Grund und Boden den beweglichen Gütern gleich gestellt oder, wie man sägt, dem gemeinen Sachenrechte unterworfen wurde. Damit ist ihm die natürliche Rechtsgrundlage entzogen und eine ganz falsche, unnatürliche untergestellt worden. Um dies zu erkennen, genügt es, sich die Frage zu stellen, welche Ausgabe denn der Grund und Boden in der Gesellschaft Hai. Während die deutlichen Güter dem Ver brauch Zu dienen haben (indem sie gebraucht werden, werden sie auch aufgebraucht; die Speise wird gegessen
, das Kleid wird abgetragen, das Holz wird verbrannt ?c.), hat der Grund und Bydm eine ganz andere Aufgabe, nämlich die Urproducte der nationalen Ernäh rung zu liesern. Daraus ergibt sich eine sehr wichtige Folgerung : Weil der Grund und Boden für die Ernährung des. Volkes, der Ge sammtheit, da ist, so hat diese das Recht, zu fordern, dass er in einem Stande erhalten werde, wonach er diesem Wohle der Gesammtheit, nicht etwa bloß dem Profit eines einzelnen, am besten dient. Jnsowe-t der Grund und Boden
auch dem Nutzen des einzelnen dient, darf er doch nicht (und dies zu fordern hat die Gesammtheit wieder das Recht) so behandelt werden, dass er seiner nationalen Aufgabe entzogen, in Erfüllung derselben gehindert werde. Wir müssen nun den Grund und Boden auch noch in seiner Verbindung mit jenen Menschen betrachten, die auf ihm leben, ihn besitzen und bear beiten. In dieser Hinsicht wird allgemein an erkannt, dass ein kräftiger Bauernstand die Grund-- uud Hauptstütze des Staates ist. Wenn dies richtig
ist, so ergibt sich auch hieraus eine Folgerung, und zwar über die Bertheilung des Bodens. Grund und Boden soll, wenn auch nicht ausschließlich, so doch der Hauptfache nach fo vertheilt sein, dass darauf eine möglichst große Anzahl von Bauernfamilien, ihr Fortkommen findet. Auch soll e;n genügend kräftiger Bauern stand im Besitze seines Antheiles geschützt und in entsprechender wirtschaftlicher Kraft erhalten bleiben, damit er in der Lage sei, feine Aufgabe zu erfüllen, nämlich seinen Theil zur Volks
ernährung und zur Stütze des Staates beizu tragen. Es müssen also Grund und Boden und der Bauer gewissermaßen zusammengewachsen sein. Ein fluctuierender (in beständigem Wechsel be griffener) Bauernstand kann erstens nicht bestehen und wird zweitens auch den Grund und Boden zugrunde richten, Es ist darum gewiss selbst verständlich, dass der bäuerliche Grund und Boden oder der bäuerliche Besitz dem Prin cipe nach stabilisiert (fest und dauerhaft gemacht) werden muss und nicht in die.Lage gesetzt