. Die lutherische „Bozner Ztg.' kommt über den traurigen Fall Franke-Oberrauch- Jaesrich nicht zur Ruhe und glaubt mit öden Schimpfereien die Leser über die Tatsachen hinweg zutäuschen. Das läßt sich nicht aus der Welt schaffen, daß Frau Franke geb. Oberrauch sich hat prote stantisch trauen lassen, obwohl sie wußte, daß diese Ehe für sie als Katholikin vor Gott keine Geltung hat. Sie wollte ihre Kinder der lutherischen Irrlehre ausliefern, wich also feige vor den Forderungen eines Protestanten zurück
, der sich allerdings samt dem Pastor als sehr unduldsam erwies, an eine Katholikin Forderungen zu stellen, die mit deren Gewissen unvereinbar waren. Eewissenstyrannei war es, bewußt eine Katholikin zu jenem Schritte zu drängen, der für sie die schwersten Folgen und kirchlichen Strafen nach sich zieht. Wenn die „Bozner Zeitung' sich mit dem Pastorenwitz trösten will, sie „setze sich kaltlächelnd hinweg über die mittelalterlichen, nur für geistig Unmündige berechneten, in gebildete Kreisen schon längst nicht mehr
gangbaren Argumente (Hinweis auf den Katechismus!! )',so mag dies der Bildungsstufe der „Bozner Ztg.' ja entsprechen, bellt doch auch der stinkende Pinscher den Mond an, aber bei Gelehrten von Namen wird der Katechismus immer seine Geltung behalten als Gesetzbuch, auch wenn die „Bozner Ztg.' längst nimmer ist. Uebrigens, haben die „modernen' Protestanten nicht auch einen Katechismus? Ein Zeugnis für den „Charakter' der „Bozner Ztg.' ist ihre Bemerkung, daß der schriftliche Revers wegen katholischer
Kindererziehung vor den Staatsgrundgesetzen ja doch keine Geltung habe. Hat bei der „Bozner Ztg.' wirklich nur Geltung, was sich mit Polizeistock erzwingen läßt? Versprechen und nicht halten —lutherisch int Sinne der „Bozner Zeitung' mag das sein, deutsch ist es nicht. Wer also mit Leuten der „Bozner Ztg.' zu tun haben sollte, sehe genau nach den Staatsgrundgesetzen und lasse sich ja in keinen Handel mit ihnen ein, der sich nicht fest auf Staatsgrundgesetze stützen kann, sonst ist er „hinten unten
', da die „Bozner Ztg.' selbst ein schriftlich gegebenes Versprechen für nichtig erklärt, wenn es die Staatsgrundgesetze nicht schützen. Die „Bozner Ztg.' hat einmal tief in ihre Denkungsart blicken lassen. — Herr Heinrich Krempl, Vizepräsident des österr. Alpenklubs in Wien, hielt am Montag abends im kleinen Bürgersaale bei der Bozner Alpenvereinssektion einen Vortrag über „Touren in den Walliser Bergen', der allgemeinen Beifall fand. — Die russischen Post- und Telegraphenstreiks brachten einen Grieser Kurgast