g ErbenvorrufuugsEdikt. Nr 1202 Von dem k. k. Bezirksgerichte Lana werden die gesetz- ' lichen Erben deS mit Edikt vom 2K. März d. IS. für, todt erklärten Johann Hofmann aus Meran, Buchbinder, ! Sohn der verstorbenen Eheleute Johann Hofmann und! Maria Anna Maurer von Meran, aufgefordert, binnen ! Einem Jahre von dein unten angesetzten Tage an ge- ^ rechnet, sich bei diesem Bezirksgerichte zu melden und ^ unter Ausweisung ihreS gesetzlichen Erbrechtes ihre ErbS» erklärung anzubringen, widrigens
die Verlassenschaft mit , jenen, die sich erbserklärt haben, verhandelt und ihnen ! eingeantwortet, der nicht angetretene Theil der Verlassen- i schast aber, oder wenn sich Niemand erbSerklärt hätte, ! die ganze Verlassenschaft vom Staate als erbloS ringe- ! zogen würde, und den sich allsällig sväter meldenden > Erben ihre Erbansprüche nur so lange vorbehalten blieben, j bis sie durch Verjährung nicht erloschen wären. ! Lana den 4. April 1879. K0 Der k. k. Bezirksrichter: v. Grabmayr. ^ 3 Edikt. Nr. 1440