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Der Bote für Tirol
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Pagina 2 di 6
Data: 10.03.1893
Descrizione fisica: 6
die Gesetzgebung die kleinen Unfälle nnt gutem Grunde von der Jngerenz der Unsallversiche- rungS-Austalten ausgeschlossen hat. Es ist noch zu erwähnen, dass die Gesetzgebung im deutschen Reiche in dieser Beziehung noch viel weiter gegangen ist, in dem sie den die Unfallversicherung durchführenden Be- rufSgcnossenschaftcn auch die Entschädigung für die nach Ablauf der dreizehnten KraukhcitSwoche verbleibenden Unfallsfolgen zuwies. Die bei uns geltende vierwö chentliche Carenz ist denn auch als ein Minimum

Erfahrungen nothwendig machen, vorläufig nicht geneigt zu sein, auf eine Aenderung der gedachten Bestimmung des Z 6 des Unfallversiche- rungs-Gefetzes einzugehen. Ausland. Eine Meldung der „Pol. Corr.' aus Rom stellt s.st, die Nachrichten über die Betheiligung von Fürstlichtciten an der silbernen Hochzeit des italieni schen Königspaares, soweit sie über die sichergestellte Anwesenheit des Deutschen Kaisers hinausgiengen, seien vorsichtig aufzunehmen, indem betreffs weitergehender Meldungen, wozu

, für alles Wahre, Gute und Schöne zu wecken; er war eS, der den Sängerbund auf die jetzige Stufe der gediegenen Leistungen zu bringen vermochte, der mit Uneigen- nützigkeit und Aufopferung für das Wohl und Ge deihen des Sängerbundes gearbeitet hat. auch von die sem letzteren hatte der Gefeierte tagSzuvor bewegten Abschied genommen und in Erfüllung seines Wunsches zu kräftigen« Zusammenhalt und zu eifrigem Fort wirken und zur Pflege des deutschen Liedes seine Sänger aufgemuntert. Welch tiefgehende, herzinnige

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Der Bote für Tirol
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Pagina 7 di 8
Data: 25.05.1883
Descrizione fisica: 8
: a) bet der Aufnahme oder Uebersetzung in eine Militär-Bildungsanstalt einen Beitrag von k Gulden zur Erhaltung der Schuleinrichtung, ferner b) zu Beginn eines jeden Schuljahres einen Lehr- mittelbeitrag von 12 Gulden zu entrichten. Alle Aspiranten der Militär-Realschulen und Akade mien müssen sich einer Aufnahmsprüfung unterziehen. Die Aspiranten für den I. Jahrgang der Militär- Unterrealschulen können die Aufnahmsprüfung in ihrer Muttersprache ablegen und bildet die Unkenntniß der deutschen Sprache

bei sonstigen guten Fähigkeiten der Aspiranten kein Hinderniß für die Aufnahme derselben; dagegen müssen die Aspiranten für den III. Jahrgang der Militär-Unterrealschulen der deutschen Sprache so weit mächtig sein, um dem Unterrichte mit Nutzen folgen zu können; jene für die Militär-Akademien haben die Aufnahmsprüfung in deutscher Sprache abzulegen. Bei der AufnahmSprüfting wird von der Kenntniß der laut Lehrplan für die Militär-Renlschulen obligaten ungarischen und böhmischen Sprache zwar abgesehen

Sprache fließendes, richtiges Lesen, dann daS Ueberfctzen einfacher Uebungsstücke aus dem Deutschen inS Französische und aus dem Französischen ins Deutsche mir Zuhilfenahme des Wörterbuches ge fordert. Die militärischen Gegenstände, sowie die sonstigen Geschickiichkelten, z. B. Turnen, Fechten, Schwimmen u. dgl. bilden keinen Gegenstand der AufnahmS-Prüsung. Die Militär-Akademie zu Wiener Neustadt hat die Bestimmung, die Zöglinge für die Infanterie, Jäger truppe und Kavallerie heranzubilden

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