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Brixener Chronik
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Pagina 2 di 8
Data: 28.07.1893
Descrizione fisica: 8
Nr. 13 die schmeichelhafteste An preisung eines Grundbuchsfreundes, der mit dem Streit in Tirol in gar keiner Verbindung steht, sich vielmehr im Grundbuchsland Oberösterreich aufhält und seines Zeichens Dr. suris ist. Daraus kann man trotz alledem Folgendes ent nehmen : 1. dass mit der Einführung des Grund buches noch lange nicht paradiesische Zustände in einem Lande eintreten, ja, dass die Unordnung sich beim Grundbuch fast ebenso leicht einnisten kann, wie bei dem Verfachbuch. Wir lesen nämlich in der besagten Anpreisung

Verfachbuch, dann- würde der Klagen über die Unordnung kein Ende sein; 2. darf man wohl nicht meinen, dass überall, wo das Grundbuch besteht, die gleiche Praxis herrscht und die so vielgerühmte Einigkeit besteht. In der Anpreisung heißt es: Die beiden Bücher könnten dazu dienen, eine größere Einig keit zu erzielen; die Uneinigkeit oder Verschieden heit scheint wirklich groß zu sein. „Trotz aller Vorzüge,' so sagt der Dr. zuris, „wird freilich auch dieses „Lehrbuch des österreichischen Grund- buchgesetzes

Grund buchs- novelle' herausgegeben werden: über „die Zu- lässigkeit außerordentlicher Revisionsrecurse'.Dann könnte wenigstens „in einigen flagranten Streit fragen, die bisher in verschiedenen Obergerichts sprengeln beständigsort verschieden entschieden wurden, eine Einigung erzweckt werden'. Aber bis dahin dauert's noch lange. Die beiden em pfohlenen Bücher sollten dies eben erst vorbereiten.. Noch gibt es viele „ungleichartig erledigte Tabular- fälle', wo der Schriftenverfasser und die Urkunds

'. Noch nicht genug, der Mann ist sehr aufrichtig und beklagt „das noch immer stark übliche, dem Rechtsbewusstsein ebenso abträgliche als die Rechtswissenschaft beleidigende vorherige- Anfragen (des Grundbuchsführers) um die Meinung des Referenten' in Grundbuchsangelegenheiten. Das wirft ein grelles Licht auf die famose Über sichtlichkeit, Klarheit und Sicherheit der Grund- buchspraxis. Im Jahre 1871/74 ist das allgemeine Grund buchsgesetz in der diesseitigen Reichshälfte (mit Ausnahme Tirols) eingeführt worden

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Brixener Chronik
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Pagina 5 di 8
Data: 01.11.1924
Descrizione fisica: 8
be stehenden Beleuchtungsvertrages sein Haus an ein anderes Elektrizitätswerk anschließen. Das war Grund genug, daß der dortige Karabinieri-Maresciallo drei Mitglieder dieses Werkes, zugleich angesehene Bürger der Gemeinde St. Vigil, verhaftete und gefesselt der kal. Prätur vorführte. Dort wurde der Maresciallo freilich sofort eines Besseren belehrt und die Ver hafteten wurden auf freien Fuß gesetzt. Doch das genügte dem Hüter des Gesetzes nicht, er verhaftete die drei nochmals und sperrte sie auf eigene

20 Tagen beim Registeramt zu erscheinen hat, wo dann im gegen seitigen Einvernehmen auf Grund des Abfindungs vertrages über die Konsumabgabe der Steuerbetrag festgesetzt wird. Sollte die Partei innerhalb der vorgeschriebenen Frist nicht erscheinen oder einen Vertrag nicht ab schließen, so bleibt der vom Registeramt einseitig festgesetzte Betrag aufrecht. . Der Warenumsatz-Steuerbetrag ist, falls er 100 Lire nicht übersteigt, gleich beim Abschluß des Vertrages beim Registeramt zu erlegen; falls er 100

haben und die dann auf Grund des in der Gemeinde gelten den Tarifs mit der Konsumabgabe bemessen werden, genügt es, laut Erhebung beim hiesigen Registeramt, wenn von den zuständigen Konsumabgabe-Einhebe- stellen auf die einem Doppelregister zu entnehmenden Quittungsbolletten die Warenumsatzsteuer-Doppel stempelmarken angebracht werden, so daß der eine Teil der Marken im Register zurückbleibt und der andere Teil sich auf der Quittungsbollette befindet. Die Höhe wird in diesem Fall, gleich wie früher erklärt, auf Grund

, wo man den Handel auf Grund eines Zustimmungs- oder Schlußbriefes als abgemacht betrachtet, unterliegen der Registrie rungspflicht nicht. Erwähnt muß noch werden, daß Tafeltrauben auch im Kleinverschleiß der Konsumabgabe und dem zufolge auch der Warenumsatzsteuer nicht unterliegen. Um verschiedene Mißverständnisse aufzuklären, be darf es auch einiger Aufklärung über den Ausschank von Eigenbauwein (Buschenschank). Für den Ausschank von auf eigenen oder gepachteten Grundstücken erzeug tem Wein im Privathaus

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Pagina 11 di 16
Data: 12.01.1897
Descrizione fisica: 16
X. Freitag, .«MitzMW MMM.' 15. Jänner 1897. isits s. Lanzin Neustift, Gemeindevorsteher W. Wieser in Stilfes, Ältvorsteher Georg Pupp in Vil- landers, Gemeinderath PH. Planer in Kastel ruth. — Nach Erledigung dieser Formalien -konnte man zur Besprechung des Hauptpunktes übergehen und genauer fixieren, in welcher Weise auf dem Agrartag die Agrarreform behandelt werden soll. Professor Schöpfer erklärte zunächst, -wie er zu seinem Antrag über die hypothekarische Unverschuldbarkeit von Grund

vorzubeugen, als werde das Streben nach der gesetzlichen hypothekarischen Unverschuldbarkeit die Durch führung anderer Hilfsmittel hindern. — Genauer ausgesprochen, lautet folgendermaßen der Hanplpunkt 'des Agrarprogramms: 1. Die'Re gierung soll durch gesetzliche und Verwaltnngs- maßregeln die weitere Verschuldung von Grund und Boden verhüten. 2. Durch weitere Maß nahmen es dazu bringen, dass Grund und Boden nicht mehr als hypothekarisch verschuldbar gilt. Z. Es soll das gegenseitige Versicherungswesen

vom Land übernommen und als obligatorisch eingeführt werden. Der dritte Antrag hängt mit den beiden ersten sehr eng zusammen und schließt die Regelung des Erbrechtes in sich. In der weiteren Erklärung gab Professor Schöpfer be sonders darüber Aufschluss, warum die hypo thekarische Verschnldbarkeit von Grund und Boden zu den vielbeklagten Missständen führen muss, und warum man gerade zu dem letzten Ziel der Agrarreform streben Muss. Wir brauchen darauf wohl nicht näher einzugehen. Das steht

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Pagina 10 di 12
Data: 25.12.1909
Descrizione fisica: 12
. So wurde er der Lebensretter vieler. Aber man dankte es ihm schlecht. Er gehörte selbst zur Sippe der Geisteskrankm. Freilich in anderer Art. Man konnte sich während des langen Jahres nie über sein Benehmen beklagen. Er war Nachgiebig und friedvoll. Sehr nachgiebig, so daß man schon auf die Meinung kam, dies müsse seinen besonderen Grund haben. Entweder in seiner körperlichen und geistigen Minderwertigkeit oder im tiefen Gehorsam, den er semer Frau zu leisten ge zwungen war. Doch gerade dieser letzte

Grund wurde zur Weihnachtszeit schlagend durch seine Art widerlegt. Denn gerade seiner Frau gegenüber be hauptete er sich da in ganz unerhörter Tyrannei. Das war so, weil Weihnachten allgemein als Friedenszeit gilt, weil da Feindschaften wenigstens für Tage und Stunden beigelegt scheinen, bildete er sich ein, er müsse da etwas Besonderes tun und seine selbständige Eigenart offenbaren. Am heiligen Abend wurde er plötzlich wahnsinnig zuwider. Immer auf die gleiche Weise. Er richtete seinen Kindern

Hilflosigkeit. . War es sür sie nicht eine Taktlosigkeit, hier die Wahrheit zu sagen? . . ^ „Ach, wenn Sie wüßten, wie ich mich schäme, stieß sie endlich hervor. „Was müssen Sie sich von mir denken, wenn ich Ihnen den wahren Grund ver rate !' „Ich bitte Sie ja darum,' erwiderte Ernst; r?den Tie rulna.' ,G^t den' aber ich bitte Si-, lachen Sic mich in Gottes Namen wegen meiner Dummheit aus, nur halten Sie mich nicht für schlecht. Ich rede ja nur, um Ihren falschen Argwohn zu entkräften. So hören

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Pagina 3 di 4
Data: 08.10.1914
Descrizione fisica: 4
bis auf weitere Ankündigung verschoben. F. b. Pfarramt Afers. „weinet nicht!' — „§ell war schon grausli!' Was die Feldpost erzählt: Auf rührende Weise sucht ein Bauernsohn aus der Umgebung Brixens, der aufs Schlachtfeld mußte, seine Eltern im folgenden uns zur Verfügung gestellten Brief zu trösten: „ . . . Liebe Eltern! Denkt nicht an meinen Ab schied und weinet nicht. Es ist auch kein Grund zum Weinen vorhanden: denkt lieber, Euer Sohn kämpft in weiter Ferne fürs teure Vaterland. Das könnt

Ihr Euch ja nur zur Ehre anrechnen. Zu weinen hättet ihr Grund, wenn ich ein Feigling wäre und mich meiner vornehmsten Pflicht, der dem Vaterlande gegenüber, entzogen hätte. Aber so nicht und wenn ich auf dem Schlachtfeld bleibe, wäre es keine Schande, vielmehr eine Ehre für mich und für Euch. Also, liebe Eltern, seid getrost, es kommt bald die Zeit, wo wir uns wiedersehen....' — Im „N. W. Tgbl.' schildert ein Offizier den Hergang unserer Kämpfe gegen die Russen und erwähnt da bei folgende charakteristische Episode

Stiche, die man ihm zugefügt hatte.' Hahrprekermützigungen bei Verwundeten besuchen. Wie gemeldet, erhalten die Angehörigen von Verwundeten, wenn sie diese in einem weiter entlegenen Spitale aufsuchen wollen, eine 50pro- zentige Fahrpreisermäßigung, und zwar unter folgen den Bedingungen: Die Reisestrecke muß über 50 Kilometer sein. Die Fahrkarten zu halben Preisen werden von der Personenkassa auf Grund eines stempelfreien Ausweises verabfolgt. Dieser Ausweis muß enthalten den Namen des Reisenden

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Pagina 1 di 8
Data: 17.05.1900
Descrizione fisica: 8
die Parteien nicht; Urkunden, welche über das Rechtsverhältnis hätten Aus schluss geben können, lagen nicht vor. Die Ge meinde erkannte die angemeldeten Nutzungsrechte an, beanspruchte aber für sich das Eigenthum der Parcelle. Demgemäß erfolgte die Eintragung ies Eigenthums an der ganzen Parcelle auf den Namen der Gemeinde Gargazon, während die oberwähnten Rechte der einzelnen Hofbesitzer an den räumlich abgegrenzten und vom Geometer mittelst Skizze ersichtlich gemachten Theilen „auf Grund Ersitzung

, zugewiesen wurden. — Alle anderen Nutzungen blieben der Ge meinde. Diese Waldparcellen erscheinen in den fteusramtlichen Besitzbögen als unausgetheiltes Eigenthum der Gemeinde. Bei der Grundbuchs anlegung wurden sie (ohne jedm Widerspruch) der Gemeinde Tirol als Eigenthum zugeschrieben, gleichzeitig aber auf Grund obiger Urkunde das ausschließliche Holz- und Streunutzungsrecht an den bestimmten Theilen derselben zugunsten der berechtigten Höfe eingetragen, u. zw. nach Maß gabe der Urkunde. Soviel

, sondern demselben nur die aus volks wirtschaftlichen oder forstpolizeilichen Gründen sich als unabwnslich nothwendig ergebenden Schranken gesetzt werden können. — Wohl erworbene Rechte der Theilwaldbesitzer werden vollinhaltlich dem Grundduche einverleibt. Als wohlerworben sind solche Rechte dann anzusetzen, wenn sie auf einen rechtserzeugenden Erwerbs grund sich stützen. Als solche Titel kommen hauptsächlich Urkunden und die Ersitzung in Betracht. Am häufigsten dürften sich Meinungs verschiedenheiten in den Fällen ergeben

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Pagina 4 di 8
Data: 17.12.1901
Descrizione fisica: 8
. Am 9. December wurde mit der Schlusstracierung der Mendelbahn be gonnen. Auf Grund dieser Tracierung findet in allernächster Zeit die politische Begehung statt, der dann, wie verlautet, unmittelbar die In angriffnahme des Bahnbaues folgen dürfte. Die Bahn wird normalfpurig und elektrisch betrieben. Die elektrische Kraft soll im NonSthale ge wonnen werden, während das Maschinenhaus am Mendelpass aufgestellt werden wird. Bahn München-Innsbruck. Der Münchener Magistrat trat am 10. December dem Beschlusse

der Gemeinden Tösens, Kaisers, Ranggen, Serfaus, Hinterhorn bach, Bach, Meransen, St. Peter i. A., Kurtimg, Schlinig, Aldeno und Vigalzano genehmigt. — Grundtausch, beziehungsweise Grund- und Holz- verkaufsbewMgnngen sind den Gemeinden Mitten, Ampezzo, Mals, Offana, Vermiglio und Unter- tilliach ertheilt worden. — An Gebäude- und Mobilien-Brandvem cherungsentschädignngen sind 16.158 Kronen 80 Heller, beziehungsweise 4052 Kronen 30 Heller, an Grundbuchanlegungs kosten 332 Kronen, an SpitalLkosten 6972 Kronen

der hiefür auflaufenden Beträge veranlassen konnte. Entgegen den der Centralcommisfion von anderer Seite zugekommenen Nachrichten berichtete der Conservator Stiftspropst Dr. Josef Walter, dass die Fresken in der Schlosscapelle zu Brück im Husterthale vor weiteren Beschädigungen geschützt sind ; eine Restaurierung derselben wird sich kaum durchführen lassen; der Besitzer wird gewiss keine eigenmächtigen Aenderungen an den Malereien vornehmen. — Auf Grund der gepflogenen „Brixener Chronik.' Erhebungen

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Pagina 2 di 8
Data: 06.03.1891
Descrizione fisica: 8
zur Verfügung stellen, was auch geschehen ist. Es folgt demnach an erster Stelle die Berichti gung des Herrn Dr. Kathrein, an zweiter die Antwort des Korrespondenten: Sehr geehrte Redaction! Erst heute erhalte ich aus Innsbruck, von Freundes Hand zugesendet, die Nummer 17 der „Brixener Chronik' (Wochenausgabe) mit der Correspondenz „Hochpusterthal, 25. Februar'. Nicht auf Grund des Gesetzes, sondern mit Berufung auf Ihre Loyalität ersuche ich Sie, nachfolgende Berichtigung einiger in Ihrer Cor respondenz

unter anderem sich die katholische Partei — „nicht als eine der Regierung feindliche oder von anderen Parteien abgeschlossene, sondern als eine solche denke, welche sowohl die Regierung als auch die anderen Parteien in allem, was billig und recht, unterstütze, aber ihre kirchlichen und socialen Grundsätze entschieden vertrete'. — Diese Grund sätze der Taktik haben ja ich und meine College« im Reichsrathe stets befolgt, und diese Taktik vertrat ich auch auf dieser Conferenz. Wo ist da ein principieller Gegensatz zu finden

. Mit aller Hochachtung ergebener Dr. Kathrein. Hall, 2. März 1891. Die Antwort des Herrn Correspondenten lautet: Auf vorliegende Berichtigung erlaube ich mir folgendes zu erwidern, wobei ich mich bloß auf das Nothwendigste beschränke. Der Vorsitzende der Conferenz hatte ausdrücklich erklärt, dass die von Herrn Dr. Schöpfer niedergelegten Grund sätze zugleich die in Pusterthal herrschenden An sichten seien. Dieser Behauptung hat nicht bloß Ladritscher*) Brücke (bei der heutigen Franzens feste

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Pagina 4 di 8
Data: 23.06.1891
Descrizione fisica: 8
: „Die Klerikale Partei wird sich den Vorwurf fast müssen gefallen lassen.' Der Correspondent vermuthet das alles auf Grund der „Bozner Zeitung' vom 8. November 1888, die er selbstverständlich nur „so von un gefähr zugeschickt erhalten hat'. Wohlgemerkt, er vermuthet das alles bloß! Da ist es nun aber sehr sonderbar, dass dieses bloße Vermuthen später, wo es sich um die Consequenzen daraus handelt, von ihm ganz übersehen worden ist. Es werden aus diesen bloßen Vermuthungen recht beleidigende Schlüsse gezogen

, die nun keine Vermuthungen mehr sind. Mau möge die Artikel reihe selber nachlesen. Es ist dem Menschen, der so schreiben mag, um die Wahrheit nicht im mindesten zu thun, es ist ihm nur darum zu thun, aus all den Ungereimtheiten, die er sich von einem liberalen Blatte holt, eine Hetzpeitsche zu drehen, mit welcher der Klotzianer ein wenig Stranchritterthum gegen eonservatives Kaufgut spielen möchte. Mit solchen Dieben an der Ehre des Nächsten gibt sich das Lehrerfachblatt in Innsbruck grund sätzlich ab. Endlich heißt

es, „man sollte meinen, die Lehrerschaft sollte doch wissen, was mit ihrem Gelde geschieht'. Der Correspondent weiß aber genau, und zwar auf Grund der „BoznerZeitung', was mit den Geldern geschieht; was soll daher die Klage, dass der Lehrerschaft über die Ver wendung ihrer Gelder nichts mitgetheilt wird? Zum Schlüsse des Artikels in Nummer 8 des „Schulfreund' sagt dann der logische Pusterthaler: „Es muss die schul- und lehrer freundliche Gesinnung der Fondsgründer' (im Pusterthal meint er) „in Zweifel zu ziehen erlaubt sein.' Warum

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Pagina 4 di 8
Data: 29.05.1902
Descrizione fisica: 8
Regierung ersuchte die Vereinigten Staaten, sie mögen den Schutz der Interessen der Deutschen am Isthmus von Panama über? nehmen. Das Ersuchen wurde zustimmend be antwortet. Ortgwal-Korrespondenzen. Abdrnckmilcrer Orig,.Korrespondenzen nur mit Quellenangabe gestattet. St. Anörä bei Brixen, 27. Mai. Zum Bericht der „Brixener Chronik' Nr. 60 über den Brand in Karnol sei noch folgendes ergänzt beziehungsweise richtiggestellt: Es war nicht Wassermangel der Grund, daß man den Brand nicht allsogleich löschen

die ehrwürdige Frau Marianna Engler, geboren in Rankweil, zur Oberin gewählt. Diese Wahl leitete unser hochwst. Weihbischof und GeneraloikarinFeldkirch. — An der Wälderbahn wird emsig gearbeitet und dürfte deren Eröffnung im August erfolgen. Zur kirchlichen Auszeichnung des neuen päpstlichen Geheimkämmerers Herrn Josef Engel sind wir in der Lage, auf Grund völlig authentischer Informationen folgendes zu be richten: Die kirchliche Auszeichnung wurde über Anregung einer hohen, um die katholische Sache

war. Da nun aber die Romreise des hochw. Herrn sich verzögerte, so ließ der hohe Vermittler das be treffende Verleihungsdekret dem neuen Monsignor im vorhinein übermitteln, damit derselbe schon in der Eigenschaft eines kirchlichen Dignitärs Rom demnächst betreten könne. In Rücksicht auf die außer Frage gestellten kirchlichen Ver dienste des hochw. Herrn Bemfiziaten Engel wurde ausnahmsweise die bischöfliche Instanz um die Zustimmung nicht angefragt. Dieselbe wurde nämlich mit gutem Grund an höchster kirchlicher Stelle

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Pagina 2 di 8
Data: 16.05.1899
Descrizione fisica: 8
Verschuldbarkeit des bäuer lichen Grundbesitzes eingeschränkt wird; 2. in Erwägung, dass sehr gewichtige Gründe sachlicher Natur uno hervorragende social politische Schriftsteller sich dafür aussprechen, dass, wie die Freitheilbarkeit des Grund besitzes zur übermäßigen Zersplitterung, so die freie Verschuldbarkeit desselben zur Ueberschuldung führt und auch sonst mit der Wohlfahrt des Bauernstandes unver einbar ist; 3. in Erwägung, dass die Verschuldung des Bauernstandes schon eine Höhe erreicht

hat, welche die Fortexistenz desselben ernstlich bedroht erscheinen lässt, stellen die Unter fertigten den Antrag: Der h. Landtag wolle beschließen: Der LandeSausschuss wird beauftragt, im Wege geeigneter Erhebungen festzustellen: 1. ob und inwieferne die freie hypothekarische Verschuldbarkeit von Grund und Boden auf die Verschuldung desselben von Ein fluss ist; 2. ob dieser Verschuldung,. sowie überhaupt , dem Niedergange des Bauernstandes beim Fortbestand der Verschuldungsfreiheit ge steuert werden könne

; 3. wenn nicht, inwieweit der Verschuldbarkeit eine Grenze zu ziehen sei; 4. ob die Beschränkung der Verschuldbarkeit für den Bauernstand mit socialen oder wirt schaftlichen Nachtheilen verbunden sei, und wenn »ja', mit welchen; 5. ob eine gesetzliche Einschränkung der Ver schuldbarkeit von Grund und Boden mit Erfolg durchgeführt werden könne, ohne dass zugleich eine Entschuldungsaction ein geleitet wird; 6. welche Gesichtspunkte bei einer solchen Ent- schnldungsaetion festzuhalten seien, damit sie ohne Verstoß

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Pagina 3 di 12
Data: 07.12.1909
Descrizione fisica: 12
waren, an der Kriegs werft große Unterschleife verübt zu haben, frei gesprochen und die Staatskasse zur Tragung der Prozeßkosten verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil Revision eingelegt. Italien. Das Ministerium Giolitti hat demissioniert. Der Grund davon war der, daß die Oppositions parteien bei den Wahlen in den Steuerreform ausschuß den Sieg errangen, indem sieben Gegner und nur z^ei Anhänger des Reformentwurfes gewählt wurden. Der Reformplan wies sehr gute Seiten

' befindet sich ab 1. Jänner 1910 in Innsbruck, Leopoldstraße ^8. Von jenem Tage angefangen sind alle für die Schriftleitung bestimmten Sendungen an die vorstehende Adresse gelangen zu lassen. Meldepflicht cler MilttärtaxpMchtigen. Auf Grund des Gesetzes vom 10. Februar 1907 haben sich alle Militärtaxpflichtigen bis zum Erlöschen ihrer Militärtaxpflicht alljährlich im Jänner bei iener Gemeinde zu melden, in welcher sie am 1. Jänner jeden Jahres ihren Wohnsitz haben. Die wegen eines Kr. 1200

Geldstrafen werden im Falle ihrer Uneinbringlichkeit in Arrest strafen verwandelt. Ueberdies steht es im Falle nicht rechtzeitig oder unvollständig erstatteter Meldung der politischen Behörde'frei, auf Grund der bekannten oder von Amts wegen zu erhebenden Daten die Veranlagung der Militärtcixe ohne wmeies vorzunehmen. Lrnennung ?u Ehrenbürgern. Die Gemeinde Mühlwald ernannte den Herrn Reichsratsab geordneten Landesausschuß Professor Dr. Schoepfer und den Herrn Landesausschußbeisitzer Paul Frei herrn

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