der Katharina Brugger um Bewilligung, die selbst erzeugten Slrohhüte an einem Ständchen unter den Lauben — beim Katzung'schen Kaffeehause — ver kaufen zu dürfen, ist demselben Folgendes zu äußern: Nachdem Bittstellerin angibt, daß die von ihr zu ver kaufen beabsichtigten Strohhüte ihr eigenes Erzeugniß seien, so können sie nur eine ordinäre Waare sein, welche Wie allerorts, wo derlei Erzeugnisse heimischer Industrie zu Markte gebracht werden, auf den Wochenmarkt zu verweisen sind, wenn nicht zu deren Absatz
ein Verkaufs gewölbe benützt werden wollte. Die Kammer muß sich unbedingt gegen jede fernere Beengung der Lauben durch Ständchen erklären, nach dem durch dieselben den befugten Handels- undGewerbS- leuten, welche ihre mit vielen Unkosten verknüpften Ver- kaufSgewölbe unter den Lauben inne haben, durch Ent ziehung von Licht und Naum vieler Eintrag gethan wird, daS Publikum in der Übersetzung der freien Räume mit derlei Ständchenkram aber lediglich eine Belästigung, sicher keine Förderung deS öffentlichen