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Brixener Chronik
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Pagina 2 di 8
Data: 06.11.1896
Descrizione fisica: 8
? Das richtige „Wie' hat eben damals gefehlt; hätte man zu der Zeit, wo Grund und Boden des Bauern losgebunden wurde, hätte man damals die berufsgenossen schaftliche Organisation der Landwirtschaft ein geführt und an Stelle der alten Bande gesetzt, so würde sich die Sache freilich anders ausge nommen haben, als sie thatsächlich uns heute vorliegt. Jetzt wird es viel schwieriger sein, die Heilmittel herbeizuschaffen, die vor 50 Jahren versäumt worden sind. Herr Dr. v. Grabmayr hält mir vor, dass

ist, ob sich diese Wissenschaftslehre auf den Boden des Christenthums stellt oder nicht. Es wäre mir aber gar nicht schwer zu zeigen, dass der Grund satz: „Grund und Boden ist als Ware zu be handeln' mit dem Geist des Christenthums denn doch nicht im Einklang steht. Herr Dr. v. Grabmayr hält mir vor, ich hätte das Hypothekarwesen als eine moderne Er findung erklärt. Ich habe aber nur gesagt, die moderne Hypothekarverschuldung ist der Ruin des Bauernstandes, und das behaupte ich auch jetzt. Wann

diese Hypothekarverschuldung im Princip angefangen hat, darüber habe ich mich gar nicht ausgesprochen. Ich weiß ganz gut, dass es schon bei den alten Römern Hypotheken auf Grund und Boden gegeben hat (würden wir den Unterschied zwischen dem römischen und dem deutschen Recht prüfen, es dürfte sich bald zeigen, wo der Vorzug ist), dass aber die Art und Weise unseres HypothekarerediteS eine alte In stitution nicht ist, wird mir auch Herr Doctor v. Grabmayr kaum absprechen. Nun aber hat er gesagt: „Unsere Verhältnisse verlangen

wir diese Fahne im October des Jahres 1805 aus den Posten „NmtzMSV BhMNiK.' frage bestimmt wird. Diese Verbindung perhorres ciere ich. Herr Dr. v. Grabmayr sagt zwar, es sei eine andere Verbindung nicht möglich. Das leugne ich. Ich sehe nicht ein, warum man auf Grund und Boden nicht zunächst mit Rücksicht auf das Erträgnis soll Geld leihen können, nach dem die Forderung des Capitals vom Grund und Boden einzig durch sein Erträgnis befriedigt werden kann. Ich sehe wirklich nicht ein, waS entgegensteht, dass

nicht gesetzlich verfügt werden könne: „Grund und Boden darf nur durch das Mittel des Erträgnisses und darum auch nur im Verhältnis zu demselben belastet werden.' Es ist überhaupt eigenthümlich (ich behaupte nicht, dass diese Verdrehung in tendenziöser Weise geschieht), man wirst mir immer ein, es sei für den Bauernstand sremdes Geld nothwendig; das wird in einer Weise vorgebracht, als hätte ich verlangt, den Bauern sei das Schuldenmachen zu verbieten. Enthält doch gerade mein Entwurf die Bestimmung, dass

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Brixener Chronik
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Pagina 3 di 8
Data: 13.07.1894
Descrizione fisica: 8
Nr. 56. Brixen, Freitag, ^icht erfüllt werden konnten'/ da der in Aussicht genommene Grund als „lehmh altig' be funden worden sei. Durch dieses commissionelle Gutachten sollten also nach dem Berichte des „Tagbl.' die Wünsche und Erwartungen der ^ClericaleN' vereitelt worden seien. Ehevor wir das genannte Gutachten in Erwägung ziehen, können wir nicht umhin, dem „Tir. Tagbl.' öffentlich den wärmsten Dank auszusprechen für' die Ausklärung über sie neueste Parteigruppierung in Hall

und das Ergebnis dieser Erforschung einer Behörde zur Kenntnis gebracht. Sanitätsrath Dr. Pircher gründet ferner sein Gutachten darauf, dass der erwähnte Grund in der Tiefe eines Meters eine 2V Centimeter breite Lehmschichte aufweise und deshalb die Verwesung der Leichen sehr behindert werde. Ist diese Begründung stichhaltig? Wir gestatten uns, obgleich Laie im Fache, darauf Folgendes zu erwidern: 1. Nach dem neuesten Stande der hygienischen Wissenschaft gilt Sand, mit einer nicht allzugroßen Quantität

von Lehm vermengt, als sehr geeignetes Material, den Verwefungsprocess der Leichen, die es umgibt, unbehindert zu lassen oder auch Zu fördern. Dr. Karl Flügge schreibt: „Sand- Loden, der eventuell mit etwas Lehm gemischt ist, bietet die günstigsten Bedingungen' (für Ver wesung). (Grundriss der Hygiene, Leipzig, Veit, ^l.894, S. 435.) Wie wenig aber die 20 Centimeter breite Lehmschichte einen geologisch-hygienischen Grund bietet, am besagten Platze nicht Leichen ZU bestatten, lässt Flügge daraus

dieses Blattes mitgetheilt werden, dass in den letzten Tagen auch der vom löblichen Gemeinderathe in Aussicht genommene östlich gelegene Grund nach seiner geologisch-hygienischen Beschaffenheit für die Ver wesung der Leichen von ebendenselben Fach männern geprüft worden ist, welche ehedem in dieser Richtung den Grund des Brockengutes unter sucht hatten. Das Ergebnis dieser Prüfung lautet nun aber dahin, dass der Grund am Nordost ende der Stadt in Rücksicht ans die Lehmhaltig keit sich noch viel weniger

nordöstlich gelegene Grund noch viel weniger als Begräbnisplatz benützt werden darf, da der letztere nämlich weit größeren Lehm gehalt aufweist als der Grund des Brockengutes. Aus dieser Darlegung erhellt, wie es kommt, dass das commissionelle Gutachten des Herrn Sanitätsrathes Pircher von der Bevölkerung so wenig ernst genommen wird. Es hat dieselbe zu dem sehr befremdet, dass anlässlich der com- missionelleN Untersuchung des Brockengutes wahr genommen werden musste, dass Herr Sanitäts rath Dr. Pircher

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Brixener Chronik
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Pagina 2 di 8
Data: 27.09.1900
Descrizione fisica: 8
». Unter diesem Titel erschien in Nc. 108 der „Bnxener Chronik' vom 20. S>ptember ein Artikel, welcher einige Klagen gegen das Grund buch führt. Der Verfasser hat es gewiss auf richtig gut damit gemeint, und es wäre nur zu wünschen, wenn in Zukunft öfters über Gcund- buchsangelegenheiten in den Zeitungen geschrieben würde; es würde dies sicherlich von großem Nutzen sein. Der Artikelschreiber beruft sich darauf, dass er das Grundbuchgesetz und Dr. Grabmahls Schrift über das Vcrfachbuch gelesen habe und darauf

bei verständigen Bauern über das Grund buch Nachfrage gehalten hätte. Das ist alles ganz schön, aber leider merkt man dem Verfasser an, dass er weder mit dem Verfachbuche, noch weniger mit dem Grundbuchs ernstlich und gründ lich bekannt ist. — Um mit diesen zwei Büchern gründlich bekannt zu werden, genügt es nicht, emzelnes darüber zu lesen, sondern da muss man V.'rfach- und Grundbuch etliche 1000mal selber durchklauben, dann erst wird man zur Ueber zeugung kommen, wie armselig das Verfachbuch

und wie praktisch das Grundbuch sei. Ich erlaube mir heute, in wohlgemeinter Absicht zur Richtigstellung jenes Artikels einiges zu erwidern und aufzuklären, und beziehe mich auf die dort vorgelegten Fälle. 1. Hausmühle. Das Eigenthumsrecht dieser wahrscheinlich ganz neuerbauten Hausmühle konnte in das Grundbuch deshalb nicht cinge- - tragen werden, weil die Mühle selbst im Grund buche nicht aufgenommen war. Sie war aber deshalb im Gmndbuche nicht aufgenommen, weil sie in der Kataftralmappe

noch nicht eingezeichnet war. Allerdings hätte das geschehen sollen bei der Grundbuchsanlegung. Ist nun das Grund buch in jener Gemeinde, wo dieser Fall sich er eignet hat, noch nicht eröffnet, so möge der Besitzer nur beruhigt sein, die Sache wirö trotz der Vernachlässigung noch in Ordnung kommen; er möge sich nur melden, wenn der Entwurf des Grundbuches jener Gemeinde zur öffentlichen Ein sicht anfliegt. Ist das Grundbuch für jene Ge- meinde bereits eröffnet, mag er dennoch beruhigt sein, denn ditses Versäumnis

kann immer noch gutgemacht werden ohne jeden Schaden. Solche Unfälle beim Grundbuche kommen schon öfter vor. 2. Ob st bäume auf Gemeindegrund. Dieser Fall ist interessant. Leider hat der Artikel schreiber das Grundbuchgesetz zu wenig im Ge dächtnisse behalten. Das Grundbuch hat diesen Fall, wo Obstbäume auf fremdem Grund und Boden stehen, der Fruchtbezug aber einem anderen Eigenthümer zusteht, für Wälsch-und Deutsch-Süd- tirol eigens vorgesehen. In Nordtirol ist ein solches Rechlsverhältnis

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Pagina 3 di 10
Data: 19.03.1897
Descrizione fisica: 10
Freitag, 19. März 1897. leite -»^-nor Dr. S ch ö P f e r: „ ... Nun hat . k^NrOberlandesgetichtsrath gegen mich ^ «1u? öanoÄeum ins Feld geführt, und auch das ^ erstaunt, von dieser Seite einen ich A- theologische Wissenschaft Zu ver-- V?« M zweifle nun. ob der Appell an nelMw. von Seite des Herrn Ober- Ä «-«»»-» B-stimmmg-n d-s wchlichm kmM Das sus oallomLUM gegen S« A> K». d°- «' ->°-n'«ch die SÄcibe fehlen.' Das Ms eanomeum ? Aer verlangt, dass die Kirchen- ^italkn auf Grund und Boden

beruhen sollen; as ist aber himmelweit verschiedendavon, dass C^eneavitalien auf Grund Und Boden in der Wwnen Weise angelegt werden sollen. In der^ Ilten ^eit haben ja die Kirchencapitalien rn Kund und Boden selbst bestanden, oder sie waren Mntenbezüae aus Grund und Boden. In der « in welcher die Capitalsverschuld- barkeit eingeführt wurde, nachdem durch Gesetze M frühere Verhältnis abgeschafft war, blieb den Kirchen und Pfründen nichts anderes mehr Ärig, als sich in diese ihnen aufgedrungenen

hat das zugelassen und hat es allerdings dazu benützt, um langsam und allmählich die Sklaverei zu beseitigen. So bleibt auch gegen- Bärtig der Kirche nichts anderes übrig, als sich in die bestehenden Wirtschaftsverhältnisse zu Hgen, um die Einnahmen der Kirchen und Pfründen zu sichern. Damit ist aber nicht ge meint, dass die Kirche für die CapitalSverschuldbar- keit von Grund und Boden eintritt; das ist durchaus nicht der Fall, das ist eine ganz andere Frage. Es lassen sich die Bezüge der Kirchen, Pfründen

. ES MV «»tt «Y W MM beschlossen, weiter zu rücken, nm wie ja bekannt ist, in den letzten 25 Jahren in! Cisleithanien über 300 Millionen auf Grund und Boden angelegte Gelder verloren gegangen; sind^), sollte dieser Umstand allein schon darauf- hinweisen, dass die Kirche nicht für eine Sicher heit eintreten kann, die in so vielen. Fällen rein? fictiv ist. l Ich muss aber noch auf ein ganz anderes' Moment aufmerksam machen. Nachdem Nämlich- die alten Verhältnisse mit einem Schlage beseitigt! worden sind und an die Stelle

der früheren' Abgaben aus Grund und Boden die. Cäpitä- listerung derselben getreten ist, sind die Bezüge,^ welche die Stiftungen früher' gehabt haben, aüf einen ganz anderen Standpunkt gestellt worden, als den sie eigentlich verdienen. Jetzt find diese Capitalien jenen andern ganz gleich gestellt, die ein arbeitsloses Einkommen bedingen. Wenn jemand 10.000 fl. hat und sie auf Hypothek anlegt, so nenne ich den Zins, den er daraus bezieht, ein arbeitsloses Einkommen. Wenn aber Pfründen, Klöster

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Pagina 4 di 8
Data: 12.07.1898
Descrizione fisica: 8
wird. Zustimmungstelegramme waren erschienen ^ von den Katholischen Arbeitervereinen in Jenbach! und Telfs und vom Herrn Jgnaz Röggl, Assistent der k. k. Südbahn in'Bozen,' im Namen derdor-' tigen Gesinnungsgenossen. — Wir wünschen dem jungen Katholischen Arbeiterverein in Franzens feste ein kräftiges Blühen, Gedeihen und Wachsen. Unvershuldbarlteil des Grundbesitzes. Die Forderung, dass der bäuerliche Grund besitz von den darauf liegenden Hypothekarschulden entlastet und gegen eine neue Verschuldung durch die gesetzliche

Unverschuldbarkeit geschützt werde, ist, wie bekannt, da und dort auf Widerspruch gestoßen. Aus Grundsatz dagegen aufgetreten sind vor allem die Liberalen, leicht begreiflich. Sie wehren sich eben um den Liberalismus und um die Gesetze und Einrichtungen, die er geschaffen hat. Aber auch conservative Politiker verhalten sich ablehnend gegen den Plan einer neuen Grund entlastung und gegen die hypothekarische Unver schuldbarkeit des Bodens. Sie gehen dabei soweit, in diesen zwei Forderungen eine Gefahr

„Monatsschrift für christliche Socialreform' gefeiert. An jenem Tage hat sich in Oesterreich alles, was christlich denkt, vereinigt, um dem hochverdienten Jubilar die aufrichtigste Anerkennung und den schuldigen Dank zu bezeigen und den Grundsätzen, für die er. so unentwegt gekämpft hat, die Huldigung darzubringen. Und gerade Freiherr v. Vogelsang ist für die Unverschuldbarkeit von Grund und Boden mit der ganzen Kraft seiner Ueberzeugung eingetreten. Er war nicht der erste, der sie ver fochten hat. Sobald

der berufsgenossenschaftlichen Organisation ist die Unverschuldbarkeit des Bodens nach Freiherr v. Vogelfang die erste und wichtigste Forderung der ' christlichen Socialresorm; sein ganzes Lehrgebäude steht und fällt mit dieser Forderung. Was der Gelehrte hierüber geschrieben! hat, würde ein ganzes Buch füllen. Zwei Ge danken kehren dabei immer wieder, sie bilden > sozusagen das Thema aller Ausführungen: Soll! der Bauernstand und mit ihm die Gesellschaft nicht zugrunde gehen, so muss Grund und Boden. — erstens von den darauf lastenden

sollten. Wenn wir uns vorhalten, welch- K,.« Baron Vogelsang eingenommen Hai. dann wir kurzweg sagen: Die UnverschM».,.?» Grund und Boden ist etwa nicht lM A derung dieses einzelnen Mann?« «- - M einzelnen Mannes, ^ K «K ersten und wichtigsten Forderungen der Socialpolitiker Oesterreichs überhaupt. NeNZ! Idee conservativen Politikern heute MchM ist. so ist dies sedeuM bedauerlich.. Sj davon liegt aber mcht w ihr. DerVyM^ Landtag hat sie recht bald ersasst, auf die Agrarreform bezüglichen Bericht deßN

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Pagina 2 di 5
Data: 13.10.1910
Descrizione fisica: 5
jetzt bis Cavalese mit Automobilen befahren. Der erste Teil dieser Straße, Lavis —Grumes, wird auf Grund des neuen Straßenbauprogrammes mit einem großen Kostenaufwande teils umgelegt, teils rekonstruiert; der Hintere Teil, Grumes — Molina, ist bereits auf Grund des Straßen bauprogrammes vom Jahre 1897 ausgeführt und das kleinere Stück, Molina — Cavalese. besteht schon von früher her. Aber nicht bloß auf der Süd-, sondern auch auf der Nord seite dieses wichtigen Tales ist eine Verbindung von Cavalese

nach dem Etschlande vorgesehen. Die auf Grund des ersten Straßenbauprogrammes noch zu erbauende Straße Molina — Civez- zano führt zwar nicht unmittelbar nach dem Etschlande, sondern in das äußere Valsugana, stellt aber gerade dadurch eine unmittelbare Ver bindung Trients mit der Dolomitenstraße her. Diese Straße erhält aber noch eine Gabelung, indem das neue Straßenbauprogramm eine Straße enthält, die von Gardolo zwischen Trient und Lavis über Albiano — Moena zur vor genannten Straße führt. Außerdem

eine Lebensfrage für die Stadt. Die Sachlage ist umso ernster, als das Straßenbauprogramm des Jahres 1897 nicht bloß <m1 der OMte, sondern auch auf der West seite von Brixen eine Ablenkung des Ver kehres gebracht hat. JmProgramm befindet sich zunächst die Jaufenstraße, die von Sterzing über den Jansen nach St. Leonhard in Passeier führt. Die Jaufenstraße wird im Jahre 1911 dem Verkehr unv damit dem Staat in die Verwaltung übergeben werden. Zugleich wird auf Grund einer kaiserlichen Entschließung

und in die Schweiz. Die Ofenbergbahn wird speziell den Verkehr zwischen Meran und den Kurorten des Engadin vermitteln. Wenden wir uns nach Süden. Da findet die Jaufenstraße ihre natürliche Fortsetzung durch die G amp enstr aß e, die von Meran nach Lana—Tisens und über den Gampen nach Fondo in Nonsberg führt. Von Fondo in Nonsberg gehen jetzt Reichsstraße und Eisenbahn über die Mendel nach Kaltern und Bozen; eine andere Reichsstraße führt nach Süden gegen Mezolombardo; diese findet ihre Fortsetzung auf Grund

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Pagina 6 di 8
Data: 11.12.1896
Descrizione fisica: 8
Zulberti, zum Kanzlisten beim Bezirks gerichte in Buchenstein ernannt. (Schadenfeuer.) Freitag abends brannte in PartschinS ein Oekonomiegebäude, der so genannte alte Stadel des Baron Goldegg, in kurzer Zeit infolge Wassernoth —> dieses musste erst vom Partschinser Wasserfall zum Brandplatze geleitet werden — bis auf den Grund weder. Das Vieh wurde gerettet. Große Futtervorräthe fielen den Flammen zum Opfer. — Der isoli.rte Bauernhof zum „Seeber in der Gleif' oberhalb des sogenannten Maurer-Buschens

aus dem Sitzungsprotokolle vom 4. December 1896. Der Gemeinde Hötting wurde die Bewilligung eny?>tt., ein Gemeindegut veräußern zu dürsen. Die McnkMmeinde Male erhielt die Bewilligung, 3040 .MMmme und die Gemeinde Ssruz 500 ve: kauftu zu dürfen. Der Gemeinde Casez wurde die Aufnahm' eines Darlehens im Betrage von fl. 80V ti.ivllligt. Nachstehende Gemeinden er hielten d« Bewilligung zur EinHebung von Ge- meilidezuschlägen pro 1896, und zwar: Sterzing: 100 Procent Grund-, 100 Erwerb-, 50 Ein kommen-, 25 Hauszins

-, 25 Hausclaffen-, 15 Weinverzehrungs-, 15 Fleischverzehrungssteuer, 80 kr. Bierauflage* per Hektoliter. Neumarkt: 200 Procent Grund-, 200 Erwerb-, 200 Ein kommen-, 150 Hauszins-, 150 Hausclaffen-, 30 Weinverzehrungssteuer, fl. 1.70 Bierauflage*, fl. 5 Branntweinauflage per Hektoliter. Unter mais : 40 Procent Grund-, 40 Erwerb-, 40 Einkommen-, 40 Hauszins-, 40 Hausclaffen-, 40 Weinverzehrungs-, 40 Fleischverzehrungs steuer, fl. 1.50 Bierauflage*. Kurtinig: 200 Procent Grund-, 200 Erwerb-, 200 Ein kommen-, 100

der Grund- stenerrevisions-Landeseommission den H. Landes hauptmann eben jetzt mehr denn je an die Landes hauptstadt geftsselt halten und Pflicht vor Ver gnügen im höheren Sinne geht'. Das liebe Schreiben schließt mit der Bitte, den Herrn Grafen seinen „glücklichen Landsleuten bestens zu empfehlen und seiner an den heiligen Stätten zu gedenken'. Antwort des hl. Vaters auf das Telegramm der Stadtverkretung Brixen. Auf das in letzter Nummer veröffentlichte Huldigungstelegramm des Stadtmagistrates Brixen

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Pagina 5 di 10
Data: 21.12.1894
Descrizione fisica: 10
von 73 Quadratklastern. — Folgende Gemeinden erhielten Holzveräußerungsbewilligungen: St. Martin m Gsies für 220 Stämme, St. Magdalena in Gsies für 225 Stämme. — Der Gemeinde Erl wurde die Bewilligung zur Aufnahme eines weiteren Darlehens von fl. 6000 zur Deckung der Baukosten der neuen Jnnbrücke bewilligt. — Folgende Gemeinden erhielten die Genehmigung zur EinHebung von Gemeindeumlagen für das Jahr 1895: Kirchdorf 130°/g zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer und 15°/« zur Hauszins- und Hausclassensteuer

; Kitzbichl 135°/g zur Grund-, Erwerb- und Einkommen steuer, 60'/g zur Hauszins- und Hausclassevsteuer; Fiß 80°/<> zu allen directen Steuern; Brand berg 120°/g zu allen directen Steuern; Arzl bei Innsbruck 150°/g zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 10°/« Zur Hauszins- und Haus- classeusteuer; Rinn bei Hall 110 °/g zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 40°/<> zur Haus zins- und Hausclassensteuer; Tösens 140°/<> zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 100°/g zur Hauszins- und Hausclassensteuer

zu haben, dass sie in einer in Nr. 252 der ,?s,tris.' vom 7. November 1894 ver öffentlichten Korrespondenz aus Innsbruck Herrn Josef Summerer Hun. fälschlich des Verbrechens des Mordes durch Verübung des Frauenmordes oberhalb Amras beschuldigte und ohne allen und jeden Grund denselben verächtlicher Eigenschaften und Gesinnungen zieh. Die gefertigte Redaction widerruft hiemit den Inhalt der gedachten Korre spondenz als vollkommen unwahr und vom An fange bis zum Ende erdichtet und bittet ge nannten Herrn

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Pagina 2 di 8
Data: 26.11.1921
Descrizione fisica: 8
, Blau und Gold. Das Wappen erscheint erstmals aus dein Markt- erhebungs-Diplom vom 10. Februar 1909. Das Wappen von Sterzing zeigt auf Silber grund ein rechtsschreitendes Krückenmännlein, das in der stehend ausgestreckten Rechten einen Rosen kranz hält ; hinter dem Nucken dieser Figur weist das Wappen den gestammelten Tiroler Adler aus. (Dem Adler fehlen die Fänge.) Das Wappen stammt aus dein Ausgang des 15. Jahrhunderts. Beim Wappen von Brun eck erscheint in Silbergrund auf grünem Dreiberg

ein roter, ge- giebelter Turm mit roter, bezinnter und mit Schießscharten versehener Umsassuugsmauer und Tor mit aufgezogenem silbernen Fallgitter. Auch dieses Wappen datiert aus dem Ende des l5. Jahr- Hunderts. Das Wappen von Innichen hat auf rotem Grund ein cintürmiges, gezinutes, silbernes Pastell aus grünem Straßengrund. Im offenen Tor ist ein aufgezogenes eisernes Fallgitter, darüber das Wappen von Freising. Dieses (auf unserer kleinen Zeichnung nur angedeutet) zeigt aus goldberandetem, blauem

Schild einen Mohren in rotem Nock mit weißem Kragen, eine silberne Heidentrone auf dem Kopf. Das Wappen von Mühldach zeigt ans Silbergrnnd einen auf einer über eiuen Bach führenden Holzbrücke trabenden Maulesel. (Die Herkunft dieses Wappens ist lange umstritten worden, ohne daß bis heute darüber Endgültiges sicher feststünde.) Das Wappen von Klausen zeigt auf rotem Grund einen schräggelegten silbernen Schlüssel. So dargestellt im Stadtrecht von 1485, das noch im Klausner Stadtarchiv im Original

vorhanden ist. Außer de»» genannten Orten haben in unserem Gebiete noch andere eigene Wappen, wovon einige Beispiele solgen sollen: Lüsen hat aus rotem Grund einen geharnischten Ritter mit weißem Federschmuck am Helm und mit eingelegter Lauze, aus rückwärtsschauendem Schimmel nach links sprengend. Dieses Wappen stammt aus 1607. — Das Wappen von Sarns ist geniertet in Gold und Rot; im l. und 4. (goldenen) Felde siud rote, nach innen lausende Hunde, im 2. und 3. (roten) Felde siud silberne steigende Löwen

. Dieses Wappen ist gleich alt wie jenes von Lüsen. — Das Wappen von Aiedervintl .zeigt in blauem Felde auf grünem Voden eine gemauerte, mit rotem Dach versehene Kirche mit der Vollsigur der Madouna mit dem Kinde dar über. Auch dieses Wappen ist aus l t— Das Wappen von St. Lorenzen zeigt auf Silber grund den hl. Laurentius mit dem Rost in der Linken und der Palme in der Rechten. — Die zuletzt aus dem Jahre l<><>7 angeführten Wappeu- verleihungen sind von dein bischöflichen Stuhl von Brixen aus erfolgt

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Pagina 4 di 8
Data: 08.12.1918
Descrizione fisica: 8
hatte während der Krankheit, die «?r sich im Dienste zugezogen hat, die Kappe mit dem Krc'.tzlcin immer bei sich und trug sie nun. da er aus der Bahre lag,, untcr der Uniform ! ans der Brust. Er hat sie ins Grab miigenom - inen. Warnmtg vor Verkauf von Grund uns Bs dsn. Wie wir vernehmen, trogen sich verschie dene Grundbesitzer mit dem Gedanken, ihren Äesitz reitrseisc over in seiner Gänze zu verkau fen. Wir möchren eindringlich vor solchen Schritten warnen, da gegenwärtig für den Ab schluß von derartigen Kaufverträgen

nicht die beste Zeit ist. Heute soll jeder froh sein, wenn er Grund und Boden sein eigen nennen kann und Besitzer ist, da er als solcher nicht jene Nah- ruMsforgen hat wie die Nichtselbstversorger. Ganz ungeschickt wäre es, gewissen Leu ten Glauben zu schenken, die sagen, man tue heute gut daran, wenn man den Besitz so bald wie möglich an den Mann zu bringen sucht. Die Vorspiegelungen solcher Leute soll man mißachten. Die Besitzer sollen ihren Grund und Boden behalten und nicht anderen Elementen ausliefern

. Man öffne nicht der Bodenspekula tion Tür und Tor und sei vorsichtig im Ver - kauf von Grund und Boden. Von den Tozner Skaudfchützen. Dem Boz- ne» Noten Kreuzbüro sind in den letzten Ta gen verschiedene Karten von Offizieren und Mannschastspersonen des Bozner Standschüt zenbataillons zugekommen und zwar aus Fort Vroccoli bei Verona. Diesen Mitteilungen zu - folge scheint de?' Aufenthalt unserer Standschüt zen in diesem Fort ein dauernder zu sein. Die Nachrichten über das Befinden der GefangeMn lauten

bei militäri schen Kassen vorläufig insomnge eingestellt blei ben, bis wegen Austragung dieser Angelegen heiten auf Grund einer Vereinbarung zwi schen den einzelnen Nationalregierungen Be stimmungen erlassen sind. — Die Zahlungen, um deren vorläufige Einstellung es sich han delt, betreffen Lieferungen der Kriegsindu strie, für welche das frühere k. u. k. Kriegs - Ministerium aufzukommen hatte. Die Höhe der nicht bezahlten Forderungen wird auf anderhalb Milliarden geschätzt. Es wird sich nun darum handeln

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Pagina 6 di 8
Data: 16.10.1894
Descrizione fisica: 8
nebst Grundstücken sammt trmäus iilstruotus aus der Verlassenschaft des Wirtes Anton Reheis in Jerzens am 27. October. Ausrufspreis in vier Partien fl. 2665. —, Haus und Brauerei mit Grund stücken sammt tunäus instruows des Brauers Alois Harrasser in der Rienz bei Toblach und Wirtes in Landro am 22. October im Hotel „Ampezzo' in Toblach. Aus rufspreis fl. 49.119.4S. — 3 Stock hohe'Behausung Nr. 4 in der Karlstraße in Innsbruck und Grundstück im Anger- zell der Frau Karolina Fischer, geb. Hummel

am Brandberg am 29. October im Gasthause zur „alten Post' des Friedrich Dengg in Mairhofm. Aus-- rufspreis fl. 2200. — Behausung und Grundstücke aus der Berlassenfchaft der Franziska Baldauf in Kappl am ZS. October im Gasthause des Schweighofer in Wald. Ausrufspreis fl. 1060. — Recht und Gerechtigkeit einer halben Behausung und Grund bei der Teufelskiiche des Josef Heiß, vulgo Pölsterer, Mgers in Scharnitz, am 30. October im Gasthause des Franz Fischler in Scharmtz. Ausrufspreis fl. 700. — Halbes Haus

der Schwestern Crescenz, Aloisia, Elisabeth und Agnes Egg in Silz am 23. October beim Bezirksgerichte in Silz. Schätzungswert fl. 2458-50. — Feuer- und Futterbehausung und Grund stücke sammt kunäus irlstruetus der Gutscherbäuerin Anna Heidegger in Mitzens, Gemeinde Mühlbachl, am 23. Oc tober im Gasthause „beim Kern' in Matrei. Schätzungs wert fl. 7501-80. Das halbe Straußenhaus und Grund stücke sammt ümäus instriiows des Johann Mairamtinkhof in Niederolang am 23. October beim Pfarrwirte in Nieder- olang

Ministerpräsident Kalnoky, sowie die Spitzen der Civil- und Militärbehörden theil- nahmen. Die beidn Majestäten tranken sich mit französich gesprochenen Toasten zu. Brüssel, 15. October. Die gestern erstmalig auf Grund des allgemeinen Stimmrechtes voll zogenen Wahlen ergaben einen beträchtlichen Ver lust für den gemäßigten Liberalismus .Die Socialisten eroberten einen Theil der bisherigen liberalen Sitze. Die Katholiken behalten die Majorität und bleiben Regierungspa Kirchliche Nachrichten

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Brixener Chronik
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Pagina 1 di 8
Data: 30.03.1897
Descrizione fisica: 8
als Hypothekardarlehen auf Grund und Boden fruchtbringend anzulegen. Der Herr Corre- spondent gesteht in seiner jüngsten Zuschrift an die,N. T. St.', dass zu den ältesten Zeiten die ersten Jahrhunderte nicht gehören, „da es damals noch kein geschriebenes eorxus Huris cmomei gegeben' habe. Nun wohl, die Entstehung des eorxus Huris LMoniei fällt bekanntlich in die Mitte des 12. Jahrhunderts; mehr als das erste Jahrtausend gehört demnach schon nicht mehr zu den „ältesten Zeiten' des Herrn Korre spondenten. Ich möchte

ihn aber noch weiter bitten, auch nur eine einzige Stelle aus dem eoi-xus Huris eWvniei anzuführen, ich wieder hole: nur eine einzige Stelle, welche die Anlage kirchlicher Gelder als verzinsliche Hypothekardarlehen auf Grund und Boden vor schreibt oder auch nur empfiehlt. Er mag das eorpus Ms oauomei dabei im weitesten Sinne des Hortes nehmen, also die Extravagantensammlung mit eingeschlossen. Da das letzte Actenstück, welches in das kirchliche Rechtsbuch aufgenommen wurde, vom Jahre 1483 datiert ist, fo wären

damit die „ältesten Zeiten' schon auf die letzten uns zunächst liegenden vier Jahrhunderte zusammengeschrumpft. Ich könnte nun ruhig noch weiter gehen und an den Herrn Correspondenten die obige Bitte bezüglich der folgenden Jahrhunderte stellen. Aber das Gesagte genügt schon zum Beweise der Unrichtig keit der Behauptung, die Kirche habe „seit den ältesten Zeiten fort und fort' die Anlage kirch licher Gelder als verzinsliche Hypothekardarlehen auf Grund und Boden gewollt. In seiner jüngsten Zuschrift beruft

8. I. (55°«»»»-) !l. Gründung der ständigen Misston. Der Unglaube unserer' Tage mag sich noch so sehr dagegen sträuben, es bleibt dennoch eme durchaus unumstößliche, unleugbare Wahrheit: 5er tiefste und sicherste Grund für das zeitliche es vmvt venuoch mre stößliche, unleugbare^ Wahrheit. .... «.«, sicherste Grund W, das zMch ick ewige Wohl eines Volkes wgt im treuen festhalten am Christenthums und . m A^uvm g 5er Wichten, die es auferlegt. Als tiefblickender und gläubiger Katholik hatte Feyner vvn Fepne- berg

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Pagina 2 di 8
Data: 09.04.1895
Descrizione fisica: 8
KM S. berechnen konnte, was sein Austritt für Folgen haben werde, dass er auch imstande war, die Gründe hiefür abzuwägen, und bei seiner Ehrlich keit und seinem Charakter lässt sich keineswegs annehmen, dass er ohne „vollkommen ausreichenden Grund' diesen, wie sich aus dieser Beurtheilung des „Vaterland' ergibt, sehr wichtigen Schritt gethan habe. Dies umsomehr, als Abg. Baron Dipauli für den Antrag, der unzweifelhaft zum Zerwürfnis in dem Subcomit« geführt hat, die Zustimmung

, wurden von den Con servativen wie von den Christlich-Socialen sympathisch aufgenommen, und einige Zeit konnte man mit Grund annehmen, dass diese Vorschläge in den Berathungen den anderen den Vorrang abringen und einen Einignngspünkt bilden werden. Wenn auch, wie in manchen Zeitungen ausgeführt wurde, den nächsten Anlass zum Austritt die Ablehnung des Antrages, dass den jetzt Wahl berechtigten infolge der Steuerreform das Wahl recht nicht eingeschränkt werde, gebildet haben mag, so lässt

sich nun doch gar nicht denken, dass der Abgeordnete noch Hoffnungen bezüglich seiner anderen Wahlreformvorschläge hege. Ab geordneter Baron Dipauli ist sicherlich mit dem ernsten Bemühen an die Wahlreform herangetreten, den Einfluss der Conservativen auf die Wahl reform m der Coalition zu wahren. Wurde ja doch das als ein Hauptgrund der Coalition über haupt hervorgekehrt, dass man in der Wahl reform auf Grund der gewährleisteten Antheil- nahme an der Regierung den Conservativen den Einfluss sichern müsse

Abgeordneten unter fertigt, und es ist trotzdem kaum ohne Grund behauptet worden, dass er von dem Grafen Hohen- wart und vom Prinzen Karl Schwarzenberg be kämpft worden sei. Das „L. V.' bemerkt aber Fol gendes: „Das ist klar, dassnichtbloßBaronDipauli, sondern alle, die seinen Antrag unterfertigt haben, die Annahme desselben als eine unerläss liche Bedingung der Steuerreform und der Wahlreform betrachten. Die Sacheward reiflich überlegt, wochenlang das ?rc> und kontra erwogen, viel verhandelt, bis endlich

herbeiführen!' — Vielleicht ist das der tiefste Grund des Zwie spaltes. Das „Volksblatt f. St. u. L.' wundert sich gar nicht darüber, „dass die Vorschläge des Abg. Baron Dipauli vom Grasen Hohenwart und dem Prinzen Karl Schwarzenberg bekämpft werden. Es ist ja eine Thatsache, dass z. B. die christlich-sociale Bewegung von gewissen con servativen Kreisen fast ebenso heftig bekämpft wird wie von den Liberalen. Dass bei diesem Kampfe aber weder die Liberalen, noch die Con servativen, sondern jedenfalls

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Pagina 2 di 8
Data: 28.07.1893
Descrizione fisica: 8
Nr. 13 die schmeichelhafteste An preisung eines Grundbuchsfreundes, der mit dem Streit in Tirol in gar keiner Verbindung steht, sich vielmehr im Grundbuchsland Oberösterreich aufhält und seines Zeichens Dr. suris ist. Daraus kann man trotz alledem Folgendes ent nehmen : 1. dass mit der Einführung des Grund buches noch lange nicht paradiesische Zustände in einem Lande eintreten, ja, dass die Unordnung sich beim Grundbuch fast ebenso leicht einnisten kann, wie bei dem Verfachbuch. Wir lesen nämlich in der besagten Anpreisung

Verfachbuch, dann- würde der Klagen über die Unordnung kein Ende sein; 2. darf man wohl nicht meinen, dass überall, wo das Grundbuch besteht, die gleiche Praxis herrscht und die so vielgerühmte Einigkeit besteht. In der Anpreisung heißt es: Die beiden Bücher könnten dazu dienen, eine größere Einig keit zu erzielen; die Uneinigkeit oder Verschieden heit scheint wirklich groß zu sein. „Trotz aller Vorzüge,' so sagt der Dr. zuris, „wird freilich auch dieses „Lehrbuch des österreichischen Grund- buchgesetzes

Grund buchs- novelle' herausgegeben werden: über „die Zu- lässigkeit außerordentlicher Revisionsrecurse'.Dann könnte wenigstens „in einigen flagranten Streit fragen, die bisher in verschiedenen Obergerichts sprengeln beständigsort verschieden entschieden wurden, eine Einigung erzweckt werden'. Aber bis dahin dauert's noch lange. Die beiden em pfohlenen Bücher sollten dies eben erst vorbereiten.. Noch gibt es viele „ungleichartig erledigte Tabular- fälle', wo der Schriftenverfasser und die Urkunds

'. Noch nicht genug, der Mann ist sehr aufrichtig und beklagt „das noch immer stark übliche, dem Rechtsbewusstsein ebenso abträgliche als die Rechtswissenschaft beleidigende vorherige- Anfragen (des Grundbuchsführers) um die Meinung des Referenten' in Grundbuchsangelegenheiten. Das wirft ein grelles Licht auf die famose Über sichtlichkeit, Klarheit und Sicherheit der Grund- buchspraxis. Im Jahre 1871/74 ist das allgemeine Grund buchsgesetz in der diesseitigen Reichshälfte (mit Ausnahme Tirols) eingeführt worden

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Pagina 4 di 12
Data: 24.12.1891
Descrizione fisica: 12
preisgibt. Der Handelsminister hat unsere Befürchtungen durch drei Bemerkungen z« entkräften gesucht. Er sagte, dass man schon im Jahre 1887 gegen diese Bestimmung hätte protestieren sollen. Dem gegenüber bemerke ich, dass im Jahre 1887 kein Grund zu einein Proteste vorlag, wohl aber heute. Damals exportierte Italien seinen Wein noch nach Frankreich. Seit dem März 1888 trat es in den Zollkrieg, und seit dieser Zeit hat der Wemexport nach Frank reich 86 Percent abgenommen. Italien muss also andere Märkte

, die Stabilität für zwölf Jahre, ist für den Weinbau in das Gegentheil verkehrt, nnd es bleibt einem fremden Staate anheimgestellt, den Zoll von fl. 20 auf sl. 3.20 zu ermäßigen. Unter diesen Umständen werden Sie es begreiflich finden, dass bei uns heute bereits schon der Wert an Grund und Boden sinkt, da niemand Weinboden kaufen wird, der vielleicht morgen schon um 50 Percent ent wertet ist. Es ist selbstverständlich, dass Grund und Boden um die Hälfte sinken müssen, wenn dessen Erträgnis um die Hälfte sinkt

. Wir in Tirol haben solche Productionsbedingnngen, dass wenn der Bauer leben soll, der Hektoliter Wein fl. 20 im Durchschnitte kosten muss. Italienischer Wein kostet in Neapel 7 Lire, dazu 6 Lire Zoll, 7 Lire Fracht und sonstige Gebüren, so kostet er franco Bozen oder Innsbruck 20 Lire, also nicht einmal fl. 10. Nachdem heute alles billiger kaufen will, so haben auch die Wirte allen Grund, billiger einzukaufen, und so wird auch in Tirol der italienische Wein den Tiroler Wein ver- drängeu

. Das ist aber eine Confiscation von Grund und Boden, eine Entwertung des Besitzes, das ist der Bettelstab und die Auswanderung für die Bevölkerung. Zum Schlüsse möchte ich noch fragen, wie man sich den Einfluss dieses Ver hältnisses auf Wälschtirol denkt, und ob vielleicht dieses Verhältnis geeignet sein soll, die Sympathien der dortigen Bevölkerung zu erhöhen. Dr. Schorn theilt die Befürchtungen des Abgeordneten Dipauli, dass die Weincultur in Südtirol vernichtet sei, wenn die Clausel 5 des Schlussprotokolles

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Pagina 1 di 8
Data: 04.05.1905
Descrizione fisica: 8
und einemTeilwald am 3. Mai 1862 unter Nr. 1352 die politische Abstücklungsbewilligung erteilt. Hieraus folgt die unwiderlegbare Tatsache, daß alle hiezu berufenen Behörden seit mehr als hundert Jahren die Teilwälder den Parteien von Dölsach als Eigentum eingetragen und dieselben gleichwie Häuser und Felder pfand- haftuugspflichtig gemacht haben. Falls jemand zweifeln oder nicht glauben sollte, daß bei den in Dölsach wohnenden und gegenwärtig noch lebenden 26 Teilwaldbefltzern vor Anlegung des Grund buchs

in dem durch Erbs-, Kaufs- oder im zwangs weisen Bersteigerungswege übernommenen Grund besitz die Teilwälder weder als Eigentum noch pfandhaftungspflichtig in deren verfachten Urkunden vorkommen, so zahle für eine jede solche Urkunde (auch die vom Herrn Falser verfachten nicht aus genommen) 100, sage einhundert Kronen bar aus. Obwohl das Grundbuchsgesetz ja fast auf jeder Seite hervorhebt, nur auf Grund von rechts gültigen, von sichtbaren Mängeln befreiten Urkunden

die Eigentumsverhältnisse der Teil- Wälder ist auch deren Pfandhaftungspflicht genommen. Hiezu das zweite Beispiel: Vor zirka I V2 Jahren kaufte Mair behufs Erbauung einer Schupfe von Pichler 40 Quadrat meter und von der Gemeinde Dölsach 8 Quadrat meter Grund zum Kausspreise von Kr. 12 und 2, zusammen Kr. 14. Dem Advokaten Herrn Mayr wurde gleich anfangs die ganze Sache zur voll ständigen Ausarbeitung übergeben. Weil aber wegen dieser 48 Quadratmeter Grundabtrennung die Höfekommission amtierte und bei PichlerS Grund Kirchen

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Pagina 2 di 8
Data: 25.12.1894
Descrizione fisica: 8
Seite 2. Brixen, Dienstag, Haltungsbeamten eine Aufgabe zugemuthet wird, die über ihre besondere Fachbildung hinausgeht, dass aber auch denselben eine Last aufgebürdet wird, die sie bei allem Diensteifer kaum zu be wältigen imstande sein werdeg, - Wir dürfen vor allem nicht außeracht lassen, dass die Evidenzhaltungsbeamten in erster Linie technisch vorgebildete Uermcssmrgsbe- amte, aber kewe Culturverstandige sind. Und wenn ihnen dienstlich obliegt, das Grund- steueroperat zum Zwecke

, noch die Beurtheilung der Ertragsfähigkeit und Bonität der betreffenden Grundstücke nothwendig. Wenn durch Aenderungen im Object Parcellen zuwachsen und durch die Evidenzhaltung für das neue, beziehungsweise vergrößerte Grundstück der Reinertrag zu ermitteln ist, so hat dies im Parificationswege zu geschehen, d. h., es ist der Reinertrag nach dem der umschließenden, benachbarten oder in der Nähe befindlichen Grund stücke derselben Culturart zu bestimmen. Bei Grundtheilungen gilt als Regel, dass der Rein ertrag

, ist festzustellen, welche Steuer ein Grund- - stück, das in der abgelaufenen Periode die Cultur nicht geändert hat, z. B. aus Wald zur Wiese, aus einer Wiese zum Ackerfeld u. s. w. gemacht wurde, künftig zu leisten haben wird, und in welche Bonität der geänderten Cultur dasselbe zu setzen wäre. Wenn also den Vermessungsbeamten jetzt nach Z 2 des Entwurfes zur Aufgabe gestellt wird, nicht allein die eingetretenen dauernden Cultur änderungen in den Operaten des Grundsteuer katasters aufzunehmen

in den Ländern des ehemaligen stabilen Katasters aus reicht, um den Landescommissionen für ihre Be schlüsse die erforderlichen Angaben zu bieten. In diesen Ländern bestand früher schon der Rein ertrags- und Parcellenkataster, und die Grund steuerregulierung hatte für dieselben eigentlich schon den Charakter einer Katasterrevision. In Tirol liegen aber die Verhältnisse viel complicierter ' und schwieriger, weil durch das Gesetz vom 24. Mai 1869 unser altes eingelebtes Steuersystem gänzlich beseitigt

und an dessen Stelle eine ganz neue und ungekannte Einrichtung durchgeführt wurde. Wir sind aus diesen Erwägungen der An sicht, dass in Tirol, so weit es sich um die Erhebung und Feststellung der Ver stöße und JrrthiNner der Einsch ätzung in den einzelnen Districten handelt, die alleinige und von der Initiative der Grund- steuerlräger unabhängige Amtsthätigkeit der Evi denzhaltungsbeamten nicht ausreicht. Und wenn wir auch zugeben müssen, dass eine Wiederholung des gesammten

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Pagina 2 di 8
Data: 01.03.1889
Descrizione fisica: 8
um 1 sl. und darüber verkauft ward per Klafter! Diese durch die Grundspekulation emporgetriebenen Grundpreise mußten auf die Schätzung der Güter auch bei Erbübergängen einen sehr maßgebenden Einfluß ausüben — daher hohe Erbantheile an die weichenden Geschwister. Diese unverständig hohen Kaufpreise und die übertriebenen, durchaus nicht werthentsprechenden Ueber- tragungspreise sind ein wesentlicher und hervorragender Grund der gegenwärtigen Verschuldung, an der der Bauernstand zu verbluten droht. Da bisher Grund

und Boden gesetzlich als nichts weiter, denn als Waare angesehen war, so sind diese schlimmen Zustände auch leider formell völlig auf Grund Rechtens entstanden. Gegenwärtig nun, wo in Folge allgemeiner Verarmung der Massen und der überseeischen Konkurrenz die landwirthschastlichen Erzeugnisse im Preise ties gesunken sind, liegen nun die Folgen der bisherigen, gänzlich verfehlten landwirthschastlichen Gesetzgebung offen vor Augen. Der Bauernstand befindet sich in beständigem reißenden Niedergange

Jahre der Tanz los' zugehen begann? Gerade so wie es gegangen ist würde es weiter gehen. > ^ Mit der Grundrente würde auch der Grundpreis wieder steigen, dq- mit würde die Grund- und Bodenspekulation wieder neuerdings in Flor kommen und mit ihnen die Verschuldung, und schließlich wären die letzten Dinge ärger als die ersten, und in absehbarer Zeit stände der Ochs neuerdings am Berge, nur wäre derselbe, der Berg näm lich, höher als früher. Billiger Credit gehört freilich auch in das Rettungspro gramm

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Pagina 11 di 16
Data: 12.01.1897
Descrizione fisica: 16
X. Freitag, .«MitzMW MMM.' 15. Jänner 1897. isits s. Lanzin Neustift, Gemeindevorsteher W. Wieser in Stilfes, Ältvorsteher Georg Pupp in Vil- landers, Gemeinderath PH. Planer in Kastel ruth. — Nach Erledigung dieser Formalien -konnte man zur Besprechung des Hauptpunktes übergehen und genauer fixieren, in welcher Weise auf dem Agrartag die Agrarreform behandelt werden soll. Professor Schöpfer erklärte zunächst, -wie er zu seinem Antrag über die hypothekarische Unverschuldbarkeit von Grund

vorzubeugen, als werde das Streben nach der gesetzlichen hypothekarischen Unverschuldbarkeit die Durch führung anderer Hilfsmittel hindern. — Genauer ausgesprochen, lautet folgendermaßen der Hanplpunkt 'des Agrarprogramms: 1. Die'Re gierung soll durch gesetzliche und Verwaltnngs- maßregeln die weitere Verschuldung von Grund und Boden verhüten. 2. Durch weitere Maß nahmen es dazu bringen, dass Grund und Boden nicht mehr als hypothekarisch verschuldbar gilt. Z. Es soll das gegenseitige Versicherungswesen

vom Land übernommen und als obligatorisch eingeführt werden. Der dritte Antrag hängt mit den beiden ersten sehr eng zusammen und schließt die Regelung des Erbrechtes in sich. In der weiteren Erklärung gab Professor Schöpfer be sonders darüber Aufschluss, warum die hypo thekarische Verschnldbarkeit von Grund und Boden zu den vielbeklagten Missständen führen muss, und warum man gerade zu dem letzten Ziel der Agrarreform streben Muss. Wir brauchen darauf wohl nicht näher einzugehen. Das steht

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