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Brixener Chronik
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Pagina 2 di 8
Data: 06.11.1896
Descrizione fisica: 8
? Das richtige „Wie' hat eben damals gefehlt; hätte man zu der Zeit, wo Grund und Boden des Bauern losgebunden wurde, hätte man damals die berufsgenossen schaftliche Organisation der Landwirtschaft ein geführt und an Stelle der alten Bande gesetzt, so würde sich die Sache freilich anders ausge nommen haben, als sie thatsächlich uns heute vorliegt. Jetzt wird es viel schwieriger sein, die Heilmittel herbeizuschaffen, die vor 50 Jahren versäumt worden sind. Herr Dr. v. Grabmayr hält mir vor, dass

ist, ob sich diese Wissenschaftslehre auf den Boden des Christenthums stellt oder nicht. Es wäre mir aber gar nicht schwer zu zeigen, dass der Grund satz: „Grund und Boden ist als Ware zu be handeln' mit dem Geist des Christenthums denn doch nicht im Einklang steht. Herr Dr. v. Grabmayr hält mir vor, ich hätte das Hypothekarwesen als eine moderne Er findung erklärt. Ich habe aber nur gesagt, die moderne Hypothekarverschuldung ist der Ruin des Bauernstandes, und das behaupte ich auch jetzt. Wann

diese Hypothekarverschuldung im Princip angefangen hat, darüber habe ich mich gar nicht ausgesprochen. Ich weiß ganz gut, dass es schon bei den alten Römern Hypotheken auf Grund und Boden gegeben hat (würden wir den Unterschied zwischen dem römischen und dem deutschen Recht prüfen, es dürfte sich bald zeigen, wo der Vorzug ist), dass aber die Art und Weise unseres HypothekarerediteS eine alte In stitution nicht ist, wird mir auch Herr Doctor v. Grabmayr kaum absprechen. Nun aber hat er gesagt: „Unsere Verhältnisse verlangen

wir diese Fahne im October des Jahres 1805 aus den Posten „NmtzMSV BhMNiK.' frage bestimmt wird. Diese Verbindung perhorres ciere ich. Herr Dr. v. Grabmayr sagt zwar, es sei eine andere Verbindung nicht möglich. Das leugne ich. Ich sehe nicht ein, warum man auf Grund und Boden nicht zunächst mit Rücksicht auf das Erträgnis soll Geld leihen können, nach dem die Forderung des Capitals vom Grund und Boden einzig durch sein Erträgnis befriedigt werden kann. Ich sehe wirklich nicht ein, waS entgegensteht, dass

nicht gesetzlich verfügt werden könne: „Grund und Boden darf nur durch das Mittel des Erträgnisses und darum auch nur im Verhältnis zu demselben belastet werden.' Es ist überhaupt eigenthümlich (ich behaupte nicht, dass diese Verdrehung in tendenziöser Weise geschieht), man wirst mir immer ein, es sei für den Bauernstand sremdes Geld nothwendig; das wird in einer Weise vorgebracht, als hätte ich verlangt, den Bauern sei das Schuldenmachen zu verbieten. Enthält doch gerade mein Entwurf die Bestimmung, dass

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Brixener Chronik
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Pagina 3 di 8
Data: 13.07.1894
Descrizione fisica: 8
Nr. 56. Brixen, Freitag, ^icht erfüllt werden konnten'/ da der in Aussicht genommene Grund als „lehmh altig' be funden worden sei. Durch dieses commissionelle Gutachten sollten also nach dem Berichte des „Tagbl.' die Wünsche und Erwartungen der ^ClericaleN' vereitelt worden seien. Ehevor wir das genannte Gutachten in Erwägung ziehen, können wir nicht umhin, dem „Tir. Tagbl.' öffentlich den wärmsten Dank auszusprechen für' die Ausklärung über sie neueste Parteigruppierung in Hall

und das Ergebnis dieser Erforschung einer Behörde zur Kenntnis gebracht. Sanitätsrath Dr. Pircher gründet ferner sein Gutachten darauf, dass der erwähnte Grund in der Tiefe eines Meters eine 2V Centimeter breite Lehmschichte aufweise und deshalb die Verwesung der Leichen sehr behindert werde. Ist diese Begründung stichhaltig? Wir gestatten uns, obgleich Laie im Fache, darauf Folgendes zu erwidern: 1. Nach dem neuesten Stande der hygienischen Wissenschaft gilt Sand, mit einer nicht allzugroßen Quantität

von Lehm vermengt, als sehr geeignetes Material, den Verwefungsprocess der Leichen, die es umgibt, unbehindert zu lassen oder auch Zu fördern. Dr. Karl Flügge schreibt: „Sand- Loden, der eventuell mit etwas Lehm gemischt ist, bietet die günstigsten Bedingungen' (für Ver wesung). (Grundriss der Hygiene, Leipzig, Veit, ^l.894, S. 435.) Wie wenig aber die 20 Centimeter breite Lehmschichte einen geologisch-hygienischen Grund bietet, am besagten Platze nicht Leichen ZU bestatten, lässt Flügge daraus

dieses Blattes mitgetheilt werden, dass in den letzten Tagen auch der vom löblichen Gemeinderathe in Aussicht genommene östlich gelegene Grund nach seiner geologisch-hygienischen Beschaffenheit für die Ver wesung der Leichen von ebendenselben Fach männern geprüft worden ist, welche ehedem in dieser Richtung den Grund des Brockengutes unter sucht hatten. Das Ergebnis dieser Prüfung lautet nun aber dahin, dass der Grund am Nordost ende der Stadt in Rücksicht ans die Lehmhaltig keit sich noch viel weniger

nordöstlich gelegene Grund noch viel weniger als Begräbnisplatz benützt werden darf, da der letztere nämlich weit größeren Lehm gehalt aufweist als der Grund des Brockengutes. Aus dieser Darlegung erhellt, wie es kommt, dass das commissionelle Gutachten des Herrn Sanitätsrathes Pircher von der Bevölkerung so wenig ernst genommen wird. Es hat dieselbe zu dem sehr befremdet, dass anlässlich der com- missionelleN Untersuchung des Brockengutes wahr genommen werden musste, dass Herr Sanitäts rath Dr. Pircher

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Brixener Chronik
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Pagina 2 di 8
Data: 27.09.1900
Descrizione fisica: 8
». Unter diesem Titel erschien in Nc. 108 der „Bnxener Chronik' vom 20. S>ptember ein Artikel, welcher einige Klagen gegen das Grund buch führt. Der Verfasser hat es gewiss auf richtig gut damit gemeint, und es wäre nur zu wünschen, wenn in Zukunft öfters über Gcund- buchsangelegenheiten in den Zeitungen geschrieben würde; es würde dies sicherlich von großem Nutzen sein. Der Artikelschreiber beruft sich darauf, dass er das Grundbuchgesetz und Dr. Grabmahls Schrift über das Vcrfachbuch gelesen habe und darauf

bei verständigen Bauern über das Grund buch Nachfrage gehalten hätte. Das ist alles ganz schön, aber leider merkt man dem Verfasser an, dass er weder mit dem Verfachbuche, noch weniger mit dem Grundbuchs ernstlich und gründ lich bekannt ist. — Um mit diesen zwei Büchern gründlich bekannt zu werden, genügt es nicht, emzelnes darüber zu lesen, sondern da muss man V.'rfach- und Grundbuch etliche 1000mal selber durchklauben, dann erst wird man zur Ueber zeugung kommen, wie armselig das Verfachbuch

und wie praktisch das Grundbuch sei. Ich erlaube mir heute, in wohlgemeinter Absicht zur Richtigstellung jenes Artikels einiges zu erwidern und aufzuklären, und beziehe mich auf die dort vorgelegten Fälle. 1. Hausmühle. Das Eigenthumsrecht dieser wahrscheinlich ganz neuerbauten Hausmühle konnte in das Grundbuch deshalb nicht cinge- - tragen werden, weil die Mühle selbst im Grund buche nicht aufgenommen war. Sie war aber deshalb im Gmndbuche nicht aufgenommen, weil sie in der Kataftralmappe

noch nicht eingezeichnet war. Allerdings hätte das geschehen sollen bei der Grundbuchsanlegung. Ist nun das Grund buch in jener Gemeinde, wo dieser Fall sich er eignet hat, noch nicht eröffnet, so möge der Besitzer nur beruhigt sein, die Sache wirö trotz der Vernachlässigung noch in Ordnung kommen; er möge sich nur melden, wenn der Entwurf des Grundbuches jener Gemeinde zur öffentlichen Ein sicht anfliegt. Ist das Grundbuch für jene Ge- meinde bereits eröffnet, mag er dennoch beruhigt sein, denn ditses Versäumnis

kann immer noch gutgemacht werden ohne jeden Schaden. Solche Unfälle beim Grundbuche kommen schon öfter vor. 2. Ob st bäume auf Gemeindegrund. Dieser Fall ist interessant. Leider hat der Artikel schreiber das Grundbuchgesetz zu wenig im Ge dächtnisse behalten. Das Grundbuch hat diesen Fall, wo Obstbäume auf fremdem Grund und Boden stehen, der Fruchtbezug aber einem anderen Eigenthümer zusteht, für Wälsch-und Deutsch-Süd- tirol eigens vorgesehen. In Nordtirol ist ein solches Rechlsverhältnis

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Pagina 4 di 8
Data: 08.03.1906
Descrizione fisica: 8
als acht Bezirks', resp. Land gerichtsleiter, davon einige mit halben Seiten langen verschiedenen Ehrentiteln, sollen unter dm Augen der höchsten Landesbehörden fast ein ganzes Jahrhundert lang Urkunden verfaßt und verfacht haben, die jetzt em Adjunkt als Grund buchanlegungskommissär der Tälwälder halber als ungültig, bezw. als nicht vollständig ins Grundbuch einzutragen die Macht haben soll! 4. Wie kommt es, daß bezüglich der in der Fraktion Jselsberg einliegenden 126 Teilwald- Parzellen

das Servitut der Weide hat. Wir fragen daher: Aas Grund welcher förmlichen Verleihungsm künde ist dies erfolgt, wenn nach der Urteilsbegründung der höheren Justizbehörden landesfürstliche Hoyeits- rechte weder ersessen werden noch in Privatbesitz übergehen können? 5. Sonderbar ist, wie die uns vorliegenden Urkunden zeigen, daß man ein volles Jahrhundert lang die Teilwälder als vollständiges Eigentum des Besitzers bei Kauf-, Tausch', Gutsübergabe, Gebühren- und Steuervorsch eibungen behandelte, auch gleich

langten alle einstimmig, daß auf Grund der vielen vorerwähnten,unzweifelhaften, gesetzlichgültigen Ur kunden, Benützung, Pfandhaftungspflicht usw. bei Teilwäldern und' jenen Feldern, die vor 50, 80 und mehr Jahren total verschüttet wurven, dann unkultiviert geblieben und jetzt Wälder sind, den Besitzern das gebührende grundbücherliche Eigen tum und der Gemeinde das Servitut der Weide zugeschrieben wird; aber der k. k. Beamte und Anlegungskommissär sagte: er darf es nicht. Also derjenige, der unter Eid

derselben die Gemeinde Unter nußdorf eingetragen und zwar auf Grund der Waldzuweisunqsnrkunde vom 14. Juli 1853. b) Hmgegm hat die Gemeinde Dölsach durch die von der gleichen Behörde und zur gleichen Zeit gemachten und ver fachten Waldzuweisungs- Urkunden unter anderm aach die ganze Wald vegetation der Grwidparzellen 860 und 863 der Katastralgememde Obernußdorf mit zirka 222 Joch geschenkweiss vom Staate zum Eigentum m halten. Nachdem bei der Anlegung des Grundbuches trotz Protestes der Gemeinde Dölsach die Grund

- Parzellen 860/1, 860/3 und 860/4 mit zirka 6^/2 Joch zugeschrieben wurden, so kam es wegen dsr restlichen 160 Joch zum Prozeß und den Ausgang in erster und zweiter Instanz hat in Nr. 53 vom 4. Mn 1905 die „Brixener Chronik' berichtet und die dritte Instanz (Oberster Gerichtshof in Wien) entschied, daß die Gemeinde Dölsach für die weiter erhaltenen 88 Joch der Grundparzelle 860/2 dem eigenen Vertreter zirka Kr. 1100 zu zahlen verpflichtet ist, und gleich zeitig wird erklärt: die Waldfläche bei Grund

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Pagina 9 di 10
Data: 27.04.1912
Descrizione fisica: 10
Nr 5by, MuweiterlMZ. (Auskünfte, Pläne, Photographien erliegen im Bureau.) Verkäufliche Objekte: Villa in Bozen, Neubau, Einfamilienhaus, gesunde, aussichtsreiche Lage, mit 1518 Grund, 45.000 L. Villa in Bozen, Neubau, Einfamilienhaus, gesunde, aussichtsreiche Lage, mit 743 Grund, 40.000 X. Villa in Bozen. Neubau, Einfamilienhaus, gesunde, aussichtsreiche Lage, mit 546 ir^ Grund, 34.000 X. Wohn- u. Geschäftshaus in Bozen, 2 Läden, 7 Wohnungen, Garten u, Hofraum, 90.000L. Villa in Meran

, in sehr schöner Lage, samt kompletter Inneneinrichtung, Garten usw., 105.000 X. Villa in Seis. Neubau, samt Innenein richtung und 2040 rn? Grund, 50.000 T. Haus in Bozen, in der Nähe der Bürger säle, mit 475 Klafter Grund. Haus in St. Michael-Eppan. mit Stöckel gebäude, für jedes Gewerbe, auch Obst handel, geeignet, 28.000 K. Weingut mit Haus, Stadel und Stall für 12.000 X zu verkaufen, event. zu verpachten. Hotel in Deutsch-Südtirol, mit Speisesaal, großem Restaurationsgarten, 24 Fremden zimmern, vollständig

eingerichtet, samt Wäsche und Silber, mit anschließenden, sehr großen, dazugehörenden Baugründen, ganz hypothekenfrei, 110.000 K. Villa in Seis-Kastelruth, Neubau, in schöner Lage, 3 Wohnungen mit je 3 Zimmern, Küche, Bad, Zubehör, Grund zirka 1260 Zz 50Y x. Villa in Seis-Kastelruth in schönster Lage, Einfamilienhaus mit 8Zimmern, 3Kammern, Küche, Bad usw.. auch als Pension ge eignet, Grund zirka 1005 rn^, 31.Ü00 L. Großes Geschäftshaus in Bozen, zentral gelegen, mit sehr großen Lokalitäten, zu verkaufen

für Fremdenpension, in Gries zu verpachten. Cafe-Restaurant mit großem Grund, voll ständig eingerichtet, in Sommerfrischort bei Bozen. Großer Gasthof im Vintfchgau, bekanntes Touristenheim, mit Nebengebäuden, Auto- garage, Magazinen, Badeanstalt, großem Garten, großer Oekonomie, mit zwei Stallungen, Stadel, sehr günstiges Objekt, samt Inventar. Bahnhof-Restaurant im Vintsckgau mit zwei Lokalen, Veranda, sechs Fremden zimmern. Restaurat'onsgarten, Obstanger, vollständig eingerichtet, 40.000

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Pagina 3 di 10
Data: 19.03.1897
Descrizione fisica: 10
Freitag, 19. März 1897. leite -»^-nor Dr. S ch ö P f e r: „ ... Nun hat . k^NrOberlandesgetichtsrath gegen mich ^ «1u? öanoÄeum ins Feld geführt, und auch das ^ erstaunt, von dieser Seite einen ich A- theologische Wissenschaft Zu ver-- V?« M zweifle nun. ob der Appell an nelMw. von Seite des Herrn Ober- Ä «-«»»-» B-stimmmg-n d-s wchlichm kmM Das sus oallomLUM gegen S« A> K». d°- «' ->°-n'«ch die SÄcibe fehlen.' Das Ms eanomeum ? Aer verlangt, dass die Kirchen- ^italkn auf Grund und Boden

beruhen sollen; as ist aber himmelweit verschiedendavon, dass C^eneavitalien auf Grund Und Boden in der Wwnen Weise angelegt werden sollen. In der^ Ilten ^eit haben ja die Kirchencapitalien rn Kund und Boden selbst bestanden, oder sie waren Mntenbezüae aus Grund und Boden. In der « in welcher die Capitalsverschuld- barkeit eingeführt wurde, nachdem durch Gesetze M frühere Verhältnis abgeschafft war, blieb den Kirchen und Pfründen nichts anderes mehr Ärig, als sich in diese ihnen aufgedrungenen

hat das zugelassen und hat es allerdings dazu benützt, um langsam und allmählich die Sklaverei zu beseitigen. So bleibt auch gegen- Bärtig der Kirche nichts anderes übrig, als sich in die bestehenden Wirtschaftsverhältnisse zu Hgen, um die Einnahmen der Kirchen und Pfründen zu sichern. Damit ist aber nicht ge meint, dass die Kirche für die CapitalSverschuldbar- keit von Grund und Boden eintritt; das ist durchaus nicht der Fall, das ist eine ganz andere Frage. Es lassen sich die Bezüge der Kirchen, Pfründen

. ES MV «»tt «Y W MM beschlossen, weiter zu rücken, nm wie ja bekannt ist, in den letzten 25 Jahren in! Cisleithanien über 300 Millionen auf Grund und Boden angelegte Gelder verloren gegangen; sind^), sollte dieser Umstand allein schon darauf- hinweisen, dass die Kirche nicht für eine Sicher heit eintreten kann, die in so vielen. Fällen rein? fictiv ist. l Ich muss aber noch auf ein ganz anderes' Moment aufmerksam machen. Nachdem Nämlich- die alten Verhältnisse mit einem Schlage beseitigt! worden sind und an die Stelle

der früheren' Abgaben aus Grund und Boden die. Cäpitä- listerung derselben getreten ist, sind die Bezüge,^ welche die Stiftungen früher' gehabt haben, aüf einen ganz anderen Standpunkt gestellt worden, als den sie eigentlich verdienen. Jetzt find diese Capitalien jenen andern ganz gleich gestellt, die ein arbeitsloses Einkommen bedingen. Wenn jemand 10.000 fl. hat und sie auf Hypothek anlegt, so nenne ich den Zins, den er daraus bezieht, ein arbeitsloses Einkommen. Wenn aber Pfründen, Klöster

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Pagina 1 di 8
Data: 31.05.1902
Descrizione fisica: 8
in dem politischen Bezirk Lienz ist durch das ungeschickte Eingreifen des Landes ausschusses große Erbitterung und Beunruhigung in einer Reihe von Gemeinden hervorgerufen worden, weil der Landesausfchüßvertreter namens der angeblich befangenen Gemeindevertretung den durch nichts begründeten, ganz unhaltbaren Standpunkt vertrat, daß alle sogenannten Teil- Aiäloer durch die auf Grund kaiserlicher Ent schließungen erfolgte Waldzuweisung zum ab soluten Eigentum der Gemeinde geworden seien und daß die bisherigen

hatte, nicht für sich, sondern für die gesamte Gemeinde gespart hatten. Andere wieder, welche ihre Wälder ver wüstet, verpraßt, abgestockt hatten, sahen ebenso Plötzlich die unerwartete Möglichkeit austauchen, mit den Sparern noch einmal teilen zu können. Diese griffen die Ansicht des Landesausschuß- Vertreters selbstverständlich mit Freude auf, sofort bereit, ihre Ansprüche auf die Ersparnisse der ihnen unverständlichen Hamsternaturen auf Grund des § 63 G.-O., also einer Art Gleichberechti gung, geltend zu machen. Die naturgemäßen Folgen

getragen und die Teilwälder im Sinn dieses Begehrens in Has Grundbuch eingetragen. Diese Eintragung wurde aber seitens der oberm Instanzen annulliert und die Parteien mit ihrem Begehren abgewiesen. Begründet war diese Abweisung unseres Wissens mit dem Hinweis, daß diese Wälder auf Grund der Waldzuweisungsurkunden Eigentum der Gemeinden sind. Wie es mit dem angeblichen Eigentumsrecht der Gemeinden auf Grund der Waldzuweisungs urkunden steht, hat Herr Stephan v. Falser in der Broschüre „Wald und Weide

haben, weil ihnen die Tragweite der Waldzuweisungsaktion nicht klar war,..ist nicht abzusehen, aus welchem Grund das Übereinkommen der Gemeinde mit den Parteien nicht zur Grundlage der Grund buchseintragung genommen werden sollte. Die autonome Gemeinde hat gerade so wie jeder Private das Recht, über ihre Eigentumsange legenheiten frei zu beschließen, und können diese Entschließungen nur insoweit eine Einschränkung erfahren, als im öffentlichen Interesse gelegen und durch besondere Gesetze vorgeschrieben ist. Dadurch

, daß in jenen Gemeinden, in welchen die ganze Gemeinde und die Teilwald besitzer einverständlich verlangen, daß das Grund eigentum der Teilwälder demjenigen zugeschrieben werde, der das Stockrecht besitzt, für den Wald die Steuern zahlt und Taxen und Gebühren be zahlt hat, der Private und nicht die Gemeinde als Grundeigentümer eingetragen werde, wird zweifellos kein allgemeines Interesse tangiert, im Gegenteil, es wird nur dem Staat ein Steuer objekt erhalten, das bei jedem neuen Besttzüber- gang wieder vertaxt

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Pagina 10 di 10
Data: 30.03.1912
Descrizione fisica: 10
W Seite 10. Samstag, 30. März 1912. Jahrgang igiZ RtMtci-Nttkchrsbmm «. A. cwke, Naumeittel», No?en. Mennerkttasse Nr. Sby, Mwelterhaus. (Auskünfte, Pläne, Photographien erliegen im Bureau.) Verkäufliche Objekte: Nr. 1: Villa in Bozen, Neubau, Einfamilienhaus, gesunde, aussichtsreiche Lage, mit 1518 Grund. 45.000 L. Nr. 2: Villa in Bozen, Neubau, Einfamilienhaus, gesunde, aussichtsreiche Lage, mit 743 Grund, 40.000 k. Nr. 3: Villa in Bozen, Neubau, Einfamilienhaus, gesunde, aussichtsreiche Lage

, mit 546 in^ Grund, 34.000 X. Nr. 4: Wohn- u. Geschäftshaus in Bozen, 2 Läden, 7 Wohnungen, Garten u. Hofraum, 90.000L. Nr. 5: Villa in Meran, in sehr schöner Lage, samt kompletter Inneneinrichtung, Garten usw., 105.000 X. Nr. 12: Villa in Geis, Neubau, samt Innenein richtung und 2040 Grund, 50.000 X. Nr. 13: Haus in Bozen, in der Nähe der Bürger säle, mit 475 Klafter Grund. Nr. 14: Haus in St. Michael-Eppan, mit Stöckel gebäude, für jedes Gewerbe, auch Obst- Handel, geeignet, 28.000 X. Nr. 16: Weingut

mit Haus, Stadel und Stall für 12.0001< zu verkaufen, event. zu verpachten. Nr. 17: Hotel in Deutsch-Südtirol, mit Speisesaal, großem Restaurationsgarten, 24 Fremden zimmern, vollständig eingerichtet, samt Wäsche und Silber, mit anschließenden, sehr großen, dazugehörenden Baugründen, ganz hypothekenfrei, 110.000 X. Nr. 18: Villa in Seis-Kastelruth, Neubau, in schöner Lage, 3 Wohnungen mit je 3 Zimmern, Küche, Bad. Zugehör, Grund zirka 1260 m-, 35.500 X. Nr. 19: Villa in Seis-Kastelruth in schönster

Lage, Einfamilienhaus mit 8Zimmern, 3 Kammern, Küche, Bad usw., auch als Pension ge eignet, Grund zirka 1005 31.500 X. Nr. 20: Großes Geschäftshaus in Bozen, zentral gelegen, mit sehr großen Lokalitäten, zu verkaufen. Nr. 21: Großes Geschäftshaus in Bozen, zentral ' gelegen, mit sehr schönen Läden usw., zu verkaufen. Gesucht: is72 Nr. 7: Restaurant oder Cafö-Restaurant mit Fremdenzimmern zu pachten gesucht. Nr. 8: Weingut zu pachten oder zu kaufen gesucht. Ackere Lxkten?. 8 In einer Stadt Südtirols

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Pagina 2 di 5
Data: 13.10.1910
Descrizione fisica: 5
jetzt bis Cavalese mit Automobilen befahren. Der erste Teil dieser Straße, Lavis —Grumes, wird auf Grund des neuen Straßenbauprogrammes mit einem großen Kostenaufwande teils umgelegt, teils rekonstruiert; der Hintere Teil, Grumes — Molina, ist bereits auf Grund des Straßen bauprogrammes vom Jahre 1897 ausgeführt und das kleinere Stück, Molina — Cavalese. besteht schon von früher her. Aber nicht bloß auf der Süd-, sondern auch auf der Nord seite dieses wichtigen Tales ist eine Verbindung von Cavalese

nach dem Etschlande vorgesehen. Die auf Grund des ersten Straßenbauprogrammes noch zu erbauende Straße Molina — Civez- zano führt zwar nicht unmittelbar nach dem Etschlande, sondern in das äußere Valsugana, stellt aber gerade dadurch eine unmittelbare Ver bindung Trients mit der Dolomitenstraße her. Diese Straße erhält aber noch eine Gabelung, indem das neue Straßenbauprogramm eine Straße enthält, die von Gardolo zwischen Trient und Lavis über Albiano — Moena zur vor genannten Straße führt. Außerdem

eine Lebensfrage für die Stadt. Die Sachlage ist umso ernster, als das Straßenbauprogramm des Jahres 1897 nicht bloß <m1 der OMte, sondern auch auf der West seite von Brixen eine Ablenkung des Ver kehres gebracht hat. JmProgramm befindet sich zunächst die Jaufenstraße, die von Sterzing über den Jansen nach St. Leonhard in Passeier führt. Die Jaufenstraße wird im Jahre 1911 dem Verkehr unv damit dem Staat in die Verwaltung übergeben werden. Zugleich wird auf Grund einer kaiserlichen Entschließung

und in die Schweiz. Die Ofenbergbahn wird speziell den Verkehr zwischen Meran und den Kurorten des Engadin vermitteln. Wenden wir uns nach Süden. Da findet die Jaufenstraße ihre natürliche Fortsetzung durch die G amp enstr aß e, die von Meran nach Lana—Tisens und über den Gampen nach Fondo in Nonsberg führt. Von Fondo in Nonsberg gehen jetzt Reichsstraße und Eisenbahn über die Mendel nach Kaltern und Bozen; eine andere Reichsstraße führt nach Süden gegen Mezolombardo; diese findet ihre Fortsetzung auf Grund

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Pagina 4 di 8
Data: 10.04.1906
Descrizione fisica: 8
, eventuell noch mehr von solchen Beispielen, gestützt aus tausend und mehr gesetzgültige, von sichtbaren Mängeln freie Urkunden, können beweisen, daß die Teilwälder des Besitzers Eigentum und psandhaftungspflichtig sind, und frage ich daher: Ist es gerecht, gesetzlich und in der Ordnung, wenn anläßlich der Grundbuchsanlegung a) die behördlicherseits ausgeführte Eigen tumswegnahme ohne Schadloshaltung der Grund besitzer aus Grund der Waldzuweisungsurkunde vom Jahre 1853 ersolgte, in welcher Urkunde

, sondern nur auf Grund der mit Ge nehmigung der k. k. allgemeinen Hofkammer er lassenen Erlässe oder auf Grund von Landes- guberni-ckrlüsseu erfolgen müssen? 2. Noch sonderbarer ist, daß von Grundp -rzellen. die urkundlich nachweisbar ca. 100 Jahre un unterbrochen m des Bauern Eigentum und Pfand- haftungapflicht sind und zur gleichen Swndz von demselben Bache verschüttet wurden, obwohl dem gleichen Besitzer gehörend, die einen, die kulti viert und aus welchen jetzt oder noch vor 25 Jahren „Brixener Chronik.' Nehren

oder Wiesengräser wachsen, ungehindert bei der Grundbuchsanlegung im Jahre 1905 in das Eigentum des Bauern kommen, jene angrenzenden Parzellen aber, die unkultiviert geblieben und mit Laub- oder Nadelhölzern bewachsen find, den Besitzern genommen werden und zwar auf Grund der Waldzuweisungsurkunde der Gemeinde Gödnach-Görtschach vom 12. November 1853, verfacht sub Fol. 120 zu Lienz, den 14. März 1854. Nachdem aber in dieser Waldzuweisungsurkunde nur die verteilten Waldungen am Görtschacher- berge

, der unverteilte Margitschwald, unverteilte Gemeindebannwald und Radishochwald als über geben aufgeführt erscheinen, so können un möglich die obbezeichneten verschütteten Gründe, welche, mehr als eine halbe Gehstunde vom Görtschacherberg entfernt, in der Mappenbe zeichnung unter „Aus-Raut' liegen und daher neben und unter der Fraktion Gödnach auf keinem Berge sich befinden, durch die Waldzuweisungs urkunde ins Gemeindeeigentum übergehen und folgere ich hieraus, daß in Osttirol Grund eigentumsrechte

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Pagina 5 di 8
Data: 14.04.1891
Descrizione fisica: 8
Personen vertritt) als Minimum eine Bewertung der Realitäten mit dem Hundertfachen der ordentlichen Grund- oder Hauszinssteuer, „wenn nicht eine durch zufällige Ereignisse eingetretene Veränderung der Sache im Vergleiche mit dem der Steuerbemessung zum Grunde gelegten Zu stande dargethan und das mindere Wertausmaß oadurch auf eine unzweifelhafte Art nachgewiesen wird.' Das galt von der damaligen Grnnd- respective Hauszinssteuer. Die neue Grundsteuer repräsentiert nach dem Finanz-Ministerial-Erlasse

vom 25. Jänner 1884 (R.-G.-Bl. Nr. 18) jenen Steuerwertmitihrem siebzigfachen (nichthundert fachen) Ansätze; die dermalige Hauszinssteuer hingegen nach dem Gesetze vom 9. Februar 1882 (R.-G.-Bl. Nr. 17, Z 13) mit ihrem sechzig fachen. Nun bestimmt aber der Finanz-Ministerial- Erlass vom 25. Mai 1890 (R.-G.-Bl. Nr. 101) im Z 11, dass auf Grund der 108fachen Grund steuer, wenn der Fatent sich dafür erklärt, die Bemessung geschehen kann, was gegen das gesetzlich gestattete siebzigfache der Grundsteuer um mehr

als die Hälfte zu hoch ist, darum natürlich, wenn fatiert, angenommen wird, zumal der Fatent seine eigenen Ansätze auch aus dem Reeurswege nicht mehr anfechten kann. Es muss sonach den Gebüren-Aequivalentspflichtigen der dringende Rath ertheilt werden, den Steuerwert für Grund und Boden zur Bemessung des Ge- bürenäqnivalentes, wenn nicht besondere Ver hältnisse noch niedrigere Ansätze rechtfertigen, nur nach der 70fachen, nicht 108fachen Grund steuer zu berechnen und dann gegen die höhere Bewertung

.) Aus Oberschlesien wird berichtet: Wie angenehm unser „freundnachbarlicher' Verkehr mit Russland zuweilen zu werden vermag, zeigt wieder ein Vorkommnis, d as jedem Reisenden nach Russland zur Warnung dienen möge. Kürzlich reiste ein Bewohner aus dem Kreise Provinz Posen, nach Slupee, der nächsten russischen Stadt. Der Mann trug gegen 300 Mark deutsches Geld bei sich. Als die russischen Beamten dieses Geld fanden, wurde es auf Grund einer Be stimmung, die das Einbringen von mehr als

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Pagina 6 di 8
Data: 11.12.1896
Descrizione fisica: 8
Zulberti, zum Kanzlisten beim Bezirks gerichte in Buchenstein ernannt. (Schadenfeuer.) Freitag abends brannte in PartschinS ein Oekonomiegebäude, der so genannte alte Stadel des Baron Goldegg, in kurzer Zeit infolge Wassernoth —> dieses musste erst vom Partschinser Wasserfall zum Brandplatze geleitet werden — bis auf den Grund weder. Das Vieh wurde gerettet. Große Futtervorräthe fielen den Flammen zum Opfer. — Der isoli.rte Bauernhof zum „Seeber in der Gleif' oberhalb des sogenannten Maurer-Buschens

aus dem Sitzungsprotokolle vom 4. December 1896. Der Gemeinde Hötting wurde die Bewilligung eny?>tt., ein Gemeindegut veräußern zu dürsen. Die McnkMmeinde Male erhielt die Bewilligung, 3040 .MMmme und die Gemeinde Ssruz 500 ve: kauftu zu dürfen. Der Gemeinde Casez wurde die Aufnahm' eines Darlehens im Betrage von fl. 80V ti.ivllligt. Nachstehende Gemeinden er hielten d« Bewilligung zur EinHebung von Ge- meilidezuschlägen pro 1896, und zwar: Sterzing: 100 Procent Grund-, 100 Erwerb-, 50 Ein kommen-, 25 Hauszins

-, 25 Hausclaffen-, 15 Weinverzehrungs-, 15 Fleischverzehrungssteuer, 80 kr. Bierauflage* per Hektoliter. Neumarkt: 200 Procent Grund-, 200 Erwerb-, 200 Ein kommen-, 150 Hauszins-, 150 Hausclaffen-, 30 Weinverzehrungssteuer, fl. 1.70 Bierauflage*, fl. 5 Branntweinauflage per Hektoliter. Unter mais : 40 Procent Grund-, 40 Erwerb-, 40 Einkommen-, 40 Hauszins-, 40 Hausclaffen-, 40 Weinverzehrungs-, 40 Fleischverzehrungs steuer, fl. 1.50 Bierauflage*. Kurtinig: 200 Procent Grund-, 200 Erwerb-, 200 Ein kommen-, 100

der Grund- stenerrevisions-Landeseommission den H. Landes hauptmann eben jetzt mehr denn je an die Landes hauptstadt geftsselt halten und Pflicht vor Ver gnügen im höheren Sinne geht'. Das liebe Schreiben schließt mit der Bitte, den Herrn Grafen seinen „glücklichen Landsleuten bestens zu empfehlen und seiner an den heiligen Stätten zu gedenken'. Antwort des hl. Vaters auf das Telegramm der Stadtverkretung Brixen. Auf das in letzter Nummer veröffentlichte Huldigungstelegramm des Stadtmagistrates Brixen

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Pagina 5 di 10
Data: 21.12.1894
Descrizione fisica: 10
von 73 Quadratklastern. — Folgende Gemeinden erhielten Holzveräußerungsbewilligungen: St. Martin m Gsies für 220 Stämme, St. Magdalena in Gsies für 225 Stämme. — Der Gemeinde Erl wurde die Bewilligung zur Aufnahme eines weiteren Darlehens von fl. 6000 zur Deckung der Baukosten der neuen Jnnbrücke bewilligt. — Folgende Gemeinden erhielten die Genehmigung zur EinHebung von Gemeindeumlagen für das Jahr 1895: Kirchdorf 130°/g zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer und 15°/« zur Hauszins- und Hausclassensteuer

; Kitzbichl 135°/g zur Grund-, Erwerb- und Einkommen steuer, 60'/g zur Hauszins- und Hausclassevsteuer; Fiß 80°/<> zu allen directen Steuern; Brand berg 120°/g zu allen directen Steuern; Arzl bei Innsbruck 150°/g zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 10°/« Zur Hauszins- und Haus- classeusteuer; Rinn bei Hall 110 °/g zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 40°/<> zur Haus zins- und Hausclassensteuer; Tösens 140°/<> zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 100°/g zur Hauszins- und Hausclassensteuer

zu haben, dass sie in einer in Nr. 252 der ,?s,tris.' vom 7. November 1894 ver öffentlichten Korrespondenz aus Innsbruck Herrn Josef Summerer Hun. fälschlich des Verbrechens des Mordes durch Verübung des Frauenmordes oberhalb Amras beschuldigte und ohne allen und jeden Grund denselben verächtlicher Eigenschaften und Gesinnungen zieh. Die gefertigte Redaction widerruft hiemit den Inhalt der gedachten Korre spondenz als vollkommen unwahr und vom An fange bis zum Ende erdichtet und bittet ge nannten Herrn

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Pagina 7 di 12
Data: 21.02.1914
Descrizione fisica: 12
Hotelpension in Grado m. gr. Konzession, Neingew. mini mal über 8000 Kr., um 70 000 Kr., Lasten 30 000 Kr. 2Z5S Das größte Gasthaus in Arns dorf-Haida m. 6 Strich Grund, gr. Frequenz, nur 34.000 kr. 2480 Gasthaus s. Realität, Stadt Deutschböhmens, Kreuzung von S Straßen, Branntweinschank, nur Zk.000 kr. 2486 gweifamilienhaus in Wald> viertelstadt, gr. Garten, 3 kompl. Wohnungen, 37.000 2434 4 Stock hohes Zinshaus, am Palacky-Kai in Prag, neu, aller Komfort, in zwei Iahren K 2 '/<> Ver zinsung. bei Ivo

Mille Anz. 2466 Besitz in Warnsdorf, zwei Wohn häuser, zwei gr. Baustellen (a 2090 Klafter), Stallung für 22 Stück Vieh, elektr. Licht, zusammen 60.000 Kr. 2483 Neue Villa bei Graz, zwei Joch Grund, nebst kleinem Wohnhaus, 29.000 Kr. 2401 Geschäfts- und Wohnhaus s. gr. Quadratparzelle f. Bau von erstklass. Hotel in Industriestadt Böhmens, vorz. kapitalsanl. 2265 Stmlaua. Baugrund in 406 Quadratklafter für Hotel Wysocan-Praa, ' Hotel mit Kino, eoent. Fabrik, billig. 24S4 Erstklassige Baugründe

Preiswürdiges Gütchen in Ost steiermark mit schön. Herrenhaus wird verkauft. 2412 Kaufe Landwirtschaft od. Gast haus mit Grund, gute Gebäude, Bahnnähe. 2<23 ^»uSgMsrvorllällts asv. Stmk., ca. l8Iich Primäg ' ca. 1000 Obstbäume, um 42.000 Kr., sehr preiswert. 2441 Landgut bei Pöltschach, lnagrunde (arrond.), Hau» s. Grundstücken in Pisino, Istrien, Ausmaß 10.000 m>, Wein- und Obstgarten, 40 Hektoliter Wein ertrag, f. Pensionat od. Sanatorium best, geeignet, Preis 120.000 Kr. 2496 Rentable Milchwirtschaft

b. Graz, 27 Joch Grund (S Joch Wald», reichlich Inventar, gute Gebäude, nur 35 Mille. Z5?l Weingartenbesitz bei Pola. zirka 6000 veredelte amerik. Stücke, erst klass. Grund. Wiesen. Aecker, Wohn haus, 68.000 Kr. E». auch Par- zellen am Meer, ca. S0V00 m', für Ziegelei, Fabrik ?c. 2434 Nüdlsll-, Siigvvvrlu- uuS »«oslsl-^ulltuks. Kauf« Holzgeschäft für Kr.S0.000. Z4I2 K«ufe Brettsäae in waldreicher Ge^end^e«». Beteiligung mit 30 bis 40 2415 Kauf« f. meinen Sohn Ziegelei, Holzgeschä^t, BauZeschäft usw

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Pagina 2 di 8
Data: 26.11.1921
Descrizione fisica: 8
, Blau und Gold. Das Wappen erscheint erstmals aus dein Markt- erhebungs-Diplom vom 10. Februar 1909. Das Wappen von Sterzing zeigt auf Silber grund ein rechtsschreitendes Krückenmännlein, das in der stehend ausgestreckten Rechten einen Rosen kranz hält ; hinter dem Nucken dieser Figur weist das Wappen den gestammelten Tiroler Adler aus. (Dem Adler fehlen die Fänge.) Das Wappen stammt aus dein Ausgang des 15. Jahrhunderts. Beim Wappen von Brun eck erscheint in Silbergrund auf grünem Dreiberg

ein roter, ge- giebelter Turm mit roter, bezinnter und mit Schießscharten versehener Umsassuugsmauer und Tor mit aufgezogenem silbernen Fallgitter. Auch dieses Wappen datiert aus dem Ende des l5. Jahr- Hunderts. Das Wappen von Innichen hat auf rotem Grund ein cintürmiges, gezinutes, silbernes Pastell aus grünem Straßengrund. Im offenen Tor ist ein aufgezogenes eisernes Fallgitter, darüber das Wappen von Freising. Dieses (auf unserer kleinen Zeichnung nur angedeutet) zeigt aus goldberandetem, blauem

Schild einen Mohren in rotem Nock mit weißem Kragen, eine silberne Heidentrone auf dem Kopf. Das Wappen von Mühldach zeigt ans Silbergrnnd einen auf einer über eiuen Bach führenden Holzbrücke trabenden Maulesel. (Die Herkunft dieses Wappens ist lange umstritten worden, ohne daß bis heute darüber Endgültiges sicher feststünde.) Das Wappen von Klausen zeigt auf rotem Grund einen schräggelegten silbernen Schlüssel. So dargestellt im Stadtrecht von 1485, das noch im Klausner Stadtarchiv im Original

vorhanden ist. Außer de»» genannten Orten haben in unserem Gebiete noch andere eigene Wappen, wovon einige Beispiele solgen sollen: Lüsen hat aus rotem Grund einen geharnischten Ritter mit weißem Federschmuck am Helm und mit eingelegter Lauze, aus rückwärtsschauendem Schimmel nach links sprengend. Dieses Wappen stammt aus 1607. — Das Wappen von Sarns ist geniertet in Gold und Rot; im l. und 4. (goldenen) Felde siud rote, nach innen lausende Hunde, im 2. und 3. (roten) Felde siud silberne steigende Löwen

. Dieses Wappen ist gleich alt wie jenes von Lüsen. — Das Wappen von Aiedervintl .zeigt in blauem Felde auf grünem Voden eine gemauerte, mit rotem Dach versehene Kirche mit der Vollsigur der Madouna mit dem Kinde dar über. Auch dieses Wappen ist aus l t— Das Wappen von St. Lorenzen zeigt auf Silber grund den hl. Laurentius mit dem Rost in der Linken und der Palme in der Rechten. — Die zuletzt aus dem Jahre l<><>7 angeführten Wappeu- verleihungen sind von dein bischöflichen Stuhl von Brixen aus erfolgt

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Pagina 6 di 8
Data: 16.10.1894
Descrizione fisica: 8
nebst Grundstücken sammt trmäus iilstruotus aus der Verlassenschaft des Wirtes Anton Reheis in Jerzens am 27. October. Ausrufspreis in vier Partien fl. 2665. —, Haus und Brauerei mit Grund stücken sammt tunäus instruows des Brauers Alois Harrasser in der Rienz bei Toblach und Wirtes in Landro am 22. October im Hotel „Ampezzo' in Toblach. Aus rufspreis fl. 49.119.4S. — 3 Stock hohe'Behausung Nr. 4 in der Karlstraße in Innsbruck und Grundstück im Anger- zell der Frau Karolina Fischer, geb. Hummel

am Brandberg am 29. October im Gasthause zur „alten Post' des Friedrich Dengg in Mairhofm. Aus-- rufspreis fl. 2200. — Behausung und Grundstücke aus der Berlassenfchaft der Franziska Baldauf in Kappl am ZS. October im Gasthause des Schweighofer in Wald. Ausrufspreis fl. 1060. — Recht und Gerechtigkeit einer halben Behausung und Grund bei der Teufelskiiche des Josef Heiß, vulgo Pölsterer, Mgers in Scharnitz, am 30. October im Gasthause des Franz Fischler in Scharmtz. Ausrufspreis fl. 700. — Halbes Haus

der Schwestern Crescenz, Aloisia, Elisabeth und Agnes Egg in Silz am 23. October beim Bezirksgerichte in Silz. Schätzungswert fl. 2458-50. — Feuer- und Futterbehausung und Grund stücke sammt kunäus irlstruetus der Gutscherbäuerin Anna Heidegger in Mitzens, Gemeinde Mühlbachl, am 23. Oc tober im Gasthause „beim Kern' in Matrei. Schätzungs wert fl. 7501-80. Das halbe Straußenhaus und Grund stücke sammt ümäus instriiows des Johann Mairamtinkhof in Niederolang am 23. October beim Pfarrwirte in Nieder- olang

Ministerpräsident Kalnoky, sowie die Spitzen der Civil- und Militärbehörden theil- nahmen. Die beidn Majestäten tranken sich mit französich gesprochenen Toasten zu. Brüssel, 15. October. Die gestern erstmalig auf Grund des allgemeinen Stimmrechtes voll zogenen Wahlen ergaben einen beträchtlichen Ver lust für den gemäßigten Liberalismus .Die Socialisten eroberten einen Theil der bisherigen liberalen Sitze. Die Katholiken behalten die Majorität und bleiben Regierungspa Kirchliche Nachrichten

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Pagina 3 di 8
Data: 22.01.1897
Descrizione fisica: 8
die sogenannte Sitzgerechtigkeit zu geben und sie durch ihr eigenes Interesse in der Familie zu erhalten, der sie entstammt sind, sie an den Hof zu fesseln, auf dem sie Kindheit und Jugend zugebracht haben, und der ihnen ein mäßiges Erbtheil ge sichert hat, während jetzt die Geschwister häufig -nur durch die Hypothek sich mit dem Hof ver bunden fühlen und kein weiteres Interesse mehr daran besitzen. Solange die Verschuldbarkeit von Grund und Boden dauert, ist alle, auch die in Schweiß gebadete Mühe, den Zug

vom Lande aufzuhalten, ganz und gar vergeblich. Blicken wir nun auf das Gesagte noch ein mal zurück. Die hypothekarische Verschuldbarkeit des Bodens führt mit zwingender Natur- uothwendigkeit den Ruin des Bauernstandes herbei; die gesetzliche Unverschuldbarkeit von Grund und Boden dagegen sichert dem Bauern stande eine Blüte, von der viele, weil ihr Auge nur an die Noth der Gegenwart gewohnt ist, kaum eine Ahnung haben. Auf dem Lande würde jener Wohlstand herrschen, der dort sein soll, wo die Quelle

, besonders dogmatische. Dann kommt das Jahr 1848 mit ».KmMn? GhmM.' That! Alle Bauern, aber nicht bloß sie, sondern alle Stände sollten mit Wärme dasür eintreten, dass Grund und Boden wieder unverschuldbar werde. Aber, kommt dieser Wunsch und Wille nicht schon viel zu spät? Ist der Bauernstand nicht schon derart tief verschuldet, dass er überhaupt nicht mehr herauskommen kann? Dies ist die wich tige und große Frage, die nicht umgangen werden darf. Wer die Befreiung des Bodens von seiner Schuldenlast

für praktisch undurchführbar hält, der hat den Bauernstand schon aufgegeben; und wenn er ihm durch irgend welche Mittel dennoch Rettung verspricht, so gleicht er dem Arzte, der dem Schwerkranken das Leben verheißt, die tödliche Krankheit aber für unheilbar erklärt. Wir aber glauben, dass noch Rettung möglich ist, dass dem Bauernstande sein Grund und Boden, mit dem er steht und fällt, wieder zu seinem wahren Eigenthum zurückgegeben werden kann. Wir sind überzeugt, dass die neue Grund entlastung möglich

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Pagina 4 di 8
Data: 22.11.1904
Descrizione fisica: 8
, wenn man den Bischöfen untersagt, ohne Wissen der Regierung den Papst aufzusuchen oder auch nur ihm zu schreiben, ihm, der höchsten Autorität und dem Hüter des Katho lizismus; wenn die römischen Kongregationen, die im Namen des Papstes und aus Grund seiner Autorität vor den Augen und mit Wissen aller Welt die Angelegenheiten der Universalkirche ver walten, Gegenstand öffentlicher Beleidigungen werden, wenn man ihre Akte verwirft, ja wenn man gar beinahe kaum die Akte des Papstes schont? Besteht die Freiheit

, wenn man offen zugibt, man wolle die Religion schwächen, indem man die Stützen vernichtet, welche die göttliche Vorsehung für ihre Kirche mit Rücksicht auf ihre Ausgabe erweckt hat? Wir können nicht ohne größte Besorgnis an die neuerliche Vernichtung der religiösen Ge nossenschaften denken. Um sie aus ihrem Vater land zu verbannen, hat man in Wahrheit nur einen Grund: es gelang ihnen zu gut, die alte Religion inmitten des Volkes zu erhalten. Ab gesehen von ihren Tugenden, hat die Erinnerung

für Tirol und Vorarlberg' schreibt: „Auf Grund authentischer Informationen sind wir in der Lage, festzustellen, daß der Statt halter die konstituierende Versammlung des Bauern bundes mcht untersagt hat. In Wahrheit wurde dem Statthalter nur von einem Gespräch berichtet welches ein Beamter des Statthalterei-Präsidiums mü dem Einberufer der Versammlung hatte und in welchem ersterer die Ansicht vertrat, daß unter den damaligen Umständen eine massenhafte An sammlung von zugereisten Personen in Innsbruck

leicht zu Konflikten und zu Störungen der öffent lichen Ruhe führen könnte. Der Statthalter hat diese Anschauung nachträglich gebilligt und zwar umsomehr, als ihm gemeldet worden war, auch der Einberufer habe die Stichhältigkeit der ihm vorgehaltenen Bedenken zugegeben. Auf Grund dessen wurde dem Emberuser in einem Privat-- schreiben des oberwähnten Beamten die Ver legung der fraglichen Versammlung auf einen späteren Zeitpunkt nahegelegt. Tatsächlich hat in der Zeit vom 3. November bis heute

zu erzwingen, beantragte er: das Parlament soll zunächst eine provisorische Verschärfung der bisherigen Hausordnung be schließen, wodurch jede technische Obstruktion unmöglich gemacht wird, bis die neue Haus ordnung durchberaten und beschlossen sei. Der Präsident erhält das Recht, einem Ab geordneten, der nicht zum Gegenstand spricht, das Wort m entziehen und, wenn er sich renitent benimmt, ihn dem Jmmumtätsausschuß zu über weisen. Auf Grund des Beschlusses des Jmmunitäts- ausschusses

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Pagina 14 di 16
Data: 21.06.1913
Descrizione fisica: 16
. Baumaterialiengeschäft samt Villa in Deutschböhmen, zusammen Kr. 32.VV0. 1832 Eisenhandlung und Schlosserei samt Haus in Oberösterreich, nur 18 Mille. 1818 Neues Haus mit Gemischtwaren handlung und Seilerei, S Joch Grund, 45 Mille. 1885 Vorzgl. Bier- u. Mineralwasser handlung, nur 25 Mille. 1803 Spedition, Kohlengeschäft, Zoll agentur in Deutschböhmen, Villa, sehr preiswert. 1V13 Buchbinderei u. Papierhandlung in Pilsen. Kr. 3Z00. 1928 Glas- und Porzellangeschäft samt 3 Stock hohem Haus, sehr preis wert. 1925 Haus

- und Glockengießerei, 1 Kaserne mit 5 Gebäuden, zusammen oder ein zeln, sehr preiswert. 1902 Dillenhaus i. Mödling, Kr. 50.000. Ertrag Kr. 3000. 1701 Mod. Villa mit Grund in Lilien feld, N.-Oe., sehr preiswert. 1858 Villa in Mistelbach, N.-Oe., nur Kr. 22.000. 18L2 Doppelhaus in Prag-Lieben, nur Kr. 85.000. 1820 Neues Haus in Eipel i. B., für Pensionat, Kr. 9000 Anz. 1897a Einfamilienhaus in deutschem Orte Böhmens, steuerfrei, Kr.Svvo Anzahlung. 1890s Wiener ginshaus, 24 Parteien, vorz. Verzinsung, Kr. 20.000

in den Alpen zu pachten, eventuell zu kaufen gesucht. 2401 Villa in GSrz, herrliche Lage. Kr. 50 000. 1904 ksdrtksvsrkäuks. Große Werkzeugfabrik, hoch rentabel, modernst eingerichtet, in Mähren, weg. Zurückzieh. 18VS Bleicherei u. Appretur i. B., modernst eingerichtet, sehr preis wert. 1922 I-suägütsrsukällks. Preiswürdiges Gütchen in Ost steiermark mit schön. Herrenhaus wird verkauft. 2414 Kaufe Landwirtschaft od. Gast haus mit Grund, gute Gebäude, Bahnnähe. ^ 2423 ISütilsll-, Lägsvsrks- uvä AogsIsi

, Kr. S pro Klafter, in Teplitz-Schönau. 1842 Aüdlvll', Lägsvvrks- m»ä SlsgvIvl-VvrkSllto. Landgut bei Admont, 56 Joch Grund, nur 37 Mille. 1816 Großer Mühlenbesitz i. B., zwei mod. Weizen- und Roggenmühlen, Tagesleistung zirka 2 Waggons, 120 llk> Wasserkraft, 25 Joch Grund» sehr günstig. 18S8s Landwirtschaft b. Tilli, 10 Joch, nur 20 Mille. 1950 Modernst einger. Sägewerk, zirka 70 llp Lokomobile, Iglau, florierend, Anz. 8S Mille. 1754 Ringofenziegelei bei Teschen, modernst eingerichtet, komplett 180

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Pagina 2 di 8
Data: 20.02.1906
Descrizione fisica: 8
Seite 2. Nr. 22. Dienstag, heit gesprochen haben, keiner ein Wort der Aner kennung für die Armee, die wir ja alle hochhalten, gefunden hat. Ich erlaube mir, Sr. Exzellenz die Antwort darauf zu geben und ihn darauf aufmerksam zu machen, warum in diesem Parlamente niemand dazugekommen ist, ein Wort der Anerkennung für die Zustände in bezug auf das Militärwesen in Oesterreich auszusprechen. Wir sind gewiß alle einig, wenn ich sage: der Grund hiefür darf nicht in der Armee

, nicht m dem Offizierskorps, nicht im Geiste der Armee selbst gesucht werden; der Grund, warum hier niemand ein Wort der Anerkennung ausgesprochen hat, liegt ganz wo anders. Er liegt, offen gestanden, bereits in der Verfassung selbst. Wir haben nämlich eine Verfassung, welche es un möglich macht, daß der verantwortliche KriegS- minister hier im Parlamente vor den den Wählern verantwortlichen Abgeordneten für das, was in der Armee geschieht, Rechenschaft ablegt. Infolge dessen besteht ein allgemeines Gefühl der Unsicher

, sondern daß er es nur beim Kriegsminister vor tragen, anregen, ihm vorlegen könne. — In dieser ganz merkwürdigen Einrichtung, die außer in Oesterreich, wie ich glaube, in keinem Staate besteht, ist der Gmnd zu suchen, warum keiner von den vielen Abgeordneten, warum keine der hier vertretenen Parteien es für nützlich ge funden hat, ein Wort der Anerkennung gegen über der Regierung und der Militärverwaltung auszusprechen. Ein weiterer Grund, warum niemand ein solches Wort hier gesunden hat, liegt in unserm Verhältnisse

.' werden. — Dieses ungesunde Verhältnis zu Ungarn ist einer jener Gcünde/warum kein Ab geordneter dazu gekommen ist, sich in bezug auf den Militarismus zu exponieren, für den in Oesterreich bestehenden Militarismus irgendeine Verantwortung durch Worte der Anerkennung zu übernehmen. Ein weiterer Grund ist auch folgender: ein Abgeordneter, der heute für Bewilligungen zugunsten des Militärs, für Anschaffung von Waffen usw. eintritt, der riskiert noch immer und zur Stunde noch, daß er für etwas stimmt, was gegebenenfalls

im Hause zur Sprache zu bringen. Was in den Militärkanzleien in bezug auf Gesuche um Militärbefreiungen geschieht, das beweisen die Hunderte und Tausende von Beschwerden, welche die Abgeordneten draußen in den Wahlbezirken zu hören bekommen. Es werden Befreiungsgesuche abgewiesen, obwohl von der Befreiung des Gesuchsstellers die Existenz ganzer Familien abhängt. Befreiungen, die auf Grund der bestehenden Gesetze ganz gut bewilligt werden könnten, werden doch nicht bewilligt und zwar nach meiner Ansicht

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