1923. Samstag, Papsttum in erhöhtem Maß zugewandt ist, dürfte aber auch ein Hinweis auf zwei Werke über das Papsttum am Platze sein, nämlich auf das kleinere Werk des Breslauer Professors Dr. Seppelt: „Papstgeschichte von den Ansängen bis zur Fran zösischen Revolution' (Verlag von Kösel-Pustet in München) und vor allem auf das große grund legende und tiefgründige, kulturgeschichtlich hoch bedeutsame Werk von Pastor: „Geschichte der Päpste', von dem vor kurzem der 9. Band bei Herder erschienen
Wortlaut auf die Fakturen aufzudrucken: Bezeichnung und Sitz der Firma. „Abbonamento al Bollo — Uffieio del Registro di... (Das zu ständige Registeramt).' Ein Abdruck dieser Stam piglie istbeim zuständigenRegisteramtzuhinterlegen. Erhöhung der Steuer auf Erzeugung von Spirituosen. Mit 14. Juli trat ein Dekret in Kraft, auf Grund dessen die Spiritussteuer von 1200 auf 1600 Lire erhöht wird. Diese Erhöhung trifft auch die taxfreien Depots und bezieht sich auf jede Art von Spirituosen, deren Menge 100
mir denn da?' murmelte er, nahm in dem Korbsessel Platz, setzte seine kurze Pfeife von neuem in Brand und öffnete den Brief mit einem als Marinedolch geformten Brief öffner. „Nanu?' machte er erstaunt; „von dem braven Jungen, dem Bodenberg? Was will denn der?' Aufmerksam durchlas er den Brief, der mit einem bunten Wappen geziert war. „Es ist doch gut,' lächelte Harald, „daß neuer dings nicht auch die Wappen verboten sind.' 21. Juli. Seite 5. hobenen Staatsbeamten auf Grund des nach der Assimilierung (assimilazione
, ob es sich um eine zukunftsreiche Sache oder um eine rein wissenschaftliche Fest stellung handelt. WimMn. Neuer Termin zur Abgabe von Gptions- und Staatsbürgerfchasts-ErklSrungen. Die „Gazzetta Ufficiale' vom 4. Juli, Nr. 156, veröffentlicht das kgl. Dekret vom 29. April, Nr. 1283: Die zuständigen Präfekten sind bevoll mächtigt, durch 60 Tage nach der Veröffentlichung dieses Dekrets die Staatsbürgerschafts- und Options erklärung auf Grund der Friedensverträge sowie die Gesuche um Gewährung der italienischen Staats bürgerschaft
auf Grund des Artikels 8 des kgl. De krets vom 30. Dezember 1920, Nr. 1890, und des Artikels 2 des kgl. Dekretgesetzes vom 29. Jänner 1922, Nr. 43, entgegenzunehmen, falls nach Auf fassung des Präfekten nachgewiesen wird, daß die Interessenten durch höhere Gewalt oder eine andere von ihrem Willen unabhängige Ursache verhindert waren, ihre Erklärungen oder Gesuche in dem von den Artikeln 1 und 2 des angeführten Dekret gesetzes vorgeschriebenen Termin vorzulegen. Hiezu ist auch das Ministerium des Innern