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Brixener Chronik
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Pagina 3 di 8
Data: 09.04.1903
Descrizione fisica: 8
auf einzelne zu einem Auftrag ge hörige Dokumente erstrecken, welche im Ver merk mit der Nummer zu bezeichnen sind, unter der sie im Postauftrag angeführt sind. 2. Die Verständigung des Auftraggebers erfolgt auf Grund einer Unbestellbarkeitsmeldung des Be stimmungspostamtes durch das Aufgabepostamt mittels eines Benachrichtigungsschreibens. Für die Ausfertigung und Beförderung der Meldung und des Schreibens wird eine Gebühr von 25 Heller vom Auftraggeber eingehoben; ohne Bezahlung dieser Gebühr

die Verständigung des Auftraggebers mittelst besonderer Benach richtigungsschreiben auf Grund abgesonderter. von den neuen Bestimmungspostämtern unmittelbar an das ursprüngliche Aufgabepostamt abzulassender Meldungen. 3. Dem Benachrichtigungsverfahren unterzogene Dokumente, welche bei Ablauf der Lagerfrist nicht eingelöst sind, werden vor der Rücksendung nochmals zur Einlösung vorgewiesen. 4. Eine Aenderung in der Hastung der Post- verwaltung im Postauftragsverkehr tritt nicht ein. Grundbuch. Schuhmacher Johann

Eisen bacher in Arzl wurde zum Legalisator in Grund buchssachen für das Gebiet der Gemeinde Arzl, Bezirk Hall, bestellt. Gemeindefekretäre aus Deutsch- und aus Jtalienischtirol (über 30) haben am 4. April in Bozen eine Versammlung gehalten unter dem Vorsitz des Vereinsobmanns Haueis, Sekretärs in Witte»; als Vorsitzender für die Italiener wurde Herr Agostini gewählt. Die Versammlung sprach sich für Einführung einer modernen Ge meindeordnung, für Gemeindeinspektoren

Bill, Rendena, Verdesina und UmHausen von Realitäten bewilligt. Bewilligungen zur Auf nahme von Darlehen wurden den Gemeinden Ranzo, Brentonico, Thaur, Telfs und Hatting erteilt. An Spitalverpflegskosten wurde der Be trag von 19.362 Kronen 33 Heller, an Grund- bnchanlegungskostsn wurde der Betrag von 1192 k und an Brandversicherungsentschädigungen der Betrag von 12.150 Kronen 55 Heller angewiesen. Die Jentralkommission für Aunft unk» historische Denkmale hat zu Korrespondenten ernannt: den Notar

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