sos nachher der Bischof von Limburg den Präsidenten unsrer erst-u Stäodekauiuier beMchrichtigte, h»ß ex Hr». Beda Weber zu seinem Stellvertreter in dieser Kammer ansrrsehen habe. Wenn nun einerseits be- stritten wird, daß Hr. Beda Weber geeignet sei, sowohl das, ohne vorher von der Regierung erlang tes ttassanisches Staats - Jndigenat, ihm zugetheilte Genieindebürgerrccht von Weilbach anzuiiehine», als ohne seine Stellung in Frankfurt auszugeben und gauz nach Nassan überzusiedeln
, die Substitution in unsrer ersten Kammer wirklich anzutreten, behauptet andrerseits Hr. Beda Weber, daß er nach den Staats- verträge« zwischen Nassau und Frankfurt in Betreff des Bislhums, Domherr von Liniburg, und als sol cher berechtigt sei, in seiner Eigenschaft als Pfarrer zu Frankfurt einen Vikar zu bestellen. Für sein Woh nen in Limburg bedürfe er aber keines Indigeuats, da die feierlichsten Urkunden u,id fein he,,i Herzyg von Nassau geleisteter Eid sein dortiges Recht bereits festgestellt hätten
. Man ist nun sehr begierig, zu vernehmen, welchen endgiltigen Beschluß die herzogl. Regierung in dieser Angelegenheit fassen wird. (A.Z.) Aus Nassau, 13. Mai. Wirklich hat unsere Staatsregierung, in der gestrigen Sitzung der ersten Ständekammer, durch das Organ des landesherrlichen Beauftragten die entschiedene Erklärung abgeben lassen, »daß sie die Vertretung deö Bischofs von Limburg in der ersten Kammer durch den Domherrn und geistlichen Ratl> Beda Weber, Stadtpfarrer in Frankfurt a- M., nicht genehmigen könne
, da dieser nicht nassauischcr Staatsbürger sei.' Dieser Erklä rung fügte der landesherrliche Kommissär noch die weitere hinzu: „daß wenn dessenungeachtet die Zu lassung des Hrn. Beda Weber in die erste Kammer von derselben ausgesprochen würde, die Regierung bei den Sitzungen der Kammer sich nicht mehr be theiligen werde.' Da »nu dicKammersitzungen ohne Znziehnug eines landesherrlichen Kommissärs ver fassungsgemäß nicht stattfinden können, so ergibt sich, daß eintretendenfalls gar keine Sitzungen mehr gehal ten