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Brixener Chronik
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Pagina 2 di 8
Data: 18.12.1896
Descrizione fisica: 8
be griffen sei, dass die verschiedensten und einander widersprechenden Normen recht sein können, alle diese v. Grabmayr'schen Rechtsgrundsätze sind — o Ironie des Schicksals! — auch die Grund sätze der erwähnten ungläubigen Philosophen und machen einen großen Theil ihrer Lehre vom — „Naturrecht' aus. Noch ein Wort hin zuzufügen, ist überflüssig, und darum gehe ich zu einem weiteren, dem siebenten Irrthum über Es gibt kein „Naturrechi' über Grund und Böden. Da Herr Dr. v. Grabmayr das Natur recht

überhaupt leugnet, - ist es ganz selbst verständlich, dass er auch über Grund und Boden kein solches gelten lässt. Deshalb begnüge ich mich damit, den Beweis, welchen er für diese seine Behauptung vorbringt, etwas genauer an zusehen: „Ganz besonders, bedenklich erscheint die Anwendung eines angeblichen Naturrechtes auf die Verhältnisse von Zimmer zu bleiben und das Vieh im Stalle wohl zu verschließen. In jedem Jahre müssen wenigstens zwei Finsternisse eintreten, höchstens aber können deren sieben

von gewaltiger Grund und Boden. Man prüfe doch, wie in der weit überwiegenden Regel das Gmndeigen- thum entstand, und man findet als Rechtstitel Raub, Mord und Unterdrückung. Ganze Völkerschaften unter lagen dem Schwerte grausamer Eroberer, und kühne Räuber wurden Stifter glorreicher Dynastien und eines heute noch blühenden Adels. Wem die normannische Eroberung Englands oder die infame Beraubung der amerikanischen Rasse zu ferne liegen, der erkundige sich beispielsweise nach der Herkunft der Besitzungen

, nicht einmal ein Plätzchen gehört, auf das sie ihr Haupt hinlegen können? Sobald man anfängt zu fragen, „was das Naturrecht von Grund und Boden verlangt', kommt man vor allem dazu, eine billige Vertheilung von Grund und Boden unter alle Menschen zu fordern. Dies ist denn auch der Standpunkt der Landreformer und der Socialdemokraten, denen mindestens das Lob der Consequenz gebürt, wenn sie das arbeitlose Einkommen nicht bloß bei hebräischen Börsenbaronen, sondern auch bei hochadeligen Latifündienbesitzcrn be kämpfen

.' Hier haben wir zunächst wiederum den famosen Beweis aus der Geschichte. Dass es kein Naturrecht über Grund und Boden gibt, schließt Herr Dr. v. Grabmayr daraus, dass die Erwerbung von Grundeigenthum vielfach auf Raub, Mord u. dgl. zurückzuführen ist. Wie mit triumphierender Miene stellt er die Frage: Wo bleibt da das Naturrecht? Die Antwort darauf ist doch nicht schwer: In vielen dieser Fälle wurde das Naturrecht außeracht gelassen, das Naturrecht übertreten. Die feindlichen Ueberfälle, Kriege

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Pagina 2 di 8
Data: 27.09.1900
Descrizione fisica: 8
». Unter diesem Titel erschien in Nc. 108 der „Bnxener Chronik' vom 20. S>ptember ein Artikel, welcher einige Klagen gegen das Grund buch führt. Der Verfasser hat es gewiss auf richtig gut damit gemeint, und es wäre nur zu wünschen, wenn in Zukunft öfters über Gcund- buchsangelegenheiten in den Zeitungen geschrieben würde; es würde dies sicherlich von großem Nutzen sein. Der Artikelschreiber beruft sich darauf, dass er das Grundbuchgesetz und Dr. Grabmahls Schrift über das Vcrfachbuch gelesen habe und darauf

bei verständigen Bauern über das Grund buch Nachfrage gehalten hätte. Das ist alles ganz schön, aber leider merkt man dem Verfasser an, dass er weder mit dem Verfachbuche, noch weniger mit dem Grundbuchs ernstlich und gründ lich bekannt ist. — Um mit diesen zwei Büchern gründlich bekannt zu werden, genügt es nicht, emzelnes darüber zu lesen, sondern da muss man V.'rfach- und Grundbuch etliche 1000mal selber durchklauben, dann erst wird man zur Ueber zeugung kommen, wie armselig das Verfachbuch

und wie praktisch das Grundbuch sei. Ich erlaube mir heute, in wohlgemeinter Absicht zur Richtigstellung jenes Artikels einiges zu erwidern und aufzuklären, und beziehe mich auf die dort vorgelegten Fälle. 1. Hausmühle. Das Eigenthumsrecht dieser wahrscheinlich ganz neuerbauten Hausmühle konnte in das Grundbuch deshalb nicht cinge- - tragen werden, weil die Mühle selbst im Grund buche nicht aufgenommen war. Sie war aber deshalb im Gmndbuche nicht aufgenommen, weil sie in der Kataftralmappe

noch nicht eingezeichnet war. Allerdings hätte das geschehen sollen bei der Grundbuchsanlegung. Ist nun das Grund buch in jener Gemeinde, wo dieser Fall sich er eignet hat, noch nicht eröffnet, so möge der Besitzer nur beruhigt sein, die Sache wirö trotz der Vernachlässigung noch in Ordnung kommen; er möge sich nur melden, wenn der Entwurf des Grundbuches jener Gemeinde zur öffentlichen Ein sicht anfliegt. Ist das Grundbuch für jene Ge- meinde bereits eröffnet, mag er dennoch beruhigt sein, denn ditses Versäumnis

kann immer noch gutgemacht werden ohne jeden Schaden. Solche Unfälle beim Grundbuche kommen schon öfter vor. 2. Ob st bäume auf Gemeindegrund. Dieser Fall ist interessant. Leider hat der Artikel schreiber das Grundbuchgesetz zu wenig im Ge dächtnisse behalten. Das Grundbuch hat diesen Fall, wo Obstbäume auf fremdem Grund und Boden stehen, der Fruchtbezug aber einem anderen Eigenthümer zusteht, für Wälsch-und Deutsch-Süd- tirol eigens vorgesehen. In Nordtirol ist ein solches Rechlsverhältnis

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Pagina 1 di 8
Data: 31.05.1902
Descrizione fisica: 8
in dem politischen Bezirk Lienz ist durch das ungeschickte Eingreifen des Landes ausschusses große Erbitterung und Beunruhigung in einer Reihe von Gemeinden hervorgerufen worden, weil der Landesausfchüßvertreter namens der angeblich befangenen Gemeindevertretung den durch nichts begründeten, ganz unhaltbaren Standpunkt vertrat, daß alle sogenannten Teil- Aiäloer durch die auf Grund kaiserlicher Ent schließungen erfolgte Waldzuweisung zum ab soluten Eigentum der Gemeinde geworden seien und daß die bisherigen

hatte, nicht für sich, sondern für die gesamte Gemeinde gespart hatten. Andere wieder, welche ihre Wälder ver wüstet, verpraßt, abgestockt hatten, sahen ebenso Plötzlich die unerwartete Möglichkeit austauchen, mit den Sparern noch einmal teilen zu können. Diese griffen die Ansicht des Landesausschuß- Vertreters selbstverständlich mit Freude auf, sofort bereit, ihre Ansprüche auf die Ersparnisse der ihnen unverständlichen Hamsternaturen auf Grund des § 63 G.-O., also einer Art Gleichberechti gung, geltend zu machen. Die naturgemäßen Folgen

getragen und die Teilwälder im Sinn dieses Begehrens in Has Grundbuch eingetragen. Diese Eintragung wurde aber seitens der oberm Instanzen annulliert und die Parteien mit ihrem Begehren abgewiesen. Begründet war diese Abweisung unseres Wissens mit dem Hinweis, daß diese Wälder auf Grund der Waldzuweisungsurkunden Eigentum der Gemeinden sind. Wie es mit dem angeblichen Eigentumsrecht der Gemeinden auf Grund der Waldzuweisungs urkunden steht, hat Herr Stephan v. Falser in der Broschüre „Wald und Weide

haben, weil ihnen die Tragweite der Waldzuweisungsaktion nicht klar war,..ist nicht abzusehen, aus welchem Grund das Übereinkommen der Gemeinde mit den Parteien nicht zur Grundlage der Grund buchseintragung genommen werden sollte. Die autonome Gemeinde hat gerade so wie jeder Private das Recht, über ihre Eigentumsange legenheiten frei zu beschließen, und können diese Entschließungen nur insoweit eine Einschränkung erfahren, als im öffentlichen Interesse gelegen und durch besondere Gesetze vorgeschrieben ist. Dadurch

, daß in jenen Gemeinden, in welchen die ganze Gemeinde und die Teilwald besitzer einverständlich verlangen, daß das Grund eigentum der Teilwälder demjenigen zugeschrieben werde, der das Stockrecht besitzt, für den Wald die Steuern zahlt und Taxen und Gebühren be zahlt hat, der Private und nicht die Gemeinde als Grundeigentümer eingetragen werde, wird zweifellos kein allgemeines Interesse tangiert, im Gegenteil, es wird nur dem Staat ein Steuer objekt erhalten, das bei jedem neuen Besttzüber- gang wieder vertaxt

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Pagina 9 di 12
Data: 21.05.1904
Descrizione fisica: 12
und Betriebes gründet. Hierher gehört z B. ein Grund, der Aussicht hat, als Baugrund, zur Anlage von Eisenbahnen, zum Gärtnerei betrieb :c. verwendet zu werden. Der dritte Titel ist der sogenannte Wert ider besonderen Vorliebe oder Affektionswert, dem -gar keine Reellität zugrunde liegt, sondern der ganz in einem persönlichen Affekt sich gründet. Jeder dieser Werte hat nur in dem ihm eigenen Kreis Berechtigung und verliert diese sogleich, sobald er in einen andern Kreis hin überspielt, ja wirkt

in Aussicht. Z. B.: Es wird Grund zum Eisenbahnbau be nötigt und bei der Ablösung wird eine den Sach wert weit übersteigende Vergütung geleistet. Ein spekulativer Kopf erwirbt nun vom Eigentümer das Objekt. Der bisherige Eigentümer reflektiert gleichfalls auf die in Aussicht stehende Wert erhöhung und fordert und erhält einen höhem Preis als den Sach- oder richtigen Verkehrswert. Wenn aber der Mehrwert nicht eintritt, weil die Bahn über den in Rede stehenden Grund nicht trassiert wird, dann bleibt

. Das Bauerngut hat eben eine ganz andere volkswirtschaftliche Aufgabe zu erfüllen als etwa ein einzelnes' Grund stück, welches zum Bestand des Gutes nicht Wesentlich ist. Ich habe früher gesagt, dah das Bauerngut zum mindesten soviel tragen muß, daß erstens die aktuellen Arbeitskräste, zweitens die verbrauchten Arbeitskräfte, drittens die heran wachsenden Arbeitskräfte versorgt werden können. EinMehrnoch fordert das allgemeine Interesse, nämlich ein Ersparnis zur Abfertigung der Nach erben

. Das ist nicht Aufgabe des Grund und BodenK an sich, wohl aber die Ausgabe des Bauerngutes als des Trägers eines wichtigen und unentbehrlichen Gliedes im sozialen Körper. In früheren Zeiten hat es Güter gegeben, die einen Teil ihres Ertrages — mitunter sogar die Hälfte (daher der Name „Halfen') — an die Grundherrschaft als Rente abgeben mußten. Daneben gab es Güter — freilich wenige — die man Allode (bei uns findet man in den Urkunden gewöhnlich die Bezeichnung „Leibeigen' oder „Fceieigen' für derlei Güter) nannte

walzenden Grundstücken. Faßt man dagegen den Grund und Boden als konsolidiertes Bauerngut auf, welches außer der Last der Arbeitskosten auch noch die Last des Unterhaltes der noch nicht oder nicht mehr arbeits fähigen Familienglieder zu tragen hat, so sind auch diese Kosten vom Rohertrag abzuziehen und was darnach noch als Reinertrag bleibt, wäre dann als Basis für die Ermittlung des Sachwertes zu betrachten. Ergänzungsweise zu bemerken wäre noch, daß, wenn dem Gut die Erhaltung der ver brauchten

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Pagina 4 di 8
Data: 15.10.1908
Descrizione fisica: 8
. Ist Bargeld (z. B. 50.000 Kr.) da oder dergleichen, so ist die Sache außerordentlich ein fach, da bekommt, wenn fünf Kinder da sind, einfach jedes seine 10000 Kronen. Aber diese Art und Weise der Aufteilung wird nach der Auf fassung des römischen Rechtes auch auf Grund und Boden übertragen und dieses als Kapital betrachtet, woraus eine beständige Teilung des Grundbesitzes resultiert. Wo daher das römische Recht gilt — ich weise auf Frankreich — tritt daher eine unglaubliche Güterzerstückelung

ein, die jetzt wieder zum Massenankauf von Grund und Boden durch die Kapitalisten geführt hat. Bei uns ist infolge des Höferechtes und alter Gewohnheit dies zum Teil unterblieben. Nach mserem Hoserecht darsn.cht geteilt werde», aber der Anerbe muß die Anteile seiner Miterbm als Schu dm ausnehmen ; er hat also, wenn er einen vollständig schnldensreien Hos, der Kr, b0 000 wert ist, übernimmt und vier Geschwister 'bat zugleich eine Schuld von Kr. 40.000 und das wäre also eine bevorzugte Stellung als Kauvt- erbe! Das ist eine Last

ganz offen, wo der Wider stand liegt: das heute die Gesellschaft beherrschendeSystem des Kapitalis mus ist Schuld daran. Das Geld auf Geldarbeit berechnet, die übermäßige Bereicherung auf Grund des Geldbesitzes ist das Grundübel. Nichts ist so sehr geeignet, die Geldherrschaft zu sichern als der Grundbesitz, der als Kapital be handelt, mit dem Geld in Konkurrenz gezogen, dem Gelde gleich bewertet wird. Und deshalb sträubt sich der kapitalistische Teil unserer Ge sellschaftsordnung

selbst und aus Dutzenden von Gründen erfolgen. Hiebei wird die Meliorations hypothekarschuld bevorzugt. Das Schulden bedürfnis ist überall, nicht bloß beim Grundbesitz ; nur ist bei dem letzteren das eigene, daß mit der Schuld Grund und Boden belegt werden und dann im Gegensatze zu anderen Schulden der eigentliche dem Eigentümer entzogen wird. Wo Bodenverschuldungen gefordert, wird Kredit gefordert. Früher hat das Gesetz sich auf den falschen Grundsatz aufgebaut: Kredit be fruchte den Boden. Nicht Kredit

im Gefolge hatte. Vom Bodenkredit, von der Möglichkeit, den Grund wie ein be wegliches Eigentum zu behandeln, ist die Boder^ Verschuldung ausgegangen. Darum muß auch hier eingegriffen werden. Der Referent hat die Wohltat der Raiffeisen kassen, den Personalkredit erwähnt und daraus gefolgert, daß wir in Tirol sehr gut stehen. Ab^ er hat auch hinzugefügt, daß derjenige, der auch da keinen Kredit mehr erhält, schon verloren ist. Da sei es unangezeigt, eine solche Existenz künstlich zu erhalten. Woher kommt

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Pagina 4 di 8
Data: 10.04.1906
Descrizione fisica: 8
, eventuell noch mehr von solchen Beispielen, gestützt aus tausend und mehr gesetzgültige, von sichtbaren Mängeln freie Urkunden, können beweisen, daß die Teilwälder des Besitzers Eigentum und psandhaftungspflichtig sind, und frage ich daher: Ist es gerecht, gesetzlich und in der Ordnung, wenn anläßlich der Grundbuchsanlegung a) die behördlicherseits ausgeführte Eigen tumswegnahme ohne Schadloshaltung der Grund besitzer aus Grund der Waldzuweisungsurkunde vom Jahre 1853 ersolgte, in welcher Urkunde

, sondern nur auf Grund der mit Ge nehmigung der k. k. allgemeinen Hofkammer er lassenen Erlässe oder auf Grund von Landes- guberni-ckrlüsseu erfolgen müssen? 2. Noch sonderbarer ist, daß von Grundp -rzellen. die urkundlich nachweisbar ca. 100 Jahre un unterbrochen m des Bauern Eigentum und Pfand- haftungapflicht sind und zur gleichen Swndz von demselben Bache verschüttet wurden, obwohl dem gleichen Besitzer gehörend, die einen, die kulti viert und aus welchen jetzt oder noch vor 25 Jahren „Brixener Chronik.' Nehren

oder Wiesengräser wachsen, ungehindert bei der Grundbuchsanlegung im Jahre 1905 in das Eigentum des Bauern kommen, jene angrenzenden Parzellen aber, die unkultiviert geblieben und mit Laub- oder Nadelhölzern bewachsen find, den Besitzern genommen werden und zwar auf Grund der Waldzuweisungsurkunde der Gemeinde Gödnach-Görtschach vom 12. November 1853, verfacht sub Fol. 120 zu Lienz, den 14. März 1854. Nachdem aber in dieser Waldzuweisungsurkunde nur die verteilten Waldungen am Görtschacher- berge

, der unverteilte Margitschwald, unverteilte Gemeindebannwald und Radishochwald als über geben aufgeführt erscheinen, so können un möglich die obbezeichneten verschütteten Gründe, welche, mehr als eine halbe Gehstunde vom Görtschacherberg entfernt, in der Mappenbe zeichnung unter „Aus-Raut' liegen und daher neben und unter der Fraktion Gödnach auf keinem Berge sich befinden, durch die Waldzuweisungs urkunde ins Gemeindeeigentum übergehen und folgere ich hieraus, daß in Osttirol Grund eigentumsrechte

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Pagina 7 di 12
Data: 21.02.1914
Descrizione fisica: 12
Hotelpension in Grado m. gr. Konzession, Neingew. mini mal über 8000 Kr., um 70 000 Kr., Lasten 30 000 Kr. 2Z5S Das größte Gasthaus in Arns dorf-Haida m. 6 Strich Grund, gr. Frequenz, nur 34.000 kr. 2480 Gasthaus s. Realität, Stadt Deutschböhmens, Kreuzung von S Straßen, Branntweinschank, nur Zk.000 kr. 2486 gweifamilienhaus in Wald> viertelstadt, gr. Garten, 3 kompl. Wohnungen, 37.000 2434 4 Stock hohes Zinshaus, am Palacky-Kai in Prag, neu, aller Komfort, in zwei Iahren K 2 '/<> Ver zinsung. bei Ivo

Mille Anz. 2466 Besitz in Warnsdorf, zwei Wohn häuser, zwei gr. Baustellen (a 2090 Klafter), Stallung für 22 Stück Vieh, elektr. Licht, zusammen 60.000 Kr. 2483 Neue Villa bei Graz, zwei Joch Grund, nebst kleinem Wohnhaus, 29.000 Kr. 2401 Geschäfts- und Wohnhaus s. gr. Quadratparzelle f. Bau von erstklass. Hotel in Industriestadt Böhmens, vorz. kapitalsanl. 2265 Stmlaua. Baugrund in 406 Quadratklafter für Hotel Wysocan-Praa, ' Hotel mit Kino, eoent. Fabrik, billig. 24S4 Erstklassige Baugründe

Preiswürdiges Gütchen in Ost steiermark mit schön. Herrenhaus wird verkauft. 2412 Kaufe Landwirtschaft od. Gast haus mit Grund, gute Gebäude, Bahnnähe. 2<23 ^»uSgMsrvorllällts asv. Stmk., ca. l8Iich Primäg ' ca. 1000 Obstbäume, um 42.000 Kr., sehr preiswert. 2441 Landgut bei Pöltschach, lnagrunde (arrond.), Hau» s. Grundstücken in Pisino, Istrien, Ausmaß 10.000 m>, Wein- und Obstgarten, 40 Hektoliter Wein ertrag, f. Pensionat od. Sanatorium best, geeignet, Preis 120.000 Kr. 2496 Rentable Milchwirtschaft

b. Graz, 27 Joch Grund (S Joch Wald», reichlich Inventar, gute Gebäude, nur 35 Mille. Z5?l Weingartenbesitz bei Pola. zirka 6000 veredelte amerik. Stücke, erst klass. Grund. Wiesen. Aecker, Wohn haus, 68.000 Kr. E». auch Par- zellen am Meer, ca. S0V00 m', für Ziegelei, Fabrik ?c. 2434 Nüdlsll-, Siigvvvrlu- uuS »«oslsl-^ulltuks. Kauf« Holzgeschäft für Kr.S0.000. Z4I2 K«ufe Brettsäae in waldreicher Ge^end^e«». Beteiligung mit 30 bis 40 2415 Kauf« f. meinen Sohn Ziegelei, Holzgeschä^t, BauZeschäft usw

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Pagina 6 di 8
Data: 16.10.1894
Descrizione fisica: 8
nebst Grundstücken sammt trmäus iilstruotus aus der Verlassenschaft des Wirtes Anton Reheis in Jerzens am 27. October. Ausrufspreis in vier Partien fl. 2665. —, Haus und Brauerei mit Grund stücken sammt tunäus instruows des Brauers Alois Harrasser in der Rienz bei Toblach und Wirtes in Landro am 22. October im Hotel „Ampezzo' in Toblach. Aus rufspreis fl. 49.119.4S. — 3 Stock hohe'Behausung Nr. 4 in der Karlstraße in Innsbruck und Grundstück im Anger- zell der Frau Karolina Fischer, geb. Hummel

am Brandberg am 29. October im Gasthause zur „alten Post' des Friedrich Dengg in Mairhofm. Aus-- rufspreis fl. 2200. — Behausung und Grundstücke aus der Berlassenfchaft der Franziska Baldauf in Kappl am ZS. October im Gasthause des Schweighofer in Wald. Ausrufspreis fl. 1060. — Recht und Gerechtigkeit einer halben Behausung und Grund bei der Teufelskiiche des Josef Heiß, vulgo Pölsterer, Mgers in Scharnitz, am 30. October im Gasthause des Franz Fischler in Scharmtz. Ausrufspreis fl. 700. — Halbes Haus

der Schwestern Crescenz, Aloisia, Elisabeth und Agnes Egg in Silz am 23. October beim Bezirksgerichte in Silz. Schätzungswert fl. 2458-50. — Feuer- und Futterbehausung und Grund stücke sammt kunäus irlstruetus der Gutscherbäuerin Anna Heidegger in Mitzens, Gemeinde Mühlbachl, am 23. Oc tober im Gasthause „beim Kern' in Matrei. Schätzungs wert fl. 7501-80. Das halbe Straußenhaus und Grund stücke sammt ümäus instriiows des Johann Mairamtinkhof in Niederolang am 23. October beim Pfarrwirte in Nieder- olang

Ministerpräsident Kalnoky, sowie die Spitzen der Civil- und Militärbehörden theil- nahmen. Die beidn Majestäten tranken sich mit französich gesprochenen Toasten zu. Brüssel, 15. October. Die gestern erstmalig auf Grund des allgemeinen Stimmrechtes voll zogenen Wahlen ergaben einen beträchtlichen Ver lust für den gemäßigten Liberalismus .Die Socialisten eroberten einen Theil der bisherigen liberalen Sitze. Die Katholiken behalten die Majorität und bleiben Regierungspa Kirchliche Nachrichten

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Pagina 2 di 8
Data: 28.07.1893
Descrizione fisica: 8
Nr. 13 die schmeichelhafteste An preisung eines Grundbuchsfreundes, der mit dem Streit in Tirol in gar keiner Verbindung steht, sich vielmehr im Grundbuchsland Oberösterreich aufhält und seines Zeichens Dr. suris ist. Daraus kann man trotz alledem Folgendes ent nehmen : 1. dass mit der Einführung des Grund buches noch lange nicht paradiesische Zustände in einem Lande eintreten, ja, dass die Unordnung sich beim Grundbuch fast ebenso leicht einnisten kann, wie bei dem Verfachbuch. Wir lesen nämlich in der besagten Anpreisung

Verfachbuch, dann- würde der Klagen über die Unordnung kein Ende sein; 2. darf man wohl nicht meinen, dass überall, wo das Grundbuch besteht, die gleiche Praxis herrscht und die so vielgerühmte Einigkeit besteht. In der Anpreisung heißt es: Die beiden Bücher könnten dazu dienen, eine größere Einig keit zu erzielen; die Uneinigkeit oder Verschieden heit scheint wirklich groß zu sein. „Trotz aller Vorzüge,' so sagt der Dr. zuris, „wird freilich auch dieses „Lehrbuch des österreichischen Grund- buchgesetzes

Grund buchs- novelle' herausgegeben werden: über „die Zu- lässigkeit außerordentlicher Revisionsrecurse'.Dann könnte wenigstens „in einigen flagranten Streit fragen, die bisher in verschiedenen Obergerichts sprengeln beständigsort verschieden entschieden wurden, eine Einigung erzweckt werden'. Aber bis dahin dauert's noch lange. Die beiden em pfohlenen Bücher sollten dies eben erst vorbereiten.. Noch gibt es viele „ungleichartig erledigte Tabular- fälle', wo der Schriftenverfasser und die Urkunds

'. Noch nicht genug, der Mann ist sehr aufrichtig und beklagt „das noch immer stark übliche, dem Rechtsbewusstsein ebenso abträgliche als die Rechtswissenschaft beleidigende vorherige- Anfragen (des Grundbuchsführers) um die Meinung des Referenten' in Grundbuchsangelegenheiten. Das wirft ein grelles Licht auf die famose Über sichtlichkeit, Klarheit und Sicherheit der Grund- buchspraxis. Im Jahre 1871/74 ist das allgemeine Grund buchsgesetz in der diesseitigen Reichshälfte (mit Ausnahme Tirols) eingeführt worden

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Pagina 2 di 8
Data: 11.12.1902
Descrizione fisica: 8
- mäßige Geschäfte in Getreide und Mühlen produkten sind verboten.' Der Abgeordnete Dr. Schoepfer allerdings fürchtete, es könnte in die Durchführungsverordnung des Ackerbauministeriums etwas hineingenommen werden, was dem Blavko-Terminhandel ein Hintertürchen offen halten würde. Darum beantragte er für Z 12 folgende Fassung: „Geschäfte in Getreide und Mühlen fabrikaten, welche nach Inkrafttreten dieses Gesetzes an oder außerhalb der Börse auf Grund von Geschäftsbedingungen

die Sache so dar, als ob der Z 12 gelautet Hätte nach dem - - Antr ag Sch oepfer: „Geschäfte in Getreide und Mühlenfabrikaten, welche nach Inkrafttreten dieses Ge setzes an oder außerhalb der Börse auf Grund. von Ge schäftsbedingungen oder Ab- wicklungsbestimmungen, die an den Börsen für landwirt schaftliche Produkte in Oester reich für Börsenterminqe- fchäfte bis zu diesem Zeit punkt jemals in Geltung waren, abgeschlossen und ab gewickelt werden, sind ver boten.' Denn er sagt ausdrücklich

« Wortlaut seines Z 12 (soll heißen § 19) gestellt habe, fälscht er den Gesetzestex-t Und er täuschtdie Leser über das, um was es sich eigentlich gehandelt hat. Tatsächlich hat der strittige Z 12 gelautet nach der Fassung des Dr. Schoepfer: „Geschäfte in Getreide und Mühlenfabrikaten, welche nach Inkrafttreten dieses Ge setzes an oder außerhalb der Börse auf Grund von Ge schäftsbedingungen oder Ab- Wicklungsbestimmungen, die an deit Börsen für landwirt schaftliche Produkte in Oester reich

für börsenterminge schäste bis zu diesem Zeit punkt jemals in Geltung waren, abgeschlossen und ab gewickelt welden, sind ver boten. Wenn an einer Börse oder außerhalb derselben Ge schäfte in Getreide und Mühlenfabrikaten auf Grund- von anderen Geschäftsbe dingungen und AbwiBungs- bestimmungen der im § 11 bezeichneten Art abgeschlossen werden oder wenn Gründe vorliegen, daß solche Ge schäfte unter den in § 11 be zeichneten Bedingungen. und Bestimmungen abgeschlossen oder abgewickelt werden dürften

der Anstalt nicht geglaubt oder aus sonst einem Grund ihre Hand noch tncht geöffnet; diesen sei nahe gelegt, daß eine Beisteuer für das Kassianeum ganz gewiß den Titel eines Almosens verdient und von Gott auch als solches wird behandelt werden. Wir dürfen auch andeuten, daß solche Wohl täter, die z. B. 5 oder 10 Kronen zu spenden die.Großmut haben, als kleines DankeSzeichen wieder einmal den Sang der Domscholaren äuS Brjxens'- Borzeit zu hören bekommen Werden, wie .«- das wollen wir aMrdiugs nicht ver

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Pagina 4 di 8
Data: 09.11.1920
Descrizione fisica: 8
des Einlaufs mit Pflöcken und Balken zu versehen und die Kosten von etwa 12.000 Lire nach einem gegebenen Schlüssel zu verteilen. Die Wiesen besitzer zahlen darnach nach der Größe der Grund fläche zusammen mit der Stadt 30 Prozent, die Mühlen- und Werksbesitzer 70 Prozent. Nach langen Erörterungen, die von Herrn Vizebürger- meister Widmann geleitet wurden, stellte Herr Hotelier Heiß den Antrag, statt des losen Gefüges einer Jnteressentschast eine Wassergenossenschaft mit fest umschriebenem Wirkungskreis

. Sollte man aber nahe daran sein, kann man bei so umsichtiger Betreuung doch wenigstens eine billige Spazierfahrt ins Krankenhaus machen und dort ein Logis finden!' — Mittlerweile ist es 4 Uhr früh geworden und ich ging in die Fran ziskanerkirche, wo es doch bedeutend wärmer als im Freien war. Um V26 Uhr endlich fuhr ich mit dem Zuge nach Meran, wo ich gesund landete. In Zeitungssachen. Ich beschäftige mich grund sätzlich nicht mit der Lektüre der in Bozen erschei nenden sozialdemokratischen Zeitschrift „Volksrecht

zulassen. Daß die Winter in den letzten Jahrzehnten erheblich milder geworden sind» gilt als eine feststehende, auf Grund genaue? Statistik erwiesene Tatsache. Wie H. Mandowsk im Juni-Heft der Zeitschrift „Natur und Kultur' berichtet, hat der englische Meteorologe Bastin darauf hingewiesen, daß dies Wärmerwerden nicht auf Europa beschränkt ist. Er will die zunehmeOe Wärme auf die Tatsache zurückführen, daß immer weitere Teile der Erdoberfläche urbar gemacht Derden, Feuchte Erde sei immer kälter

die Frauen den Scheidungsgrund geliefert und wollte jemand bloß auf Grund der Lektüre jener g^.^ lichen Ehescheidungsakte eine Wiener Sittengeschichte schreiben, dann käme die weibliche Moral dann viel schlechter weg als die Moral der Männer von heute... Freilich tragen auch die sozialen Ver hältnisse an dem Schiffbruch vieler Ehen die Schmo, weit mehr noch als die Charaktere und Verfehlungen des einen oder andern Gatten. Das Wohnungs-

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Pagina 5 di 10
Data: 12.10.1907
Descrizione fisica: 10
, Welche als Last auch aus einen Teil eines Grund buchskörpers, ja sogar auf einen genau Zu be schreibenden Teil einer einzelnen Parzelle ein getragen werden können. Kein Hindernis der Bereinigung bildet aber der Umstand, daß zwei oder mehrere Parzellen nicht einen zusammen hängenden Grundkomplex bilden. Es kann auch vorkommen, daß Bestandteile eines Grundbuchs körpers, eines Hofes, in einer anderen Gemeinde, ja sogar in einem anderen Gerichtssprengel liegen. Dies ist insbesonders dann der Fall

liegt es nun im Interesse des Grund besitzers selbst, die Kommission auf solche walzende Grundstücke aufmerksam zu machen und deren * Eintragung in die zweite Abteilung des Grund buches zu verlangen. Wird dies während der Besitzstandserhebungen versäumt oder übersehen, so kann, wenn das Grundbuch einmal eröffnet ist, die Abtrennung einzelner mit dem Hofe ver bundener, aber zu demselben weder rechtlich ge höriger noch wirtschaftlich passender Grundstücke oft nur mit großen Schwierigkeiten und Kosten

festzustellen und einzutragen. Sind die Parteien nicht in der Lage, voll glaubwürdige Urkunden beizubringen, was häufig vorkommt, wenn das Original der Urkunde im Verfachbuchs hinterlegt ist und die Parteien keine oder nur eine mangelhafte Abschrift in ihren Händen haben, so muß der AnlegungSkomnnssär die Titel auf Grund der Parteianaaben und anderer Behelfe aus dem Verfachbuchs erheben. Hier sei auch ausdrücklich hervorgehoben, daß der Kommissär zur Ordnung von Besitz verhältnissen, zur Hinwegräumung

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Pagina 2 di 10
Data: 13.11.1896
Descrizione fisica: 10
: Wenn wir einen schuldenfreien Bauernstand hätten, dann würde uns die Concurrenz des ausländischen Getreides nicht mehr jenen Schaden zufügen können, unter dem wir heute sosehr leiden. Ich glaube, dass uns gerade die Berufung auf die Erniedrigung der Bodenrente neue Beweismittel dafür bei bringen könnte, dass Grund und Boden für uu- verschuldbar zu erklären sei. ^ Es ist von „theoretischen' Mitteln gesprochen worden. Darauf hat Herr Dr. v. Grabmayr ganz richtig erwidert, freilich nur pro Äomo sug,; in meinem Princip sieht

auskenne; aber wenn es heißt, die Fideicommisse dienen nur einer Person, so ist das nicht wahr. Die Fideicommisse ^dienen zur Erhaltung der adeligen Familien, (v. Zallinger: Hätten wir nür viele Fideicommisse in Tirol!) Wenn weiter gesagt wird, dass die Fideicommisse schädlich seien, so wird man den Schaden nicht in jener Unverschuldbarkeit von Grund und Boden finden, wie wir sie für den Bauernstand verlangen. Gebrauche in den Priesterseminarien veröffent lichen. Unter diesem so bescheidenen Titel

Ew. Hochwürden die Versiche rung meines Wohlwollens und meiner Hoch achtung. Ludwig, Bischof von Metz. Wenn aber Fideicommisse für den Adel zu Recht existieren, so haben wir auch das Recht, ähnliche Vortheile für den Bauernstand zu verlangen Jedenfalls ist durch sie der Beweis geliefert dass meine Forderung, den Boden vom Hhpo- thekarcredit zu befreien, keine Utopie und keine Chimäre ist. Und wenn die Fideicommisse wirklich den Grund und Boden sür die adeligen Familien erhalten, so ist damit der weitere

Beweis ge liefert, dass die Unverschuldbarkeit von Grund und Boden das herbeiführen wird, was wir für die Seßhaftigkeit des Bauernstandes verlanaen. (Rufe: Sehr gut!) ' Zum Schlüsse ist noch bemerkt worden, dass man eine außerordentliche Staatshilfe nicht be anspruchen dürfe, weil sich dann die Gewerbe» treibenden und Arbeiter mit dem gleichen Recht an die Regierung wenden würden. Ich erlaube mir hiezu folgende Bemerkung. Man soll nur den Grundsatz: „Gleiches Recht für alle' überall gelten lassen

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Pagina 9 di 12
Data: 28.06.1910
Descrizione fisica: 12
. Tag für Tag wühlt das Blatt der Firma Adler-Austerlitz in den gegenstandslos gewordenen Beschuldigungen und schleudert gegen die christlich sozialen Mandatare auf Grund dieser widerrufenen Anklagen die infamsten Verleumdungen. Angesichts dieser beispiellosen Gemeinheiten ist es am Platze, die frechen Lästerer einmal beim Kragen zu fassen und ihnen die Gegend zu zeigen, wo der „Gott Nimm' verehrt wird. Das sozialdemokratische Zentral organ, das sich heute mit sozusagen parteimäßigem Eifer

zum Verteidiger des verhafteten Erpressers Pöschl aufwirft und so dem „Gotte Nimm' die ehrfürchtigste Reverenz bezeigt, hätte wahrhaftig keinen Grund, sich allzusehr in widerrufene Beschul digungen zu vertiefen, zumal, als es gegen zahlreiche Würdenträger der sozialdemokratischen Partei Be schuldigungen gibt, die niemals widerrufen werden, weil ihre Wahrheit erwiesen ist. Nirgends wird mehr defraudiert und gestohlen als im sozialdemo kratischen Lager. Die wenigsten von den Sozial demokraten verwalteten Kassen

ist, denselben wieder hinaufzutreiben. Der Termmhandel, für desen Beibehaltung „Genosse' Ellenbogen seinerzeit stimmte, wird wieder das Volk ausbeuten, und zwar, wie man sieht, auf doppelte Weise. Ein mal wird das Getreide dem Produzenten zu einem minimalen Preise abgedrÄckt, der Konsument Mr muß dafür einen enorm hohen Preis bezahlen. Den Gewinn steckt der Zwischenhändler em. Den jüdischen Getreidespekulanten aber tun die ^M^emokraten nichts Das ist der Grund der Ruhe. — Und das sollen die Retter des Volkes sein? Ein Kampf

, welche Freisinnige und Sozialdemokraten zur Gewinnung der Jugend entfalten, und die Forderung aufgestellt, daß man schon aus diesem Grunde sich bestreben muß, für die Arbeiterjugend mehr wie bisher zu sorgen. Es könnte den Anschein erwecken, als ob die christliche Arbeiterjugendbewegung nur aus dem Grunde notwendig wäre, weil sonst die jungen Leute ihren Verführern rettungslos zum Opfer fallen. Das darf selbstverständlich nicht der ausschlaggebende Grund sein, sondern die wahre Ursache der Not wendigkeit

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Pagina 6 di 12
Data: 06.02.1906
Descrizione fisica: 12
; sie steht auf dem Boden des Adreß- entwmfes, die Jnartikulierung des deutschen Handels vertrages wird vorgenommen, jedoch auf Grund lage des selbständigen Zolltarifes und selbständig im Namen Ungarns; mit Oesterreich wird ein Handelsvertrag abgeschlossen; die Valutaregulierung wird sofort abgeschlossen und eine unabhängige Notenbank errichtet; die Militärforderungen werden in suspenso gelassen; ebenso der Militärkredit; bis infolge Resistenz suspendierten Beamten werden wieder eingesetzt

Aufenthaltes, wurde beim Bezirksgericht in Kitzbühel wegen Alimentation eine Februar 18«°6. XlX. Jahrg. Klage eingebracht und auf Grund derselben Tagsatzung auf >5. Februar bei diesem Gericht angeordnet. — Wider Franz Peterer, früher Wirt zur Gradl in Brixlegg, dessen Aufenthalt unbekannt ist. wurde beim Bezirksgerichte Nattenderg wegen Kr. 700 eine Klage eingebracht und Tagsatzung auf 16. Februar bei diesem Gericht an geordnet. — Wider S-'ttimo di Giovanni Giongo-Zampes, derzeit in Amerika, wurde

bei dem Kreisgericht in Bozen wegen Kr. 1998 64 eine Klag? eingeblacht und auf Grund derselben Tagscchung auf den 9. Februar bei diesem Gericht anberaumt. Einberufung der Erben und Verlassen schaftsgläubiger. Ansprüche an den Nachlaß des in Schönna verstorbenen Josef Mitkerhofer, Arltbauers^ wollen bis 9. Februar beim Bezirksgerichte Meran ge meldet werden. — Ansprüche an den Nachlaß der in Meran verstorbenen Gisela Braun aus Ungarn wollen bis 12. Februar an das Bezirksgericht Meran gemeldet werden. — Ansprüche

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Pagina 1 di 8
Data: 17.05.1900
Descrizione fisica: 8
die Parteien nicht; Urkunden, welche über das Rechtsverhältnis hätten Aus schluss geben können, lagen nicht vor. Die Ge meinde erkannte die angemeldeten Nutzungsrechte an, beanspruchte aber für sich das Eigenthum der Parcelle. Demgemäß erfolgte die Eintragung ies Eigenthums an der ganzen Parcelle auf den Namen der Gemeinde Gargazon, während die oberwähnten Rechte der einzelnen Hofbesitzer an den räumlich abgegrenzten und vom Geometer mittelst Skizze ersichtlich gemachten Theilen „auf Grund Ersitzung

, zugewiesen wurden. — Alle anderen Nutzungen blieben der Ge meinde. Diese Waldparcellen erscheinen in den fteusramtlichen Besitzbögen als unausgetheiltes Eigenthum der Gemeinde. Bei der Grundbuchs anlegung wurden sie (ohne jedm Widerspruch) der Gemeinde Tirol als Eigenthum zugeschrieben, gleichzeitig aber auf Grund obiger Urkunde das ausschließliche Holz- und Streunutzungsrecht an den bestimmten Theilen derselben zugunsten der berechtigten Höfe eingetragen, u. zw. nach Maß gabe der Urkunde. Soviel

, sondern demselben nur die aus volks wirtschaftlichen oder forstpolizeilichen Gründen sich als unabwnslich nothwendig ergebenden Schranken gesetzt werden können. — Wohl erworbene Rechte der Theilwaldbesitzer werden vollinhaltlich dem Grundduche einverleibt. Als wohlerworben sind solche Rechte dann anzusetzen, wenn sie auf einen rechtserzeugenden Erwerbs grund sich stützen. Als solche Titel kommen hauptsächlich Urkunden und die Ersitzung in Betracht. Am häufigsten dürften sich Meinungs verschiedenheiten in den Fällen ergeben

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Pagina 3 di 8
Data: 05.08.1913
Descrizione fisica: 8
dürfte wohl kaum jemals in Bozen ein finanzieller Zu sammenbruch solche Sensation hervorgerufen haben wie die Zahlungsschwierigkeiten der Firma Simon Wälsch Söhne. Heute noch bilden dieselben das Stadtgespräch und nicht ohne Grund, da alle Schichten der Bevölkerung in Mitleidenschaft gezogen wurden. Welche Konsequenzen daraus entstehen, läßt sich vor läufig noch kaum absehen. Vielleicht Hunderte von Wechselschuldnern werden dadurch gezwungen, gute und sichere Hypotheken zu künden, die Gläubiger

müssen infolgedessen ihre Häuser oder Grundstücke entweder mit Geldern zu hohen Prozenten belasten oder sind gezwungen, die Objekte zu verschleudern. Für die Geld- und Bankinstitute kommt jetzt die Zeit der Ernte. Der Weizen beginnt zu reifen. Schreiber dieser Zeilen hat die Erfahrung gemacht und wurde durch den Versuch, Gelder auf Grund stücke (l. Hypothek) aufzunehmen, belehrt, daß bei günstiger Schätzung mindestens ein Drittel Verlust sich ergibt. Es ist wirklich zu bedauern

, welche die Be steigung der Ahornspitze — eines der aussichts reichsten Gipfel der Zillertaler Alpen — vermittelt, führten bisher zwei Aufstiegsrouten, die eine über die Fellenbergalpe, die andere durchs Stilluptal und über die Kretzlbergalpe, die beide in Mayrhofen mündeten und den Touristen zur Rückkehr an den Ausgangsort zwangen. Der neue Weg, der bei der neue» Edelhütte beginnt und in Häusling endet, verbindet die Edelhütte mit dem romantischen Ziller grund und ermöglicht direkte Zugänge zur Reichen- spitzgrngge

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Pagina 4 di 8
Data: 08.04.1913
Descrizione fisica: 8
zur Wirtschaftsgeschichte Deutschtirols seit den ältesten Zeiten bis zum Eingreifen der landesfürstlichen Gewalt. Bon Dr. Alois Deutschmann. — Verlag der „Tyrolia.' Innsbruck 1913. Der Verfasser des vorliegenden Werkes wurde im Jahre 1875 als Bauernsohn zu Zaunhof im Pitztale geboren; er vollstreckte sodann in der Folge seine Gymnasial- und Theologiestndien in Bnxen und bezog nach 8jähriger Tätigkeit in der Seelsorge die Universität Berlin, an welcher er auf Grund der vorstehenden Dissertationsschrift am 20.Dezember19

Stoffgebiet dar biete, insofern die spezielle Entwicklung der Städte und des Marktwesens in demselben nicht zum Aus drucke komme. ?ind ja doch die deutschen Städte und Märkte verhältnismäßig spät, nämlich erst im Mittelalter inmitten des sozusagen bäuerlichen Grundbesitzes ent standen, nachdem zuvor Grund und Boden nach den in diesem Werke dargelegten Grundzügen in Kultur genommen und gebracht worden war. Die Kenntnis der Rechtsverhältnisse, welche sich auf den der landwirtschaftlichen Kultur dienenden

Grund und Boden beziehen, ist sonach das Ursprüng liche, die unerläßliche Voraussetzung für die Kenntnis und für das Verständnis des deutschen Städte- und Marktwesens. Uebrigens besteht auf letzterem Gebiete eine kaum übersehbare Spezialliteratur. Und nun eine knappe Inhaltsangabe: Der Verfasser beginnt mit einem kurzen Rück blicke aus die Wirtschaftsgeschichte der Müschen Urzeit und der römischen Eroberungszeit und schildert sodann die Weiterentwicklung in zwei Abschnitten, deren erster die Zeit

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