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Der Bote für Tirol
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Data: 25.05.1883
Descrizione fisica: 8
: a) bet der Aufnahme oder Uebersetzung in eine Militär-Bildungsanstalt einen Beitrag von k Gulden zur Erhaltung der Schuleinrichtung, ferner b) zu Beginn eines jeden Schuljahres einen Lehr- mittelbeitrag von 12 Gulden zu entrichten. Alle Aspiranten der Militär-Realschulen und Akade mien müssen sich einer Aufnahmsprüfung unterziehen. Die Aspiranten für den I. Jahrgang der Militär- Unterrealschulen können die Aufnahmsprüfung in ihrer Muttersprache ablegen und bildet die Unkenntniß der deutschen Sprache

bei sonstigen guten Fähigkeiten der Aspiranten kein Hinderniß für die Aufnahme derselben; dagegen müssen die Aspiranten für den III. Jahrgang der Militär-Unterrealschulen der deutschen Sprache so weit mächtig sein, um dem Unterrichte mit Nutzen folgen zu können; jene für die Militär-Akademien haben die Aufnahmsprüfung in deutscher Sprache abzulegen. Bei der AufnahmSprüfting wird von der Kenntniß der laut Lehrplan für die Militär-Renlschulen obligaten ungarischen und böhmischen Sprache zwar abgesehen

Sprache fließendes, richtiges Lesen, dann daS Ueberfctzen einfacher Uebungsstücke aus dem Deutschen inS Französische und aus dem Französischen ins Deutsche mir Zuhilfenahme des Wörterbuches ge fordert. Die militärischen Gegenstände, sowie die sonstigen Geschickiichkelten, z. B. Turnen, Fechten, Schwimmen u. dgl. bilden keinen Gegenstand der AufnahmS-Prüsung. Die Militär-Akademie zu Wiener Neustadt hat die Bestimmung, die Zöglinge für die Infanterie, Jäger truppe und Kavallerie heranzubilden

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