, daß in der nächsten Zukunft dem Ministerium Clary keine Schwierigkeiten gemacht werden, das heißt, daß alle dringenden Staatsnothwendigkeiten, wie das Budgekprovisorium, das Budget, die Jndemnitätsvorlage über die auf Grund des § 14 erlassenen Ausgleichsverordnungen, das Qüotengefetz und das Ueberweisungsgesetz vor dem 1. Jänner 1SVV erledigt werden mögen. Die Krone hat augenscheinlich ihren ganzen Einfluß aufgeboten und für das Ministerium in die Wagschale geworfen in der sicheren Hoffnung, daß sich namentlich
die Mehrheits- parteien, Feudaladel, Polen, Deutschklerikale — darnach richten werden. Der Kaiser hat überdies seiner Ueberzeu gung Ausdiuck gegeben, daß derzeit nur ein ne trales Ministerium möglich sei und jede Andeutung über die Zukunft (Koalitionsmini sterium, Neugruppirung der Parteien zc.) unterlassen. Alle entgegengesetzt lautenden Meldungen sind einfach erlogen. Die Krone will, daß zuerst mit dem Wust von Aus gleichsverordnungen, welche die heillose Wirt schaft Thuns hmlerlassen hat, gewissermaßen
, aber wenn man will, auch zwei Monate debat tieren. Bezüglich der Jndemnitätsvorlage und des Budgets-wird ja ohnedies nur-die erste Lesung vorgenommen werden, dann kommen die Sachen vor. den Ausschuß. Aber das Budgetproviso rium-muß in den nächsten drei Wochen er ledigt sein) wen« nicht das Ministerium fallen/ und das Qüotengefetz und das Ueberweisungs gesetz muß unbedingt vor heUIT'RWU' - ledigtMiWÄenn^ «nichW d«N Äus'gsekchsüber- einkommen mit Ungarn hinfällig werden soll. And das will die Krone um jeden Preis
Jndustriebezirte stim men müssen, fällt, und daß dadurch die Er» ledigung dieser Angelegenheit im Abgeord netenhause ausgeschlossen bleibt. In beiden Fällen, die eintreten können — in dem der Verhinderung durch tschechische Obstruktion, wie in dem der Ablehnung der Vorlage — wäre das Ministerium wahrschein lich verloren. Denn die Krone würde darauf angewiesen sein, daß alsdann Qüotengefetz und Ueberweisungsgesetz auf Grund des § 14 durchgeführt würden. Da sich Graf Clary aber verpflichtet
. Es würde also wieder nur ein Geschästsministerium — vielleicht mit einem General an der Spitze — berufen werden. In der allernächsten Zeit, muß die Ent scheidung fallen. Schon an dem Tempo der JndemnitätZdebatte wird man sehen, wie der Hase läujt. Denn von einem neuerlichen Ein» greisen der Krone kann kaum mehr die Rede sein. Selbst wenn man als gewöhnter Oester reicher' die konstitutionellen Einwendungen gegen dieses Eingreifen gar nicht erhebt, ist es undenkbar, daß die Krone sich selbst noch» mals so exponiert wie- diesmal. Ko« pMM WaiiMk