den Hastbefehl vor, welcher beiläufig folgende Fassung hatte: „Das k. k. Landesgericht Prag beauftragt hiemit das Teplitzer Bezirksgericht, den Aurelius Müller, Besitzer der Schweizermühle in Weißkirch litz, sofort in Haft zu nehmen und Alles bei ihm mit Beschlag zu belegen.' Der Haftbefehl war mit einem großen rothen Siegel versehen. Müller öffnete sodann den Schreibtisch, und der Pseudo - Commissär stöberte Alles durch. Herr Müller bemerkte: „Ich kenne Sie nicht, Sie müssen sich den Bürgermeister
Garnison mit dem Brigadier von Hotze an der Spitze, eiue nach Tausenden zählende Volksmenge den Sarg des am 1v. d. M. leider viel zu früh geschiedenen Hans Freiherrn von Cresseri, k. k. Kämmerer und Gerichts-Adjunct in Trient, um stand, der dieses edle Herz umschloß, das so warm für die Armen geschlageu. Die großen Verdienste, welche sich Baron Cresseri hauptsächlich um unseren patriotischen Zweig - Verein vom rothen Kreuz erworben, sie fanden überall unbe dingte Anerkennung, die sich am sprechendsten