eine gewaltige Macht sein, welche unter Umständen das Oberhaus und die Krone auf einen sehr kleinen Raum und geringe Bewe gung beschränkt. Wenn wir das haben, dann kommen Sie wieder, dann wollen wir wieder ein mal über die Sache sprechen. Aber ein Parla ment, welches aus einer erheblichen Anzahl Frac- tionen, acht bis zehn, besteht, welches keine kon stante Majorität, keine einheitlich anerkannte Füh rung hat, das sollte sroh seiu, wenn neben ihm der Ballast einer königlichen Regierung, eines königlichen
nicht weniger der Zersahrenheit in den oberen Regionen, in den Parlamenten selbst zu verdanken. So ergibt sich die königliche Machtfülle, die auch der Gesetzgebung ihren untilgbaren Stempel aufdrückt, als ein noth wendiges Ergebniß des Mangels an parlamen tarischer Macht. Die Frage ist nur, was für das Volk auf die Dauer am heilsamsten ist: ein Zu stand, bei welchem nicht bloß die Regiernngsge- walt, sondern auch die Gesetzgebung fast aus schließlich von der Krone abhängt
, oder ein solcher, bei dem die Volksvertretung einen wesentlich mit bestimmenden Einfluß auf den Gang der Gesetz gebung ausübt? Wir sollten meinen, die Beant wortung dieser Frage sei durch die gesammte Ge schichte des Absolutismus entschieden. Wir leben im deutschen Reiche offenbar in einem Uebergangszustande. Auf Seiten der Krone sind alle Vortheile der Einheit und Kraft, auf Seiten der Volksvertretung alle Nachtheile der Zersplit terung und Ohnmacht. Daß die Krone dieses Verhältniß benutzt, um sich selbst mehr zum Mit telpunkte
aller Gewalt, auch der gesetzgebenden zu machen, ist natürlich genug, damit ist aber keines wegs bewiesen, daß es auch gerecht und weise sei. Es darf vielmehr mit Fug die Frage aufgeworfen werden, ob eine weitblickende und im wahren In teresse der Krone handelnde Regierung nicht besser thäte, die jungen parlamentarischen Einrichtungen zu stützen, zu kräftigen und lebensfähig zu machen, als mit Gesiissenheit darauf auszugehen, sie in ihrer Entfaltung zu hindern, sie noch schwächer zu machen, als sie ohnehin