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Pagina 8 di 14
Data: 17.11.1899
Descrizione fisica: 14
Einnahmsquellen vollen Ersatz zu gewähren. Auf ihren Antrag wurde am 13. Mai 1871 das sogenannte Garantiegesetz genehmigt, welches dem Papst außer der Un- oerletzlichkeit seiner Person und bestimmten souveränen Rechten eine jährliche Rente von 3,225.000 Lires als Dotation zugestand, über dies den Besitz i>es Vatikans, des Laterans und des Castells Gandolfo garantierte. Pius IX. weigerte sich jedoch, dieses Garantiegesetz an zuerkennen und mußte sich deshalb ohne die ihm zug edach te Dotation behelfen. Leo

Xlll. bedarf einer jährlichen Summe von sieben Millionen Francs zur Bestreitung der Ausgaben für dieKircheund seinen eigenen Haushalt: Kardinäle und diplomatische Ver tretungen beanspruchen 500.000 Francs; die Verwaltung und Unterhaltung deS Vatikans leichterung. als endlich der Wind sich nach Südosten drehte, und die „Goldene Hoffnung' mit der starken Brise, gegen die sie bis jetzt vergebens angekämpft hatte, frei und unbe hindert auf ihrem richtigen Kurse in das offene Meer hinaussegeln konnte

und aus Dispensen, besonders in Bezug auf Ehescheidungen — im ganzen etwa eine Million Francs. Den Peterspfennig bilden bekanntlich die freiwilligen Spenden von Katho liken aus aller Herren Lünder. Vor . einigend Jahren beliefen sie sich im Durchschritte jähr lich auf zehn Millionen, von denen aus Frank-- reich allein weit über die Hälfte in die Kassen des Vatikans floß. Gewisse politische Umstände haben jedoch den Peterspfennig ziemlich stark geschmälert, da die französischen Monarchisten sich jetzt dem Papste

in London, dem auch König Humbert sein persönliches Vermögen anvertraut haben soll. Leo XIII. kann natürlich ganz nach seinem Belieben über den Peterspfennig verfügen' und scheint ihn auch persönlich unter Verschluß z» haben. Wenn der. Schatzmeister oder Finanz minister ^ des Vatikans Geld nöthig hat, muß er sich direkt an den Papst wenden, der dann, wie Narfon schreibt, ohne irgend welche an dere Förmlichkeit aus einem Schubfachs die verlangte Summe hervorholt — falls er ge-.

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