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Brixener Chronik
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Pagina 4 di 8
Data: 26.04.1898
Descrizione fisica: 8
Seite 4. Nr. 34. Dienstag, „Brixener Chronik.' 26. April 1898. Ziud »it S-M- md jtiertage wirtschaftlich schädlich? Fürst Bismarck bekämpfte einst einen Antrag der reichsdeutschen Centrumspartei für gesetzliche Sonntagsruhe mit der gewiss nicht staatsmännischen Sentenz, dass der Arbeiter, der 52 Tage nicht arbeite, für 52 Tage seinen Lohn verliere, den ihm niemand ersetzen könne. Leider hat diese seichte Auffassung, diese Verkennung aller wirt schaftlichen und ethischen Vorzüge der Sonn

- und Festtagsruhe Schule gemacht, und noch heute gibt es Leute, welche meinen, eine große Weisheit zu verrathen, wenn sie mathematisch den Lohnausfall für die Sonn- und Feiertage, mit denen überhaupt kein Lohnausfall verbunden sein muss, berechnen. Heute haben die einzelnen Staaten selbst den Wert der Sonntagsruhe bereits anerkannt und dieser durch Gesche Geltung verschafft. Den Anfang machten hierin die Engländer, deren Verstand und Gemessenheit in der Staatskunst sich von anderen Reichen vortheilhaft abhebt

, wie in Frankreich, der blaue Montag an seine Stelle. Die Ausrede mit den „Bedürfnissen des Verkehrs', welche man gegen die Feier unserer Sonn- und paar Feier tage, die uns seit 100 Jahren die Bureaukratie gelassen' hat, in das Feld führt, ist durch und durch faul. Gerade im überwiegend protestantischen England und in den Vereinigten Staaten von Nordamerika wird die Sonn- und Feiertagsruhe mit allen gesetzlichen Mitteln durchgeführt. Sie sind wahrscheinlich gerade deshalb die reichsten Länder der Welt

, denn auf der Sonn- und Feiertagsarbeit ruht der Fluch Gottes. Sind etwa die „Bedürfnisse des Verkehrs', die man bei uns gegen die Sonntagsruhe in das Feld führt, in England und Nordamerika nicht viel größer als bei uns? .Nur verächtliche Sophisten des Egoismus.' sagt der verdiente Abgeordnete Ratzinger, „können der Sonn-und Feiertagsruhe den Krieg erklären. Sie haben kein Verständnis für die hohe ideale Bedeutung und rechnen in simpler Arbeit aus, wie viel der Arbeiter mehr verdienen kann, wenn er auch an Sonn

- und Feiertagen arbeiten würde. Sie wissen gar nicht, dass die lange Arbeitszeit den Lohn drückt; sie verschweigen, dass die Gegenwart nicht Mangel an Arbeitskräften hat, sondern in allen Ländern taufende von Arbeitern feiern müssen.' Wir müssen also diese Frage, ob die Sonn- und Feiertage wirtschaftlich schädlich sind, mit aller Entschiedenheit verneinen. Würde man alles, was in den Parlamenten über die Sonntagsruhe gesprochen wurde und in den Schriften verstän diger, gelehrter Männer unserer Zeit

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Brixener Chronik
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Pagina 6 di 8
Data: 21.04.1897
Descrizione fisica: 8
ebenfalls an dem gelungenen Zustandekommen sehr verdient.. MHMkNS des «meritehw MSsm- M FejMWll. Der Eisenbahnminister hat an alle öster reichischen Eisenbahnverwaltungen (Hauptbahnen mit dem Sitze in Oesterreich) einen Erlass ge richtet, welcher eine verkehrstechnisch und social- politisch wichtige Neuerung, nämlich die Ein schränkung des Güterverkehrs an Sonn- und bestimmten Feiertagen, verfügt. In dem Erlasse werden folgende Grundsätze, welche am 1. Jänner 1898 in Wirksamkeit treten sollen

, aufgestellt: 1. Der Eisenbahn-Güterverkehr mit Aus schluss des Vieh- und Eilgutverkehrs ist an Sonntagen und an den im Punkt 3 bezeichneten Feiertagen soweit einzustellen, als dies möglich ist, ohne dass umfassendere bauliche Einrichtungen, und ohne dass die Betriebsmittel oder das Per sonale vermehrt werden. Gleichwohl ist es zu lässig, an Sonn- und den bestimmten Feiertagen einzelne Güterzüge zu fahren, sofern und soweit dies etwa durch die besonderen Bedürfnisse des Verkehrs oder des Wettbewerbes

mit dem Aus lande erforderlich erscheint. 2. Es ist ferner gestattet, solche Güter, die aus besonderen wirtschaftlichen Rücksichten eine Verzögerung in der Beförderung nicht vertragen können, z. B. leicht verderbliche Güter :c., regel mäßig auch an Sonn- und Feiertagen zu be fördern. Unbeschadet vorgängiger Abreden unter benachbarten Eisenbahnverwaltungen bleibt es späterer Verständigung anfGrund der zu machenden Erfahrungen vorbehalten, welche Güter allgemein hieher zu zählen sind. 3. Als Feiertage, an denen

der Güterzugs verkehr eingeschränkt werden soll, gelten allgemein der a) Neujahrstag, d) zweite Ostertage) Himmel- fahrtstag, ü) zweite Pfingsttag, s) Frohnleichnams- tag, k) Allerheiligentag, g') erste und zweite Wsihnachtstag. 4. Als Sonn- und Feiertag wird die Zeit von Mitternacht zu Mitternacht gerechnet. Es ist indessen ausreichend, wenn der Güterzugs verkehr in der Zeit von 4 Uhr morgens bis 8 Uhr abends ruht und die ersten Morgen- und letzten Abendstunden zur Ueberleitung des Dienstes in diese Ruhe

Aufhebung der Sonntagsruhe im Güterzugs verkehre auf einzelnen Strecken oder in ganzen Verwaltungsbezirken Platzgreifen. 7. Die Lieferfristen sollen im Wege einer diesfälligen Aenderung des Betriebsreglements um die Sonn-, beziehungsweise Feiertage, an welchen der Güterverkehr ruht, verlängert werden. Da das Eisenbahnministerium einen besonderen Wert darauf legt, dass diese Maßregel im Ein vernehmen mit den betheiligten Eisenbahnverwal tungen durchgeführt werde und zur Beschleunigung der Angelegenheit

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Pagina 2 di 8
Data: 05.07.1924
Descrizione fisica: 8
, das sicherste Zeichen der Kohlenoxydgas-Vergiftung. Die Beteiligung am Begräbnis, das am Sonn tag in Gloggnitz stattfand, war gewaltig. Insge samt mögen sich an dem Trauerzug und an der Spalierbildung etwa 80.000 Personen beteiligt haben. Die 29 Särge waren flankiert von Berg knappen mit brennenden Grubenlampen und Fackeln sowie von weißgekleideten Mädchen mit schwarzer Schärpe. Einem Sarg folgte ein schwarz gekleidetes Mädchen mit Myrtenkranz — die Braut eines der Verunglückten, die an seinem Begräbnistag

bezahlend, antwortete: „Herr Gerichts, schreiber, das versteht Ihr nicht; das heißt Atta gedroschen!' 4. Um Dom. An Sonn- und Festtagen: Hl. Messen um 6, Vs8, 8 und 10 Uhr. Um V?9 Uhr ist Predigt, um 9 Uhr Hochamt. An Werktagen: Hl. Messen um Vs6, 6, Vs8 und 8 Uhr. Die hl. Kommunion wird wie sonst jede halbt Stunde ausgeteilt. — Am ersten und dritten Sonn tag des Monats ist morgens von 6 Uhr bis zum Schluß des Hochamtes und nachmittags von 2 llhk bis Uhr das Allerheiligste ausgesetzt. Um ^3 Uhr

ist Vesper, um 3 Uhr Rosenkranz mit Lied und Segen. — Jeden Samstag ist m Vs5 Uhr abends Rosenkranz. — Die Gottesdienst- ordnung ist an den Türen des Domes gemacht. L. M der Dtarrkircke. An Sonn und Festtagen: Hl. Messen um 4, 5, 7 und 11 Uhr. Um 6 llhl Predigt. An Werktagen: Hl. Messen um 5 und 7 Uhr. v. Hn der Ikapuztnerktrche. An Sonn- und Festtagen: Hl. Messen um 5, VZ6, 6, V.7, '/-8 Uhr. o. ?n der /ranzLskanerktrcke. An Sonn- und Festtagen: Hl. Messen um 5, Vz6, 6, V-7 und 7 Uhr. wieviel Wege geheü

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Pagina 2 di 12
Data: 19.05.1906
Descrizione fisica: 12
. d) In den übrigen Städten und Orten ist die Sonntagsarbeit zur Herstellung von Bäcker waren bis 8 Uhr srüh und nach 8 Uhr abends, beim Verschleiße während des ganzen Sonn tages gestattet. 2. Zuckerbäcker. Die Sonntagsarbeit ist bei der Erzeugung bis 12 Uhr mittags und beim Verschleiße wäh rend des ganzen Sonntages gestattet. 3. Lebzelter und Mandolettibäcker. Die Sonntagsarbeit ist beim Verschleiße während des ganzen Sonntages gestattet. 4. Fleischhauer, Pserdesleischhauer und Wildpret Händler. In I msbruck

: a) im Handelskammersprengel Innsbruck: in Innsbruck, Hötting und Mühlau bis 12 Uhr mittags; in den übrigen Städten und Orten bis 2 Uhr nachmittags; b) im Handelskammersprengel Bozen bis 1 Uhr nachmittags; e) im Handelskammersprmgel Roversto: in Trient und Rovereto bis 1 Uhr nachmittags; in den übrigen Städten und Orten bis 3 Uhr nachmittags; ä) im Handelskammersprengel Feldkirch bis 2 Uhr nachmittags und e) in den Hotels und Pensionen in den Städten und Orten während des ganzen Sonn tages. 9. Kastanienbrater. Die Sonntagsarbeit

ist von 8 Uhr früh bis 8 Uhr abends gestattet. -i- H Bei allen diesen Gewerben ist den Gehilfen, welche am Sonntag durch länger als drei Stunden beschäftigt werden, mindestens eine 24stündige Ruhezeit um darauffolgenden Sonn tag oder, wenn dies mit Rücksicht auf den Be trieb nicht möglich ist, an einem Wochentag oder je eine sechsstündige Ruhezeit an zwei Tagen der Woche zu gewähren. L. Handelsgewerbe einschließlich des Trödler- und Pfandleitzergewerbes. 1. Landeshauptstadt Innsbruck und Gemeinde Hötting

. In der Landeshauptstadt Innsbruck und in der Gemeinde Hötting ist die Sonntagsarbeit im Handelsgewerbe mit folgenden Ausnahmen aus geschlossen-. In Hölting ist die Sonntagsarbeit beim Verkaufe von Lebensmitteln von 6 bis 8 Uhr früh gestattet. In Innsbruck und Hötting ist die Sonn tagsarbeit beim Handel mit Milch von 6 bis 8 Uhr früh und von 6 bis 8 Uhr abends sowie beim Handel mit Obst in offenen Buden und Ständen von 10 Uhr vormittags bis 2 Uhr nachmittags gestattet. An dem dem Weihnachtstage vorausgehen den Sonntag

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Pagina 4 di 8
Data: 08.05.1896
Descrizione fisica: 8
dann eine große Anzahl von Wahlsectionen gebildet werden. Wird die Wahl nicht an einem Sonn- oder Feiertage vorgenommen, so kommt die organisierte Arbeiterpartei ebenso Mann für Mann zur Wahl urne, wie sie in den Prater gezogen ist; die Bauern aber kommen dann nicht zur Wahl. Wenn man es dem Bauer möglich macht, gute Christen zu wählen, so ist das ein gutes Werk, und man darf nicht von einer Sonntagsentheiligung sprechen. Redner beantragt einen Zusatz zu dem Antrage Richter, wonach die Wahl nach Abschluss

aus den Tag Gottes verlegt werden soll, steht Redner nicht ein. Damit ist alles dasjenige bedroht, was bisher für die Sonntagsruhe und Sonntags heiligung erzielt wurde. Wie kann man von einem Ausbaue dieser Institutionen reden, wenn der Staat selbst für die Feststellung seines gesetz gebenden Körpers nur den Sonntag herzunehmen weiß? Wenn Wählerversammlungen am Sonn tage stattfinden, so ist das eine Privatangelegen heit. Das Sonntagsgebot ist bekanntlich älter als die hebräische Gesetzgebung. Der Begriff

werden wird, dann wird sich auch sonst manches bessern. Die Sonntagsheiligung hat noch keinem Lande geschadet. Hat sich England infolge derselben wirtschaftlich schlechter entwickelt? Im republi kanischen Frankreich, welches den Namen Gottes auch aus den Schulbüchern ausgemerzt hat, ist es begreiflich, dass der Wahltag auf einen Sonn tag gestellt wurde. Man sühlt aber hier die Absicht, das Gefühl der Sonntagsheiligung, des religiösen Lebens dadurch zu vernichten. Wenn am Sonntag Steuerzahlungen vorkommen, so ist das eben nicht recht; der Staat

das Reclamationsverfahren auch an Sonntagen möglich sei, sei besonders in großen Städten äußerst wichtig, und deshalb stelle er zum Antrage Kraus den Zusatzantrag, dass auch das Reclamationsverfahren an Sonn tagen zulässig sein soll. Abge ordneter Hagenhofer erklärt sich mit den Ausführungen des Abgeordneten Baron Dipauli vollkommen einverstanden. Das Abgeordnetenhaus hat die zweite Lesung der Wahlreformvorlage beendet, so dass die dritte Lesung ym 7. Mai erfolgen kann. Zwei An gelegenheiten haben etwas lebhafteres Interesse

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Pagina 6 di 8
Data: 05.06.1891
Descrizione fisica: 8
kann ich nicht umhin, für unseren hiesigen Verein ein Wort oder vielmehr eine Bitte in die Oeffent- lichkeit gelangen zu lassen. Der Verein ist immer an Sonn-und Feier tagen ganz verwaist; es fehlt ihm ein Vice- präses! Möchte sich doch ein jüngerer Priester herbeilassen, an Sonn- und Feiertagen einige Stunden Abends dem Vereine zu opfern, damit die Gesellen dort sich aufhalten und nicht anders wo ihre Unterhaltung suchen müssen. Wollte schon öfters Sonntag Abends die Gesellen besuchen, fand aber schon zeitlich

das Loeal finster. Es werden manche Mitglieder des Vereines nur auf das Vereinslocal ange wiesen sein, und finden sie dort keinen Anspruch und keine Aneiferung, so sind sie gezwungen, zuerst ungern, nach und nach aber mehr Freude an anderen Orten zu suchen, als dort, wo sie hin gehören! Möchte daher diese Bitte um einen Vicepräses, der Liebe zu den Gesellen hat, baldigst in Erfüllung gehen, damit der Verein auch an Sonn- und Feiertagen Gesellen und Freunden des Vereines ein Heim und fröhliche Abende

„zur Post' in Naturns; Realitäten des Peter Schöpf, Wandbauers in Naturus, am 14. ev. 21. Juli, im Gasthause „zur Post' in Naturns; Realitäten des Jakob Amhof, Keils in Wahlen, am 13. ev. 20. Juli im Wirtshause zu Wahlen. Freiwillige Versteigerung der Nachlass- realitäten der Nothburg Gleinser, geb. Salcher, Bäuerin in Sistrans, am 24. Juni, beim Altwirt in Sistrans. Mochenkalendev. Freitag, 5. Juni, Bonifacius, Baleria. — Samstag, 6., Norbert, Alexander. — Sonn tag, 7., Herz Jesufest. — Montag

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Pagina 7 di 8
Data: 07.02.1925
Descrizione fisica: 8
, Briren. ikr- Xav?Iej- Xousepl» Lriet- krepp- empüeklt kapierser- vleNkü.Xell- uvrdlooks, Lüroartikel U8V. Loed»ektui»esvoU im sekr küdseker, korrekter ^uslulrruntz, mit passenäem l'ext, mit 06. vlme Neäaülon- xkowßrgpkie oäer ^utot^pie, empüeklt doi billigsten kreisen er i)k. Eucharistie geweihtes Jahr. Von Prof. Clemens Oderhammer. Soeben erschien der vierte und letzte Band. Das Werk ist nunmehr komplett käuflich, doch ist auch jeder Band einzeln zu haben. Band 1 W Behandelt die Sonn- und Festtage

vom Aovent bis Septuagesima und die gewöhnl chen Heiligen tage vom 29. November bis Mitte Februar. (320 Seiten.) Band 2: (? Behandelt die Sonn- und Festtage von Septua gesima bis 3. Sonntag nach Ostern (inkl.) sowie die gewöhnlichen Heiligentage von Mitte Februar bis 6. Mai. (336 Seiten.) Band Zm Feuer ües Hl. Geistes i.: Behandelt die Sonn- und Festtage vom vierten Sonntag nach Ostern bis 12. Sonntag nach Pfingsten (inkl.) sowie die gewöhnlichen Heiligen tage vom 8. Mai bis 14. August. (332 Seiten

.) Band 4 Behandelt die Sonn- und Festtage vom 13. Sonntag nach Pfingsten bis Schluß des Kirchenjahres und die gewöhnlichen Heiligentage vom 14. August bis 29. November. Wer Bans ist geschmackvoll in Lederlmttatlon ge- runden mit Kunstöeilage. Preis der ersten 3 Bilnve je L ire 14-—; 4. Bann erscheint demnächst. Als Ergänzung des Gesamtwerts dient des Ver fassers Gebetbüchlein: erzen des MM wechselnden »44 Kommunionbilder im Geist der Kirchenzeit. — Preis Lire 2'80. ---------- In allen kliÄhanälungen

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Pagina 1 di 8
Data: 04.02.1896
Descrizione fisica: 8
«, »c» dreltespMene Petiizeile (4'S Ein. breit) t k. M. 10. Brixen, Dienstag, den H. Februar IX. Jahrg. Aus Kaieru. Der ba irische Kriegsminister Freiherr v Asch hat über die Sonntagsruhe und den Mch-nbesuch der Mannschaften eine Verordnung Mm, in der es heißt: I. Sonntagsruhe. Für die Folge hat an den Sonn- und Feiertagen im allgemeinen jede innerdienstliche Beschäftigung, wie: Putzen oder Instandsetzung von Bekleidungs-, Aus- rüstungs- oder Bewaffnungsgegenständen, sowie das Reinigen und Jnstandsetzen

von Räumlich keiten, zu unterbleiben. Alle diese Arbeiten sind ausschließlich an den Samstag-Nachmittagen, an welchen künftighin in der Regel keinerlei Uebungen praktischer oder theoretischer Art stattfinden sollen, vNMehmen. An den Sonn- und Feiertagen dürfen, und zwar nur außerhalb der für den Gottesdienst bestimmten Zeit lediglich Appelle in soweit stattfinden, als diese zur Aufrechthaltung der Mannszucht oder aus anderen dienstlichen Gründen geboten erscheinen. DieVornahms exercier mäßiger. Uebungen

gelegentlich der Appelle ist aus geschlossen. An Sonn- und Feiertagen soll der KanMhienst auf das Maß des unumgäng lich Nothwendigen beschränkt werden. Es ist serner dafür m forgen, dass die außerhalb des Front dienstes stehenden Unterofficiere und Gemeinen, soweit dies mit den dienstlichen Interessen ver einbar ist, bezüglich der Sonntagsruhe nicht ge schmälert werden. Auf Märschen und während der größeren Truppenübungen ist thunlichst im Sinne der gegenwärtigen Bestimmungen zu ver fahren

zu « r'„ ^ durch geeignete Maßnahmen g /'luten, dass die Erlaubnis zu anderen .missbraucht wird. Im Interesse des L?edurfnisses der Mannschaften ist darauf 'I! °!» »' ^ die Militärgottesdienste nicht m,»-.« 5 °Uzufrühen Stunde beginnen. Die Re- sollen so bald als angängig zum Militär gottesdienst mit herangezogen werden. Es erscheint angemessen, für die Dauer des vormittägigen Gottesdienstes an Sonn- und Feiertagen im allgemeinen die Truppencantinen geschlossen zu halten. — Das wurde durch die vom Centrum

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Pagina 7 di 8
Data: 09.08.1924
Descrizione fisica: 8
. Auskunft ertei lt Verwaltung des Blattes. ^Mineralwasser: Gießhübler, Krondorfer, Pellegrini usw. in großer Auswahl. Himbeersaft. Sanitätsgeschäft Domplatz. 468 VadvUvn, kormularv nuä Vrnvksortvu »llvr w jeöem vmiaug so^iv in jvävr 4astiU»rnng Iis- kon proisvsrt a. svsek- ontsprvodvnS Lavdäravkvrvj Grolls, Lrixsv. vle Sucd- «truckerel r^roll», vrl»»a, ZUnxxenitr. 4, «mpNeklt jecke Xrt In «I«x»ate»ter x«»tüdruoss. Al««ter «n«l Ko»tes- «mievlRx«. SWM-ANMWMM. Um Dom. An Sonn- «nd Festtagen: Hl. Messen

um 6, Vi?, Vs8, 8 und 10 Uhr. Um Vz9 Uhr ist Predigt, um 9 Uhr Hochamt. An Werktagen: Hl. Messen um V »6, 6, V28 und 8 Uhr. Die HI. Kommunion wird wie sonst jede halbe Stunde ausgeteilt. — Am ersten und dritten Sonn tag des Monats ist morgens von 6 Uhr bis zum Schluß des Hochamtes und nachmittags von 2 Uhr bis Vz4 Uhr das Allerheiligste ausgesetzt. Um Uhr ist Vesper, um 3 Uhr Rosenkranz mit Lied und Segen. — Jeden Samstag ist um Vx5 Uhr abends Rosenkranz. — Die Gottesdienst ordnung ist an den Türen des Domes

ersichtlich gemacht. ^ ^ Pfarrkirche. An Sonn- UN» Mtag«n: Hl. Messen um 4, 5, 7 und 11 Uhr. Um 6 Uhr Predigt. ^ Werktagen: Hl. Messen um 5 und 7 Uhr. e. 1!n der Ikapuzinerktrcke. An 5onn- und Festtagen: Hl. Messen um 5, Vz6, 6, Vz7, Vz8 Uhr. 0. 1»n der LranzLskanerktrcke. An Sonn- und Festtagen: Hl. Messen um 5, V-6, 6, Vs? und 7 Uhr. GeslW-MrnaWe ml> -WWW. Mit Gegenwärtigem beehre ich mich zur Anzeige zu bringen, daß S? M MM. WWWK i. Schuhmachergeschäft übernommen habe. Es wird stets mein eifrigstes

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Pagina 4 di 8
Data: 01.11.1892
Descrizione fisica: 8
, Generalcommunion für Jünglinge, nachmittags: Devvtionalienweihe und Schluss. Reutte, 26. October. Am vergangenen Sonn tag wurde der hochwürdige Herr Alois Zvderer, gewesener Stadtpfarrer zu Vils, als Pfarrer und Decan von Breitenwang durch den hochwürdigen Herrn Decan und Canonicus Rauch von Jmst feierlich installiert. — Am besagten Tage Nach mittag erstattete Herr Canonicus Rauch im Gast hofe „zum Hirschen' Rechnung über seine Thätigkeit im Landtage, bei welcher Gelegenheit auch die Fernbahn besprochen

einzelner Capellen in der Nähe der Schutzhäuser wird wohl in den seltensten Fällen und für die wenigsten Führer die An hörung einer Messe an Sonn- und Festtagen er möglicht werden. Vorausgesetzt, dass bei allen Schutzhäusern Capellen errichtet würden und nicht bloß „da und dort', mit der zum Messopfer nothwendigen Einrichtung (? ?); wer feiert denn in diesen Capellen am Sonntag die heilige Messe; etwa der einzige oder einer von den zwei Priestern der nächsten Pfarre, so dass an einem solchen Tage

hat in neuester Zeit die Cvngregation der Riten im Auftrage des hl. Vaters die ge- sammten Choralgesänge der Kirche neu heraus gegeben und dieselben zur allgemeinen Einführung dringend anempfohlen. In diesen Editionen be finden sich die Gesänge für die größeren und kleineren Feste, die Gesänge für die Werktage und für die Sonntage und sogar auch die Choralge sänge für die höchsten Feste. Ohne Zweifel gieng hiebei die Ritencongregation von der An nahme aus, dass es ganz wohl denkbar sei, dass auch an Sonn

- und hohen Festtagen der „vorzugsweise kirchliche Gesang'beim feierlichen Gottesdienste ertölie. Man wird nun vielleicht einwenden, dass es ja ganz richtig sei, wenn man vomliturgischen November ^892. Nr. 38. denn unter den Touristen gibt es viele, die auch, ohne Schuld, von den genannten Schwierigkeiten keine Ahnung haben und dann nur wieder uns' Tirolern Intoleranz vorwerfen in Bezug auf die Touristik an Sonn- und Festtagen. Bozen, 28. October. (Dreifaches Ordens jubiläum.) Im hiesigen Kapuzinerkloster

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Pagina 3 di 8
Data: 21.06.1892
Descrizione fisica: 8
. Me „Touristen-Zeitung' Aber den Fürst bischof von Brixen.^ Das Organ des „Oester reichischen Touristenclubs' brachte letzthin folgende Notiz: „Der hochwürdigste Herr Fürstbischof von Brixen erließ ein Decret an seine Seelsorgegeist lichkeit, womit dieselbe aufgefordert wird, mit allen Kräften dahin zu wirken, dass sich die Bergführer allgemein verpflichten, an Sonn- und gebotenen Feiertagen keine Tour zu machen, ohne vorher wenigstens eine Messe gehört zu haben. Dieses energische Vorgehen hat auch bereits

Früchte ge tragen, und es haben sich sämmtliche Bergführer von Gomagoi und Sulden (Ortlergebiet) in einer eigenen Versammlung verpflichtet, dem bischöflichen Gebote Folge zu leisten, daher dort künftighin an Sonn- und Festtagen noch weniger als früher ein Aufbruch mit Bergführern vor der Frühmesse möglich sein wird. Aehnliches ist vön anderen Orten der Diöcese Brixen, wozu auch das ganze Pusterthal mit seinen Seitenthälern (Dolomiten, Prägratten, Windisch-Matrei, Kals) gehört, zu erwarten und fällt

umso schwerer ins Gewicht, als in den meisten Hochgebirgsorten die Messe erst zwischen 8 und 9 Uhr Vormittags stattfindet. Die Tiroler müssen sehr sündhaft sein, weil sie von ihren geistlichen Oberhirten so strenge be handelt werden. Wäre es nicht rationeller gewesen, diese Bergführer für die wenigen Sonn- und Fest tage der Hochsaison von der Frühmesse mit der Weisung zu dispensieren, die versäumte Messe in den nächsten Wochentagen gelegentlich (!) nach zuholen, anstatt ihnen den Verdienst

der wenigen, ohnebin von Wetterunbilden oft genug beeili- trächtigten Sommerwochen zu schmälern?' Es ist vielleicht nicht ganz zufällig, dass in derselben Zeitungsnummer über den Absturz eines Sonntags touristen berichtet wird. Auch über den Touristen, der vor wenigen Tagen in Steiermark verunglückt ist, berichtet das „Vaterland', dass er gewohnt gewesen sei, Sonn- und Feiertage zu größeren Touren zu benützen. Uebrigens wird die „Touristen- Zeitung' vielleicht aus ihrem Abonnentenkreis selber die Antwort

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Pagina 12 di 12
Data: 29.04.1911
Descrizione fisica: 12
.?U.^2 ^ ' «o «, <zvc>» Z «» Z- sDD- ^A°Z ^ Z2 <» » . » ' ^ ^ ^ » «N » - Verkehrt im Mai und Juni an vom 1. Inli bis einschließlich S. Sonn, und Feiertagen, s ss ss ss ss «»e?, v' September taglich. ^ s!?-. es es^ ^ es s -z c?^»p. es s v' ^ Verkehrt vom 29. Juni OSeseseveoesesesesesooc»« ?-^O0'v'^esest>s»—OS»»5-es es«<ieovvsses»--'O»p--^Oes^ez' bis 21. Juli täglich? ab 22. Juli bis IS. August M 7^1^ 7^^? 5^ vv' v'e^' * csrs

' ' sv»' ' es es c»s es« s ^o> ^»os 's? '0? ^ ^ O' v,' es' rs' ' —.1 s V s os v' es S?l an Sonn- und Feiertagen. lÜ.1 c?' ro' V« es s v» ^ ^ es^ es eses es dv»--» »— S v» »-»O «-Z 00 «<I -z SS v' O^eso'»- »p. 0' es V O eses vr!x. v« es rsbvvodsvsds^^^-»^^^- »pwc^rs^— se«ss?s<-^Svv»p.ose?'02O ^ ^ ^ ^ ^ Verkehrt im Mai. SSVVQeveoVeseSeoMcvooMT^T'ZT.Z ^rs^QSv'»r!-.vstczrs^ö?'».e«rs0'^eo s »p- SS »-^ vs co v» 00 O «p- 00 SS v' c?< «s «0 r» ssssssssssssssv^v^v^o^ lr-.vseois»-^?»»Qo,Ü!-ev»>v v'<!^-l>s-ZOO«e-.ssov«o i>2 ci> v' »p- vs SsVdS vv vv S cs 5^. . 5^> ^ v' ss e?> . ? 10.20 Verkehrt

. OS es es es is !-» v-' ' ' ' s ^ ^ «5» »5. W ^.zp. es ss ss V' 0« ^ ^ V?? vv vs ss v v' »t- ^ Nord-Süd-Expreß. dv ss dv S vs s v» 00 Nord-Süd-Expreß. co es 00 bv cn' vv es vs is»-»* 00 es LS ^ Q cn ^ rs ss vo vv es vs I?s 00 e?'' !> Im Juni an Sonn» und Feiertagen. 5 Dom 1. IuU bis einschl. IS. Sept. taglich. »p.»p.»p.t5.»p.»k-»eseo »k^esdsro^Qc?'»^ vo c?'es vs ss ss v' escoesdsbsr-ovvdo^ es vv O 0, eos ^eo-assv'v'O^-e?' vo bv ^ O es es es 00 ^ ac«ooMoo^-»><i-^-^»<»-^ssss eor<,^QQv'»r^esr?o^»-^Oez'v^ v^ss»^eo^vocst>vssevesese?'O g d0bSdvvsrs

en.ssesesss v» M 00 00 7^ ->z »z es r>ven »k». es es rs vvQt^ooeses^s OOQ <I> es es es es esds^Ov'^esrc» ^7, es ^ 5» V» 5. r^i SeveveoeseSMc« Im Mai und Juni an Sonn- und Feiertagen, ab 1. Juli bis einschl. L. Sept. täglich. Verkehrt vom 1. Juli bis einschl. lü. September. Verkehrt an Sonn« und Feiertagen vom 14. Mai bis einschl. 10. September. rsvsrsvvdcdvds»-^»»»»-^»-^»-^^^ ^^«^^^sSOSOOeveseseseoM« t^.vsdvr>o»-^^Os»»^csesrs^»»» ^z^«^^.cns»-^sssdeoesosoos 5»?sbv»—sv'^evdo^sv'evds»—sv'v' esbo->>csc

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Pagina 6 di 10
Data: 05.05.1899
Descrizione fisica: 10
(bisher 12 Uhr 18 nachmittags).in Innsbruck ein.. In der Strecke Innsbruck-Brenner werden die Personenzüge Nr. 70 und 19/b, ersterer ab Innsbruck 1 Uhr 35 nachmittags, an Brenner 3 Uhr 27 nach« mittags, letzterer ab Brenner 6 Uhr abends, an. Innsbruck 7 Uhr 25 abends, im Monate Mai und Juni an Sonn- und Feiertagen, vom 1. Juli bis 15. September täglich verkehren. Vom 1. Juni angefangen werden in der Strecke Kusstein-Jnnsbruck die Personenzüge Nr. 16 und 15, ersterer ab Kufstein 10 Uhr 22 vormittags

, letzterer ab Innsbruck 5 Uhr 30 früh, täglich verkehren. Vom gleichen Tage angefangen, ver kehrt in der Strecke Franzensfeste-Bozen-Gries der Personenzug Nr. 18/a ab Franzensfeste 6 Uhr 44 abends und Nr. 23 ab Bozen-Gries 6 Uhr 40 abends. Ferner wird ab 1. Juni an Sonn- und Feiertagen der Personenzug Nr. 23/a ab Innsbruck 3 Uhr 40 nachmittags nach Kuf- stein verkehren und der Personenzug Nr. 12 ab Kufstein 4 Uhr 53 nachmittags, welcher an Wochentagen nur bis Wörgl verkehrt, bis Inns bruck ausgedehnt

. In der Zeit, vom 15. Juli bis 15. September werden in der Strecke Inns bruck-Brenner die Personenzüge Nr.. 28 und 29 täglich, ferner die Personenzüge 28/s. und 29/a an Sonn- und Feiertagen nach folgender Fahr ordnung verkehren.: Zug Nr. 28 ab Innsbruck 5 Uhr 15 früh, an Brenner 6 Uhr 46 früh, Zug Nr. 29 ab Brenner 7 Uhr 9 früh, an Innsbruck 8 Uhr 35 früh, Zug Nr. 28/a ab Innsbruck 3 Uhr 30 nachmittags, an Brenner 5 Uhr 20 nachmittags, Zug Nr. 29/a ab Brenner 8 Uhr 40 abends, an Innsbruck 10 Uhr 10 abends

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