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Brixener Chronik
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Pagina 9 di 12
Data: 10.08.1912
Descrizione fisica: 12
' eine schlau gedrechselte Z 19-Berichti- gung zum Unterschreiben vorlegen. Derselbe Para graph, über den die rote Presse nicht genug zu schimpfen weiß, der „Schandparagraph', wird jetzt in Aktion treten müssen und auf Grund dessen wird dann die „Volkszeitung' eine wütende Schimpfrede auf die „Reichspost' und andere loslassen. In derartigen Scheinmanövern ist die „Volkszeitung' unübertrefflich; sie weiß ja zu gut, daß man mittels des „berüchtigten' Paragraphen selbst unwider legliche Tatsachen „berichtigen

kr. Sby, Mumelterhsus. (Auskünfte, Pläne. Photographien erliegen im Bureau.) Verkäufliche Objekte: Villa in Bozen, Neubau, Einfamilienhaus, gesunde, aussichtsreiche Lage, mit 1518 in- Grnnd, 45.000 X. Villa in Bozen, Neubau, Einfamilienhaus, gesunde, aussichtsreiche Lage, mit 743 Grund, 40.000 X. Villa in Bozen, Neubau, Einfamilienhaus, gesunde, aussichtsreiche Lage, mit 546 Grund, 34.000 X. Wohn- u. Geschäftshaus in Bozen, 2 Läden, 7 Wohnungen, Garten u. Hofraum, 90.000X. Villa m Meran

, in sehr schöner Lage, samt kompletter Inneneinrichtung, Garten usw., 105.000 X. Villa in Seis, Neubau, samt Innenein richtung und 2040 Grund, 50.000 X. ! Haus in Bozen, in der Nähe der Bürger säle, mit 475 Klafter Grund. Weingut mit Haus, Stadel und Stall für 12.000 X zu verkaufen, event. zu verpachten. Hotel in Deutsch-Südtirol, mit Speisesaal, großem Restaurationsgarten, 24 Fremden zimmern, vollständig eingerichtet, samt Wäsche und Silber, mit anschließenden, sehr großen, dazugehörenden Baugründen, ganz

hypothekenfrei, 110.000 X. Villa in Seis-Kastelruth, Neubau, in schöner Lage, 3 Wohnungen mit je 3 Zimmern, Küche, Bad, Zubehör, Grund zirka 1260 m-, 35.500 X. Villa in Seis-Kastelruth in schönster Lage, Einfamilienhaus mit 8 Zimmern, 3 Kammern, Kucke, Bad usw., auch als Pension ge eignet, Grund zirka 1005 m-, 31.500 X. : Großes Geschäftshaus in Bozen, zentral gelegen, mit sehr großen Lokalitäten, zu verkaufen. Großes Geschäftshaus in Bozen, zentral gelegen, mit sehr schönen Läden usw., zu verkaufen. Großes

Geschäftshaus in Bozen, günstige Lage an zwei Straßen, 200.000 X. Villa in Gries, Neubau, sehr schöne aus sichtsreiche Lage, freistehend, preiswert. Erstklassige Pension in bekanntem Kurort, für Sommer- und Winterbetrieb geeignet, komplett eingerichtet 30 Zimmer in drei Villen, 4000 m' Park, 160.000 X. Restaurant, Neubau, mit großem Garten, zugehöriger Wohnung, eventuell mit zehn Zimmern für Fremdenpension, in Gries zu verpachten. Cafe-Restaurant mit großem Grund, voll ständig eingerichtet, in Sommerfrisch

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Pagina 2 di 8
Data: 14.07.1891
Descrizione fisica: 8
sind in Tirol genug und umsonst zu haben, wenn nur die Uebernehmer so freundlich wären, die Grund steuer und noch mehr die darauf haftenden Ge meindeumlagen zu übernehmen. Diese Entwertung der Alpen bildet eine eigenthümliche Illustration zu dem bekannten Lehrsatze, dass die Steuern nur einen Theil der Gestehungskosten bilden, dass eine gutveranlagte Steuer den Wert des Steuerobjectes erhöhen soll. Von einer Wert-- erhöhung der Alpen infolge der Grundsteuer regulierung haben die Besitzer in Tirol wahrlich

in eminenter Gefahr stehen, hat man sich dieser alten Schutz- und Bunnbriefe erinnert und dieselben, wenn sie, was leider oft geschehen ist, im Laufe der Zeit nicht in Ver lust gerathen sind, aus den Gemeindearchiven hervorgeholt. „Eine Thatsache hat aber die Grundsteuer regulierung doch klargestellt, welche bei einer Reform der direeten Besteuerung nicht unberück sichtigt bleiben darf. Aus den statistischen Aus weisen über die definitiven Ergebnisse der Grund- Seite 2. Brixen, Dienstag zu beseitigen

Leistungsfähigkeit der Besitzer in keinem Verhältnisse steht, hat auch das Land Tirol übernehmen müssen. „Tirol hat vor der Grundsteuerregulierung im Jahre 1880 in zehn Terminen vom Grund besitze, von den Häusern und radicierten Gewerben eine Grundsteuer im Betrage von fl. 974.465 gezahlt. Nach Abzug der Betreff nisse für die Häuser und radicierten Gewerbe verblieb damals eine reine Grundsteuer von fl. 833.813. , „Im Jahre 1892 wird Tirol bei einem erhobenen Reinertrage von fl. 4,772.511 zu 22-7 Procent

an Grundsteuer zu zahlen haben fl. 1,083.360. „Nach dem früheren, in Tirol giltigen Per- äquationsfystem wurden Gebäude als Area von bester Qualität in die Grundbesteuerung einbe zogen mit fl. 75.706. Mit der Einführung der neuen Gebäudesteuer, welche sich in Tirol als Consequenz der Grundsteuerregulierung heraus stellte, hat Tirol eine Gebäudesteuer von fl. 684.054 zu zahlen. In Tirol haben sich also die Lasten der Grund- und Gebäudesteuer von fl. 959.519, bei welcher Summe die Quote für die radicierten

ganz unglaubliche Flächenmaße enthalten. Das bei der Grund steuerregulierung den Bezirksschätzungscommissären beigegebene Vermessungspersonale konnte an diesen Verhältnissen nichts ändern, weil dasselbe nach dem Gesetze nur die Aufgabe hatte, die seit den letzten Vermessungen vorgekommenen Cultur- und Objectsänderungen zu untersuchen und in der Katastralmappe 1 richtigzustellen, im , großen und ganzen aber die frühere Vermessung unbe rührt blieb. „Hätten die Gemeinden, die Alp- und Wald besitzer

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Pagina 4 di 8
Data: 15.10.1907
Descrizione fisica: 8
Mit eigentümern gemeinsamen Besitzes ist im Zuge der Besitzstandserhebungen leicht, nach der Grund buchseröffnung aber schwierig und teuer durch zusetzen und deshalb sollen Grundbesitzer in solchen Fällen sich vorher gehörig besprechen und einigen, die Trennstücke allenfalls abmarken und ihre Grundteilungsangelegenheit dem Kommissär mit teilen. Nicht immer können Eigentums- und Be nützungsverhältnisse durch die bloße Anführung der Parzellennummer vollständig dargestellt werden und es ist daher manchmal

nicht der Gesahr der Schmälerung oder gar des Verlustes preiszugeben, bestimmt ein Sondergesetz, daß die Rechtsfolgen einer Außer achtlassung der auf Ersitzung beruhenden Grund dienstbarkeiten bei den Erhebungen vor dem Kom missär oder der Versäumung der Anmeldung im Richtigstellungsverfahren nicht schon mit Ablauf der Anmeldezeit, fondern erst viel später oder überhaupt gar nicht eintreten sollen. Die Rechtsfolgen bestehen im Verlust des Rechtes auf Geltendmachung des anzu meldenden Anspruches gegenüber gut

. Als an- strebenswerter Regelfall muß allerdings auch bei den Grunddienstbarkeiten die Herstellung der bücherlichen Ordnung gelegentlich der Anlegungs operation bezeichnet und dringend empfohlen werden. In Ansehung einzelner Servitutsarten sei noch erwähnt, daß Teilwälder, bei denen das Eigentum an Grund und Boden der Gemeinde und die gesamte Forstnutzung auf bestimmt ab gegrenzten Teilflächen des Waldes (Teilwald) den jeweiligen Eigentümern von Höfen gehört, im Gerichtsbezirke Brixen nicht vorkommen sollen

zu betreten, mitinbegriffen ist. Durchgangsrechte durch Arkaden (Lauben) werden als unregel mäßige Dienstbarkeiten zugunsten der betreffenden Gemeinde behandelt uud die bezügliche Eintragung hätte zu lauten z.B.: „Auf Grund der Ersitzung wird die Dienstbarkeit des Durchganges (Lauben ganges) an der Südseite der Bauparzelle 1Ä2 zugunsten der Stadtgemeinde Brixen einverleibt.' Von den einzutragenden Berechtigungen sind vornehmlich die Zugehörigkeitsrechte der Höfe unk Anwesen zu Alpgenossenschaften zu Muhl

aus dem Anlegungsprotokolle aus gearbeitet und nach gehöriger Revision des ganzen Werkes wird das Reklamationsverfahren eingeleitet. Es wird der Grundbuchsentwurf samt allen Registern der rektifizierten Mappe in der Grund buchanlegungskanzlei zu Brixen oder bei dem k. k. Bezirksgerichte zur allgemeinen Einsichtnahme durch 30 Tage öffentlich aufgelegt. Die Parteien können während dieser Frist Einwendungen gegen die Richtigkeit und Voll ständigkeit erheben; da aber gleichzeitig ein Tag (gewöhnlich am Ende der Frist

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Pagina 2 di 8
Data: 05.01.1905
Descrizione fisica: 8
Stellvertreter, damit sie nicht in der Kirche plötzlich überrascht werden, rechtzeitig davon, daß am darauffolgenden Sonntag beim Verkünden alle jene Schüler öffentlich von der Kanzel aus genannt werden, welche die Feiertagsschule ohne Grund „schwänzen'. Freilich darf man so etwas nicht in der Predigt selbst tun, sonst könnte es vielleicht als Mißbrauch der Kanzel bezeichnet werden, sonde n beim Verkünden, z. B.: „Heute nachmittags Christenlehre, Rosenkranz und Feier tagsschule ! Das letztem

«! sind von der Feiertags schule ohne Grund ausgeblieben: N.N., X. X.' usw. So ist auch vom Mißbrauch der Kanzel keine Rede mehr. Die Fei^rtagSschule wird öffentlich verkündet; wer, obwohl gewarnt, sich dagegen ösfemlich renitent zeigt, muß sich's selbst zuschreiben, wenn er auch öffentlich genannt wird. Es braucht beim Verkünden etwa durchaus nicht einen »wnus irasi-ibiliZ', sondern man kann die größte Gleich gültigkeit und vollste Gemütsruhe dabei bewahren; aber größtmögliche Deutlichkeit beim Aussvrechen der Namen

ist zu empfehlen. Nach zwei-, höchstens dreimaligem Gebrauch wirkt das Hausmittel unfeh bar und sicher: man wird Ordnung haben im Besuch der Wiederholungsschule. Freilich muß man sich dabei auch vor allzugroßer Strenge hüten, wenn etwa das eine oder andere Kmd einmal abwesend ist, ohne einen rechten Grund vorzubringen; sondern man muß auch auf Herzens und Gew;ssensangelegenheitenderMndergebührende Rücksicht nehmen. Man wird mich verstehen! Auch kann es ja der Fall sein, daß ein Kmd sehr weit zur Schule

aus den reichsten und vornehmsten Häusern; würde all das Arbeiten in Franzensfeste auch nur ein einziges Kind vom Verderben retten und zu einem braven Menschen machen, so wäre das schon Grund genug, soviel zu tun. Die Weihnachts freude der Kinder selbst sei vor allem das Werk der Christbaummutter, das Ergebnis emsigen Fleißes emes ganzen Jahres. Dank gebühre aber auch der Generaldirektion der Südbohn, welche diesem Arbeiten in Franztrisseste volle Anerkennung und Unterstützung zuteil werden lasse, als deren

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Pagina 2 di 8
Data: 03.05.1900
Descrizione fisica: 8
nichts davon in das Grundbuch für den Bauer, der bisher das Besitzrecht hatte. Die Einführung des Grund buches kam daher ins Stocken. Weiters bestritt er die Bedingung der allerhöchsten Entschließung der Waldzuweisungsmkunde, welche lautet: „Die Uebergabe und Uebernahme geschieht ohne Ver änderung der bisherigen Genussverhältnisse und unbeschadet des Besitzeigenthums oder was immer sür Rechte dritter.' Der Grundbuchs«Com- missär erklärte: Dass die Theilwälder den Bauern in den Besitzbogen zugeschrieben

, d. i. das 46fache; in Birgitz das 54fache, in Götzens das 60fache und in Keniaten das 37fache, also im Durchschnitt 45mal höher als das Erträgnis; das bedeute unheilvolle Zustände und sei ein Grund mehr, baldmöglichst dew Landwirten durch die Landeshypothekenbank zu» Hilfe zu kommen. Für Betriebszwecks wird der Anstalt ein zu 3 Proeent zu verzinsender Credit bis zur Höh? von 300.000 Kronen aus den Cassabeständen des Landes nach deren Zulänglichkeit zur Ver fügung gestellt. Die Wahl des Curatoriums

. EinHebung des Wasserzinses. Auf Grund des Beschlusses der gemeinderäthlichen Wasser» leitungs-Commission vom 14. April 1900 bringt die Stadtgemeindevorstehung Brixen den P. T. Wasserconsumenten Nachfolgendes zur Kenntnis? Die im Wasserregulativ vorgesehenen Wasserzinse müssen von den P. T. Hausbesitzern, in deren Häusern die Wasserleitung mit 1, April 1900 schon montiert war, ab 1. April 1900 an, nach Z 23 des Gebürentarifes entlichtet werden. Da infolge verspäteter Lieferung der Wassermesser

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Pagina 2 di 8
Data: 28.05.1895
Descrizione fisica: 8
ihres Einkommens, das ja nach dem Gesetze auf Grund genauester Buchführung erfolgen muss, nicht bloß lästig, sondern geradezu unmöglich sei. Wenn einer fatieren wolle, so solle ihm das gestattet sein, aber er soll nicht können gezwungen werden. Also auch hierin liegt eine große Belastung be sonders der bäuerlichen Bevölkerung.. Ein weiterer Punkt ist die Ablehnung jener Bestimmung der Ausschussvorlage, wonach die Register der Personaleinkommensteuerpflichtigen' durch vierzehn Tage öffentlich aufgelegt

gegen den Finanz minister gefallen. Ein fernerer Grund zur Unzufriedenheit ist nicht bloß die zu geringe Heranziehung, der großen Einkommen bei der Personalsteuer, sondern besonders die Bestimmung, dass die Länder nur dann Ueberweisungen aus der Per- sonaleinkommensteuer erhalten sollen, wenn sie dieselben umlagefrei machen. Die Nachlässe an den Realsteuern werden infolge verschiedener Beschlüsse des Abgeordneten-^ Hauses nicht mehr so reichlich ausfallen, wie ur sprünglich berechnet war; die Umlagen

aus die Personaleinkommensteuer würden zweifelsohne deu Ländern viel mehr tragen als die Ueberweisungen an die Länder. Es wäre eine Ungerechtigkeit: sondergleichen, bloß von der Grund-, Gebäude- und Erwerbsteuer Umlagen einzuheben, dagegen die Personaleinkommensteuer von denselben zu be freien, wodurch die großen und vielfach mühe losen Einkommen begünstigt würden. Noch un gerechter wäre es, einem Kronlande, das die- Umlagefreiheit für die Personaleinkommensteuer statuiert, Ueberweisungen aus derselben zukommen zu lassen

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Pagina 3 di 8
Data: 13.10.1900
Descrizione fisica: 8
ich mich etwas weiter hierüber verbreiten muss. Die Grundverschuldung eine sehr schädliche PsrreMerung. Auch das Höferecht soll dem Niedergang bes Bauernstandes entgegenwirken, und zwar dadurch, dass es die Zersplitterung des Grund besitzes verhütet durch Einschränkung der freien ^Heilbarkeit. Nun ersuche ich die Herren, folgenden Satz, der etwa nicht aus unserem Jahrzehnt, sondern aus dem Jahre 1821 stammt, aus dem Munde eines damaligen volkswirtschaft lichen Schriftstellers und Staatsmannes, des Herrn v. Bülow - Cummerow

, wohl zu beachten: „So ausgemacht es ist, dass eine zu große Zer stücklung des Grund und Bodens der Wohlfahrt des Ganzen und der Ruhe des einzelnen gefährlich Wird, so gewiss ist es, dass es keine nachtheiligere Art von Parcellierung gibt als die des Schuldeu- machens ..., eine hohe Verschuldung hindert die kräftige Betreibung des Ackerbaues, erregt Ver wirrung und ist ein Krebs an dem Glücke der Mnwohner.' Nachdem also die Verschuldung auch eine Par cellierung ist, und zwar nach der Ansicht

machen. Jv den Neunziger-Jahren erwarb die Custodie einen bedeutenden Grund- «omplex am St. Salvator-Kloster, jedoch außer halb der Stadtmauer, im alten Stadtgraben. Sollte die „Hasa nova' in Zukunft für die Pilger nicht mehr genügen, so kann die Custodie im Angesicht von R. V. äs Kranes auf dem genannten Grundstücke einen Neubau für Pilger aufführen. Die Nordwestecke der Stadt ist, wie man sieht, ganz und gar mit katholischen An stalten besetzt. Dahin gehören die Custodie mit der nova', das Patriarchat, das Haus

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Pagina 4 di 8
Data: 30.09.1917
Descrizione fisica: 8
des 1. Regiments der Tiroler Kaiserjäger in Innsbruck vorzulegen. Gründende Versammlung des Kriegerheim slätkenvereincs. Am 27. September hat im Ge meinderatssitzungssaale die gründende Versamm- luug des Kriegerheimstättenvereines Bozen stattge funden. Bürgermeister Dr. Perathoner teilte mit, daß die Statthalterei die vorgelegten Satzun gen mit Erlaß vom 25. August d. I. genehmigt und die Bildung des Vereines auf Grund des Statutes bewilligt hat. Der Versammlung obliege es nun mehr, den Vereinsobmann

Kricgsgebiet und in den besetzten Ge bieten sind die .Kaninchenfelle in gleicher Wei se mie die übrigen Häute nnd Felle ans Grund deo K, G. in Anspruch zu nehnn'n, bezm. zu reu'ü, ieren. Als Uebernahmopreise wurden vom k u. KM. festgesetzt: Rohkanin bis 12 Kilo per 190 iDurchschnittsgeiuicht 8' -? I)>!chsd.'^ K per Stück'. Nohkanin bis ^8 Kilu 199 Stück höchstens K .79 p?' f '.nin über 18 .Kilo per 109 Slnä böc1)s?ens K 1.— per Stück- Mäuschen per Kür. p.'i 199 Stück höchstens K 1.25 per Die onflonnnenden

bei den Uebernahmsstellen einwandfrei festzu stellen. ^ Faßreifen. Zur Neuherftellung und Re paratur von Wein- und Obstmost-Gebinden hat die österreichische Eisenkommission eine be stimmte Menge von Bandeisen freigegeben, de ren Auswahl auf Grund der Schätzungen der Verbraucher nach Maßgabe der zu erwarten den Wein- und Obstmost-Ernte festgestellt wur de. Berücksichtigung können nur Anmeldungen österreichischer Verbraucher finden, die öster reichische Werne und Obstmost in Gebinden fassen wollen. Als Verkaufsstellen

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Pagina 4 di 8
Data: 11.06.1908
Descrizione fisica: 8
unerläßlich. Landtagsabgeordneter Dr. Otto v. Guggen berg bemerkte bezüglich des Punktes Organisation, daß es bedauerlich sei, daß sich nun, nach dem die Einigung des Bauernstandes angebahnt war, schon wieder Spaltungsbestrebungen bemerkbar machen, und er wies darauf hin, daß es doch selbstverständlich sei, daß der geeinte Bauernbuud mehr zu erreichen in der Lage sei als ein Verein, der allein dastehe und keine Ver tretung besitze. Es sei auch kein Grund vor handen, zu sagen, daß der Bauernbund

gar keine rechte; denn die Be strebungen zur Hintaühaltung der Erhöhung der Schnapssteuer, die als Begründung dieser Vereins bildung genannt wurden, sind nicht neu; schon vor Jahren sei er selbst im Landtage sür die Erleichterung der Branntweinsteuer zugunsten der Kleinbrenner eingetreten und auch der Bauern bund setzte sich dafür ein und sei schon vor der Gründuug des Weinbauerichundes dafür einge treten. Also das ist keine ehrliche Veranlassung oder notwendiger Grund zu dieser Trennuugs

Reservisten, Ernteurlaube und die Befreiung der Familien erhalter. 3 Wir fordern die Aufhebung der Grund- uud Hausklassensteuer uud die Ausgestaltung der Einkommensteuer unter Schonung der unteren und mittleren Klassen. 4. Wir fordern die Milderung oder Be seitigung der besonders die Landwirte drückenden indirekten Steuern, so besonders: der Petro leum st e u e r, Branntweinsteuer, Zuckersteuer?c., und dasür die Heranziehung der Luxnsgegen- stände und der großen Vermögen. 5. Wir fordern die Aenderung

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Pagina 2 di 8
Data: 14.03.1890
Descrizione fisica: 8
zwischen der Gemeindevertretung und der Sparkassedirektion dahier mehrere Differenzen, worüber ein Beschluß des hohen Landesausschusses von Seite der Stadt im Sinne des Z 86 Gde.-Ordnung eingeholt wurde. — Nachdem sich derselbe jedoch in Folge des bereits eingeleiteten wasserrechtlichen Verfahrens für inkompetent erklärte, wurden die Vergleichsverhand lungen wieder aufgenommen und führten in Folge beiderseitigen Entgegenkommens zu einem erfreulichen Resultate. Auf Grund der wasserrechtlichen Bestimmungen

und mit Be rücksichtigung aller maßgebenden Verhältnisse einigte sich die Spar kassedirektion und die Stadtvertretung auf folgende gemeinschaftliche Erklärung, welche der k. k. Bezirkshauptmannschaft dahier überreicht wurde. 1. Die Sparkasse Brixen wird die projektierte Kanalanlage auf eigene Kosten herstellen und als Eigenthümerin auf Grund des H 43 Wasserrechtsgesetz auch erhalten, ohne daß sie, insolange sie im Eigenthum verbleibt, jemals einen Beitrag von der Stadtge meinde hiezu in Anspruch nehmen wird. Es liegt

diese Erklärungen und My - rungen der Sparkaffedirektion zur angenehmen Kenntniß und g ihrerseits ausdrücklich die Zustimmung, daß der Sparkasse -ü ! auf Grund des Gesuches vom 13. August 1889, Z. 5611 die - gesuchte Baubewilligung ertheilt und die angestrebte ServM Wasserableitung, Herstellung und Erhaltung eines gedeckten M in den Straßen der Stadt ohne Entschädigung nach dem gendem Plane eingeräumt werde. ^ Anm. d. Red. Hiemit sind etwa unrichtige Angaben m ger Nummer richtig gestellt. Wochenrundschau

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Pagina 5 di 8
Data: 26.04.1924
Descrizione fisica: 8
aller seine Krücken übers Geländer in die Passer und nahm Reißaus. Lienz. (Eine Spende des Kanzlers.) Bundeskanzler Dr. Seipel hat der Rational- SchützenkompagnieOberlienz zur Uniformierung der Schützen und für die Musik den ansehnlichen Betrag von 10 Millionen aus privaten Mitteln gespendet. Die Spende traf gerade rechtzeitig ein, um den Weiterbestand dieser Alttiroler Vereinigung zu er möglichen. Volkswirtschaft. Eine Verordnung betreffs des Alpenviehes. Auf Grund eines Erlasses der Präfektur in Trient

. Die Landesregierung, jetzt genannt Provinzial- verwaltung, in Trient kostet der Bevölkerung ein Heidengeld. Voriges Jahr genügten noch 7Vs Mil lionen, Heuer beträgt der Kostenaufwand fast das Doppelte, nämlich über 13 Millionen. Ein Teil von den erhöhten Provinzialzuschlägen ist bereits in den bisher veröffentlichten Steuerrollen enthalten. Für den übrigen Teil werden die Nachtragssteuer rollen aufgelegt werden. Die neue „Bescherung' trifft hauptsächlich die Grund- und Hausbesitzer, die für Trient pro 1924 volle

8 Millionen mehr beisteuern müßten als im letzten Jahr. Wir begnügen uns heute mit dcr Feststellung, daß uns die geplante Mehrbelastung des Grund- vor seinem Schreibtisch; er blickt mit glücklichem Lächeln auf, als er den leichten Schritt seiner Gattin vernimmt. Frau Hedwig setzt sich auf die Lehne des Schreibsessels; leise kosend streicht sie wt der Hand durch des Gatten dichtes, dunkles Haar. »Rudolf, wie kannst du deinem Kind gestatten, 1o allein und schutzlos in der Heide umherzu- Mlfen

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