, um die Isick alles gedreht hat. Wir haben verlangt, eS INae im Gesetze wirklich klipp und klar das gesetzliche Verbot des Terminhandels in einer Weise ausgesprochen werden, daß sich auch der Richter, wenn er gegen die Übertretung vorzugehen hat, auf das Gesetz berufen kann. Es soll darum nicht nur irgendwie in theoretischer Weise das Verbot ausgesprochen sein, sondern so, daß auch die Strafparagraphen an das Ver bot im Gesetze geknüpft werden, und der Richter auf Grund des Gesetzes vorgehen kann. Dagegen
, daß das Gesetz nicht geeignet sei, gegen zukünftige Formen des Terminhandels eine ausreichende Schranke auszu richten, und daß man darum mindestens der Re gierung eine Vollmacht geben müsse auf Grund deren die Ministerien sagen können, derartige Ge schäfte fallen unter das. im Gesetze ausgesprochene Verbot. Man hat aber bet der Formulierung der betreffenden Paragraphen die Form gewählt, daß man sagte, diese Geschäfte seien von den Mini sterien zu verbieten. Es wurde aber von uns erklärt, daß wir nicht bloß
mit Formen der Zukunft zu rechnen, sondern daß wir einen tatsächlich en Terminhandel schon jahrelang vor uns haben, und um gegen diesen aufzutreten, benötigen wir nicht die Verordnung, das kann klar genug im Gesetze ausgedrücktwerdeu, so daß gegen diese Formen des Terminhandels der Richter auch bereits unmittel bar auf Grund gesetzlicher Bestimmungen ein schreiten kann. Gegen diese Einwendung sind die Herren Regierungsvertreter, obwohl sie es versucht haben, eigentlich doch nicht aufgekommen
das Subkomitee und der volkswirt schaftliche Ausschuß daraus gelegt haben, daß wenig stens das Faßbare im Gesetz sogleich festgenagelt werde, die Verbesserung nicht dadurch machen sollen, daß man diesen Grundsatz aus dem Gesetze ausmerzt, sondern dadurch, daß man eben die Lücken aus fülle. Was aber im Herrenhaufe geschehen ist, ist etlvas ganz anderes. Da hat man diesen Grund satz herausgenommen, weil die Regierung, wie mir vorkommt, nicht haben will, daß im Gesetze über haupt eine Handhabe enthalten sei