hungern wird die Pension nicht sein; sie wird ein Viel faches der Altersrente eines Arbeiters betragen. Diese Zustände sind unerträglich. Die hohen Staatsbeamten, die in ihrer Dienstzeit so angestrengt waren, daß sie m so vielen Fällen sich zum privilegierten Wirt schaftsführer ausbilden konnten, erhalten dazu noch eine mehr als auskömmliche Pension. Der Arbei ter und Privatangestellte hat keinen gesicherten Po sten, die Privatindustrie in ihrem Raubbau an Arbeits kräften kann nur junge Kräfte
brauchen und Arbeiter mit 25 oder mehr Dienstjahren sind eine Seltenheit. Hier gibt es keine Sicherangestellten, keine Voraus setzung auf Pension. Hat ein Arbeiter glücklich 60 Jahre erreicht, ist er arbeitslos geworden und treten bei ihm die Voraus setzungen für Arbeitslosenunterstützung ein, auf Deutsch, hat er nichts zum Nagen und zum Beißen, dann bekommt er nach einigen Wochen zwei Drittel der Arbeitslosenunterstützung als Altersrente. Wenn aber so ein KOjähriger Arbeiter, der im Höchst fälle
Forderung nach gleichem Recht muß hier durchbrechen. Schluß mit dieser verschiedenartigen Behandlung der Menschen! Tausende, alle stimmen ein in die Forderung, bis auf die Bureaukratie, daß Pen sionisten mit existenzmöglichem Ruhegenuß, falls sie einen versicherungspflichtigen, pensionsberechtigten Ne benerwerb annehmen, die Pension eingestellt, resp. um diesen Betrag verkürzt wird. Die Steuer zahler, und das sind vor allem die Konsumenten, sind nicht dazu da, daß sie dem ohnehin gut bezahlten Di rektor