die sogenannte Sitzgerechtigkeit zu geben und sie durch ihr eigenes Interesse in der Familie zu erhalten, der sie entstammt sind, sie an den Hof zu fesseln, auf dem sie Kindheit und Jugend zugebracht haben, und der ihnen ein mäßiges Erbtheil ge sichert hat, während jetzt die Geschwister häufig -nur durch die Hypothek sich mit dem Hof ver bunden fühlen und kein weiteres Interesse mehr daran besitzen. Solange die Verschuldbarkeit von Grund und Boden dauert, ist alle, auch die in Schweiß gebadete Mühe, den Zug
vom Lande aufzuhalten, ganz und gar vergeblich. Blicken wir nun auf das Gesagte noch ein mal zurück. Die hypothekarische Verschuldbarkeit des Bodens führt mit zwingender Natur- uothwendigkeit den Ruin des Bauernstandes herbei; die gesetzliche Unverschuldbarkeit von Grund und Boden dagegen sichert dem Bauern stande eine Blüte, von der viele, weil ihr Auge nur an die Noth der Gegenwart gewohnt ist, kaum eine Ahnung haben. Auf dem Lande würde jener Wohlstand herrschen, der dort sein soll, wo die Quelle
, besonders dogmatische. Dann kommt das Jahr 1848 mit ».KmMn? GhmM.' That! Alle Bauern, aber nicht bloß sie, sondern alle Stände sollten mit Wärme dasür eintreten, dass Grund und Boden wieder unverschuldbar werde. Aber, kommt dieser Wunsch und Wille nicht schon viel zu spät? Ist der Bauernstand nicht schon derart tief verschuldet, dass er überhaupt nicht mehr herauskommen kann? Dies ist die wich tige und große Frage, die nicht umgangen werden darf. Wer die Befreiung des Bodens von seiner Schuldenlast
für praktisch undurchführbar hält, der hat den Bauernstand schon aufgegeben; und wenn er ihm durch irgend welche Mittel dennoch Rettung verspricht, so gleicht er dem Arzte, der dem Schwerkranken das Leben verheißt, die tödliche Krankheit aber für unheilbar erklärt. Wir aber glauben, dass noch Rettung möglich ist, dass dem Bauernstande sein Grund und Boden, mit dem er steht und fällt, wieder zu seinem wahren Eigenthum zurückgegeben werden kann. Wir sind überzeugt, dass die neue Grund entlastung möglich