: /V. Für Schweine der deutschen Landrasse und deren Kreuzungen, ferner für Schweine der roma nischen Rasse und dereu Kreuzungen und schließlich für Schweine englischer Zuchten und deren Kreu zungen im Lebendgewichte bis zu 10 kg 2 X 23 b per Kilogramm des Lebendgewichtes, von über 10 kg bis 20 K<? 115 93 b per kg des Lebudgew. 30 „ ,, ü>0 „ 1 ,, 43,, ,, ,, ,, ,, 1, ^ ^ 1 », 13 ,, „ ,, f, ,, 70 „ „ zurGrenzederSchlachtreife 11^06b per kg des Lebendgewichtes. L. Für Schweine anderweitiger, nicht veredelter Rassen