aufrechterhalte, worauf Jäger wieder jedesmal in ganz bestimmter Form die zwei Personen als die Täter beschuldigte. Der Wach mann war also gezwungen, der Sache auf den Grund zu gehen, und er forderte Jäger auf, zwecks näherer Untersuchung auf die Wachstube mitzugehen. Jäger verlangte aber, daß er in die Wohnung seines Schwieger sohnes, Karl Vettori, wohnhaft Trattengasse 1, gesührt werde, denn dieser könne bestätigen, daß er (Jäger) im Besitze von Kr. 250 gewesen sei. In dieser Wohnung war aber weder Vettori
eigentlich ohne zwingenden Grund geholt wurde, erklärte, daß die „Verletzungen' geringfügigster Natur waren. Lächerlich übertrieben ist auch die Behauptung, Jäger sei „in seinem Blute liegend' im Arrest angetroffen worden. Der Blutverlust war so gering, daß nicht die leiseste Besorgnis bestehen konnte, kurzum, die Polizei hatte gar keine Ursache, den Arzt zu rufen. Höre, roter Verleumder der Wachmannschaft: Jäger selbst war es, der er klärte, esfehleihmgarnichts. Die schweren Anschuldigungen