, als Re nitenten würden behandelt werde». . Landgericht Nenniarkt, den Nov. lv3>. Warger, Amtöverwalt'er. , Ediktal- Vorladuug. ^ . Bei der für die Heurige Ergänzung deö löblichen k. k. Kaiserjäger-RegimentS stattgehabten Losung wurden für Nachbenannte dießgerichtliche Militärpstichtige, deren Auf enthalt unbekannt ist, folgende LoSzahlen gehoben , als: I. Im LosungSdistrilte Klausen: Für ' . Hofer Joseph Andreas, Schneidergesellen von Klause», die Zahl Kaßeroler Johann ìlrban, Handlungödiener oder Lehrjung
von Klausen, die Zahlen. Ribeser Joseph, Schneidergesellen von Klausen, die Zahl/,3. ll. Im Losungsdistrikte Villanderö: Für Raifer Florian, Schmiedgesellen von Kollinan», die Zahl i/,. ' Alle diese Jünglinge sind mit den obigen LoSzahleu zurReserve bestimmt, weöhalb sie hiemit aufgefordert wer den, diesem Landgerichte ihren Aufenthalt, ivenn sie in dieser Provinz sind, binnen vier, und wenn sie außerhalb der Provinz sind, binnen acht Wvchen »in so geivi»cr an zuzeigen, als sie widrigenfalls
, wenn sie in der Folge die Reihe zur wirklichen Stellung treffen würde, ohne wei- terö als Renitenten würden bebandelt werden. Die Strafen der Renitenz bestehe» : 2) In Verlängerung der KapitnIationSzeit von acht auf zehn Jahre; I>) in der Abgabe deö Renitenten zum Kaiferjäger-Re- giinente, anch wenn er nach Verlauf des militär- Pflichtigen Alters zum Vorschein kommt; und c) im Verluste des Rechtes, sich vertreten zu lassen. K. K. Landgericht Klausen, den »S. Nov. ,kZ3i. KleinhanS, k. k. Landrichter. 1 Vorladung