3 risultati
Ordina per:
Rilevanza
Rilevanza
Anno di pubblicazione ascendente
Anno di pubblicazione discendente
Titolo A - Z
Titolo Z - A
Giornali e riviste
Der Burggräfler
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BRG/1905/26_07_1905/BRG_1905_07_26_6_object_809470.png
Pagina 6 di 12
Data: 26.07.1905
Descrizione fisica: 12
, weil der Verwaltungsgerichtshof die Rckurs- steller von Meran an ihn als nicht gehörig legitimiert betrachtete und einen eigenen Gemeindeausschuß beschluß für- diesen Rekurs forderte. Dieser Beschluß kam gestern in folgender Weise zustande: Der Vor sitzende berührt die bisher in der Friedhosfrage ge faßten Beschlüsse und bemerkt, daß Statthalter Baron Schwartzenau über den in Aussicht ge nommenen Platz am Fliegenanger sich nicht sym pathisch (?) geäußert habe. G.-R. Dr. Stainer erklärt, die Stadt sei mit ihren Rekursen

könne es mit seinem Gewissen nicht verein baren, einen ungünstigen Platz zu wählen. G.-R. Dr. Stainer bemerkt, die Stimmung sei jetzt gegen den Fliegenanger (?), weil durch die Bahntrasse andere Verhältnisse geschaffen wurden. G.-R. Eber lin fragt Herrn Dr. Stainer, ob nicht der politi schen Behörde die Entscheidung über die Eignung eines Platzes zu einer Friedhofsanlage in sanität- licher Beziehung zustehe, was G.-R. Dr. Stainer entschieden verneint. Der Antrag Dr. Stainers auf Ergreifung

die Sache von vorne an und eventuell durch alle Instanzen, sei es nun bei den politischen oder autonomen Behörden. Das Endergebnis bliebe sich immer gleich: die Kirche hat das unantastbare Recht, den Friedhof auf einem in sanitärer Beziehung unanfechtbaren Platz, wie es der Fliegenanger nach dem Urteile der Sanitäts behörde ist, errichten zu können. Hierin wird keine Behörde und kein Gerichtshof eine Aenderung tref fen und die Kirche bleibt auch dabei. Mit der Be hauptung, daß die Entscheidung

1