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Der Bote für Tirol
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Pagina 4 di 6
Data: 10.02.1863
Descrizione fisica: 6
mit einem Direktor und 4 Inspektoren an der Spitze, überzu ordnen. Dieser ganze Körper, dem die Geltend- machnng des Forstgeftzes (weitere höhere Forst polizei) obzuliegen hätte, wäre in disciplinarer Beziehung nur dem bereits genannten Ministerium unterzuordnen. Gleichzeitig wären die Förster mit derFor stwirth- schaft der Landesforste: Gemeinde- und Privatforste zn betrauen. Um die Einflußnahme der Eigenthümer der Waldungen und ihrer Vertretung di: vollste Rechnung zu trage», wäre entweder bei der Landschaft

oder bei der höchsten Landesstelle ein Forst departement mit einem Forstrathe an der Spitze zu errichten, dem etwa 7 Forst - Inspektoren zur Ueber- wachung der Forstwirthschaften zur Seite zu stellen wären. Der Forstdienst in Forstpolizei-Angelegenheiten wäre '> dieser Doppelstellung der Förster gegenüber den beiden Behörden ergeben sollten, wären, falls sich be tde LandeSforstbehörden nicht einigen sollten, vom Mini sterium für Volkswlrthschaft zu entscheiden. Die gegen seitige Mittheilung leitender Erlässe

und der Deva- statiou und ihren furchtbaren Folgen mit allem Nach druck Einhalt zu gebieten; anderseits den ebenso wich tigen Wechselbeziehungen der Wälder zur Landwirth schaft und Viehzucht die größtmöglichste Rechnung zu tragen. Gerade stnd es die vielen Eontroversen der Forst- und Landwirthschaft, welche nur auf diesem Wege zum Austrag gelangen könnten. Der gegen über dem Waldbesitzer unabhängig stehende Förster, welcher doch in jeder Beziehung als der eigentliche Ausübende die wichtigste Stelle

im ganzen Organis mus einnimmt, würde nur seiner Ueberzeugung fol gen, ohne sich von einseitigen Interessen leiten zulassen und so in Verantwortung gegenüber der Forst-Direktion die beste Garantie für die Erhaltung des Waldkapi tals bieten. Während die Direktion ihr ganzes Augenmerk auf die Wahrung des Forstgesetzes richtet und sich die Er haltung des Stammvermögens der Waldungen, die Erhaltung und Bindung des beweglichen Bodens den Schutz gegen klimatische Einflüsse zur Aufgabe macht

wird und daß er von dem Werthe der vielen Nebenprodukte noch gar keine Ahnung habe. Auf dieses brache Feld hätte das Forst-Departement zum Wokle des Landes sein Augen merk zu richten und durch That, Rath und populäre Schrift kräftigst zu wirken. Eine dankbarere Stufgabe können wir uns kaum denken. Der eigentliche Mittelpunkt des Organismus, der Wirthschastsführer, wäre gegenüber den beiden Forst- behörden verhindert stch aus Passion - oder aber an deren Beweggründen, der einen oder der anderen Seite mehr als zulässig

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Der Bote für Tirol
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Pagina 1 di 6
Data: 01.05.1873
Descrizione fisica: 6
, Hamburg und Aranksurt a/M. für Tirol und 99. 5 Httnsbruck, Donnerstng R. Mni R87S. 59. MhrglNlg. Amtlicher Theil. Kundmachung des k. k. Ackerbnuministe- riulns voni 3. April 18S3» in Betreff der künftigen Verwaltung der Staatö- nnd Fondsforste und Domänen. Grundzüge für die Verwaltung der Staats- und Fondsforste und Domänen (mit Ausnahme der Güter des Bnkowinaer griechisch orientalischen NeligionSfoudS.) (Schluß.) Forst» und Domänendirektionen. Z. 9. Zur Leitung und Ueberwachung deS Wirth

- schaftSbetriebes in den Bezirken und der gesammten Thätigkeit der Forst- und Domänenverwalter werden in unmittelbarer Unterordnung unter dem Ackerban« Ministerium eigene Mittelbehörden mit dem Titel „Forst- und Domänendirektionen' bestellt, au deren Spitze „Oberforstmeisler' stehen, welchen ein oder mehrere Forstmeister, die erforderliche Anzahl von Forstingenieuren — darunter ein zugleich Baukundiger — uach Bedarf ein rechtskundiger Beamter (Sekretär, Conzipist) so wie das sonst nöthige Hilfspersonale

beigegeben werden. Z. 10. Zuni Behufs der Dienstleistung bei der Forstdirektion und der praktischen Verwendung in den Bezirken werden in entsprechender Anzahl Forst assistenten und Forsteleven (Praktikanten) zugewiesen. Zur Aufnahme als Forsteleve ist nebst den allge meinen Erfordernissen der Nachweis über die auf einer Forstlehranstalt erlangte höhere forstliche Ausbildung, zur Ernennung zum Assistenten überdies der Nach weis über die mit gutem Erfolge bestandene Staats prüfung für Forstwirthe

oder eine dieser gleichstehende Prüfung erforderlich. Z. 11. Forst- und Domänendirektionen werden bestellt: a. für das Crzherzogthum Oesterreich unter der EnnS, d. für das Salzkammergut und die sonst im Erz- herzogthume Oesterreich ob der EunS gelegenen Staats« und FondSgüter, «z. für das Herzogthum Salzburg, S. für das Herzogthum Stelermark und das Her zogthum Kärnten, o. für die gefürstete Grafschaft Tirol und Vorarl berg, k. für das Herzogthum Krain, das Küstenland und das Königreich Dalmatien, ß. für das Königreich

Galizien und Lodomerien. Bei der geringen Ausdehnung der im Königreiche Böhmen gelegenen Staats- und FondSgüter wird von der Aufstellung einer Forst« und Domänendirektion für dieselben Umgang genommen und werden daselbst die Forst- und Domäuenverwalter mit erweitertem Wirkungskreise unmittelbar dem Ackerbauministerium untergeordnet. Z. 12. Die Hauptaufgabe der Forst« und Do mänendirektionen besteht in der eingehenden Prüfung der Amtsverwaltung der ihnen unterstehenden Organe im Wege häufiger Revisionen

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Der Bote für Tirol
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Pagina 7 di 8
Data: 29.05.1894
Descrizione fisica: 8
HO' Nr. 24S Merst«igerungs-«undmqchuug. Montag den 4. Juni 1894 um ^ Uhr Nachmit tags .werden über Anordnung der k. k. Forst- und Do?nänen-Direktjon in Innsbruck vom 9. Mai 1834 Zl. 2771 in der Kanzlei der k. k. Forst- und , Do- mäuenverwaltung in Ficberbrunn die im Jahre 1834 .?äs in den unten verzeichneten Holzschlägen anfallenden, auf Rechnung deSk'k^ JorstärarS -- aufzubereitenden und bis längstens 1. Dezember 1834 auf den weiter» angeführten Oertlichkeiten' zum Abmaß gelangenden

5er k. k. Forst- und Domänenverwaltung in Fieber brunn in den gewöhnlichen Amtsstunden eingesehen werden. Die Offerte, für welche ein Formular gleichfalls in der bezeichneten Kanzlei aufliegt, müssen versiegelt, mit dem Stempel von so kr. versehen, mit dem vorstehend bezifferten Vadium in Barem belegt und bis zum 4. Juni.1334 2 Uhr Nachmittags überreicht sein und haben zu enthalten: a., den Vor- und Zunamen, dann den Charakter und Wohnort des Offerenten mit der Erklärung, daß er eigenberechtigt

ihrer solidarischen Haftung, sowie auch die namentliche Bezeichnung jenes Offe renten, mit welchem eventuell die weitere Verhandlung gepflogen und an welchen die Uebergabe der erstan denen Hölzer mit rechtsverbindlicher Kraft für die übrigen Mitofferenten geschehen kann. Von Außen sind die Offerte ausdrücklich als solche zu bezeichnen. Kauflustigen steht es frei, die beiden vorgenannten Waldorte, gegen vorausgängige Anmeldung, beim k. k. Forst- und Domänen-Verwalter zu besichtigen. K. k. Forst- und Domänen

-Verwaltung für Pillersee. Fieberbrunn, am 20. Mai 1894. Holzverkflufs-Kundmachung. Nr. 20s Zufolge Verordnung der k. k. Forst- und Domänen- Direktion, vom 12^ Mai 1834 Zl. 3028 werden bis 4. .Juni 1834; ^Vormittags I I, Uhr bei der k. k. 2 Forst? und,,Domänen-Verwaltung in Hopfgarten für ;. den Verkauf der im Jahre 1894 in den Reichsforsten des langen Grundes und des Windauthales in ärar. Regie zu erzeugenden und im Herbste dieses Jahres auf die Setzplätze Hinterkaar-Alpe im langen Grunde ,und Baumgarten

stellers zu enthalten und mit Bestimmtheit die Sag- holzparthie zu bezeichnen, auf welche sich das Offert bezieht. Der offerirte Preis muß im Offerte mit Ziffern und Worten deutlich ausgedrückt erscheinen. Die vollständigen Verkaufsbedingungen können so wohl beim Expedite der k. ?. Forst- und Domänen- Direktion in Innsbruck, als auch in der Kanzlei der k. k. Forst- und Domänen-Verwaltung in Hopfgarten eingesehen werden. ... Nach vorausgegangener Schätzung werden auf die j bezeichneten Setzplätze

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Der Bote für Tirol
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Pagina 8 di 8
Data: 01.06.1900
Descrizione fisica: 8
Hölzer findet bei der k. k. Forst- nnd Domänen-Verwaltung in Hall am 5. In:: i 190» vormittags 10 Vz Uhr die öffentliche Absteigernng statt. Zum Einschlag gelangen ungefähr: Im Kahlschlage 9 d, o ^: 189 rui' Brennholz (Mischlingholz), 1 i» lang; 3 5 t'iu^ Sägeholz; 251 tiu^ Bauholz l>. In der Säuberung 9ü^: 43 rii^ wo ches Brennholz (M:schlingholz); 5 i Bauholz. Von diesem Materiale ist das Brennholz zur k k. Holzlegstäite eventuell zur k. k. Sudhütte nach Hall zn liefern. Äer zur Versteige-nng

werden. O s s e r t - F o r m n l a r e. Ich Endesgesertigter aus Haus Nr. ... in erbiete mich die im Forstwirtschaftsbezirke Hall, Etatsjahr 1900, im Wald orte Reichsforst Kienberg Abth. 9d, o, und ä,, lant Kundmachung der k. k. Forst- und Domänen-Verwaltung Hall vom 21. Mai 1900, Zl. 278 znr Ausführung gelangenden Arbeiten, welche die Fällung, Aufarbeitung, Ueberlieferung nnd zweckmäßige Ablagerung der er zeugten Forstproducte auf den bestimmten Lagerplätzen betreffen, nntcr genauer Beobachtung der allgemeinen Vorschriften für die Holzsällun

^s- und Liesernngsar^ beiten in den Staate- und Fondsforsten im Bereiche der k. k. Forst- und Domänen-Direction sür Tirol u. Vorarlberg, welche mir g»au bekannt sind nnd der mir ebenfalls genau bekannten, snr diese Arbeiten vou der k. k. Forst und Domänen-Verwaltnng in Hall sest- gesetzen Bedingunge:! gegen Vergütung der nachstehen den Aeeordlöhne zu überuehmen: Für die Lieferung von i rnr' Brennholz zur k. k. Holzlegstätte oder k. k. Sudhütte iu Hall ab Säuberung. Ich verzichte auf die im Z 662 a. b. G -B. nor

- mirten Fristen zur Auuahme der Versprechung und halte meine Offene so lange aufrecht, bis ich von der Annahme der Ablehnung desselben durch die k. k. Forst- und Domänen-Uerwaltung in Hall verständiget sein werde. Zur Sicherstellung des k. k. Forstärars bezüglich der Einhaltung meines AnboteS erlege ich gleichzeitig eine Caution iin Betrage von . . . . IL . . K und er mächtige dasselbe, im Falle Nichteinhaltung der über nommenen Verpflichtungen, das Arbeitsverhältnis mit mir ohne irgend eine Vergütung

19«». Solche Offerte werden beim Schlüsse der mündlichen Absteigernng vom leitenden Beamten in Gegenwart der Bewerber eröffnet. Die Absteigerungsbedingniss: können in den ge wöhnlichen Amtsstunden bei der k. k. Forst- und Do mänen-Verwaltung in Hall von Jedermann eingesehen werden, und ebenso ouch die zum Einschlag bestimmten Hölzer an Ort nnd Stelle unter Führung des be treffenden Schutzorganes in Augenschein genommen werden. Die Anbote werden nur für die Lieferung eines Ranmmeters Brennholz incl

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Der Bote für Tirol
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Pagina 8 di 8
Data: 22.03.1889
Descrizione fisica: 8
: Melchiori. Foradori. Die Bedingungen können vom 18. März 1889 an I Mittags bei der gefertigen k. k. Forst- und Domäne«« während der gewöhnlichen Amtsstunden eingesehen werden. Licitationen. 2 LizitatiouS-Kundmachung. Nr. 173 Montag den 25. März 1889 Vorm. 10 Uhr wird mit Bewilligung der hohen k. k. Statthalterei vom 23. Juni 1888 Zl. 10265 das ärarische Grund stück am rechten Jnnnser oberhalb der Mühlauer Kettenbrücke im unverbürgten Flächenmaße von 305 ^Master — 1097 in der Amtskanzlei

des k. k. Bezirks-Jngenieurs in Innsbruck (Statthalterei Neu gebäude Hl. Stock) im Lizitationsioege verpachtet. Innsbruck, am 16. März 1889. Der k. k. Bezirks-Jngenienr: Wagner. 2 Kundmachung. Nr. 98 Gemäß Verordnung der k. k. Forst- und Domänen- Direktion in Innsbruck ddo. 22. Februar 1889 Zl. 1182 wird die pachtweise Ueberlassung der dem k. k. Forstärar gehörigen und im Lawatschthal (Jsar- ursprnng) gelegenen, sogenannten Kohleralpe auf die Dauer von 9 aufeinanderfolgenden Jahren in der Kanzlei

der k. k. Forstverwaltunq Hall am 23. März 1889 um II Uhr Vorm. im schriftlichen Offertweg? nach freier Wahl seitens des k. k. Forstärars hiemit zur Verhandlung ausgeschrieben. Als mindester Anbot wird der Jahrespachtzins von 135 fl. bestimmt. Es werden nur schriftliche Offerte angenommen, wenn selbe versiegelt bis 23. März ds. Js. 10»/, Uhr Vorm. bei der k. k. Forst- und Domänen »Ber waltung Hall einlangen, wenn diese nach dem unten folgenden Formulare verfaßt, mit einein Stempel von 50 kr. versehen und mit dem Vadium

in der Höhe des einjährigen PachtanboteS belegt sind, und wenn selbe außerdem den Wohnort, das Datum den Charakter und die Unterschrift des Osserenten enthulten und von Außen mit der Aufschrift „Offert für die Kohleralpe' versehen sind. Die Bedingungen liegen bei dem Gefertigten zu Jedermanns Einsicht auf. Hall, am 13. März 188S. Der k. k. Forst- und Domänen-Verwalter: W ürten berge r. Offert-Formulare. desgesertigter bewirbt sich um den Pacht der Kohleralpe unter den von ihm bei der k. k. Forst

, Datum, Jahr. Name, resp. Unterschrift d. i. Tauf-, Schreib-, Haus name und Charakter des Anbotstellers. (Bon Außen:) Offert für die Kohleralpe. An die k. k. Forst- und Domänen-Verwaltung in Hall. 2 Kundmachung. Nr. 111 Zum Verkaufe des Heuer im Gaslein R.-Forste zur Nutzung kommenden Holzmaterialcs am Stocke und zwar: i. d. Abtheilungen 10 o und lieg 78V Nutzholz nnd 516 — 743 Brennholz wird hiemit die öffentliche Versteigerung im Offertwege aus geschrieben. Die Anbote sind für je (einen) 1 Nutzholz

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Der Bote für Tirol
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Pagina 7 di 8
Data: 21.03.1889
Descrizione fisica: 8
s'1Klafter — 1097 iQ» in der Amtskanzlci des k. k. K»«dmach»ng. Nr. 98 Gemäß Verordnung der k. k. Forst- und. Domänen- Direktion in Innsbruck ddo. 22. Februar 1889 .Zl. 1182 wird die'pachtweise Ueberlassnng der dem k. k. Forstärar gehörigen und im Lawatschthal (Jsar- ursprung) gelegenen, sogenannten Kohleralpe auf die Dauer von 9 aufeinanderfolgenden Jahren in der Kanzlei der k. k. Forstverwaltung Hall am 23. März 1389 um II Uhr Vorm. im schriftlichen Offertweg? nach freier Wahl seitens

des k. k. Forstärars hiemit zur Verhandlung ausgeschrieben. Als mindester Anbot wird der Jahrespachtzins von 135 fl. bestimmt. Es werden nur schriftliche Offerte angenommen, wenn selbe versiegelt bis 28. März ds. Js. 10'/, Uhr Vorm. bei der k. k. Forst- und Domänen-Ver waltung Hall einlangen, wenn diese nach dem unten 'olgenden Formulare verfaßt, mit einem Stempel von SV kr. versehen und mit dem Vadium in der Höhe des einjährigen PachtanboteS belegt sind, und wenn elbe außerdem den Wohnort, das Datum den Charakter

und die Unterschrift des Osferenten enthalten und von Außen mit der Aufschrift »Offert für die Kohleralpe' versehen sind. Die Bedingungen liegen bei dem Gefertigten zu Jedermanns Einsicht auf. Hall, am 13. März 1889. Der k. k. Forst-- und Tomänen-Verwaltcr: Würtenberger. Offert-Formulare. desgefertigter bewirbt sich um den Pacht der Kohleralpe unter den von ihm bei der k. k. Forst- und Domänen-Verwaltung in Hall eingesehenen Be dingungen und bietet hiemit den jährlichen Pachtzins per fl. in Worten

für die Kohleralpe. An die k. k. Forst- und Domänen-Verwaltung in Hall. 1 Lundmachung. Nr. 111 Zum Verkaufe des Heuer im Gaflein R.-Forste zur Nutzung kommenden Holzmateriales am Stocke und zwar: i. d. Abtheilungen 10 e und lieg 780 kru^ Nutzholz und S16 — 748 rm,2 Brennholz wird hiemit die öffentliche Versteigerung im Offertwege aus geschrieben. Die Anbote sind für je (einen) 1 km» Nutzholz zu stellen und steigt hienach auch der Preis sür den rm? des Brennholzes. Die näheren Verkauftbedingungen

können bei der k. k Forst- und Domänen-Verwaltung in Jmst eingesehen werden. Der Ausrufspreis beträgt für 1 Nutzholz 2 sl 30 kr. für ein 1 rva^ Brennholz 60 kr. Kaufswerber haben ihre nach dem weiterfolgenden Formulare verfaßten mit einer SV kr. Marke ge stempelt und mit dem Vadium von 270 fl. im Baren oder in österr. pupillarsicheren Werthpapiercn zum Tageskurse, jedoch nicht über den Nominalwerth ge rechnet, versehen und gehörig gesiegelten schriftlichen j Offerte bis. längstens 1. April 1889 12 Uhr Mittags

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Der Bote für Tirol
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Pagina 3 di 8
Data: 28.10.1851
Descrizione fisica: 8
deS Gestades und kann die Tiefe deS WasserS überall bis auf vas Ausmaß eines Fußes bestimmen. (Fortsetzung folgt.) Zl u f ttt f au die Forstwirthe, Freunde und Förderer des Forst wesens der Kronländer: Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Kärnthen, Krain, Küstenland, bau» Tirol und Vorarlberg, zitm Beitritte zu dem Forst- Vereine der österreichischen Alpenländer. Die Forstwirthe ailS den Kroniändern Oberöster-? reich, Salzburg, Steiermark, Kärnthen, Krain. Kü- stknland, dann Tirol und Vorarlberg

versammelten Forst wirthe fühlten lebhaft, daß selbst begabtere Fachmän ner in ik°rer Vereinzelung in der angedeutete» Rich tung nur uuter besonders begünstigenden llmständeu Bedeutendes leisten können; wo hingegen in einem großen Vereine jedes, auch das bescheidenste Bestreu ben, Nützliches zu Tage zn fördern, zur Geltung ge bracht nnd vou Folgen begleitet sei» kann; indem eS zul» Berufe eiiieS wissenschaftlichen Vereines g» hört, daß durch daS Medinm einer VcrcliiSschrift alles Wissen u. alle Erfahrung

Annäherung erschließend, die engen Schranken der alten provinziellen Abge schlossenheit für immer beseitigte. Untcr dein erhebenden Eindrucke dieses sreurig aus-- regenden Gedankens einer Vireinigung der Forst- wirtdr, Frcuude und Förderer des ForstivescnS aller' Hochgebirgeländer zu eincin einzig.',! „^Fvrstverciie' der österreichischeu Alpenländer' konnte es uicdt fehle,,, daß die allgemeine Summe nach sofortiger förmlicher' Konstitnirnng deS „Forstvereincs der österreichischeu Alprnländer' rief; zumal

alle die oben au>zeführtci< Kronländer durch Forstwirthe u. Freunde des Forst wesens bei der XIV. Dcrsammlang deutscher l'aiik» und Forstwirthe mehr oder minder vertreten wäre». Zu dieseui Ächufe würbe am -I. September lüHl i» Veti, den Mitgliedern der XlV. VersaniiKlUn^ deutscher LaNd> uud ^o^s^witthe vo» Seite deS Ge^ Meinderathes der Stadt Salzburg freundlich ge öffneten Lvkalitattii des dortigen Nathhauscö ein Protokoll eröffnet, ,'u lvelchem folgende Beschlüsse ge, faßt wurde»: 1) Daß ei» Forstvcrein

der uiehrgeilaunteu öster. Kronlandtr Unter dem Namen: „Forsttlsr^itt der öster. Alpenländer', gegründet werde. 2) Zweck veö Vereines ist: Forderung der forst lichen Interessen in jeder Richtung, mit besonderer Berücksichtigung der bezeichneten Krouläuder durch Wort, Schrift »nd That. 3) Mitglied des Först^reines der öster- Alpen länder kann ein jeder unbescholtene Staatsbürger sei'u, der die Absicht hat, diese Interessen zu fördern. 4) JedeS Mitglied verpflichtet sich zur Förderung der VereittSintcressen

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Der Bote für Tirol
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Pagina 1 di 4
Data: 15.07.1857
Descrizione fisica: 4
ofMorningto». Ueber die Meutereien in Indien. Italien. Turin. Mazzini. Spanien. Madrid. Unruhen. Portugal. Die künftige Gemahlin deS Königs. Rußland. St. Petersburg. Gesuch des polnischen Adels. Freundschaftlich!: Beziehungen zwischen Rußland und Sar dinien. Nachtrag. Vermischtes. — Literatur. Qesterreichische Moncirchie. (Amtliches.) Verordnung der Ministerien deS Innern und der Justiz vom 1. Juli 1357, wirksam für alle Kronländer, in welchen das Forst gesetz vom 3. Dezember 1352 Gcsetzkrast

hat; — be treffend die Erfordernisse zur Beeidigung für den Forst- und Jagd,Schuhdienst. Da das öffentliche Interesse dringend erheischt, daß die mit der Beeidigung für den Forstschutzdienst nach den 88. 53 und 54 deS Forstgesetzes vom 3. Dezember 1352 und mit der Beeidigung für den Jagdschutzdienst nach den 88. 3 und 4 der Verordnung der Ministerien deS Innern und der Justiz vom 2. Jänner 1834 (R. G. B. Nr. 4) verknüpften wesentlichen Rechte nur vollkommen vertrauenswürdigen Personen zugestanden

werden, so wird auf Grund der von Sr. k. k. Apostol. Majestät mit Allerhöchster Entschließung vom 1-4. Juni 1357 ertheilten Ermächtigung verordnet: s. 1. Allgemeine Erfordernisse zur Beeidi gung. Für den Forst- und Jagdschutzdienst dürfen von den politischen Behörden nur Personen von unbescholtenem Benehmen in Eid und Pflicht genommen werden. 8. 2. Besondere Erfordernisse. Insbesondere ist noch für die Beeidigung für den Forst, und Jagdschutzdienst entweder: a) die mit gutem Erfolge abgelegte Staatsprüfung

freigesprochen worden sind, endlich Personen, welche wegen einer anderen Ge- setzeS-Ubertretung zu einer wenigstens sechsmonatlichen Freiheitsstrafe verurtheilt worden find, dürfen für den Forst- und Jagdschutzdienst, ohne besondere Bewilligung der politischen LandcSstelle, welche nur in sehr rück sichtswürdigen Fällen zu ertheilen ist, nicht in Eid und Pflicht genommen werden. 8. 4. Die Zulassung zur Beeidigung kann wegen Schwäche deS WahrnehmnngS- und ErinnerungS-Ver- mögenS, wegen Hang zur Trunkenheit

, zum Spiele, zu Raushändeln und Exzessen, wegen Verdachtes der Be stechlichkeit oder deS Schleichhandels, überhaupt wegen solcher physischen oder moralischen Gebrechen verweigert werden, die nach dem Dafürhalten der Behörden zur Ausübung deS Forst- und JagdaufsichtSdiensteS mit dem Rechte einer obrigkeitlichen Person und Civilwache min der geeignet oder ganz unfähig machen. 8. 5. Die für den Forst- und Jagd-Schutzdienst be eideten Personen verlieren im Falle deS Eintrittes eineS der im 8. 3 festgestellten

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Pagina 12 di 12
Data: 23.03.1889
Descrizione fisica: 12
der k. k. Forst- und Domänen- Direktion in Innsbruck ddo. 22. Februar 1889 Zl. 1132 wird die pachtweise Ueberlassung der dem k. k. Forstärar gehörigen und im Lawatschthal (Jfar-> Ursprung) gelegenen, sogenannten Kohleralpe auf die Dauer von 9 aufeinanderfolgenden Jahren in der Kanzlei der k. k. Forstverwaltung Hall am 23. März 1889 um 11 Uhr Vorm. im schriftlichen Offertwegs nach freier Wahl seitens des k. k. Forstärars hiemit zur Verhandlung ausgeschrieben. Als mindester Anbot wird der Jahrespachtzins

von 135 fl. bestimmt. Es werden nur schriftliche Offerte angenommen, wenn selbe versiegelt bis 23. März ds. Js. 10>/, Uhr Vorm. bei der k. k. Forst- und Domänen-Ber- waltung Hall einlangen, wenn diese nach dem unten folgenden Formulare verfaßt, mit einem Stempel von 50 kr. versehen und mit dem Vadium in der Höhe des einjährigen Pachtanbotes belegt sind, und wenn selbe außerdem den Wohnort, das Datum den Charakter und die Unterschrist des Offerenten enthalten nnd von Außen mit der Aufschrift „Offert

für die Kohleralpe' versehen sind. Die Bedingungen liegen bei dem Gefertigten zu Jedermanns Einsicht auf. Hall, am 13. März 1889. Der k. k. Forst- und Domänen-Verwalter: Würten berger. Offert-Formulare. desgefertigter bewirbt sich um den Pacht der Kohleralpe unter den von ihm bei der k. k. Forst- nnd Domänen-Verwaltung in Hall eingesehenen Be dingungen und bietet hiemit den jährlichen Pachtzins per fl. in Worten ö. W. an. Diesen Anbot hält er unter Aerzichtleistnng auf die Bestimmung des Z 862

des a. b. G. V. für solange aufrecht, bis die Entscheidung über die Annahme seines Anbotes herabgelangt und ihm mitgetheilt worden sein wird. Als Caution für die Sicherstellung feines Anbotes legt er den Betrag von fl. . . in Worten österr. Währ. d. i. in der Höhe des angebotenen Pachtschillings bei. Ort, Datum, Jahr. Name, resp. Unterschrift d. i. Tauf-, Schreib-, Haus name und Charakter des Anbotstellers. (Von Außen:) Offert für die Kohleralpe. An die k. k. Forst- und Domänen-Verwaltung in Hall. 3 Kundmachung

. Nr. m Zum Verkaufe des Heuer im Gaflein R.-Forste zur Nutzung kommenden Holzmateriales am Stocke und zwar: i. d. Abtheilungen 10 v und lieg 780 Nutzholz nnd 516 kni» — 748 rnr^ Brennholz wird hiemit die öffentliche Versteigerung im Offertwege aus geschrieben. Die Anbote sind für je (einen) 1 km» Nutzholz zu stellen und steigt hienach auch der Preis für den rm» des Brennholzes. Die näheren AerkaufSbedingungen können bei der k. k. Forst- und Domänen-Verwaltung in Jmst eingesehen werden. Der AuSrufSPreis beträgt

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Der Bote für Tirol
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Pagina 10 di 10
Data: 28.03.1902
Descrizione fisica: 10
Ossertverhandlung zum Verkaufe. Offerte sind bis 5. April 1902, l2Uhrmit!agz bei der k. k. Forst- und Domänen-Verwaltung Hops^ garten einzureichen und werden Offertsormularien auf Verlangen zugesendet. Die Verkaufsbedingungen liegen bei der k. k. Forst- und Domänen-Direction Innsbruck und bei der k. k. Forst- und Domänen-Verwaltung in Hopfgarten zur Einsicht auf. K. k. Forst- und Domänen-Verwaltung Hopfarten, am 14. März 1902. 3762 Kundmachung. Das im Sommer und Herbste 1902 in den Reichsforsten

des Wirtschaftsbezirkes Jmst zur Nutzung ge langende folgend angeführte Brenn- und Nutzholzquantum wird auf Grund der Verordnung der k k. Forst, und Domänen-Direction in Innsbruck vom 9. März 1902, Nr. 154», bis 23. April 1902, II Uhr vorm. im schriftlichen Offertwege zum Verkaufe ausgeboten: 1. Forstort LoSfeuer, Schutzbezirk Nassereith 3 g Lichtschlag mit 60 Brenn-und Nutzholz ' Vorbereitungshieb 300 „ „ „ 3» „ „ Plcnterung 750 „ „ „ 30« „ „ » » ,, » 520 „ „ „ 700,, 380 200 .. Bleiswald, Dürstentriit, Arbeller

Wertpapieren zum Tagescourse, jedoch nicht über den Nennwert gerechnet, belegten und gehörig versiegelten Offerte bis zum obigeu Termine bei der k. k. Forst- und Domänen-Verwaltung in Jmst einzubringen. Später einlangende Offerte oder solche unter den ausge botenen Einheitspreisen werden nicht berücksichtiget. Die Verkaufsbedingnisse können während der gewöhnlichen Amts stunden bei der k. k. Forst- und Domänen-Verwaltung eingesehen werven. K. k. Forst- und Domänen-Verwaltung Jmst, am 12. März IV02

. Der k, k. Forst- und Domänen-Verwalter: Mertlitsch. Offertformnlare. Jch ^ Endesgefertigter bewerbe mich mit Bezug auf die Offertkundmachung der k. k. Forst- und Do mänen-Verwaltung Jmst Nr. 114 vom 12. März 1902 um die käufliche Ueberlassung des anfallenden Brenn-, Sag- und Werkholzes in dem Reichsforst des Wirtschaftsbezirkes Jmst und biete für i rii»2 Brennholzes .X . li 1 Sagholzes .X . k 1 ün? Werkholzes .X . Ii am Stocke. Im Falle der Annahme meines Offertes erkläre ich mich bereit

, mit der Staatsforstverwaltung sogleich einen rechtsgiltigen Kaufvertrag abzuschließen. Zur Sicherstellung des Aerars schließe ich diesem Offerte das bedungene Vadium von 300 X (drei hundert Kronen) in Baarem (oder in genau bezeichneten Wertpapieren) bei. Ich erkläre aus das Rücktrittsbefugnis des Z 8K2 a. b. G.-B. und Art. 319 H.-G-B. zu verzichten und halte mein gegenwärtiges Offert solange aufrecht bis mir die Entscheidung über Annahme oder Nichtab nahme seitens der k. k. Forst- und Domänen-Direction in Innsbruck erfolgt

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Der Bote für Tirol
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Pagina 1 di 6
Data: 25.06.1873
Descrizione fisica: 6
, SIllrnberg, Hamburg und Frankfurt >vM. ^ 143. Innsbruck, Mitttvoch SA. ^nni A87Ü. 59. Jahrgang. Amtlicher Theil. Verordnung des Ackerbnuministeriums vom IS. Juni 4 8?» betreffend der» Beginn der Wirksamkeit des neuen Organismus der Staats - Forst- und Domänen- Verwaltung. Der mit der Allerhöchsten Entschließung vom 23. März d. I». in den Grundzügen genehmigte Or ganismus der Staats-Forst - und Domänenverwaltung hat mit 30. Juni d. IS. in Wirksamkeit zu treten. Mit diesem Tage haben daher die gefammleir

Ge- fchäfte der Forst- und Domänen Verwaltung von den bisherigen Verwaltungsbehörden, nämlich der Statthalterei in Innsbruck, den FinanzlaudeSdirektionen Wien. Prag. Lcmb-rg, Graz, Innsbruck und Zara, den Finanzdireklionen in Linz, Salzburg, Klagen furt, Laibach und Trieft, dem O^etforstamle in Ebensce» den Forstömtcrn in Neuberg und Muß werk bei Mariazell, den Bergdiiektionen in Prilram und Jdria und der Berg- und Hüttenverwaltung in JoachimSthal, an die Forst- und Domänend-rek- tionen, bezüglich

des in Böhmen gelegenen Forst- und DomänenbesitzeS aber an das Ackerbauministerium überzugehen. In Betreff der FinanzlandeSdirektion in Zara hat sich diese Ausscheidung jedoch nur auf die Ge schäfte der ForstverwaUung zu beschränken, da die Verwaltung de« reinen DomänenvermSqen« ln Dal- matien auch fernerhin bei dieser FinanzlanteSdirektion in Unterordnung unter dem Ackerbau-Ministerium derbleibt. Als Amtssitze der Forst- und Domänendirektionen werden bestimmt: Für Oesterreich unier der CnnS: Wien; sgr

Oesterreich ob der EnnS und das Salz- kamwergut: Gmunden: für Salzburg: Salzburg; für Tirol: Innsbruck; für Steiermark und Kärnten: Neuberg; für Krain, das Küstenland und Dalmatien: Görz. und für Gallien: Bolechow. Die RechnungS- und ControlSgefchäfte werden durch die den Forst, und Domänendireltionen bei zugebenden RechnungSdepartementS, die Perceptlons- und Casfageschäste theil« durch die neu errichteten Rentämter, theils durch bereits bestehende staatliche Perceptionsorgane besorgt. Die in Hinkunft

für den eigenen Etat der Forst und Domänendiiektionen fungi,enden Soffen, daS Verzeichniß der Perceplivnsämter, denen die einzelnen WirthschaftSbe^irle zugewiesen werden, dann die neue Eintheilung und Abgränzung der letzteren weiden in den LandeSzeitungen amtlich bekannt ge geben werden. Die Uebernahme der WirthschaftSgefchäfle wie der Geidperception u»d Caffagebahrung durch die neubefieUten F^rst- und Domänenverwalter und Perc ptioiisorgauc hat aUsogleich nach Erfolg der Ernennung derselben zu beginnen

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Der Bote für Tirol
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Pagina 8 di 8
Data: 15.10.1891
Descrizione fisica: 8
sein und bis 31. Ok tober 1891 11 Uhr Vorm. bei der k. k. Forst- und Domänen-Direktion in Innsbruck eingereicht werden. Das Offert muß serner vom Anbotsteller mit Tauf und Zunamen nebst Angabe des Charakters und Wohn ortes unterfertigt und darin mit Bestimmtheit ange geben sein, auf welche der zum Verkaufe ausgebotenen Partien sich das Offert bezieht, dann außerdem der angebotene Preis per Einheit in Ziffern und Worten deutlich ausgedrückt werden. Die vollständigen Versteigerungsbedingnisse liegen

während den gewöhnlichen Amtsstunden in der Kanzlei des k. k. Forst- und Domänen - Verwalters für Ried in Pfunds und im Expedite der k. k. Forst- und Do mänen-Direktion in Innsbruck auf und können daselbst von Jedermann eingesehen werden. Die eingangs bezeichneten Oertlichkeiten, in denen die Nutzungen stattfinden sollen, werden auf Verlangen von den k. k. Förstern in Feuchten und Tösens vor gezeigt. K. K. Forst- und Domänen-Direktion. Innsbruck, am 2. Oktober 1891. 50 kr. Stempel Ich Offert-Formul.are

. Endesgefertigter bewerbe mich hiemit unter Bezugnahme auf die Kundmachung der k. k. Forst- und Domänen-Direktion in Innsbruck vom 2. Oktober 1891 Zl. 4K18 um Ueberlassung der im Kaunser- oder im Tösnerthale mit Breithaslach in den Jahren 1892 incl. 1896 zum Einschlage gelangenden Holzquanti täten, und biete hiefür nachstehende Beträge: Holz im Kaunserthale: per üu2 Zirbennntzholz: „ Fichtennutzholz: „ „ Lärchennutzholz: „ „ Nutzholz ohne Unterschied der Holzart . . „ riu^ Brennholz L. Holz im Tösnerthale

mit Breithaslach: per tiu2 Zirbennntzholz: » „ Fichten- und Föhrennutzholz: .... „ Lärchennutzholz: Nutzholz ohne Unterschied der Holzart: . . rm^ Brennholz: Ich verzichte auf die für die Annahme eines Ver sprechens im Z 862 des a. b. G.-B. festgesetzte Frist und verpflichte mich für den Fall der Annahme meines Offertes innerhalb 14 Tagen nach erfolgter ämtlicher Mittheilung mit der k. k. Staatsforst-Verwaltung auf Grund der von mir eingesehenen und vollinhaltlich acceptirten von der k. k. Forst- und Domänen

. Nr. 425 Zufolge Verordnung der k. k. Forst- und Domänen- Direktion in Innsbruck vom 29. September 1891 Zl. 5102 werden bis 30. Oktober t. Js. Mittags 11 Uhr bei der k. k. Forst- und Domänen-Verwal tung für Steinberg in Achenkirch für den Verkauf der in diesem Wirthschaftsbezirke erzeugten, auf den Setz- plätzen Ampelsbacher - Länd und im Einfänge nächst Seehof befindlichen 2654 Stück Fichten-, Tannen-, Föhren-, Lärchen- und Zirben-Sag- und Werkhölzer verschiedener Längen auf die einzelnen

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Pagina 5 di 14
Data: 13.02.1823
Descrizione fisica: 14
IZ A M t l a t t zum K. K. priv. Bothen von und für Tirol und Vorarlberg. Donnerstag Nro. ?> 13. Februar 1323. G u b e ru i a l - E i r c n l a r e. (Die Forst - Direktiven betreffend.) Die hochlöbl. k. k. allgemeine Hofkanimer hat mit ho hem Dekret vom »7. August d. I'. Nro. eine provisorische Organisation deS Domänen-Forstwesens sur Tirol und Vorarlberg bewilligt, und die Anfstellnng lei tender »nd wirkender Organe i» dieser Forstverwaltung beschlonen. Um die Verwaltung der Domänen-Forstamtsr

zu ordnen uud zil erleichtern; — um daS Forst-Eigenthum zu schützen/ die Forstwirthschaft dnrch geregelte Knltnr zu verbeffern, und den Unterthanen daS zum Lebens-Unter halte unentbehrliche, inöbesondere zur Fabrikation und zum Aktivhandel benöthigte Bau-, Brenn-, Nutz - und Werkholz in den Waldflächen zu sichern, hat die LandeS- stelle die bestehenden WaldordnnngS-Vorschriften zusam men gestellt. Die Montan - und Salinen - Forstäinter haben mit den Domänen-Forstämtern die gleiche administrativ-tech

nische Bestimmung; nur unterstehen diese der k. k. verei nigten Gefällenverwaltnng in Innsbruck, jene der k. k. Berg- und Salinen-Direktion in Hall, gesammte Forst ämter aber der Forstpolizei der k. k. KreiSämter als Or gane der Landesstelle. Das hierländische Forstwesen muß gleichförmig be handelt werden; die für das Domänen - Forstwesen zu sammen gestellten WaldorduungS-Vorfchrifteu haben eine gleiche analoge Anwendung für das Montan - und Sali nen-Forstwesen, und werden demnach in Folge des ange

führten hohen Hofkammer-DekretS in den unter der Bei lage anliegenden Forst-Direktiven als eine provisorische Norm den k. k. Kreiöämteru, politischen Obrigkeiten, Do mameli-, Montan - und Salinen-Forstbehörden, Gemein den und.Untcrt-aneil der Provinz ^irol und Vorarlberg zur genanen Befolgung hiemit eröffnet. Die Wichtigkeit dieser Vorsorge läßt erwarten, daß die Bewohner der Provinz die zunächst und unmittelbar nur ihr Wohl bezweckenden Verfügungen dankbar erken nen, und sie zn befolgen

sich bestreben, die Behörden aber streng vollstrecken werden. Innsbruck, dei, >. Okt. 1^22. Vom k. k. Landes.Gnberiiium für Tirol und Vorarlberg. Karl Graf v. Ehotek, Gouverneur. Jos. v. dl Panli, k. k. Gub. Rath. Forst-Direktiven. 1^ F 0 rstwirthschaft. 1. (Begriff und Zweck der Forstwirthschaft.) Die L>>'stwirthschüst iiilifußi die Grundsätze, »ach welchen die vorhandenen Wälder unterhalten, benutzt, und wieder angebaut werden, nin hieraus mit dem geriiigsten und zweckmäßigen Aufwands den möglich höchsten

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Pagina 7 di 14
Data: 13.02.1823
Descrizione fisica: 14
. Die Holz - AuSzeigung macht hierüber die Forstbehörde. (Obige Gub. Verördnnng.) §. 3(>. Holzfällungen in auSs6)l>cßlichen Privatwal- dern sind in der Regel den Eigenthümern übe »lauen, doch mit Ansnahme bedeutender Holzfallnngen, der forst polizeilich verborhenen Holzichlage in Wäldern, welche in Schonnng (Bann) gelegt sind, nnv olsenbar forstwirth- schafiSwidriger Holzschläge. (Obige G»b. Verordnung.) §. 3?. Unbedeutend sind in diesen Prioatwäldern l'ene Holzfällungen, welche blos zur Befriedigung

dieser Gattung WeidevieheS ist bei der jahrlichen Forst- Tagfatzuug so festzusehen, daß die Forstkultur dadurch nicht leider. Hierüber sind schriftliche Bewilligungsscheine auszustellen, die Weidplätze und die Trisizeit ausdrücllich zu bezeichnen, und die Ziegen unler Aufsicht eines erwach sene», ordentlichen, bei dem Waldamte vorzustellenden HürherS zu stellen. ( Gubernial - Verordnung vom 2. 'April '>2. (Privat - Pfändung.) c?) Zur Weide unbe rechtigtes Vieh kann dnrch anpassende Gewalt abgetrie ben

, Kalk, Lehm, gemeine Erdfarben und Fossilien nach Beliebe» ke nnten; in niimittelbaren oder mittelbaren SlaatöwälderN ist hierüber »ach der bestehenden Obferva»; die Belehnung bei dem k. k. Provinzial-Berggerichte gegen Entrichtn».; eines jäh-lichen RekognitioiiszinseS nachzusuchen. (Hof- kammer-Dekret vom 1. Juni »7Ü7.) §. /,Z. Der bewilligte Bezug von Forst^Haupt- und Neben-Nntznngen auö iinniittelbaren oder niitteli-areit Staats-, oder ans anfgetheilten oder unanfgetheilteN Genieindewäldern

bedingt, daß dieselben auch ber auge» zeigten Bestimmung gemäß verwendet werden. IV. F 0 r st - Ta g s atz u n ge ». è. (Forst - Tagsatznng.) Für jede Gemeinde, oder nach Umständen für mehrere Gemeinven gleichzeitig» wird jährlich an einem bestimmten Tage eine Forst-Tag- fatznng innerhalb der Geineindeö-Marknngen von den» Forstamte abgehalten. §. -47. Hiezn hat die Gemeindö-Vorstehung, i»id jedes Fannlienhanpt, in Person oder in Vertretung jll erscheinen. Die politische Obrigkeit hat zu sorge

Wlirdigung der Rechte und der Ertragsfähigkeit des Forstes entsprochen werden könne. h. S>. X Bedarfs - Ausweis. ) Bei der Forst-Tag- fahuiig wird das Forstamt hierüber die öffentliche Berich tigung uud Jnstruirung der vorliegende» Bitten vornehm nie», die ihm zustandigen Bewillignngen ertheilen, diè AuSzeigungen veranlassen, die vorgebrachten Wünsche, Bi'ten uud Beschwerden zu Protokoll nehmen, und die selben, wie es des Dienstes ist, entweder sogleich bejchei- den, oder znr Kenntniß nnd Amtshandlung

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Pagina 8 di 8
Data: 13.05.1884
Descrizione fisica: 8
unter separatem Couvert enthalten das Nähere die Vau-Verstcigerungs-Bedtng- mffe. Die Couverte haben die Aufschrift zu tragen: „Offert für den Saalbau Bozen, übergeben vom Unternehmer N. N.' Stadtmagistrat Vozen am 7 ü'ai 1384. Der Bürgermeister: Dr. v. Braitenberg. 2 Kundmachung» Nr. 172 In Gemäßheit des Erlasses der k. k. Forst- und Domänen-Direktion zu Innsbruck wird die Uebernahme der Fällung, Zurichtung, Ablieferung und Auslastung der km dem ReichSforste Ähren für das VerwaitungS- jahr 1884 zur Ernte

bestimmten Hölzer im Wege der öffentlichen Bewerbung mit Vorbehalt der Genehmigung des LizitationSaktes von Seite der genannten Forst» und Domänen-Direktion am 15. Mai d. Js. Vormittags >0 Uhr in der Kanzlei deS k. k. FvrstverwalterS zu Innsbruck an den Mlndcstsorderiiden überlassen werden, unv zwar sollen a.) circa ISO Festm.° Bau- und Nutzholz, der circa 1080 R.-M.^ Brennholz in Abtheilung 10/«. Ahrnboden genqnnt, mittelst Kahlhieb aus Rech nung der StaatSforst^erwaltung gewonnen

-Commission zu erlegen. Dle übrigen Bedingnisse, welche die Grundlage der Versteigerung bilden, können von Jedermann vor der Lizitation beim k. k. Forstverwalter in Innsbruck und dem ärar. Waldaufseher F. Span in Gärberbach und ebenso auch die zum Einschlage p. bestimmten Hölzer lm Beiseln deS betreffenden k. k. Waldaufsehers in Augen schein genommen werden. Innsbruck am 1. Mai 1834. Der k. k. Oberförster: Aich holz er. 2 Kundmachung. Nr. 172 In Gemäßheit deS Erlasses der k. k. Forst- und Domänen

-Direktion Innsbruck am 1k. April Z. 2131 wird die Uebernahme der Fällung, Zurichtung, Ab lieferung und Auslastung der tn dem ärar. Kranebitter R.-F. Abthl. 3 d und o für daS VerwaltungSjahr 1834 zur Ernte bestimmten Hölzer im Wege der öffentlichen Bewerbung mit Vorbehält der Genehmigung deS Lizi- talionSakteS von Seite der genannten Forst- und Do- »RT mänen-Dlrektlon am 15. Mal l. JS. VormlttagS 9 Uhr tn der Kanzlet deS k. k. Forstverwalters an den Mindest- fordernden überlassen werden, und zwar sollen

; „ 2487 ein Grundstück über dem Rain sammt Rain und Heide; Cat.-Nr. 2435 ein Grundstück dortselbst. Die FeilbietunöSbedingnisse liegen h. g. zur Einsicht auf und werden vor der Feibietung kundgemacht. Die Hypothekargläubiger haben ihre Forderungen bis zum ersten FeilbietungStermlne h. g. anzumelden. K. K. Bezirksgericht Reutte am 13. März 1384. 83 Der k. k. BeztrkSrichter: Jenen, ein. s Verstetgerungs'Kundmachung. Infolge Anordnung der k. k. Forst- und Domänen- Direktton tn Innsbruck vom 16. Aprll

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Pagina 9 di 12
Data: 19.06.1889
Descrizione fisica: 12
. K. K. Post- und Telegraphen-Direktion Innsbruck, am 15. Jun i 1889. 3 Kundmachung. Nr. 13.000 Diejenigen, welche in diesem Jahre zur Ablegung der Staatsprüfung für Forstwirthe, oder für das Forst schutz- und technische Hilfspersonale zugelassen werden wollen, haben ihre nach Vorschrift der Verordnung des k. k. Ackerbau-Ministeriums vom 11. Februar 1889 (R.-G.-Bl. Nr. 23) instruirten Gesuche binnen der nicht überschreitbaren Frist bis 31. Juli l. Js. bei dieser Statthalterei einzubringen. Der Beginn

der Prüfung für Forstwirthe ist auf Dienstag den 1. Oktober l. Js. festgesetzt; die Zeit der Püfung für das Forstschutz- und technische Hilfs personale wird nachträglich bekannt gegeben werden. Innsbruck, am 3. Jnni 1889. Von der k. k. Statthalterei für Tirol k Vorarlberg. Licitationen. 1 Kundmachung. Nr. 201 In Gemäßheit der Verordnung der k. k. Forst- und Domänen-Direktion in Innsbruck vom 12. Juni 1889 Zl. 3367 wird die Uebernahme der Fällung, Zurich tung, Ablieferung und Auslastung der im Kienberg

N.-F. Abth. 9, a, li, e und ä für das VerwaltungS- jahr 1889 zur Ernte bestimmten Hölzer im Wege der öffentlichen Bewerbung mit Vorbehalt der Genehmigung des Licitatiolrsaktes von Seite der k. k. Forst- und Domänen-Direktion in Innsbruck an den Mindest- fordernden überlassen werden und zwar sollen circa 160 km? Nutz- und 440 628 rin^ Brenn holz sowie eventuell auch die anfallende Nutzrinde ge wonnen, diese Produkte im Walde zum Abmaß v»r- gerichtet und sodann das Brennholz in die k. k. Leg stätte in Hall

dieser nicht etwa vom Käufer selbst verlangt wird 35 kr. Anbote werden nur aus einen Raummeter Brenn holz mit Unterlagen und 5°/<> Ueberhöhe loco k, k. Holzlegstätte Hall angenommen und hat eine allfällige Herabsetzung des bezüglichen Lohnes auch eine Reduk tion der für die übrigen Sortimente festgesetzten Löhne in demselben Perzentfatze zur Folge. Die näheren Versteigerungsbedingungen können wäh rend der gewöhnlichen Amtsstunden bei der k. k. Forst- und Domänen -Verwaltnng in Hall eingesehen

werden. Versteigerungslustige haben ihre nach dem weiter- folaenden Formulare verfaßten mit einer 50 kr. Stempelmarke versehenen und mit dem Vadium von 80 fl. in Baaren oder in österr. pupillarsicheren Werth papieren zum Tagescourfe jedoch nicht über dem No- minalwerthe gerechnet, belegten und gehörig gesiegelten schriftlichen Offerte bis längstens 22. Juni l. Js. 10 Uhr Vorm. bei der gefertigten k. k. Forst- und Domänen-Verwaltung einzubringen. Außer den schriftlichen werden auch mündliche Offerte angenommen. Hall, am 15. Juni 1389. Der fubst. k. k. Forst

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Pagina 8 di 8
Data: 15.05.1899
Descrizione fisica: 8
sind abzüglich der in eigener Regie auszuführenden vvrzugsweisen Holzbauten, verbunden ca. Cubikmeter Felsensprengung, 300 Cubikmeter Erdobgrabung, 3 40 Cubikmeter Steindammherstellung und 160 Cubikmeter Bruchstein-Trockenmauerwerk. Diese Arbeiten werdenim schriftlichen Offertwege um eine fixe Pauschalsumme vergeben und sind bis längstens 13. November l. I. zu beenden. Allfälligen Bewerbern werden die ersten Jnforma- tionen bei der k. k. Forst- und Domänen-Direetion ertheilt, woselbst auch die Baubedingungen

eingesehen werden können; das Bauprojekt erliegt bei der k. k. Forst- und Domänen-Verwaltung in Bran'.enberg nnd kann dort eingesehen werden. Anbote, welche nach den vorgeschriebenen, bei der k. k. Forst- und Domänen-Direetion in Jnnbruck er hältlichen Formulare zu verfassen sind und mit einem Angelde von i0°/g der osferirten Pauschalsumme belegt sein müssen, sind bis längstens 23. Mai l. I. 11 Uhr vormittags bei der gefertigten Direktion einzubringen. K. k. Forst- und Domänen-Direetion Innsbruck

versehenen Wertpapieren erlegt werden. Die freie Wahl des Er>:ehers ohne Rücksicht aui die Höhe des Abgedotes der übrigen Offereuten wird in Vorbehalt genommen. Innsbruck, am v. Mai 1699. Straßenbau-Commission in Tirol. 1* aä Zl. 2721 -ZX 1899 Kundmachung. Behufs Verkaufes der nach dem unten folgenden Verzeichnisse im Jahre >899 in den Staatsforsten von Paneveggio, S. Martina und Caoria des k. k. Forst wirtschaftsbezirkes Predazzo, Cadino drs k. k. Forst- wirtschastsbczrrkes Cavalese und Welschnosen

des k. k. Forslwirtschaftsbe;irkes Bozeu zur Erzeugung in ära rischer Regie bestimmten Säge-, Bau-, Werk- und Brennhölzer wird hieniit eine schriftliche Offertver handlung auSgeschriebesi. Die Verkaufsbedingungen, denen der Weiser über die Abschläge, welche für schadhafte Saghölzer zuge standen werden, beigeschlossen ist, liegen im Expedite der gefertigten k. k. Forst- und Domänen-Directivn, sowie auch bei den k. k. Forst- und Domänen-Ver waltungen der oben genannten Bezirke zur Einsicht auf. Bemerkt wird, dass auch Heuer

, oder mit dem Erlagscheine über das bedungene, bei einem k. k. Steuer amte in Tirol deponirte Angeld, versehenen und ge hörig gesiegelten schriftlichen Offerte bis längstens 23. Mai 18SS, II Uhr Vormittag bei der gefertigte«! k. k. Forst- und DomSnen-Direction einzubringen. Die vollinhaltliche Kundmachung ist in Nr. 1VS de» Boien für Tirol und Vorarlberg enthalten. K. k. Forst- und Doinänen-Direction. Innsbruck, den 28. April 1899. 3 Erstes Edict G.-Z L S20/9S im Nersteigerungsverfahren. 2 Es wird hiemit kundgemacht

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Pagina 8 di 8
Data: 16.05.1899
Descrizione fisica: 8
, 300 Cubikmeter Erdabgrabung, :^40 Cubikmeter Steindammherstellung und 160 Cubikmete: Bruchstein-Trockenmauerwerk. Diese Arbeiten werdenim schriftlichen Offertwege um Fine fixe Pauschalsumme vergeben und sind bis längstens IS. November l. I. zu beenden. Allfälligen Bewerbern werden die ersten Informa tionen bei der k. k. Forst- und Domänen-Direction ertheilt, woselbst auch die Baubedingungen eingesehen werden können; das Bauprojekt erliegt bei der k. k. Forst- und Domänen-Verwaltung in Bran:enberg

nnd kann dort eingesehen werden. Anbote, welche nach den vorgeschriebenen, bei der k. k. Forst- und Domänen-Direction in Jnnbrnck er hältlichen Formulare zu versassen sind und mit einem Angelde von i«°/g der offerirten Pauschalsumme belegt sein müssen, sind bis längstens 23. Mai l. I. il Uhr vormittags bei der gefertigten Direetion einzubringen. K k. Forst- und Domänen-Tirection Innsbruck, am 26. April 1899. 3 Nr. 18.089 AZergebuug von Bauarbeiten. Die Straßenbau-Commission in Tirol beabsichtigt

deS Abgebotes der übrigen Offerenten wir^ in Vorbehalt genommen. Innsbruck, am 9. Mai 1899. Straßenbau-Commission in Tirol. 2* aä Zl. 2721 ox 13SS Kundmachung. Behufs Verkaufes der nach dem unten folgenden Verzeichnisse im Jahre 1899 in den Staatsforsten von Paneveggio, S. Martino und Caoria des k. k. Forst wirtschaftsbezirkes Predazzo. Cadino des k. k. Forst wirtschaftsbezirkes Cavalese und Melschnofen des k. k. Forstwirtschastsbezirkes Bozen Mr Erzeugung in ära rischer Regie bestimmten Säge , Bau-, Werk

- und Brennhölzer wird hiemit eine schriftliche Offertver handlung ausgeschrieben. Die Verkaussbedingungen, denen der Weiser über die Abschläge, welche für schadhafte Saghölzer zuge standen werden, beigeschlossen ist, liegen im Expedite der gefertigten k. k. Forst- und Domänen-Direction, sowie auch bei den k. k. Forst- und Domänen-Ver waltungen der oben genannten Bezirke zur Einsicht auf. Bemerkt wird, dass auch Heuer für die Sagholz- Stärkenclasse von über 36 oiu Mittenstärke der Preis

in Tirol deponirte Angeld, versehenen und ge hörig gesiegelten schriftlichen Offerte bis längstens 23. Mai 1899, 11 Uhr Vormittag bei der gefertigten k. k. Forst- und Domänen-Direction einzubringen. Die vollinhaltliche Kundmachung ist in Nr. 109 des Boten für Tirol und Vorarlberg enthalten. K. k. Forst- und Domänen-Direction. Innsbruck, den 28. April 1899.

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Pagina 8 di 8
Data: 21.03.1899
Descrizione fisica: 8
Verboes der! Ahndung im Sinne des mit dem Gesetze vom 24. Mqr 1882, R-G.-Bl. Nr. 51 abgeänderten Z 45 des Gesetzes vom 29. Febr 1880, R.-G.-Bl. ?!r. 35 unterliegen. Innsbruck, am i v. März 1899 Der k. k. Bezirkshauptmann: Graf Schaffgotfch. Licitativnen. 2* . . sci Nr. 148 si SS Bersteigerüngs-Kundmachung über die in Folge Verordnung der k. k. Forst- und Domänen-Direction in Innsbruck vom 22. Februar 1899 Nr. 581 or 99 für. das Jahr 1899 aus hehreren,Waldorleu des k. k. WirtfchaftsbezirkeS Telfs

zu vrrs.hen. Die deutlich ge schriebenen und unterfertigten Offerte sind g> hörig ge stegelt bei der k. k Forst« und Domänen-Verwaltung. TelsS bis längstens einschließlich 4. April I8SS ein zubringen. Die Verkaussbedingungen können während der ge wöhnlichen Amtsstunden bei der k. k. Forst- und Do- mänen-Vcrwalinng Telss ein^esrhen werden. Die Schlagorte werden durch die t. k. Förster vor- gewies n- K. k. Forst- und Domänen-Verwaltung Telfs, am 16. März 1899. Der k. k. Forstmeister: Schindler. Offert

. Endesgefertigter bewerbe mich mit Beziehung: auf die Verständigung der k. k. Forst- und Domänen- Venvallung Telfs vom lü. Mä>z 1899 Nr. 146 ex 99 um die sänfliche Ueberläffnng des anfallenden Brenn- » nd Nutzholzes aus den nachfolgenden Wald orten des k. k. Forstwirtschaflsbeznkcs Telfs und biete- hicsür am Stocke: Für den Fall der Annahme memcs Offertes erkläre ich die von mir eingesehenen von der k k. Forst- u.. Towänen-.Verwaltung in Telfs für diesen Verkauf festgelegten Bedingungen im Vereine

mit meinem Offerte als einen rechisförmlichen Vertrag anzusehen, und für den Fall, dass der Abschluss eines Vertrages verlangt wird, verpflichte ich mich sogleich nach er- solgter ämtlichen Verständigung mit der Staats-Forst- verwaltung auf Grund der sür die'en Verkauf fest gesetzten, und von mir eingesehenen Bedingungen einen, förmlichen rechtskräftigen tl aufvertrag abzuschließen. .Für ZuHaltung meines Anbotes schließe ich^das be dungene Vadium von .... fl. . kr , sage '!. . . .. mit der Erklärung bei. diss

ca. 231 kin^ Nutzholz und 231 tin^ Brennholz, zum Verkaufe am Stocke bestimmt, worüber hiemit eine schriftliche Offertverhandlung ausgeschrieben wird. Die vorscwistsinäßig ausgefertigten, mit einem Stempel und dem Vadium von 100 fl, versehenen^ Offerte sind bei der k. k. Forst- und Domänen-Ver waltung Hall am 5. April 1899 bis längstens 11 Vs Uhr Vormittag gut versiegelt einzubringen und haben die Erklärung zu enthalten, dass die Offerenten auf Grund der von ihnen eingesehenen und vollin haltlich

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Data: 30.04.1873
Descrizione fisica: 10
nach einheitlichen Prinzipien geregelten Verwaltung, Kontrole und Leitung des WirthschaftSbetriebeS in den dem Staate und den öffentlichen Fonds gehörigen Forsten und Domänen wird festgesetzt: Z. 1. Die Verwaltung der dem Staate und den öffentlichen Fonds gehörigen Forste und Domänen obliegt: ». den Forst- und Domänenverwaltern (Wirth schaft sführern), I>. den Forst- und Domänendirektionen, c. dem Ackerbauministerium. Forst- und D omänenverw alter. Z. 2. Jedem Forst- und Domänenverwalter (Förster, Oberförster

) ist ein bestimmt abgegrenzter Bezirk — WirthschastSbezirk — zur unmittelbaren Verwaltung und selbststäudigrn Vetriebsbesorgung uuter eigener persönlicher Verantwortung zugewiesen. Z. 3. Der Wirkungskreis und dir DiensteSobliegen- heiten der Forst- und Domänenverwalter, welche sich im Allgemeinen auf den Vollzug der' wirtschaft lichen Mäßnahmen aller Art auf Grunds der ge nehmigten Voranschläge, auf die entsprechende Material- verwerthung, auf das Aussorstu igS- und Knllnrwesen, auf die Mitwirkung

bei den BetriebseinrichtungSar- beiten, dann auf die Leitung und Ueberwachnng des Forst- und Jagdschutzes erstrecken, werden durch die für dieselben erlassene Diensteöinstruction näher be stimmt. Z. 4. Die Thätigkeit des Forst- und Domänen verwalters hat in der Regel das gesammte innerhalb deS ihm zugewiesenen Bezirkes gelegene unbewegliche Staats- und FondSvcrmögen zu umfassen; dort, wo die Ausdehnung und Bedeutung des DomänenbesitzeS eö erheischt, kann jedoch für die Besorgung der reinen Domänenverwaltungsgeschäfte eine besondere

Vorsorge getroffen werden. Z. 5. Mit ver Geldmanipulation hat sich der Forst- und Domänenverwalter grundsätzlich nicht zu befassen, sondern lediglich die Materialrechnungen zu führen. Die Geldmanipulation und die Führung der Geldrechnungen obliegt den hiefür besonders bestellten PerzeptionSorganen nach Maßgabe der für dieselben erlassenen Jnstruction. Z. 6. Zur Handhabung des Forstschutzes und zur Unterstützung im technischen Betriebe wird jedem Forst- und Domänenverwalter die erforderliche Anzahl

zu beschränkenden Schreibgeschäfte und sonstiger amt licher Unterstützung wird jedem Verwalter ein „Forst gehilfe' zugewiesen. Die Forstgehilfen sind nicht stabil angestellt und lediglich auf den Forstschutz beeidigt. (Schluß folgt.) Kundmachung. Die k. k. Landesregierung in Salzburg fand sich mit Rücksicht auf die so bedeutend gestiegenen Preise der Lebensmittel veranlaßt, die Vorschrift für das Armenbadsxital zu Wildbadgastein dahin abzuändern, daß von nun an jeder in das gedachte Spital auf zunehmende arme

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Giornali e riviste
Der Bote für Tirol
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Data: 20.03.1875
Descrizione fisica: 10
mit einem 3V kr. Stenpcl versehenen, schriftlichen Offerte nach beigesüglcm Formulare zu versassen, und selbe bis längstens 2L. März 1873 Mittags 12 Uhr bei der k. k. Forst- nnd Domänen-Direktion in ZnnSbruck ein- znreichen, und in dens.lben die Anbote für die Sag- holz-Maßeinheit, d. i. für ein Sagblvch von 15 Wr.- Fuß Länge und 13 Wr.«Zoll obern Durchmesser, oder für eine Wr.-Klafter !i 108 X/ Rauminhalt Kohlholz mit Ziffern und Worten ciiizusitzcit, ein Angeld von 1200 fl. für die Sägehölzer

, und ein solches von 200 st. für daZ Vrennholz entweder im Varem oder in Sta rtSpapieien zum Tageskurse beizulegen und aus drücklich zu erklären, daß sie die Verkaufsbedingungen kennen und sich derselben vollinhaltlich sügen. Ueber die 'Annahme oder Ablehnung cer eingereichten Osserte entscheidet innerhalb 8 Tagen »ach der für die Osserteinsteltiiiig verfallenen Frist die k. k. Forst- nnd Dcmäncn-Dircltion in ZnnSbruck, bei welcher die Ver- kaufsbediiigiliigtii ebenso, wie beim k. k. Forstverwalter in Hopfgarlen

während der gewöhnlichen AuilZstunden eingesehen werden können. Die k. k. Forst- und Domänen-Direktion Innsbruck am 1v. März 1873. (Von Außen:) An die k. k. Forst- und Domänen-Direktion in Innsbruck. Offert auf Ankauf von (Schnitt - Kohl - Holz) aus dem StaatSsorste Schlederergraben deS Forstbezirkes Hops- garten. Stem pel Osl'ertsoriittilluc. Gefertigter erbietet stch mit Beziehung ans die Kund machung der k. k. Forst- und Domänen-Direktion in Innsbruck vom 10. März 1873 Z. 1U34 die aus dem staalSforsie

den Be trag . . fl. . . kr. mit Worte» .... Auch erklärt ! er stch bereit innerhalb 8 Tagen nach erfolgter Mit- ! »Heilung der Offertannahme mit der k. k. StaatSforst- verwaltung unter den von ihm eingesehenen von der k. k. Forst- und Domänen-Direktion in Innsbruck fest gesetzten Bedingungen einen rechiössrinigen Kaufvertrag abzuschließen.. Zur Sicherstelluiig deS AerarS schließt er als Angeld: -t. für die Saghölzer den Betrag von 1200 fl. l). für daS Kohlholz den Betrag von 2V0 fl. mit Worten

> Mittags 1 1 llbr bei dem k. k. Forstv.rwalter in Jnn-Z- bruck einzureichen sind, in dessen AintSIokalitäten die näheren KaufSbevii guiigen während der üblichen AmtS- stunden zu Einsicht aufliegen. Ueber die Annabme oder Llb'ehnung der eingereichten Offerte entscheivet innerhalb 3 Tagen nach Ablauf der zur Offericiiistellung festgesetzten Ftist die k. k. StaatS- sorst- und Domänen-Direktion zu Innsbruck. Innsbruck am 13. März Z873. Von der k. k. Forst- und Domänen-Direktion. Formular e. (Außen

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