kleinerer Vergehen und Angelegenheiten zuständig waren, wurden aus den Reihen der Bauern gewählt. So waren z. B. die Bauern Purkhart, Linger, Mandler, Schützer, Aichhom, Perlifl, Hilber, Kugler als Richter bestimmt. Sicher wurden damals die Bauern vom Pfar rer im Lesen und Schreiben unterrichtet. Im Jahre 1571 erließ Herzog Ferdinand n. eine Satzung für Mölten, in der es unter anderem heißt: ... item ein ieglicher Pfarrer soll haben einen unterherren und ein schueller (= Lehrer) und der schueller
soll ihm holtz hacken und kochen ... Also der Pfarrer war verpflichtet, einen Lehrer zu haben, für seine Verpflegung und Besoldung zu sorgen, aber der Lehrer mußte neben der Schule auch dem Pfarrer dienen. Eine Landesordnung vom Jahre 1807 besagt folgendes: - Erstens soll der Schulmeister die Kinder, Knaben und Töchter in guter Zucht und Strafe erhalten, auch treulich lernen und unterweisen, sonderlich auf das Gebet und den geistlichen Gesang , so man in der Kirche das Jahr lang singt, wie es zu Ostern
und Weihnachten bräuchlich und einem getreuen, Ehr liebenden Schulmeister zusteht und gebührt, ver halten. - Zum anderen, so gebührt dem Schulmeister immer- beg (immerweg), daß er seine Schuelknaben in der Kirchen in gute Zucht halte, sowohl auch auf der Gassen und wenn sie für die Priesterschaft, Herren und Frauen von Adel, auch Obrigkeiten und sonst für alle ehrlichen Personen gehen, die gebührende Reverenz thuen, zu demselben lernen und anwei sen... Auch für den Chor hat der Lehrer zu sorgen und bekommt
dafür eigens bestimmte Bezahlung... - Zum fünften gibt man einem Schulmeister, wenn er einem Knaben Namenbüchlein (Fibel) schreibt 5 Kreuzer, für die Vorschrift nichts (der Lehrer schrieb also dem Schüler zuerst die Fibel). - Zum sechsten soll sich jeder Schulmeister befleißen und schuldig sein, wann die Knaben in die Schul gehen, kein ander Geschäft vorzunehmen und gemelten Werchtag die Wirtshäuser bemiesigen (meiden) und bei den Schulkindern bleiben, auch alle Feiertage den Katechismus lernen
... - Winterzeit, welches Kind kein Holz oder Licht bringt, des soll von einem Quatember Schulzeit für das Holz geben 12 Kreuzer und für das Licht 5 Kreuzer. Der älteste Lehrer, der in den Matriken mit Namen genannt ist, war Markus Ranigler. Er war Ludimagister und Pader, also Lehrer und Arzt zugleich, und starb 1678, während seine Frau Maria Wiererin (Tochter vom Wierer hier) 1681 starb; sie war „Schuelhalterin und Paderin". Sehr viel zu tun hatte der Nachfolger von Ranigler, Bartholomäus Clozner