deS Gestades und kann die Tiefe deS WasserS überall bis auf vas Ausmaß eines Fußes bestimmen. (Fortsetzung folgt.) Zl u f ttt f au die Forstwirthe, Freunde und Förderer des Forst wesens der Kronländer: Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Kärnthen, Krain, Küstenland, bau» Tirol und Vorarlberg, zitm Beitritte zu dem Forst- Vereine der österreichischen Alpenländer. Die Forstwirthe ailS den Kroniändern Oberöster-? reich, Salzburg, Steiermark, Kärnthen, Krain. Kü- stknland, dann Tirol und Vorarlberg
versammelten Forst wirthe fühlten lebhaft, daß selbst begabtere Fachmän ner in ik°rer Vereinzelung in der angedeutete» Rich tung nur uuter besonders begünstigenden llmständeu Bedeutendes leisten können; wo hingegen in einem großen Vereine jedes, auch das bescheidenste Bestreu ben, Nützliches zu Tage zn fördern, zur Geltung ge bracht nnd vou Folgen begleitet sei» kann; indem eS zul» Berufe eiiieS wissenschaftlichen Vereines g» hört, daß durch daS Medinm einer VcrcliiSschrift alles Wissen u. alle Erfahrung
Annäherung erschließend, die engen Schranken der alten provinziellen Abge schlossenheit für immer beseitigte. Untcr dein erhebenden Eindrucke dieses sreurig aus-- regenden Gedankens einer Vireinigung der Forst- wirtdr, Frcuude und Förderer des ForstivescnS aller' Hochgebirgeländer zu eincin einzig.',! „^Fvrstverciie' der österreichischeu Alpenländer' konnte es uicdt fehle,,, daß die allgemeine Summe nach sofortiger förmlicher' Konstitnirnng deS „Forstvereincs der österreichischeu Alprnländer' rief; zumal
alle die oben au>zeführtci< Kronländer durch Forstwirthe u. Freunde des Forst wesens bei der XIV. Dcrsammlang deutscher l'aiik» und Forstwirthe mehr oder minder vertreten wäre». Zu dieseui Ächufe würbe am -I. September lüHl i» Veti, den Mitgliedern der XlV. VersaniiKlUn^ deutscher LaNd> uud ^o^s^witthe vo» Seite deS Ge^ Meinderathes der Stadt Salzburg freundlich ge öffneten Lvkalitattii des dortigen Nathhauscö ein Protokoll eröffnet, ,'u lvelchem folgende Beschlüsse ge, faßt wurde»: 1) Daß ei» Forstvcrein
der uiehrgeilaunteu öster. Kronlandtr Unter dem Namen: „Forsttlsr^itt der öster. Alpenländer', gegründet werde. 2) Zweck veö Vereines ist: Forderung der forst lichen Interessen in jeder Richtung, mit besonderer Berücksichtigung der bezeichneten Krouläuder durch Wort, Schrift »nd That. 3) Mitglied des Först^reines der öster- Alpen länder kann ein jeder unbescholtene Staatsbürger sei'u, der die Absicht hat, diese Interessen zu fördern. 4) JedeS Mitglied verpflichtet sich zur Förderung der VereittSintcressen