ist, aus einer Vertragsbestimmung zu beharren, womit die anderen nicht einverstanden sinv. Dem Gefertigten ist es daher ganz gleich gültig, wenn der Vertrag in der Weise entsprechend umgeändert wird, daß er nur das schlagbare Holz bekommt und Grund und Boden den ein zelnen Besitzern verbleibt.' (Also nur mehr die 5000 Stämme möchte er; die Pflicht, die Steillehne wieder zu besorsten, hätte er den Besitzern derselben überlassen.) „Unerklärlich ist es mir, warum die Mit besitzer des Waldes' (welche, wie der Gemeinde vorsteher
hätte bestätigen sollen: den Wald gar nicht benötigen und ohne Einwilligung des Be sitzers des Lederergutes (!) nicht benützen dürfen) „zuerst ausdrücklich in Gegenwart der beiden Brugger als Zeugen den Wald samt Grund und Boden verkauften und jetzt nichts mehr davon wisse» wollen. Aber, wie erwähnt, bestehe ich nicht daraus und begnüge mich damit, wenn mir das schlag „Brixener Chronik.' getroffen, als er in dem Moment, wo Baron DiPauli Handelsminister wurde, im Abgeordneten- Hause sagte: „Herr
des überstandenen Holzes in der Parzelle Nr. 13/2, welches er von Leonhard Holzer, Josef und Paul Patterer gekauft, bewilligen soll, da er — von den unterliegenden Besitzern, für welche ge nannter Wald als Schutz in Bann ist, die Be willigung habe. «. 0. Soviel bis jetzt bekannt ist, gehört das Eigentumsrecht von Grund und Boden genannter Parzelle der hiesigen Gemeinde. Das Nutzungs recht, soweit selbes nicht über die Fraktionsgrenze hinausgeht (zwischen Dölach und Ratzell), den unterliegenden Besitzern
, der obere Teil der Fraktion Ratzell. Auf dieses Nutzungsrecht hin und die Einwilligung sämtlicher berechtigten Besitzer wurde ihm die Fällung der überstandenen Stämme, mit Vorbehalt des Eigentums an Grund und Boden und mit der Verpflichtung, vor Beginn der Fällungsarbeiten 400 Kronen der Gemeinde zu erlegen, von dem damals gegenwärtigen Ausschuß bewilligt, was beiliegender Revers erweist.