. Vor demselben Gerichtshose kamen ani 11. dS. unter dem Vorsitze des k. k. LandeSgerichtSratheS Dr. F. v. Stefeuelli und unt.r Intervention des k. k. StaatSanwaltSsubstituteS Codazzi als öffentlicher Ankläger die Hauptverhandlung wider a. Anton U n t crle ch ii e r, 16 Jahre alt, Gerberlehrling aus Schwaz, b. Weber Johann, 17 Jahre alt, Schnei- derlehrling aus Absam und «. Hub er Thomas, 56 Jahr alt, ledig, Weber und Taglöhner auS Olang, statt. Erstere beiden sind angeklagt des Verbrechens der Nothzucht und Schändung
, letzterer des Verbre chens der Nothzucht. Die Verhandlung wurde mit Ausschluss der Oesfentlichkeit geführt. Sämmtliche Angeklagten wurden schuldig gesunden und Unterlechner zn 13 Monaten, Weber zu 15 Monaten und Huber zu 2 Jahren schweren und verschärften Kerkers ver urtheilt. Vermischtes. Anton Ritter v. Schmerling. Der Prä sident des Obersten Gerichtshofes, Anton Nitter von Schmerling, der bereits so weit hergestellt war, dass er fast den ganzen Tag außer Bett zubringen konnte, und an« Sonntag sogar