«. Das war zu jenen gesprochen, welche aus die Marxistische Lehre von der Aus hebung des Privateigentums an Grund und Boden ewgeschworm find. Denn was verlangt denn der Baseler Kongreß vom Jahre 1869? ES heißt dort: „Der Kongreß erklärt, daß die Gesellschaft das Recht befitzt, das Privateigen tum an Grund und Boden abzuschaffen und in gemeinsames Eigentum umzuwandeln und erklärt ferner, daß diese Umwandlung ewe Notwendigkeit ist.' Nach dem Referenten hat sich also der Parteitag auf dm gleichen Marxi stischen Bodm gestellt
bin ich sehr gespannt. Sozialdemokratischer Aanernfang. Ich komme nun zu einigen Ausführungen des Dr. Renner, von denen ich ganz offen sagm kann, daß fie mich sehr gefreut habm. Er sagt (liest): „Unsere Politik geht also w erster Lwie darauf aus, nicht etwa dm Bauer von seinem Hause abzustistm, wie man das ihnm immer vorlügt, sonder» ganz im Gegenteil, unsere Politik geht darauf: Grund mtd Bodm w die Hand derjenigen, die ihn bebauen! Grund und Bodm in die Hand derjenigen zu bringm, die dm Bodm wirklich pflügen
: Wir find dasür, daß der, der Arbeit leistet, auch im Befitze der Arbeitsmittel sek, aber als Gemeinschaft, als Gesellschaft. Und daS ist wiederum ew Hintertürchen für die Partei gewesm. (Rufe: Sehr richtig!) Wmn fie bei ihren Prinzipienreitern warm, habm fie gesagt: Ja, wir find für das Grund eigentum, aber der Gesellschaft, und dann hat derjenige, der dm Bodm bebaut, das Eigen tum, nämlich das Glied der Gesellschaft. Wen» fie bei dm Bauern warm, habm fie gesagt: Na, na, wir find schon dafür
aus: „Dieser selbst- willige, individualistische, privatkapitalistische Geist ist es, welcher dm Niedergang aller Völker kennzeichnet.' .Freiherr v. Vogelsaug*, sagt Dr. Renner, «spricht von dem privat kapitalistischen Geist und von dem Privateigen tum auf dem Laude', als ob das Pri vateigm- tmn auf dem Lande die Ursache dieser schäd lichen Entwicklung sei. Und dann etwas später sagt er, daß das Privateigentum an Grund und Bodm eigentlich aus dem Jahre 1849 stammt und da fügt er noch hinzu, „freilich das Privat eigentum
im römisch-rechtlichen Sinne/ Da liegt nun des Pudels Kern. Vogl sang hat immer mit dm deutlichsten Wortm diese römisch-heidnische Auffassung des Privat eigentums verworfen. Was sagt diese aber ? Nichts anderes, als daß einer mit seinem Eigentum schalten und waltm kann rein nach seiner Willkür, und diese Art von Privateigentum hat er nicht nur bei Grund und Bodm, sondern auch bei jedem andern Besitz abgelehnt, well fie ganz unchrist lich ist und'speziell dem deutschen Geiste wider spricht. Wmn