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Brixener Chronik
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Pagina 1 di 13
Data: 25.04.1901
Descrizione fisica: 13
nach seinem heutigen Stande, keinen verlässlichen Maßstab; und wo es der Diseretion der SchätzungScommission überlassen bleibt, den Wert und darnach die Grenze zu bestimmen, werden ebenfalls große Ungleichheiten unvermeidlich sein. Endlich wird sich der Ertrag der Grund- und Bodengüter je nach Zeit, Ort und Umständen, selbst nach der größeren oder geringeren Befähigung des Eigen thümer?, sowie nach dem günstigeren oder un günstigeren Stande der Familie und der in der selben gegebenen Arbeitskräste modifieieren

: nichts erreicht. Bei dem auf römisch-rechtlicher Grundlage aufgebauten Agrarrechte mit Hypotheken- und ExecutionS- fähigkeit von Grund und Boden wird unter sonst gleichen Umständen, welche die gegenwärtige Verschuldung möglich gemacht^ haben, die Ver schuldungsgrenze, wo sie noch nicht erreicht ist, bald erreicht sein; wo es etwa gelungen sein sollte, den Schuldenstand bis auf dieselbe zu reducieren, wird sich derselbe kaum lange auf derselben Grenze halten lassen. Wir kennen ja heute die sogenannten

Personalschulden, die häufig die Hypothekarschulden übersteigen; und so lange auch die Personalgläubiger an dem Grund und Boden sich Deckung versprechen können, wird es auch in Zukunft, trotz Hypothekengrenze, immer Personalschulden geben. Die Einführung einer gesetzlichen Ver schuldungsgrenze ist also eine halbe Maßregel, deren Nutzen den Aufwand und die Mühen nicht deckt. Im besten, aber auch nur im besten Falle kann sie die Folge haben, dass der Bauer hängen bleiben und mit Mühe und Noth sich fortfretten

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