbrlugtmg See Sinkommenfteuer.!*•«*'«• J™ Sirafnersnhren unttrznge^w-rden. ans Rentenftener-Bekenuinifle sowie Seel Diese Ueberireinna Wied, abgesehen den See DleaftbezugSauzeigeu sSeSaSSreueejahe 1»1». Nachzahlung der veilärzien Sleuee mit dem Zwei. Alle Perlenen, die gemäß 8 1b» des Gesetzes I bis Sechssachen 1 -neS Betrages um welchen die vom 2S Jänner 1914. G.-B!. Ne. 1». der eWÄ'? , ““Äl* ionat‘)6intommenHeuec unterliegen, werden Im h ngegen

in den Bekenntniffnr Sinne «es H 202 P.-SI.-G. elngelnden, Pr-estenS i°d« DknslbezngSanzelgen naeAllge Angaben macht m 15. Angnst 1919 bei der zuständigen Slener.^'^ ^ Berichneignngenznlchnlden kommen Mi. bebbede erster Instanz (Sleneeeefeeni) mändlich oder schriftlich ein Bek nninis über ihr ftenerpflechiigrs °bg-sehen °on der Nachzahlung der der. Ankommen einschließlich das nach ß 157deS G-. S'-«° SurBeeaniworung Mg-n und setzrs vom 28. Jäuurr 1914, G.-Bl. Rr. 13, zu- ^ ^^m Dret- bis Neunfachen jenes Bttrages

und Art. 1918 ua- 1919. Mit Beziehung auf den Be- 21 P. 2, Y. V. III). schluß des Generalsekretariates für Z'otlangelegen- Werden die Bekenntnisse mittelst Post überreicht, heiten vom 26. Juni ISIS Nr. 81182 und im unterliegt die Sendung dem Postporto. Znr Siche« Sinne des § 29 des Gesetzes vom 25. Oktober mug des Steuerpflichtigen empfiehlt es sich, die 1896, R.-G.-Bl. Nr. 220, wird als letzter Bor- Abfindung gegen Rückschein aufzugeben, da der Ab- lagetermtn für die Erklärungen zur Bemessung

4
Giornali e riviste
Der Burggräfler
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BRG/1888/15_02_1888/BRG_1888_02_15_5_object_768136.png
Pagina 5 di 10
Data: 15.02.1888
Descrizione fisica: 10
zu verlan gen und ich bin überzeugt, daß das Bolksfchulgefetz in diesem Sinne modifizirt werden wird. Wenn man auch sagt: es ist doch gleichgiltig, ob ein Christ oder ein Jude dem Kinde das Lesen lehrt, das Lesen hat ja mit der Konfession nichts zu thun, so ist eS lange nicht gleichgiltig, was gelesen wird, gelesen werden darf und wie das Gelesene dem Kinde erklärt wird; es ist für christliche Kinder nicht gleichgiltig, daß einer konfessionellen Minorität zu Gefallen der Name Christus

auS den Leseübungen, daS Bildnis Christi aus den Schulstuben fortbleiben soll. Ich glaube es wohl aussprechen zu dürfen, daß Keiner von uns prinzipiell einer konfessionellen Schule entgegen sein wird, d. h. einer Schule, in welcher die Lehrer der Konfession der Mehrzahl der Schüler angehören müssen, in welcher die Lehr- und Lesebücher der entsprechenden Konfession angemessen sind. Solche Schulen haben wir ja in ganz Deutschland und sie entsprechen dem angebornen religiösen Sinne des deutschen Volkes

ten wir »ns folgende Bemerkungen erlauben, die man uns, so hoffen wir, nicht Übel nehmen wird. ad 1. Der Herr Bürgermeister spricht hier für die konfessionelle Schule in dem Sinne, daß im Allgemeinen die Kinder, auch in weltlichen Fä chern, von Lehrern ihres Glaubensbekenntnisses unterrichtet werden sollen und glaubt aussprechen zu dürfen, daß mit diesem Grundsätze die ganze Gemeindevertretuug einverstanden sei. Diesen Bor theil gewährt aber nur die konfessionelle Schule, gegen deren „bezweckte

6
Giornali e riviste
Der Burggräfler
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BRG/1884/15_10_1884/BRG_1884_10_15_10_object_749036.png
Pagina 10 di 12
Data: 15.10.1884
Descrizione fisica: 12
er vorläufig Geduld — und diese sollte der Brief bei seinen zwei Gläubigern ein bischen anknüpfen. Doch das Schreiben hatte seinen Zweck nicht erreicht. Die zwei habgierigen Männ« erschienen schon am nächsten Tag in Hall; das war in ihrem Sinne d« Höchstmög liche Tag und sie waren ebenso unverschämt, lästig und unbeweglich wie früher. Sie achteten nicht auf Mr. Flamstead's Auseinandersetzungen, daß der Höchstmögliche Tag, zumal in Heilen wie diese sind, als ein Zeitraum von einigen Wochen oder einem Monate

, dem verblichenen Maler nachzuweinen. Seine Werke sind folgende: Moderne Amo retten; Lavoisier im Gefängnisse; Siesta in Benedig; Fallstaff im Wäschkorbe; Der Ritter und die Nixen; Leda; Die sieben Todsünden; Die Pest i» Florenz; Julie auf der Bahre; Abundatta; Katharina Cornaro; Kleopatra; Eine Spazierfahrt auf dem Nil; Einzug Karl V. in Antwerpen; Die fünf Sinne; Die Jagd der Diana; Sommer; Frühling. — Sein Arrangement war der große Festzug bei der silbernen Hochzeit deS Kaiserpaares. — Ueber die Art

. „Nackt muß eS sein, wenn Makart's Sterne strahlen', flüsterte man i» den besten Salons» und und als einer Tages in seinem Atelier Feuer aus- brach. da», sangen sie heute im Künstlerhause und morgen in der enttegensten Weinstube in Ottalring, daß die Bilder bei diesem Brande nur das'„nackte Leben' gerettet haben. Ei« wahrhaft ästhettscheS Gefallen hat wohl nie Jemand an Makart's Bildern — den Festzug aus genommen — gefunden. Die „Fünf Sinne' z. B. waren rein nichts Anderes als eine geist lose

7