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Brixener Chronik
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Pagina 2 di 10
Data: 27.11.1896
Descrizione fisica: 10
Freitag, MvsM.' 27. November 1896. Mhvg.' IX. und Boden einerseits, dem Geld capital andererseits ein innerer Gegensatz,, eine natürliche Feind schaft bestehe'. — Ich habe meine Rede eigens durchgegangen, um zu sehen, ob wirklich so etwas drinnen stehe. Keine Spur davon I Nicht das habe ich behauptet, dass das Geld - Capital (deutlicher gesagt das Schulden machen) mit dem Grund und Boden sich nicht vertrage, sondern nur das Schulden machen durch die moderne Hypothek, zumal

, wenn dieses Schuldenmachen frei geschehen kann. Habe ich ja ausdrücklich erklärt, dass der Grund besitzer oft genug auf Geldschulden angewiesen sei. Mein Gegner verwechselt demnach hier das Leihcapital mit der hypothekarischen Be lastung durch dasselbe. Den Leser wird es gewiss überraschen, dass Herr Dr. v. Grabmayr schon in der Landtagssitzung meine Ansicht über das Verhältnis von Grundeigenthum uno Capital „missverstanden' hat und ausdrücklich darüber aufgeklärt wurde. „Der Herr Professor,' sagte er, „glaubt, dass

die Natur von Grund und Boden sich gegen. die Verbindung mit Capital sträube.' Daraus gab ich zur Antwort: „Nicht die Verbindung von Boden und Capital per- horresciere ich, wie er mir vorwirft, sondern ich vermtheile jene Verbindung, durch welche das Capital als Pfandrecht auf den Boden gelegt wird mit dem Ansprüche auf einen Zins, der nur nach dem Gesetze von Angebot und Nach frage bestimmt wird. Diese Verbindung per- horresciere ick.' Noch ein Beispiel! In meiner Rede habe ich mehrmals den Ausdruck

„moderne Hypothek', „moderne hypothekarrechtliche Be lastung' gebraucht. Dagegen wandte sich Herr Dr. v. Grabmayr in derselben Sitzung durch die Worte: „Ich constatiere vor allem, dass der Herr Professor nach meiner Ansicht darin sich gründlich zu irren scheint, dass er die Hypothekarverschuldung von Grund und Boden als eine moderne Erfindung hinstellt. Hier, glaube ich, steht er denn doch mit den Ergebnissen dey Geschichte in einem ent schiedenen Widerspruch.' Die Hypothekarver schuldung ist so alt

,' als es überhaupt eine ent wickelte Wirtschaft gibt.' Darauf gab ich zur Antwort: „Ich habe nur gesagt, die moderne Hypothekarverschuldung ist der Ruin des Bauern standes, und das behaupte ich auch jetzt. Wann diese Hypothekarverschuldung im Princip ange fangen hat, darüber habe ich mich gar nicht ausgesprochen. Ich weiß ganz gut, dass es schon bei den alten Römern Hypotheken auf Grund und Boden gegeben hat. . . . dass aber die Art und Weise unseres Hypothekarcredites eine alte Institution

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Pagina 3 di 8
Data: 13.07.1894
Descrizione fisica: 8
Nr. 56. Brixen, Freitag, ^icht erfüllt werden konnten'/ da der in Aussicht genommene Grund als „lehmh altig' be funden worden sei. Durch dieses commissionelle Gutachten sollten also nach dem Berichte des „Tagbl.' die Wünsche und Erwartungen der ^ClericaleN' vereitelt worden seien. Ehevor wir das genannte Gutachten in Erwägung ziehen, können wir nicht umhin, dem „Tir. Tagbl.' öffentlich den wärmsten Dank auszusprechen für' die Ausklärung über sie neueste Parteigruppierung in Hall

und das Ergebnis dieser Erforschung einer Behörde zur Kenntnis gebracht. Sanitätsrath Dr. Pircher gründet ferner sein Gutachten darauf, dass der erwähnte Grund in der Tiefe eines Meters eine 2V Centimeter breite Lehmschichte aufweise und deshalb die Verwesung der Leichen sehr behindert werde. Ist diese Begründung stichhaltig? Wir gestatten uns, obgleich Laie im Fache, darauf Folgendes zu erwidern: 1. Nach dem neuesten Stande der hygienischen Wissenschaft gilt Sand, mit einer nicht allzugroßen Quantität

von Lehm vermengt, als sehr geeignetes Material, den Verwefungsprocess der Leichen, die es umgibt, unbehindert zu lassen oder auch Zu fördern. Dr. Karl Flügge schreibt: „Sand- Loden, der eventuell mit etwas Lehm gemischt ist, bietet die günstigsten Bedingungen' (für Ver wesung). (Grundriss der Hygiene, Leipzig, Veit, ^l.894, S. 435.) Wie wenig aber die 20 Centimeter breite Lehmschichte einen geologisch-hygienischen Grund bietet, am besagten Platze nicht Leichen ZU bestatten, lässt Flügge daraus

dieses Blattes mitgetheilt werden, dass in den letzten Tagen auch der vom löblichen Gemeinderathe in Aussicht genommene östlich gelegene Grund nach seiner geologisch-hygienischen Beschaffenheit für die Ver wesung der Leichen von ebendenselben Fach männern geprüft worden ist, welche ehedem in dieser Richtung den Grund des Brockengutes unter sucht hatten. Das Ergebnis dieser Prüfung lautet nun aber dahin, dass der Grund am Nordost ende der Stadt in Rücksicht ans die Lehmhaltig keit sich noch viel weniger

nordöstlich gelegene Grund noch viel weniger als Begräbnisplatz benützt werden darf, da der letztere nämlich weit größeren Lehm gehalt aufweist als der Grund des Brockengutes. Aus dieser Darlegung erhellt, wie es kommt, dass das commissionelle Gutachten des Herrn Sanitätsrathes Pircher von der Bevölkerung so wenig ernst genommen wird. Es hat dieselbe zu dem sehr befremdet, dass anlässlich der com- missionelleN Untersuchung des Brockengutes wahr genommen werden musste, dass Herr Sanitäts rath Dr. Pircher

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Pagina 2 di 8
Data: 10.05.1900
Descrizione fisica: 8
Klarheit, des Grundbuches duldet keine heimlichen Wirren und wirkt tödlich auf alle schlummernden Keime künftiger Processe. Man hat nun bisher bei der Grundbuchs anlegung den Weg eingeschlagen, das Recht der Theilwaldbesitzer einfach zu ignorieren. Die Ge meinden wurden auf Grund der Waldzuweisungs urkunden als Eigenthümer der Waldungen ein getragen; den Theilwaldbesitzern wurde nicht nur das Eigenthumsrecht abgesprochen, sondern es wurde auch die Eintragung ihres Rechtes als Servitutsrecht verweigert

» durch die alle Grundbuchsanleguugscommissäre m einem gleichmäßigen Vorgehen in Betreff der grund- bücherlichen Behandlung der Theilwälder ver» halten werden. Diese Gesichtspunkte bringen die Anträge I und IV zum Ausdruck. Wenn im Antrag I em „gleichmäßiges' Ve-fahren verlangt wird, so heißt dies nur soviel, dass in allen Gemeinden des Landes das Gleiche gleich behandelt werden, soll. Nun hat sich aber in den verschiedenen Bezirken und Gemeinden das Theilwaldverhält nis sehr ungleich gestaltet, und es muss sich daher von Gemeinde zu Gemeinde die Behand lung

.' Auf eine eafuistische Erörterung, wie sich die Grundbuchsanlegungseommissiou in den ver schiedenen denkbaren Fällen zu benehmen haben werde, kann sich der hohe Landtag selbstver ständlich nicht einlassen. Wohl aber glaubt der Ausschuss, dass der hohe Landtag über einen entscheidenden Punkt seine Rechtsüberzeugung, zum Ausdruck bringen soll, und zwar in dem Sinne,, dass es nicht angeht, das Recht der Theilwaldbesitzer, falls es sich auf Grund von Urkunden oder auf Grund unvordenklicher Uebung als ausschließlicher

, wenn der in Frage kom mende Wald in der Waldzuweisungsurkunde der Gemeinde zugeschrieben wurde. Wie der Eigen thumsbeweis erbracht werden kann, ist hier nicht zu erörtern. Nur soviel sei bemerkt, dass die Berufung auf den Kataster, auf die Steuer zahlung und auf das Vorkommen des Wald stückes in Kauf- und Pfandverträgen, in Eili- antwortungen und Abstückungsbewilligungen nicht genügen dürfte. In der großen Mehrzahl der Fälle wird demnach auf Grund der Waldzuweisungsurkunden das Eigenthum der Gemeinde

an den Theil wäldern einzutragen sein, woraus sich dann von selbst ergibt, dass die Behandlung des Rechtes der Theilwaldbesitzer als Servitutsrecht platzzu greifen hat. Gehört der Theilwald zu einem geschlossenen Hofe, so wird das Nutzungsrecht im Sinne des Z 24 des Grundbuchsanlegungs gesetzes als Bestandtheil des Hofes einzutragen sein. Ist der Theilwaldbesitz mit walzenden Grundstücken verbunden, so ist das Nutzungsrecht als actives Realrecht der betreffenden Grund stücke einzutragen. Lässt

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Pagina 4 di 8
Data: 02.03.1907
Descrizione fisica: 8
Seite 4. Nr. 27. Samstag, Zur Teilwiilderfrage. (Schluß.) Die Gründe für diese Stellungnahme der Grund- duchsanlege-Landeskommission zerfallen offensicht lich in eine Hauptgruppe, L. eine Nebengruppe, in welcher sich, abge leitet aus der Hauptgruppe, die eigentlichen „Rechts gründe' finden. Es genügt, sich mit der Hauptgruppe allein zu beschäftigen; denn fällt diese, so verschwinden auch die Gründe der Gruppe L, welche ohne^. kein selbständiges Leben fristen können. Kennzeichnend bleibt

in etwas anderem Sinne gehalten war amd insbesondere auch die Stelle sich darin vorfand: „Die Teil wälder sind von deren Nutznießern zu versteuern; Grund und Boden sowie Weiderecht mit Rind vieh und Schafen bleibt der Gemeinde als solcher.' Aber eben, weil die eigentliche Urkunde im be wußten Gegensatz hiezu diese Form nicht wählte, sondern die Eigentumsverhältnisse regelte, so wurde aus dem Entwürfe auch alles ausgemerzt, was hiemit nicht übereinstimmte. Von der Bauern schaft und insbesondere den Deutschtirolern

schen Besitz der einzelnen Gemeindemitglieder übertragen und mit den betreffenden Grund komplexen konsolidiert würden. Es wirft sich da von selbst die Frage auf: Haben die Juristen des hohen Landesausschusses und der hohen k. k. Statthalterei wirklich nicht gewußt, was man nach dem gewöhnlichen Haus gebrauch unter „Konsolidierung zweier Grund komplexe' versteht, oder haben sie unter der „Wald parzelle', welche konsolidiert werden sollte, nur das Holz- und Streubezugsrecht verstanden? Wahrlich

, daß die Waldwirtschaft das entscheidende Wort zu sprechen habe. Vergleicht man diesen Punkt 2 der vor liegenden Urkunde und den oben gebrachten Wort laut des Entwurfes, wo der Gemeinde Grund und Boden vorbehalten war, der hier wegfällt, so zeigt nichts klarer als gerade dieser Gegensatz, daß man sich voll bewußt war, als man an die Regelung der Eigentumsverhältnisse ging. Hätte man diesen Punkt in der Fassung des Entwurfes stehen lassen, dann wäre allerdings unheilvoller Widerspruch vorhanden gewesen und mit Recht

hin. Das Ergebnis dieser Aufteilung wurde nun zwar bei der Grundbuchsanlegung vollauf berück sichtigt — die Wälder sind ja damals ganz nea verteilt worden und nur wenige behielten die alte Zugehörigkeit — aber nachdem sich diese Waldaufteilungsurkunde als ein zu unangenehmer Faktor erwiesen hatte, fiel die ganze Urkunde im Grundtexte unter dm Tisch und man konstruierte eine Eintragung auf Grund der Ersitzung, welche vor dem 14. Juli 1853 vollendet sein sollte! Gerade diese Eintragung zeigt

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Pagina 1 di 10
Data: 18.10.1889
Descrizione fisica: 10
Rechtsordnung Mschtk, war er selbst dem Volke geläufig, jetzt ist er so gar Staatslenkern unverständlich. Dieser Satz lautet: ber Grund und Boden gehört in erster Linie ^.ganzen Gesellschaft und erst in zweiter unn gehört er dem Besitzer; man drückt wese Meit auch aus: Die Gesellschaft hat das ^ereigenthum über Grund und Boden. Das kA Alich sonderbar, wenigstens in den Ohren der Wz ^ und aller derer, die vo»u Geist des Kapitalis- volkswirtschaftlichen Liberalismus mehr oder ' °er angekränkelt

sind, und das kann auch den Besten passieren. Und dennoch ist es so; denn für >N eck ist der Grund und Boden da? Ist er ZK?,,! deshalb gegeben, damit der Einzelne ihn zn AM-t Zwecken benützen, oder vielleicht gar durch desselben sich bereichern kaun, wie der moderne ) ^kzl. Nr. 32 der „Brixener Chronik.' Kapitalismus lehrt? Mit Nichten; sondern der Grund und Boden ist da für die Gesammtheit der Menschen, als das Mittel für ihre Ernährung; seine Bestim mung — sagt die mehr wissenschaftliche Sprache — ist die nationale Ernährung

. Der Bestand der Ge sellschaft ist denn doch wichtiger als die sinnlose Bereiche rung eines Einzelnen. Wie wird es aber einmal mit der Gesellschaft aussehen, wenn wenige Einzelne die Nahrungs kraft der Erde ausschließlich für sich selbst in Beschlag nehmen, ja durch fortgesetzte Ausbeutung diese Kraft viel leicht noch zerstören? Die Gesellschaft wird verkümmern, die Ausbeuter selbst aber werden ersticken. — Es ist dar um ein soziales Grundgesetz, daß der Grund und Boden zuerst für die Gesammtheit

da ist, und erst in Unterordnung darunter sür den Einzelnen; und in diesem Sinne behaupten wir: Die Gesellschaft hat das Obereigenthum über Grund und Boden. Dieses Gesetz hat auch Gott nach der Erschaffung des ersten Menschenpaares angedentet, indem er demselben die Erde übergab mit den Worten: „Wachset und vermehret euch und erfüllet die Erde und unterwerfet sie euch . . . siehe, ich habe euch alle Pflanzen gegeben, damit sie euch zur Speise seien'; nach der Süudfluth fügte er hinzu: „Alles Lebende

soll euch zur Nahrung dienen.' Damit ist dem Menschengeschlechte die Erde übergeben, da mit ihre Erzeugnisse demselben als Lebensmittel dienen. Was folgt nun aus diesem Obereigenthum der Ge sellschaft? Daraus folgt: Die Gesellschaft hat das Recht und auch die Pflicht Sorge zu tragen, daß mit dem Grund und Boden dasjenige geschehe, was nothwendig ist, damit er der oben dargelegten nationalen Bestimmung ent spreche. Dazu ist aber vor Allem nothwendig, daß der Grund und Boden unter einzelne Menschen in einer ge wissen

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Pagina 5 di 8
Data: 14.04.1891
Descrizione fisica: 8
Personen vertritt) als Minimum eine Bewertung der Realitäten mit dem Hundertfachen der ordentlichen Grund- oder Hauszinssteuer, „wenn nicht eine durch zufällige Ereignisse eingetretene Veränderung der Sache im Vergleiche mit dem der Steuerbemessung zum Grunde gelegten Zu stande dargethan und das mindere Wertausmaß oadurch auf eine unzweifelhafte Art nachgewiesen wird.' Das galt von der damaligen Grnnd- respective Hauszinssteuer. Die neue Grundsteuer repräsentiert nach dem Finanz-Ministerial-Erlasse

vom 25. Jänner 1884 (R.-G.-Bl. Nr. 18) jenen Steuerwertmitihrem siebzigfachen (nichthundert fachen) Ansätze; die dermalige Hauszinssteuer hingegen nach dem Gesetze vom 9. Februar 1882 (R.-G.-Bl. Nr. 17, Z 13) mit ihrem sechzig fachen. Nun bestimmt aber der Finanz-Ministerial- Erlass vom 25. Mai 1890 (R.-G.-Bl. Nr. 101) im Z 11, dass auf Grund der 108fachen Grund steuer, wenn der Fatent sich dafür erklärt, die Bemessung geschehen kann, was gegen das gesetzlich gestattete siebzigfache der Grundsteuer um mehr

als die Hälfte zu hoch ist, darum natürlich, wenn fatiert, angenommen wird, zumal der Fatent seine eigenen Ansätze auch aus dem Reeurswege nicht mehr anfechten kann. Es muss sonach den Gebüren-Aequivalentspflichtigen der dringende Rath ertheilt werden, den Steuerwert für Grund und Boden zur Bemessung des Ge- bürenäqnivalentes, wenn nicht besondere Ver hältnisse noch niedrigere Ansätze rechtfertigen, nur nach der 70fachen, nicht 108fachen Grund steuer zu berechnen und dann gegen die höhere Bewertung

.) Aus Oberschlesien wird berichtet: Wie angenehm unser „freundnachbarlicher' Verkehr mit Russland zuweilen zu werden vermag, zeigt wieder ein Vorkommnis, d as jedem Reisenden nach Russland zur Warnung dienen möge. Kürzlich reiste ein Bewohner aus dem Kreise Provinz Posen, nach Slupee, der nächsten russischen Stadt. Der Mann trug gegen 300 Mark deutsches Geld bei sich. Als die russischen Beamten dieses Geld fanden, wurde es auf Grund einer Be stimmung, die das Einbringen von mehr als

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Pagina 3 di 8
Data: 04.12.1891
Descrizione fisica: 8
, und hiebei jede Rücksichtnahme auf Eigenthumsverhältnisse, den wirtschaftlichen Zu sammenhang der Grundstücke, auf Rechte und Lasten ausschloss: hat das tirolische Steuersystem jeden Besitz und jedes Anwesen als wirtschaft liche Einheit erfasst und ist von der Idee aus gegangen, dass nicht jede einzelne Parcelle für sich allein und losgelöst vom Gutscomplexe be wirtschaftet werden kann (Sehr richtig! rechts) und ein abgesondertes Reinerträgnis gibt, sondern dass das Einkommen aus Grund und Boden erst

zahlung herangezogen? Einer der bittersten Missstände im gegen wärtigen Steuerwesen besteht darin, dass der verschuldete Grundeigenthümer die ganze Steuer zahlen muss, obwohl er vielleicht den größten Theil des Ertrages an den Gläubiger abliefern muss; der Gläubiger bleibt ganz ungeschoren. „Nach dem tirolischen Steuersystem wurde auch der Gläubiger des verschuldeten Grund besitzers zur Grundsteuerzahlüng herangezogen. Es muss bemerkt werden, dass ehemals zur Zeit der tirolischen Steuerbereitung

das Schulden wesen eine andere Gestaltung, einen anderen Inhalt hatte, als gegenwärtig; Geldeapitalschnlden und Hypotheken im heutigen Sinne des Wortes gab es damals höchst selten. Derlei Schulden hatten Cavaliere und große Herren, aber nicht der bäuerliche Besitzer. Die Schulden des letzteren bestanden in Grund-, Herren-, Lehen-, Vogtei-, Hilfszinsen, in Frohnen, Zehenten, Schaltjahrgeldern u. s. w. u. s. w. Für derlei Schulden musste der Bezugs berechtigte, und das ist der Gläubiger, nach Ver hältnis

war, von der Grundsteuer befreit. Aus Aulass der tirolischen Stenerbereitnng wurde feruers auch zur Vereinfachung der Steuer einhebung ein sogenanntes Consvlidationssystem in Antrag gebracht, nach welchem der Grund besitzer außer seiner Rnstical- auch die Dominical- oder Adelssteuer abzuführen gehabt hätte, und wofür ihm dann das Recht eingeräumt worden wäre, bei der Abfuhr der Zinse und sonstigen Giebigkeiten einen entsprechenden Abzug zu machen. Die Peräquationseommission ist aber auf diesen Antrag nicht eingegangen

werden, da in keinem Kron lande, wie ich glaube, die Verschuldung des Grund besitzes so erschreckende Dimensionen angenommen hvt, als eben in Tirol. (Sehr richtig! rechts und Rufe: Und in Vorarlberg!) Die Verschuldung in Tirol. Ich werde mir erlauben, zum Beweise der Richtigkeit dieser Behauptung einige Ziffern an zuführen, die ich offieiellen Quellen entnommen habe. Die Hypotheken Tirols betrugen nach den zufolge der Gesetze vom 15. Mai 1369 und 6. De cember 1870, betreffend die Hypothekarernenerung geschehenen

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Pagina 5 di 16
Data: 24.12.1910
Descrizione fisica: 16
auch der Arbeiter im engeren Sinne des Wortes sind. Wie ganz anders war dies in früheren Zeiten! Im 17. Jahrhundert hat sich bekanntlich, zumal in England, das Merkantilsystem breit ge macht. Die Wirtschaftspolitik wurde darauf hinge richtet, den Handel und darum auch dessen Grund lage, die industrielle Produktion, zu fördern. Und die besten Vertreter dieses Systems haben gerade im Interesse desselben und der dadurch beabsichtigten Hebung des allgemeinen Volkswohlstandes, man kann fast sagen, an erster Stelle

— Schutz der Landwirt? ch aft verlangt. Child schreibt in seinem „Diskurs über den Handel': „Es ist un möglich, daß bei einer schlechten Lage der Landwirt schaft nicht auch der Handel leide und ebenso, daß bei einem Rückgang der Grund- und Bodenpreise nicht wieder der Handel zu Schaden komme.' — Em anderer Schriftsteller derselben Schule erklärt geradezu als „die sündhafteste Wirtschaftspolitik die jenige, welche darauf hinzielt, den Stammwert des Grund und Bodens herabzudrücken'. In Frankreich

' ganz aus dem gleichen Standpunkt steht. „Der Grund und Boden', schreibt er, „bildet den größten, wichtigsten und dauerhaftesten Teil des Reichtumes eines Landes.' Im Anschluß daran betont er wiederholt ganz ausdrücklich, daß gute Produkten preise dabei die größte Rolle spielen, und er stellt den freilich ganz selbstverständlichen, aber heute in den Augen vieler als agrarische Anmaßung geltenden Grundsatz auf, daß „der Preis eines jeden Produktes, das dem Bodm menschlicher Fleiß abgewinnen muß

, da von derselben die Flüssigmachung der Subvention abhängig sein dürfte. Der Herr Bürgermeister macht hierauf auf Grund seiner persönlichen Vorsprachen in den verschiedensten Ministerien in Wien mehrseitige Mitteilungen, aus denen hervorgeht, daß die Plose- bahn nunmehr als Kleinbahn dem Eisenbahn ministenum zufallen wird. Dadurch, daß von diejem Ministerium genaue Vorschriften sür Sch vebDahnen erlassen werden, wird Oesterreich damit allen. Stamen vorangehen. Der Bürgermeister berichtet weiter, daß das Statut

, welche dem Bürgerausschusse vorliegen. Auf Grund derselben beschließt der Bürgerausschnß im Anschlüsse an seinen Beschluß vom 31. August 1910, den Stadtmagistrat zu ermächtigen, mit der Zentral bank der deutschen Sparkassen einen Vertrag wegen Aufnahme eines Darlehens bis zu 2 Millionen Kronen, abnehmbar nach Bedarf, abzuschließen, wo bei sich der städtische Bürgerausschuß die Genehmi gung dieses Vertrages vorbehält. In der darauffolgenden Sitzung unter dem Vorsitze des Herrn Vizebürgermeisters Wiesthaler

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Pagina 2 di 8
Data: 11.03.1905
Descrizione fisica: 8
Seite 2. Nr. 30. Samstag, waS — gelinde gesagt und menschlich gesprochen — widersinnig ist. Dies kann aber bei der Grund steuer mit dem fingierten, d. i. Katastralremertrag vorkommen und kommt, wenn überhaupt ein Reinertrag existiert, sicherlich vor. Einer solchen Steuer in dieser Form muß unbedingt die Exi stenzberechtigung abgesprochen werden. 2. Die Veranlagung dieser Steuer, bemessen nach dem Katastralremertrag, bedingt notwendig, daß aufpersönlicheBerhältnisse keine Rücksicht genommen

werden kann. Man schaut nicht auf die Gesamtlage des Steuerzahlers; nicht darauf, wie viel Grund er besitzt; nicht darauf, ob er noch anderes Einkommen besitzt; nicht darauf, wieviel erwerbsunfähige Fanulien- mitglieder da sind, die versorgt werden müssen. Auf die Anlagen der Besitzer, Befähigung der selben. Intelligenz einerseits und Schwachsinn andererseits wird keine Rücksicht genommen. Diese? alles involviert unerträgliche Härten. Ein Parzellenbesitzer von zusammen 100 Joch muß 100mal mehr Steuer zahlen

. Verschieden ist bei beiden der Ertrag, den sie vom Grundstück erhalten, und dennoch zahlen sie gleichviel Steuer. Daß das eine Ungerechtigkeit ist, wird niemand leugnen können; denn die Steuer soll gleich bei allen entsprechend dem Ertrag bemessen werden. Allerdings ist es schwer möglich, bei An nahme eines Katastralremertrages auf persönliche Verhältnisse Rücksicht zu nehmen. Und eben wegen dieser Unmöglichkeit soll die Bemessung der Grund steuer nicht nach dem Katastralremertrag erfolgen

; und jeder Steuer, die nach dem Katastralremertrag bemessen wird, muß unbedingt die Existenz berechtigung abgesprochen werden. IV. Um den Reinertrag zu erhalten, werden vom Rohertrag die Gewinnung?- und Bewirt schaftungskosten in Abzug gebracht. Davon, daß auch die Schuldzinsen vom Rohertrag in Abzug zu bringen sind, wird nichts gesagt; sie werden in Wirklichkeit auch nicht in Abzug ge bracht. Selten werden Grundbesitzer existieren, die ihren Grund unverschuldet haben. Im Gegen teil greift die Verschuldung

Chronik.' aus diesem Grund mit obigem Katastralremertrag fl. 500; die Zinsen hievon betragen fl. 20. Die Grundsteuer wird mit 22'?°//) staatlicherseits vom Katastralremertrag bemessen; hiezu nehmen wir noch Gemeindeumlagen, welche wir mit 100°/o veranschlagen wollen. Wird nun auf die Schuld- zinsen keine Rücksicht genommen, so hat er vom Reinertrag von fl. 100 an Grundsteuer samt Zuschlägen (nur Gemeindeumlagen) einen Be trag von fl. 45.40 zu bezahlen. Wird dagegen auf die Schuld zinsen Rücksicht

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Pagina 6 di 8
Data: 11.12.1896
Descrizione fisica: 8
Zulberti, zum Kanzlisten beim Bezirks gerichte in Buchenstein ernannt. (Schadenfeuer.) Freitag abends brannte in PartschinS ein Oekonomiegebäude, der so genannte alte Stadel des Baron Goldegg, in kurzer Zeit infolge Wassernoth —> dieses musste erst vom Partschinser Wasserfall zum Brandplatze geleitet werden — bis auf den Grund weder. Das Vieh wurde gerettet. Große Futtervorräthe fielen den Flammen zum Opfer. — Der isoli.rte Bauernhof zum „Seeber in der Gleif' oberhalb des sogenannten Maurer-Buschens

aus dem Sitzungsprotokolle vom 4. December 1896. Der Gemeinde Hötting wurde die Bewilligung eny?>tt., ein Gemeindegut veräußern zu dürsen. Die McnkMmeinde Male erhielt die Bewilligung, 3040 .MMmme und die Gemeinde Ssruz 500 ve: kauftu zu dürfen. Der Gemeinde Casez wurde die Aufnahm' eines Darlehens im Betrage von fl. 80V ti.ivllligt. Nachstehende Gemeinden er hielten d« Bewilligung zur EinHebung von Ge- meilidezuschlägen pro 1896, und zwar: Sterzing: 100 Procent Grund-, 100 Erwerb-, 50 Ein kommen-, 25 Hauszins

-, 25 Hausclaffen-, 15 Weinverzehrungs-, 15 Fleischverzehrungssteuer, 80 kr. Bierauflage* per Hektoliter. Neumarkt: 200 Procent Grund-, 200 Erwerb-, 200 Ein kommen-, 150 Hauszins-, 150 Hausclaffen-, 30 Weinverzehrungssteuer, fl. 1.70 Bierauflage*, fl. 5 Branntweinauflage per Hektoliter. Unter mais : 40 Procent Grund-, 40 Erwerb-, 40 Einkommen-, 40 Hauszins-, 40 Hausclaffen-, 40 Weinverzehrungs-, 40 Fleischverzehrungs steuer, fl. 1.50 Bierauflage*. Kurtinig: 200 Procent Grund-, 200 Erwerb-, 200 Ein kommen-, 100

der Grund- stenerrevisions-Landeseommission den H. Landes hauptmann eben jetzt mehr denn je an die Landes hauptstadt geftsselt halten und Pflicht vor Ver gnügen im höheren Sinne geht'. Das liebe Schreiben schließt mit der Bitte, den Herrn Grafen seinen „glücklichen Landsleuten bestens zu empfehlen und seiner an den heiligen Stätten zu gedenken'. Antwort des hl. Vaters auf das Telegramm der Stadtverkretung Brixen. Auf das in letzter Nummer veröffentlichte Huldigungstelegramm des Stadtmagistrates Brixen

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Pagina 3 di 8
Data: 22.01.1897
Descrizione fisica: 8
die sogenannte Sitzgerechtigkeit zu geben und sie durch ihr eigenes Interesse in der Familie zu erhalten, der sie entstammt sind, sie an den Hof zu fesseln, auf dem sie Kindheit und Jugend zugebracht haben, und der ihnen ein mäßiges Erbtheil ge sichert hat, während jetzt die Geschwister häufig -nur durch die Hypothek sich mit dem Hof ver bunden fühlen und kein weiteres Interesse mehr daran besitzen. Solange die Verschuldbarkeit von Grund und Boden dauert, ist alle, auch die in Schweiß gebadete Mühe, den Zug

vom Lande aufzuhalten, ganz und gar vergeblich. Blicken wir nun auf das Gesagte noch ein mal zurück. Die hypothekarische Verschuldbarkeit des Bodens führt mit zwingender Natur- uothwendigkeit den Ruin des Bauernstandes herbei; die gesetzliche Unverschuldbarkeit von Grund und Boden dagegen sichert dem Bauern stande eine Blüte, von der viele, weil ihr Auge nur an die Noth der Gegenwart gewohnt ist, kaum eine Ahnung haben. Auf dem Lande würde jener Wohlstand herrschen, der dort sein soll, wo die Quelle

, besonders dogmatische. Dann kommt das Jahr 1848 mit ».KmMn? GhmM.' That! Alle Bauern, aber nicht bloß sie, sondern alle Stände sollten mit Wärme dasür eintreten, dass Grund und Boden wieder unverschuldbar werde. Aber, kommt dieser Wunsch und Wille nicht schon viel zu spät? Ist der Bauernstand nicht schon derart tief verschuldet, dass er überhaupt nicht mehr herauskommen kann? Dies ist die wich tige und große Frage, die nicht umgangen werden darf. Wer die Befreiung des Bodens von seiner Schuldenlast

für praktisch undurchführbar hält, der hat den Bauernstand schon aufgegeben; und wenn er ihm durch irgend welche Mittel dennoch Rettung verspricht, so gleicht er dem Arzte, der dem Schwerkranken das Leben verheißt, die tödliche Krankheit aber für unheilbar erklärt. Wir aber glauben, dass noch Rettung möglich ist, dass dem Bauernstande sein Grund und Boden, mit dem er steht und fällt, wieder zu seinem wahren Eigenthum zurückgegeben werden kann. Wir sind überzeugt, dass die neue Grund entlastung möglich

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Pagina 1 di 8
Data: 30.03.1897
Descrizione fisica: 8
als Hypothekardarlehen auf Grund und Boden fruchtbringend anzulegen. Der Herr Corre- spondent gesteht in seiner jüngsten Zuschrift an die,N. T. St.', dass zu den ältesten Zeiten die ersten Jahrhunderte nicht gehören, „da es damals noch kein geschriebenes eorxus Huris cmomei gegeben' habe. Nun wohl, die Entstehung des eorxus Huris LMoniei fällt bekanntlich in die Mitte des 12. Jahrhunderts; mehr als das erste Jahrtausend gehört demnach schon nicht mehr zu den „ältesten Zeiten' des Herrn Korre spondenten. Ich möchte

ihn aber noch weiter bitten, auch nur eine einzige Stelle aus dem eoi-xus Huris eWvniei anzuführen, ich wieder hole: nur eine einzige Stelle, welche die Anlage kirchlicher Gelder als verzinsliche Hypothekardarlehen auf Grund und Boden vor schreibt oder auch nur empfiehlt. Er mag das eorpus Ms oauomei dabei im weitesten Sinne des Hortes nehmen, also die Extravagantensammlung mit eingeschlossen. Da das letzte Actenstück, welches in das kirchliche Rechtsbuch aufgenommen wurde, vom Jahre 1483 datiert ist, fo wären

damit die „ältesten Zeiten' schon auf die letzten uns zunächst liegenden vier Jahrhunderte zusammengeschrumpft. Ich könnte nun ruhig noch weiter gehen und an den Herrn Correspondenten die obige Bitte bezüglich der folgenden Jahrhunderte stellen. Aber das Gesagte genügt schon zum Beweise der Unrichtig keit der Behauptung, die Kirche habe „seit den ältesten Zeiten fort und fort' die Anlage kirch licher Gelder als verzinsliche Hypothekardarlehen auf Grund und Boden gewollt. In seiner jüngsten Zuschrift beruft

8. I. (55°«»»»-) !l. Gründung der ständigen Misston. Der Unglaube unserer' Tage mag sich noch so sehr dagegen sträuben, es bleibt dennoch eme durchaus unumstößliche, unleugbare Wahrheit: 5er tiefste und sicherste Grund für das zeitliche es vmvt venuoch mre stößliche, unleugbare^ Wahrheit. .... «.«, sicherste Grund W, das zMch ick ewige Wohl eines Volkes wgt im treuen festhalten am Christenthums und . m A^uvm g 5er Wichten, die es auferlegt. Als tiefblickender und gläubiger Katholik hatte Feyner vvn Fepne- berg

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Pagina 5 di 8
Data: 22.02.1895
Descrizione fisica: 8
, es hat auch traurige Blätter in seiner Kriegsgeschichte. Wenn wir nun fragen, was war der erste Grund, warum diese traurigen Kriegsereignisse über Oesterreich ge kommen sind, so habe ich, wenigstens so weit meine Kenntnis reicht, in der Geschichte als Grund nie angeführt gefunden, dass zu wenig Mannschaft da war, und dass die Mannschaft zu wenig aus gebildet war, wohl aber wird mitunter in den Geschichtsbüchern hervorgehoben, dass es an dem klaren Blick und an der geschickten Führung ge fehlt, und dass

, die mit allen möglichen Mitteln und auf allen möglichen Wegen für diese Gesetzes vorlage Stimmen zu erlangen suchte. Was ist es doch für ein schönes Ding um den Parlamen tarismus! Will man ihn denn wirklich mit Ge walt aä sksurÄum führen? (Rufe: Sehr richtig!) Wenn schon ohnehin einmal der gefährliche Grund satz gilt: Recht ist das, was die Majorität be schließt, so soll man sich wenigstens davon ent halten, auf so gewaltsame Weise eine Majorität zustande zu bringen. Manche Abgeordnete hättm wohl in den letzten Tagen

!) Doch glaube ich nicht, dass irgend ein überzeugungstreuer Mann durch solche Mittel sich beirren und zum Abfalle sich bewegen lassen wird. Man hat heute diesen Abfall einmal minder glücklich eine Bekehrung genannt, ich aber nenne ihn Abfall. Ich wenigsten? erkläre, mein Knie vor dem Moloch des Militarismus nicht zu beugen. (Beifall.) Local- u. Provinz-Nachrichten. (Bezüglich der Schulkinder) sind folgende Kundmachungen für die Stadt Brixen erlassen worden: 1. Auf Grund

des Magistratsbeschlusses vom 20. Februar wird strengstens verboten, dass sich Schulkinder maskiert, sei es bei Tag oder Nacht, in den Straßen der Stadt oder in Kaffee- und Gasthäusern, herumtreiben. Die hiebei Betroffenen werden von der städtische« Polizei ihren Eltern oder Stellvertreters über stellt, und werden die letzteren aufgefordert, bei eigener Verantwortung die Kinder diesbezüglich zu überwachen. Zuwiderhandelnde werbe» i« Sinne des ß 58 der Kemeinde -Ordmulg bestrast. 2. Auf Grund des MagistratSbeschliWS vv» 20. Februar

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Pagina 11 di 12
Data: 19.12.1907
Descrizione fisica: 12
XX. Jahrg. Donnerstag, ,Brixener Chronik'. 19. Dezember 1907^ Nr. 152. Seite 11. Herr Dr. Neun«? Hat gesagt oder sich in dem Sinne geäußert, daß der eigentliche Grund der Mißstände der Kapitalismus sei. Ich bin damit ganz einverstanden, nur ist mir aus gefallen, daß er diesen Kapitalismus auf einem Boden behauptet hat, wo er laug« nicht so zu Tage tritt. Er hat die Sache so dargestellt, ^als ob die Großbauern und Großadeligm die Kapitalisten wären und die kleinen Bauer

. Abgeordneter Dr. Schöpser: Ich glaube, daß gar kein Grund vorhanden ist, sich auf zuregen. Ich hätte ja gar nicht viel darüber gesprochen; aber es wirst mir einer das Kirchmkapital ein und da habe ich gesagt: Zählen Sie doch und vergleichen Sie, wie viel auf einen entfällt. Berücksichtigen Sie aber auch, wie viel Gutes wirklich geschieht. (Abgeordneter Abram: Ich meinte, Sie sollten die Bogelsang- scheu Grundsätze in Tirol anwenden!) Gerade als Tiroler könnten Sie doch wissen, wie wmig Kirch «vermögen

oder die großen Kapitalsvermögen dieser Kapitalisten. DaS ist der himmelweite Unterschied und darum ist viel mehr Grund, hier einzugreifen, weil hier die Gefahr der Verschiebung des Vermögens vorliegt, während beim Klerus diese Gefahr nicht vorliegt. Das find alte stabile Stiftungen, die wohltätige Zwecke habm und der ganzm Bevölkerung zu gute kommm. (Beifall.) Die ZSodenverschuldung eine Aaueruaus- Senkung. Gestatten Sie mir nun, daß ich um einen Schritt weiter gehe. Herr Dr. Renner hat vollständig recht

, wmn er sagt, eS sei die kapitalistische WirtschaftMe kapitalistische AuS- HeMW deS VovÄS MMwwiudm. Ich habe es als etnseAg gekennzeichnet, daß er, wenigstens dm Worte« nach, vorzüglich von dem Gegensatze zwischen kleinem und großem Grundbesitz spricht. Sehr geehrte Herren! Die Grundbesitzer habm alle einen Feind und nicht die Grund besitzer allein, sondern die Arbeiter mit. Hier kommm wir zu einem Gegenstande, wo eS unter allen, die von der Arbeit, sei es körperlicher oder geistiger, leben

auch die Arbeiter mittelbar davon dm größten Nutzen. Herr Dr. Renner hat die Ausgabe des AgrarprogrammS unter dm Gesichtspunkt des Konsums und der Produktion gestellt. Das ist zwar eine einseitige Ausfassung. Grund und Bodm ist nicht bloß da, um zu produ zier eu, der produzierende Stand ist nicht bloß für dm Konsumenten da oder um die Kon sumtion zu ermöglichen, er hat auch andere, für die bürgerliche Gemeinschaft höchst wichtige Aufgabm.UAberffes istIganz richtig,^die Pro duktion soll geregelt

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Pagina 2 di 10
Data: 20.11.1896
Descrizione fisica: 10
sie mit ihren Schnäbeln und sagten sofort ihren Unterdrückern: II. Die Agrarreform hat einerseits eine Reform des Rechtes auf Grund und Boden, andererseits die Organisation der Landwirtschaft zu umfassen. III. Als Ziele der Reform des Rechtes auf Grund und Boden sind zu bezeichnen: s) die dauernde Befreiung des Bodens von den darauf lastenden Schulden durch Auf hebung des Hypothekarpfandrechtes auf Grund und Boden; b) die Einführung einer , den gesellschaft lichen Zwecken des Bodens entsprechenden und die Erfüllung

dieses Zweckes sichernden Grund besitz-Ordnung. Diese Resolution wurde in der Sections- Berathung mit einer von Graf Dominicus d'Avernas beantragten Aenderung^) angenommen Diese neue Verleumdung der so arg miss kannten Hypothek ließ Herrn Dr. v. Grabmayr keine Ruhe mehr, und so rückte er, wie gesagt, noch im Monat September mit seiner Verthei digungsschrift hervor. Aufgabe der Abgeordneten ist es nun, die Antwort Grabmayrs auf ihren wissenschaftlichen Wert zu Prüfen; zunächst aber liegt

Artikel über die Wahlen in Ungarn: „Selig sind die Todten, denn sie sehen und hören nicht, was auf Erden vorgeht. Siesehen nicht Ungarns Genius das Haupt mit Trauer flor verhüllt; sie hören nicht sein Weinen und Wehklagen über den großen Todten, der vor 5) Die Fassung von III. s) heißt jetzt nämlich: „Die Entlastung des Bodens von den darauf lastenden Schulden und die Aufhebung des Hypothekarpfandrechtes auf Grund und Boden.' Bei litt, b) wurde erklärend hinzugefügt: („Erbfolge-, Heimstättengesetz

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Pagina 3 di 8
Data: 09.06.1891
Descrizione fisica: 8
; 4. dem sich immer mehr erweiternden Geschäfts- umfange gemäß eine entsprechende Reform der Steuerämter und ihrer Amtsgebarung im Sinne einer Vereinfachung der letzteren ehestens durch zuführen.' Dr. Kathrein unterstützt die Resolution, be treffend die Entlastung des Grund- und Haus besitzes und des Gewerbes mit dem Hinweise, dass eine solche Entlastung insbesondere in Tirol dringend geboten sei. Die Voraussetzungen, wor auf der seinerzeit erhobene Katastralreinertrag beruht, seien heute nicht mehr richtig

. Die Ver hältnisse hätten sich heute zu Ungunsten der Land wirtschaft total geändert. Der Grund und Boden werfe gegenwärtig lange nicht mehr den Ertrag ab, den der Bauer vor fünfzehn Jahren aus seinem Besitze gezogen. Die Grundsteuer sei daher im Verhältnisse zu hoch, dies gelte aber im erhöhten Maße von der Steuer, die der Bauer in Tirol von den Waldungen und Alpen zu zahlen habe. Darauf wolle Redner vor allem die Finanzverwaltung aufmerksam machen. Soll der Bauer und der Gewerbetreibende wirt

schaftlich nicht zugrunde gehen, so müsse ihnen energisch unter die Arme gegriffen werden; und dies geschehe am wirksamsten von Seite des Staates durch Ermäßigung der Erwerb-, Grund- und Haussteuer. Daher stimme Redner der Resolution vollständig zu; auch in dem Punkte, dass es den Gemeinden ermöglicht werde, ohne der bisherigen so sehr ausgearteten Zuschlags wirtschaft auf anderem Wege, durch EinHebung directer Abgaben, die Gemeindeauslagen zu decken. Mit der Einführung der progressiven Einkommen steuer

eine Missernte u. dgl. eine Theuerung verschuldet. Die der zeitigen hohen Getreidepreise haben allerdings theilweise ihren Grund in den zum Schutze der Landarbeiter und Bauern nöthigen Zöllen; aber die Hauptursache ist die jüdische Handelsspeculation, welche durch Aufspeicherung großartiger an gekaufter Körnermassen die Preise steigert und dann erst mit großem Gewinn sich vom Volke die aufgespeicherten Nahrungsmittel hoch bezahlen lässt. Gegen diesen Lebensmittelwucher sollte der Staat mit Gesetzen

, wie folgt, gefasst: „Aus den im Art. 1 aufgeführten Summen sind mit Ausschluss von Zinsen in den einzelnen Diöeesen, beziehungsweise Diöcesanantheilen Beträge zu be willigen an solche Institute und Personen, be ziehungsweise deren Erben, welche dadurch Ein buße an ihren Einkünften erlitten haben, dass auf Grund des Gesetzes vom 22. April 1875 für sie bestimmte Bezüge zu dem im Art. 1 bezeichneten Sammelconto eingezogen worden sind', und ferner als zweiter Absatz zugefügt: „Hiebei treten an Stelle

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Pagina 1 di 8
Data: 17.06.1905
Descrizione fisica: 8
Arbeiterschaft liegt es, die Majorität in der Vorstandschast in der Hand zu behalten, eventuell, wenn es notwendig sein sollte, auch um diesen Preis. Proporz-Wshlen! Die Regierung führt aber noch andere Gründe an, welche für die paritätische Zusammen setzung des Vorstandes das Wort reden sollen. Als ein Grund für die geplante paritätische Zu- sammensetzung des Vorstandes (Hälfte der Vor standsmitglieder Arbeiter und die andere Hälfte der Vorstandsmitglieder Arbeitgeber) wird die Politik hereingezerrt

und nicht verständlich. Ist denn die ganze Arbeiterschaft daran schuld, daß solche Fälle vorkommen und vorgekommen sind? Soll ein großer Teil der Arbeiter deswegen büßen, weil ein viel kleinerer Teil sich solche Exzesse zuschulden kdmmen ließ? Wenn man diese Mißstände beseitigen will, so soll man doch auf den Grund gehen, warum solche Mißstände möglich waren und noch möglich sind. Der Grund ist jedenfalls nicht der, daß die Arbeiterschaft die Majorität im Vorstand hat. Der einzige Grund solcher Miß- stände liegt

. Es liegt also der Grund des beklagten Uebels nicht darin, daß die Arbeiter gegenüber den Arbeitgebern die Mehrheit im Vorstand haben, sondern in den schlechten Gesetzen, für welche, wie es scheint, die Arbeiter verant wortlich werden müssen. Wenn also hier Wandel geschaffen werden soll, so kann dies nur dadurch geschehen, daß der Minderheit bei Wahlen auch Rechte eingeräumt werden, insbesondere daß die Minderheit einige Vertreter im Vorstand hat, welche das Gebaren ihrer Gegner kontrollieren

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Pagina 2 di 12
Data: 11.11.1909
Descrizione fisica: 12
Seite 2. Nr. 135. Donnerstag, gelehrt und begründet und er hat sich dabei auf ein Zeugnis aus viel älterer Zeit berufen, auf das Zeugnis des 'Aristoteles, des größten Gelehrten der vorchristlichen Zeit. Dieses Zeugnis lautet: „Die zweckmäßige Verteilung des Grund eigentums und die Erhaltung der verschiedenen Klassen unter den Grundeigentümern in einem Zustand sicheren und selbständigen Beharrens ist die Grundfrage des bürgerlichen Lebens und darnach sind die politischen Rechte auszuteilen

.' Ist es schwer, diese Ansicht zu be gründen? Doch nicht Ein Staatswesen ist in seinem Bestand umso gesicherter, je mehr es die Mittel zur Erreichung seines Zweckes und für sein Wohlergehen, für seine Kultur in sich selbst hat. Nun ist das erste und notwendigste hiefür, daß die Bevölkerung die Mittel zur Ernährung ausreichend und ge sichert habe. Alle Rohprodukte der Ernährung aber kommen schließlich von Grund und Boden. „Der Grundbesitz,' sagt Freiherr v. Vogel sang, »hat von Natur

entnommen und dem Bodenbesitz obliegt, ge wissermaßen als Volksamt dafür zu sorgen, daß dies in Wirklichkeit geschehe.' — Wer sollte daraus nicht folgern können, daß es im Interesse aller Stände gelegen ist, wenn dieser Stand auch fähig gemacht wird, dieser wichtigen Aufgabe nachzukommen? Weitgehende Folgerungen ergeben sich daraus und nicht die geringste derselben ist, daß der Bauernstand nicht in einer Schnldknecht- schast sich befinden dürfe, daß für Grund und Boden

Kunst aufschwingen. Schon vor dem jungen Deutschland, dann von dessen Vertretern wurde „Brixener Chronik.' 11. zum andern. — Diese allgemeine Agrar- bewegung hat einen tiefern Grund, den Selbst erhaltungstrieb. Oder gibt es für irgendein Volk eine größere Gefahr, als sich in den Händen des Auslands zu wissen und von dessen Gnade für die Volksernährung abzuhängen? Das ist in England der Fall und hat nichts Beneidens wertes. Es ist sür dieses große Land mit aller seiner Stärke und Macht ein Grund

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Pagina 5 di 8
Data: 01.11.1924
Descrizione fisica: 8
be stehenden Beleuchtungsvertrages sein Haus an ein anderes Elektrizitätswerk anschließen. Das war Grund genug, daß der dortige Karabinieri-Maresciallo drei Mitglieder dieses Werkes, zugleich angesehene Bürger der Gemeinde St. Vigil, verhaftete und gefesselt der kal. Prätur vorführte. Dort wurde der Maresciallo freilich sofort eines Besseren belehrt und die Ver hafteten wurden auf freien Fuß gesetzt. Doch das genügte dem Hüter des Gesetzes nicht, er verhaftete die drei nochmals und sperrte sie auf eigene

20 Tagen beim Registeramt zu erscheinen hat, wo dann im gegen seitigen Einvernehmen auf Grund des Abfindungs vertrages über die Konsumabgabe der Steuerbetrag festgesetzt wird. Sollte die Partei innerhalb der vorgeschriebenen Frist nicht erscheinen oder einen Vertrag nicht ab schließen, so bleibt der vom Registeramt einseitig festgesetzte Betrag aufrecht. . Der Warenumsatz-Steuerbetrag ist, falls er 100 Lire nicht übersteigt, gleich beim Abschluß des Vertrages beim Registeramt zu erlegen; falls er 100

haben und die dann auf Grund des in der Gemeinde gelten den Tarifs mit der Konsumabgabe bemessen werden, genügt es, laut Erhebung beim hiesigen Registeramt, wenn von den zuständigen Konsumabgabe-Einhebe- stellen auf die einem Doppelregister zu entnehmenden Quittungsbolletten die Warenumsatzsteuer-Doppel stempelmarken angebracht werden, so daß der eine Teil der Marken im Register zurückbleibt und der andere Teil sich auf der Quittungsbollette befindet. Die Höhe wird in diesem Fall, gleich wie früher erklärt, auf Grund

, wo man den Handel auf Grund eines Zustimmungs- oder Schlußbriefes als abgemacht betrachtet, unterliegen der Registrie rungspflicht nicht. Erwähnt muß noch werden, daß Tafeltrauben auch im Kleinverschleiß der Konsumabgabe und dem zufolge auch der Warenumsatzsteuer nicht unterliegen. Um verschiedene Mißverständnisse aufzuklären, be darf es auch einiger Aufklärung über den Ausschank von Eigenbauwein (Buschenschank). Für den Ausschank von auf eigenen oder gepachteten Grundstücken erzeug tem Wein im Privathaus

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Pagina 6 di 8
Data: 09.02.1894
Descrizione fisica: 8
für die Wasserleiwng bewilligt. — Die EinHebung von Gemeindezuschlägen wurde für das Jahr 1894 bewilligt: Gnadenwald 185 '/o zur Grund-, Erwerb- und Einkommen steuer, 160°/<> zur Hauszins- und Hausclassen steuer; Graun 125°/„ zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 33-3'/o zur Hauszinssteuer, 50°/„ zur Hausclassensteuer; Mühlen 2(X)°/<, zu den directen Steuern, 15'/<> zur Verzehrungs steuer von Wein und Fleisch; Tulfes 120°/« zur Grundsteuer; Weißenbach 200°/„ zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer

der gesetzlichen Be- zMuf Grund dieses Ternovor- MKAW Ernennung eines Schulinspectors WW?.WKMden Ternovorschlag aufgenommenen ffWFMWPWzHnd unbescholtene, pflichteifrige KttMMysWhj.Ataatsdiener, Staats- MMMuMMche und gesetzestreue Männer, ausgestattet mit reicher Erfahrung auf dem Ge- ' et6-.,,dB ,Sckulwe5ens und durchdrungen vom geschlagenen vereinigten sich sämmtliche Stimmen der vollzählig versammelten Mitglieder des k. k. Landesschulrathes, nur sprach sich eine Minorität dafür aus, derselbe sollte statt

vorgesehenen Weise, nämlich „auf Grund lage des vom k. k. Landesschulrath erstatteten Ternovorschlages', ehestens zu vollziehen, und welche Ursachen liegen der bisherigen, die Inter essen der Schule schädigenden Verzögerung der Ernennung zugrunde? Bregenz, 3. Februar 1894. (Folgen die Unterschriften.) W us,,!den in erster Linie vor- Kirchliche Nachrichten. Me FastenpredigteiH werden Heuer gehalten an den Freitagen (eine Viertelstunde nach dem Bet läuten, abends) vomhochw.?. Norbert 0.Q., an den Sonntagen

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Pagina 2 di 8
Data: 07.08.1894
Descrizione fisica: 8
sich auf eine 2V Centimeter tiefe Lehm schichte des Brockengutes; durch diese soll die Verwesung in bedenklicher Weise behindert werden. Diese Begründung ist in Nr. 39 der„Br. Chr.' vom geologisch-hygienischen Standpunkte aus zur Evidenz widerlegt worden; auch sind diesbezüglich mehrere geologisch-hygienische Gutachten, vor welchen der oben angeführte Grund nie und nimmer bestehen kann, bereits an den hohen Landesausschuss abgesendet worden, und es muss deshalb die Bevölkerung von Hall sehr befremden

und zudem in Hall allenthalben bekannt ist, dass das ganze weite Terrain in der Umgebung dieser Stadt Lehmgehalt ausweist, dieser aber auf dem ursprünglich von dem löblichen Gememderathe Projektierten Platze in bedeutend größerer Menge sich vorfindet als auf dem Brockengute. Der zweite Grund des obigen Erlasses erscheint deshalb geradezu als eine verletzende Ironie gegen die Wünsche der Bevölkerung von Hall. - Ebendasselbe muss gesagt werden über den Abend des herrlichen Ensembles hat die Casse bare

. Dann würden auch die Eingeborenen es bald aufgeben, junge Elephanten zu tödten. Das meiste Elfenbein, welches jetzt aus dem Zambesi-Gebiet nach Tete gelangt, ist klein und wertlos. „BrixVner Chronik/' im angeführten Erlasse erwähnten Protest der Anrainer. Wer ist gesetzlicher Anrainer? Jener und jener allein, dessen Grund innerhalb einer Distanz von 6 Klaftern an einen fremden Grund grenzt; nun aber haben bei der eommissio- uellen Untersuchung des Brockengutes die gesetz lichen Anrainer nicht nur ihre Zustimmung zur Errichtung

Herzen verfolgen! Daraus erhellt, dass auch der dritte Grund des angezogenen Erlasses in sich selbst zusammenfällt und den thatsächlichen Ver hältnissen Hohn spricht. Wie wir nun vernehmen, wird in allernächster Zeit der löbliche Gemeinderath von Hall in einer Sitzung sich neuerdings mit der Friedhofsfrage beschäftigen. Aus der eben gemachten Darlegung ist klar ersichtlich, wie leicht es für den löblichen Gemeinderath dieser Stadt ist, gegen die Be stimmungen der k. k. Bezirkshauptmannschaft Recurs

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