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Bozner Zeitung
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Pagina 2 di 4
Data: 11.07.1861
Descrizione fisica: 4
einer bestimmten Politik in der ungarischen Frage vorstellen sollte, hielten wir ihn für unberufen, un passend, verfrüht und überstürzt. Es steht dem Reichsrathe nicht zu, die Art und Weise, wie Se. Majestät die Rechte der Krone (Oho! links) zu wahren gut findet, einer Kritik zu unterziehen, und hielten uns nicht berufen, die bisher blos zwischen den Häusern in Pest und der Krone stattgehabten Verhandlungen durch eine unbefugte, unberufene Einmischung zu beirre» Diese Einmischung scheint uns eher

der Krone, in allen Punkten im Ministerrath disentirt und abgeschlossen, vollständig ausgearbeitet vorliegt, und bereits Ende der vorigen Woche an den Landtag hätte abgehen können, wen» die Form der Adresse ihre Annahme ermöglicht hätte. Ueber die Richtung dieser Antwort kPin kein Zweifel mehr herrschen, wenn man sich die Worte gegenwärtig hält, welche der Kaiser der Deputation des Herrenhauses ertheilt hat, die erneuerte Versicherung, Se. Majestät werde an dem Inhalt der Thron- rede festhalten

, von denen einer anf der Hin reise, der andere, anf dem Rückwege begriffen ist. Alle in jüngster Zeit über das Befinden I. Majestät eingetroffcnen Nachrichten lanten befriedigend. — Der Kaiser hat dem Professor an der Wiener Universität. Doctor der Medicin Josef Skoda, den Orden der eisernen Krone dritter Classe verlieben. — Der Präsident des k. k. Handelsgerichts. Dr. Franz Ritter v. Raule. hat als Anerkennung seiner her vorragende» und für die gesammte» deutschen Handelsinter- essen ersprießlichen

Rathschluß haben Wir den könig lichen Ttiron Preußens bestiegen und Unseren Willen feier lich kundgegeben nach der Verfassung und den Gesetzen deS Königreichs die Uns durch die göttliche Gnade anvertraute Regierung zu führen. Unsere Vorfahren in der Krone habe» Uns das ehrwürdige Herkommen überliefert, daß. den Kö nigen Preußens beim Regieiungsantritt von dem Lande die Erhulvigung geleistet worden. Wir halten dieses Her komme» als ein unverbrüchliches Anrecht Unserer Krone fest, und wollen es ebenso

. Indem wir uns im Angesichte Gottes in Demuth beugen nnd den Segen deS Allmächtigen füc Uns und Unser geliebtes Vaterland erflehen, wollen Wir dnrch die Feier der Krönung in Gegenwart der Mitglieder der beiden Häuser des Landtags und der sonst von Uns zu entbietenden Zeugen ans allen Provinzen Unseres Kö nigreichs von dem geheiligten und iu allen Zeiten unver gänglichen Rechte der Krone, zu der Wir durch Gottes Gnade berufe» worden, Zeugniß ablegen und von neuem das durch eine glorreiche Geschichte geknüpfte Band

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Pagina 1 di 20
Data: 13.11.1909
Descrizione fisica: 20
Ge genseitigkeitsverhältnvs zwischen- der Krone und dem ungarischenStaate einstellen werden. Die Spaltung in der Unabhängigkeitspartei muß die ungarische Krise ins - Rollen bringen. Graf Julius Ändrasfy und Kossuth werden, vom Kaiser schon in nächst«! Zeit empfangen werde«. Es wird sich hiebet'zeigen, ob die Krone gewillt ist, den beiden Führern jenes Maß an Wirtschaft llchen und militärischen Zugeständnissen zu bewilligen, über welches sie verfügen können müssen, weno die Aildung eines Ministeriums aus den Gruppen der eventuellen künftigen

. Aber selbst der Bestand der Mehrheit ist nicht gewiß, bevor die Haltung der Nationalitäten nicht entschieden ist —, und es gibt keine Bürgschaften für ihre bleibende Kampffähigkeit. Die militärischen Zugeständnisse aber haben ihren ursprünglichen Zweck, nämlich, den jenigen, den überwiegenden Teil der Unabhängigkeits partei Kossuth zu sichern« bereits infolge^des vocfich gegangenen Zerfalles der Partei ohnehin verloren- unb ' es ist ' ftagl^, ^oi>i ' daher die Krone geneigt ist, ein Entgegenkommen zu beweisen

, das ihr möglicherweise zwecklos erscheinen kann. Die Krone hat in Ungqrn zwischen drei Möglichkeiten zu wählen: Die sofortige Auflösung des Abgeord netenhauses, einKabinettÄndrassy - Kussuth - Apponyi, — oder ein Versuch mit etwa vorhandenen regie rungsfähigen Elementen der Justhpartei. Aber auch die beiden letzten Alternativen würden bei dem herrschen den Kräfteverhältnisse, das zuunäblässigenKämpfensüh' ren müßte, allem menschlichen Ermessen nach zur Auflö sung des Hauses führen

, die parlamentarischen Parteien angehören, zurücktreten würden, falls sich die Notwendigkeit herausstellen sollte, für die laufenden Bedürfnisse des Staates auf außerpar lamentarischem Wege vorzusorgen. wird von der „W. Deutschen Korr.' mit dem Bemerken als un begründet bezeichnet, daß bereits bei der Berufung dieser Minister in daS gegenwärtige Kabinett die Mözlichkit einer länger« Zeit währenden Obstruk tion der Tschechen und 'die sich daraus ergebenden Konsequenzen ins Auge gefaßt worden seien. Die Krone

hervor, daß die gegenwärtige Regie- ning gegenüber der tschechischen Agitation sehr oft hätte schärfer zugreifen sollen als sie es getan hat und daß sie noch in keinem einzigen Falle in buk- getärer Beziehung den Tschechen die Haltung ihrer Vertreter im Parlamente hat entgelten lassen. Was abor die Beziehungen der Krone und dein tschechischen Volke anlangt, so sei, wenn schon die Vergiftung die Rede ist, daran erinnert, daß die tschechischen Parteien selbst alles taten, um diese Beziehungen

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Pagina 2 di 8
Data: 14.07.1904
Descrizione fisica: 8
erheben zu können. Dom politischen Schmplchr. Inland. , Zur inneren Loge. In der letzten Zeit sind meist von NichtParlamentariern — wieder« holt Vorschläge aufgetaucht, welche angesichts der traurigen, Ämerpolitischen Lage in Österreich ein absolutistisches Eimjgreifen der Krone fordern. Nun hat sich diesen Stimmen mich der bekannte kleri kale Abgeordnete Dr. Viktor v. Fuchs, welcher den Deutschen auch noch aus der Zeit der Führung des Präsidiums im AbgeordneteUhanse in Erinnerung ist, angeschlossen

- merparlamentes ledig und von dem Alpdruck unse rer morschen Verfassung erlöst würde. Das denkt sich Abg. Dr. v. Fuchs wie folgt: Zuerst und vor allem die Volksvertretung auflöseil zu allseitiger Zufriedenheit. Und in Verbindung damit die konstitutionelle Verfassung kraft des absoluten Rechts der Krone sWeren und ein Interim schas sen zwecks Ordnung der Staatsverhältnisse auf ab solutistischem Weg. wenn nötig auch auf zwei oder drei Jahre. Während dieses Interims würden zunächst durchgreifende Sprachengesetze

von der Krone, der Regierung und eüncr Körperschaft von berufensni Kronratgebern. die nicht aus Volkswahl hervorgegangen, sondern durch die Krone ernannt, zu beraten und im W.ege des Oktrois zu erlassen hein; der Artikel XIX niüßte ausgestaltet werden, was man seinerzeit sehr zum> Schaden Österreichs unterlasso». hat. Hernach wäre eine neue Wahl ordnung. die eine äußerst eingehende Beratung er forderte, ebenfalls zu oktroyieren. Eiiu: Revision der Verfassung in ngKonal-autoiiomlstischem Sinn würde wohl

greift Dr. v. Körber ans diesem Anlasse aufs heftigste an. Das Gesetz über die Zivilliste. Der H 1 desj njenM Gesetzes- üben die Zivilliste, das jetzt im ungarischen Reichstage in Verhandlung teht. lautet: „TÄ von den Ländern der nngari- chin Krone zu leistende Dotation zur Erhaltung )es Hofstaates Sr. Majesttät Franz Josef I. wird ür die Zeit vom 1. Immer 1902 bis 31. Dezem- zer 1904 mit jährlichen 11,300.000 lv festgesetzt. Dieser Betrag ist während dieses Zeitraumes jedes mal in das Jahresbudget

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Pagina 1 di 4
Data: 25.07.1883
Descrizione fisica: 4
eine gewaltige Macht sein, welche unter Umständen das Oberhaus und die Krone auf einen sehr kleinen Raum und geringe Bewe gung beschränkt. Wenn wir das haben, dann kommen Sie wieder, dann wollen wir wieder ein mal über die Sache sprechen. Aber ein Parla ment, welches aus einer erheblichen Anzahl Frac- tionen, acht bis zehn, besteht, welches keine kon stante Majorität, keine einheitlich anerkannte Füh rung hat, das sollte sroh seiu, wenn neben ihm der Ballast einer königlichen Regierung, eines königlichen

nicht weniger der Zersahrenheit in den oberen Regionen, in den Parlamenten selbst zu verdanken. So ergibt sich die königliche Machtfülle, die auch der Gesetzgebung ihren untilgbaren Stempel aufdrückt, als ein noth wendiges Ergebniß des Mangels an parlamen tarischer Macht. Die Frage ist nur, was für das Volk auf die Dauer am heilsamsten ist: ein Zu stand, bei welchem nicht bloß die Regiernngsge- walt, sondern auch die Gesetzgebung fast aus schließlich von der Krone abhängt

, oder ein solcher, bei dem die Volksvertretung einen wesentlich mit bestimmenden Einfluß auf den Gang der Gesetz gebung ausübt? Wir sollten meinen, die Beant wortung dieser Frage sei durch die gesammte Ge schichte des Absolutismus entschieden. Wir leben im deutschen Reiche offenbar in einem Uebergangszustande. Auf Seiten der Krone sind alle Vortheile der Einheit und Kraft, auf Seiten der Volksvertretung alle Nachtheile der Zersplit terung und Ohnmacht. Daß die Krone dieses Verhältniß benutzt, um sich selbst mehr zum Mit telpunkte

aller Gewalt, auch der gesetzgebenden zu machen, ist natürlich genug, damit ist aber keines wegs bewiesen, daß es auch gerecht und weise sei. Es darf vielmehr mit Fug die Frage aufgeworfen werden, ob eine weitblickende und im wahren In teresse der Krone handelnde Regierung nicht besser thäte, die jungen parlamentarischen Einrichtungen zu stützen, zu kräftigen und lebensfähig zu machen, als mit Gesiissenheit darauf auszugehen, sie in ihrer Entfaltung zu hindern, sie noch schwächer zu machen, als sie ohnehin

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Pagina 3 di 4
Data: 30.07.1861
Descrizione fisica: 4
Geliebte und Getreue! Nachdem Ihr Unserer, mittelst Rescriptes vom 30. v. M. an Euck erg., i,genen Aufforderung. die an Uns gerichtete allerunterthänigste Adresse in solcher Gestalt zu unterbrei ten , daß veren Annahme mit der von Uns gegen jegliche Amirisse zu wahrenden Würde der Krone und mit Unser» erblichen Herrscher Rechten im Einklänge stehe, mit pflicht gemäßer Bereitwilligkeit, »vorüber Wir Euch bereits Un sere Befriedigung haben ausvrücken lassen, nachgekommen — sind Wir erfreut

der erregten Gemüther unv Be seitigung unbegründeter Befürchtnngen auch offen anerken nen. daß Unser Königreich Ungarn in einer, sowohl in Betreff der Persönlichkeiten als auch des Systems unv der Form eigenthümlichen, der alten Konstitution entsprechenden Weise zu regieren sei. daß daher die Verschmelzung der zur Krone des heiligen Stephan gehörigen Länder in die übrige Monarchie nicht in Unserem Sinne liege, auch Un serem Herzen ferne sei. Hieraus können Wir nun zwar allerdings eine autonome Verwaltung

dieser Gesetze einge schalteten Erklärung, daß vie Einheit ver Krone unv die Verpflichtungen gegenüber ver Monarch'? unverletzt erhal ten werden sollen; aber eben ver Voll;ug dieser Gesetze deckte gleich in dem ersten halben Jahre die Gefahren auf, welch- mit Inbegriff Ungarns Unser Gesammlreich nnr deshalb bedrohten, weil man mir voller Hi»lansetzuiig deS öffentlichen Rechts nnv der Geschichte Ungarns v>e Auf- rechtbaltung der staatlichen Gsamnninteressen anf den engen Wirkungskreis der Personalunion

welcher Königreiche Wir in Unserem am 20. Oktober 1860 au oeu Banns gerichteten Hanvschreiben die Lösung ver Frage über das Verhältniß vieser Länder zum Königreiche Ungarn einer künftig.» Entscheidung vorbe halten haben. Die geschichtlichen Beziehungen dieser Königreiche zur ungarischen Krone, gleichviel, ob in Hinsicht auf ihr Ver tretungsrecht beim ungarische» Landtage, ooer auf ihre innere Verwaltung u»d Gerechtigkeitspflege auch oei den hö.eren Stellen, wurden durch die Gesetzgebung des Jahres

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Pagina 2 di 6
Data: 03.01.1861
Descrizione fisica: 6
und Farbe ganz den Stempelbildern, welche auf den Briescouverts zu denselben Werthbeträgen angebracht sind. Die neuen zum Gebrauche der Zeitungs - Redactionen bestimmten Zeitungs- marken werden in blaßvioleter Farbe angefertigt, enthalten keine Werthangabe und gleichen im übrigen den neuen Briefmarken. Ungarll- Die neuen Kronhüter haben, wie «Id. Tan.' berichtet, bereits Sonnabend die ungarische heilige Krone übernommen, nachdem sie sich in Gegenwart Sr. Excellenz des Herrn Tavernieus, Sennyei's

, Zfedenyi's uud andern Herren von der Echtheit der Krone und der anderen Neichs- insignien überzeugt hatten. Die ungarische Krone befindet sich unter 9 Schlössern, drei Schlüssel hat der Tavernieus und je drei haben die beiden Kronhüter an sich genommen. Pesth In Debrezin wird der Presse zufolge Tabak buschenweise am Wochenmarkte verkauft, desgleichen Ci garren. Die Tabak-Traficanten haben eine Beschwerdeschrist an die dortige Finanzbehörde eingereicht, welche jedoch noch nicht erledigt wurde. Stempel

um keinen Vergleich; es handelt sich, das Werk der nationalen Erlösung zu vollenden. Victor Emanuel setzt seine Krone für die nationale Unabhängigkeit ein. Das Cabinet des sreiesten Volkes Europas ermuthigt eS durch ein in den Annalen der Diplomatie beispiellos wichtiges Domment. Die Einheit Italiens kann nur durch Ge waltthätigkeit verhkldertiwerden. Italien ist entschlossen, aufs äußerste zu kämpfen und jede mögliche Waffe gegen seine Feinde zu gebrauchen. Sollte es nnterliegen. so werden Europas Völker

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Pagina 2 di 4
Data: 18.06.1861
Descrizione fisica: 4
, das zu beseitigen, wenn es geschehen ist, das ist Sache der Volksvertretung; mag auch die ganze Exekutive sollst un geschmälert, soweit sie auf dem Boden des Gesetzes basirt, in den Hände» der Regierung sein. Wissenschaft und Pra xis haben schon lange den Grundsatz festgestellt: «Der Kö nig kann nicht Unrecht thun,' eine Rechtsfiction, die noth wendig ist, um die Majestät der Krone und ihres erhabe nen Trägers über alle Angriffe zu stellen; eine Fiction, die nothwendig ist, wenn überhaupt die Monarchie

, wenn ein Verfassungsleben in der Monarchie, wenn ein Recht in der Monarchie überhaupt bestehen soll. Aber diese Eine Fiction ist durch eine zweite von Wissenschaft und Praxis ergänzt worden, und daS ist der Gedanke der Verantwort lichkeit der obersten Diener der Träger der Krone, die Ver antwortlichkeit der Minister, eine jener — ich möchte sagen: Erfindungen des menschlichen Geistes von besondern: Scharf sinne, von besonderer Logik, indem sie das zweite, scheinbar widersprechende Princip der Heiligkeit

, Unantastbarkeit uud Souveräuetät der Krone und ihres erhabenen Trägers mit den Rechten des Volkes vereinbart, »im so regiert zu wer de». w:e die mitwirkenden Vertreter des Volkes es in der Gesetzgebung bestimmt und beschlossen haben. Wir halten diese Einrichtung für eine Nothwendigkeit im Staatslebeu. weil durch sie erst alle anderen Institutionen Halt und Weihe erhalten, weil ohne diese Einrichtung alle freien Institutionen, die von jedermann gewünscht und an gestrebt werden, nur insolange bestehe

«. als der Minister, der der Volksvertretung nicht verantwortlich ist, sie bestehen lassen will, wenn er sich hinter den souveränen und unver letzbaren und inappellablen Willen des Fürsten zurückzie- Heu kann. Die Verantwortlichkeit ist aber auch eine Zu- stitution. die keine Gefahr bringt; sie vermindert nicht den Glanz und die Macht der Krone, sie stellt sie höher gegen alle Angriffe, sie erhöht ihren Glanz zur vollständigen und unverletzbaren Heiligkeit. Sie thnt dem Minister nicht Un recht, weil ihm jedermann

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Pagina 2 di 4
Data: 24.02.1893
Descrizione fisica: 4
; eiiehmigten An leihe behufs Beschaffung des Goldes bis znm Be trage von 183,456.000 Gulden. Wie der „N. Fr. Pr.' unterm 21. d. aus Prag telegraphirt wird, bringen die „Narodni Listy' einen Artikel, der den Titel führt: „Den Ländern der böhmischen Krone gebührt ein eigener Oberster Ge richtshof'. In dem Artikel heißt es, daß zur Zeit Bach's, deS germanisatorischen Absolutismus, dieses Zentral-Tribunal errichtet und in sein Statvt die Bestimmung aufgenommen wurde, daß die Geschäfts sprache

nicht weiter von fremdländischen Richtern ge richtet werden dürfe. Bis zur Schlacht .im Weißen Berge habe das czechikche Volk alle Gerichte in den Ländern der böhmischen Krone, vom niedrigsten bis zum höchsten, innegehabt. Erst nach der Schlacht am Weißen Berge sei die Hofkanzlei mit einer An zahl czechischer Rathe nach Wien übersiedelt und im weiteren Laufe der aus ihr neben der höchsten poli tischen Instanz auch eine Art Kasfationshof für die Länder der böhmischen Krone gemacht worden. Zur Zeit Maria Theresia's und Kaiser

Joseph's sei ihr die österreichische Hnfkanzlei einverleibt worden. Bis zum Jahre 1848 seien von jenem Senate die Ur- theile durch eine eigene czechische Expeditur erlassen worden. Deshalb dürfe das wieder belebte, sechs Millionen zählende czechische Volk nichts Anderes verlangen, als : „Gebt uns unser Recht zurück, da mit wir wieder von unseren eigenen Richtern gerich tet werden! Gebt den Länder» der böhmischen Krone einen eigenen Obersten Gerichtshof, den uns auch der letzte gekrönte böhmische König

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Pagina 3 di 30
Data: 14.12.1906
Descrizione fisica: 30
-.ikesser wurde gelöscht. Ein Reklameplatat fiir Meran. In der Prei?. konikurle»iz für ein Reklalneplakat des Kurortes Meran fällte die hiezu berufen« Jury das Urteil Ten enteir Preis (8W Kronen) erliielt Otto Ro- lcff in Berlin, den zweiten (6lZ0 Kronen> H. I. Weber in München, den dritten (4lZt) Krone,?'» Lltalb?rt Mirtiirkas in Nenpasing bei München. Tie Kurvorstehung wird nun mis den pränMer- ten Plakatenttvllrsen einen zur BervielfAti-gung answählen. Gegen das Sanatorium für Lungenkranke in Meran

« stelierträger .nit Kronen. Unter den Ans« »oben sind nachstellende größere Znminein Defizit des Naturforscher n»d Aerztetages «nach Abzug des Ztalitslvirraaes per tlXOUtl Kronen» .'it. 1 Kronen, Anlage- und We,iveii'kaltung 45.9t.P Kione». Knr »n? T!'eater»»»sik lI.992 Kronen, Teii.'it des Ztadttbeaters Kroneli. Be leuchtung 17 72l> Krone». Mklaim' Kronen, .'»infen 1^.947 Kronen. Gei>alte. Löhne nnd Re- iünnerationrn l 7.9^7 Kronen. Abschreibungen Krone». Ter PerinötenÄinsweis verzeich net an Aktiven 98l

.9Itt Kronen 7l» Heller an Passiven ttI7 t.'iI Kronen t Heller, daher Ber- inögensbesland am I. Auli I9W 18Z Krone l 72 Heller Aus Zchlanders ichreibt man den , A. N.' un- rerni 1^. !» - Hente l?c»t i«n'er BezirkShanptmmin. H^'rr Viklor Nagl. Zchlanders verlassen und i'ij »ach 'einem nenen Tienitorte Brmit.k abgereist. Eine große Tevntalion von Ge >n-i .devorsteheril ans d«in ganzen politiichen Bezirke Zchlanders. hat nnter Ailirnn.t des Herr» Biirgeru'i'iiiers von GlnrnS dem Herrn

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Pagina 1 di 16
Data: 28.04.1906
Descrizione fisica: 16
JnteressenailSgleich es sich lzauptsächlich handelt. Nachdem Krone, RvZiernnz, viele Parla?neinsmitglieder und auch noch andere niaßgetende Faktoren der öffentlichen Meinung, für den Vorschlag sich ausgesprochen haben, so kommen wir auf denselben znriick und stellen den Antrag, da» Haus wolle nachstehendem Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Genehmigung erteilen. „Mit Zustimmung beider Häuser Meines Reicksrates finde Ich anzuordnen wie folgt: 8 1. Ter Reichsrar ist berechtigt, zum BeHufe von Verhandlungen

von Seiten der Unabhängigkeitspartei in Unzarn aufgestellten Forderungen auf die grundsätzlich.: Regelung der gemeinsamen Angelegenheiten, ins besondere auf die Tragung der Kosten derselben und «dys Gesetzgebungsvecht über diese Angelegen heiten zu priisen unb dem Hause die Entwürfe all- fälliger, in beiden Richtungen zu fassender Be schlüsse vorzulegen hat. Am 23. September 1905 hat die Krone den Führern der Majorität des ungarischen Abgeordnetenhauses bekannt gegeben, daß.eine Revision der 1867er Basis

, sofern es sich um wirtschastliche oder sonstige, das Verhältnis zu Ungarn tangierende Fragen handelt, nicht ein- seitig zwischen der Krone und der ungarischen Na tion, sondern n«sr im Wege eines von der Sank tion Sr. Majestät abhängigen KonrproUüsses zwi schen den beiden Staaten der Monarchie von ad hoc ernannten Parlainendsdeputationen zu erfol gen hätte. Sodann hat der jetzige Ministerpräsi dent erklärt, daß er bereit sei, „hinsichtlich dfir wirtschaftlichen und sonstigen, das Verhältnis

Oe^ sterreichs zu Ungarn berührende Fragen eine Re vision der 1867er Gesetzgebung auf dem von der Krone bezeichneten Wege' eintreten zu. lassen. - Endlich snid auch in Ungarn Stimmen ans dein Kreise der Majorität des aufgelösten ungarischen Reichstages laut geworden, die eine Aussprache von Parlament zu Parlament über die künstige Gestaltung der Beziehungen der beiden Staaten für zweckdienlich erächten. Nachdem die Verfas- snnZskrise in Ungarn beendet ist, so kann auf den Vorschlag von Verhandlungen

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Pagina 1 di 12
Data: 13.12.1906
Descrizione fisica: 12
auch den Autrag. daß jeder üter 35 Jahre alte Wä-l)ler eine zweite Stimme erhallen solle, angeltominen- Diese Haltmkg der Kommission h»tt in politischen Kreisen imgel)eurLs Anflehen erregt. Gerüchtweiie verlautete. Freiherr v. Beck werde dein Kaiser die Denrission des Gesamtkabinetts nberinitteln. uni eine Willensnieinung der Krone zu provoziere», To eilt Pairsschub besonders groß fein müßte, um zu wirken, scheint die Regierung hievou abdom inell zu sein. Es ivird erzählt. Präsident Fürit Windischgraetz

habe snr diesen Fall :nit der De mission gedrol.t. Von einer Kabinettskrise kann jedoch derzeit ernstlich keine Rede sein, da dieses das vollste Bertraueir der Krone und des aller größten Teiles des Abgeordnetenhauses genießl, intd andererseits durch eiiven Katinettswechsel nicht die inindTste Aenderung in der Sitliation ein- treten würde. Die Regierung hofft fest. im Ple num des Herrenhauses heuite eine geänderte Ii' tnation vorzusindcu. zimial daselbst ein? bestimmte Präserrzzisser nicht notwendig

-radikale Tri.ig- lichkeitsanträge die Tagesordnung oerranlinel-i. Tit? Ztatniernng der Plnralikät wiirde die mo- nrentan in Oesterreich l)erricl>e!lde Ruhe i»> N» in das 'Gegeilteil verwandeln >rnd Pei hältni'se ^ heranfbeschwören. die in, Angeiiklicke unabsehbar sind. Mir der Annahme der Pluralität wäre die Wahlrewnn begraben, falls die Krone sich nicht zu eine.» Oktroi entschließt. Tie Wahlresorm wird nicht sofort ins Plennni des .Herrenhauses gelai^ .teil. Inzwisä>'u wird die Regiertuiq ihre Maß

nahmen treffen. Die Lage ist ermt. jedoch eine Besserung noch möglich, da das Herrenhaus es im letzten Momente schtverlich darauf ankommen lassen kann, in einen krassen Widerspruch zu der Krone, der Bevölkerung, dem Abgeordnetenhau'e und der Regiernng -u geraten. Tie Mehrheil der Herrellhaus-Äonnuissioll hat sich offenbar die Frage '» znrechr ^el.'gt. auf welche Weise das Herrenlialls die vom Abgeordnetenhanle beschlossene Wahlreform a ii lcichtesk'n verhindern könnte, Tie'en ^veck glairbt

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Pagina 1 di 8
Data: 08.08.1871
Descrizione fisica: 8
also als fertig gelten. Die Vereinbarung sei fertig, welche die Minister im Namen der Krone einerseits und die Parteiführer im Sinne (wenn nicht im Na men) ihrer Partei, ihrer Landsleute andererseits über die allseitig zugestandene und anzunehmende Neugestal tung unserer StaatsrechtS - und VerfassungSverhält- nisse getroffen haben, um sie mit vereinten Kräften, jeder an seiner Stelle und in seinem Wirkungskreise, auf verfassungsmäßigem Wege rechtsgültig zu machen. Die genannten Parteiführer seien

die maßgebenden Vertreter zweier wichtigen Kronländer und ihre Zu stimmung zu der in Rede stehenden Vereinbarung schließt nicht blos die Verpflichtung für die getroffene Vereinbarung mit allem persönlichen Einfluß einzu treten, sondern inoolvire in vornherein mit einer an Gewißheit grenzenden Wahrscheinlichkeit die Zustim mung ihrer Parteigenossen. Die Minister andererseits seien die Vertreter der Krone, die frei erwählten, ja die ausdrücklich aä lioo erwählten Vertreter der Krone. Die Vorgeschichte

des Ministeriums lasse den Träger der Krone persönlich engagirt erscheinen bei dem inneren Friedenswerke. Insofern also sei die jetzige Vereinbarung trotz ihrer noch bisher privaten Form ein bedeutende« politisches Ereigniß und habe den Anspruch, schon jetzt als eine staatliche Thatsache zu gelten. Das glücklich erzielte Ergebniß gehe über die Grenzen eines böhmischen Ausgleichs weit hinaus; verabredet sei nichts Geringeres als die Grundlagen einer autonomischen Neugestaltung unseres Verfassung«- Wesens

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Pagina 1 di 4
Data: 15.11.1892
Descrizione fisica: 4
die obligatorische Zivilehe, als es Aussicht hat, in absehbarer Zeit zn einer Umge staltung seiner Verwaltung zu gelangen. Es bleibt eben Alles beim allen, nur daß man anstatt Szapary Wekerle schreibt. Wie lange dieser Zustand dauern wird? Es wäre vermessen, darüber auch nur eine Vermuthung auszusprechen. Das in Budapest erscheinende Blatt „Nemzet' be zeichnet es als irrig, daß die Krise i.t der Negie rung nur erfolgt sei, weil zwischen der Krone und dem Gesammtkabinet in Betreff der kirchenpolitifchen Fragen

ein schroffer Gegensatz geherrscht habe. Die Krone habe nicht aus prinzipiellen Gründen, son dern nur deßhalb, weil sie den Zeitpunkt hiesür nicht für geeignet hält, dem Grafen Szapary die Ermäch tigung zu einer Erklärung in der Ehefrage nicht ge geben, indem der ohnehin bestehende Konfcffionsstreit dadurch nur verschärft würden könnte. Daß in Be treff dieser Frage im Schoße der Negierung selbst Meinungsverschiedeuheiteu obwalteten, habe auch der Ministerpräsident angedeutet. AuS konstitutionellem

Gesichtspunkte besitzt die Krone das volle Recht, die Zustimmung zur Einbringung einer Gesetzes- vorlage nicht zu ertheilen; gleichwie sie das Nechl hat, was immer sür einem Gesetzentwürfe die Sanktion zu verweigern^ Im gegenwärtigen Falle aber waren MOiM ZMgang. Dienstag den 15. November hiezu nicht einmal die Gelegenheiten vorhanden, weil die auf das Eherecht bezüglichen Entwürfe sich noch nicht in dem Stadium befunden haben, daß die Krone über deren Vorlage eine Entschließung hätte fassen

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Pagina 1 di 4
Data: 20.01.1870
Descrizione fisica: 4
. Zur Situation bemerkt ein Wiener Blatt: „Die Fünf betrachten sich nach wie vor als Demissionäre und Herr v. Plener hat gestern (Dienstag) im Namen seiner College» dem Kaiser eröffnet, daß vorerst die Berufung eines Mi nister-Präsidenten Seitens der Krone zu erfolgen habe. Sache des neuen Minister-Präsidenten wird es dann sein, eine neue Regierung mit Beibehaltung oder auch theilweiser Ausscheidung der gegenwärtigen Cabiuetsmitglieder zu bilden. Die „Fünf' wollen nämlich von nun ab in allen Beziehungen

des Mini steriums zur Krone dieselben konstitutionellen Formen beobachtet wissen, die jenseits der Leitha bestehen. Sollte der von der Krone berufene Minister-Präsident sich darüber wie über die anderweitigm Anforderun gen der Majoritäts-Minister mit denselben in'S Ein vernehmen zu bringen wissen, so würden die fünf Minister es als ihre patriotische Pflicht erachten, auf ihren Posten auszuharren.' Nach der alten „Presse' hat keines von den verschiedenen Gerüchten über die Neubesetzung der erledigten

im Cabinete wünschte, eine Stelle zu habm. Thatsächliche Ver handlungen sollen bisher nur mit dem Fürsten Adolf AuerSperg angeknüpft worden sein. Die Verleihung von Orden oder sonstigen Aus zeichnungen für die abgetretenen Minister ist, wie es heißt, auS dem Grunde unterblieben, weil diese kai serliche Gunstbezeigung als persönliche Sympathie der Krone für die ministerielle Minorität hätte ge deutet werden können. Eine solche Sympathie-Bezei gung aber habe Se. Majestät gegenüber der parla mentarischen

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Pagina 2 di 8
Data: 20.05.1904
Descrizione fisica: 8
, auch seine erste Frau auf gleiche Weise aus dem Leben befördert zu haben. — Ein König ohne Krone. Die Krönung des Königs Peter von Serbien, die auf den IS. Juni den Jahrestag feiner Proklamation zum Herrscher 'estgesetzt war. ist plötzlich abgesagt worden. Wi ein englisches Blatt berichtet, konnte aus einem äußerst merkwürdigen Grunde die zur Zeremonie notwendige Krone nicht zur rechten Zeit beschafft werden. Seine Majestät, die keine Mittel besitzt, ersuchte seine Minister, sie auf Staatskosten anfer tigen

zu lassen. Die Skupschtina verweigerte je doch die Bewilligung des Betrages. Nun sandte der König Agenten mit dein Auftrage, eine per änliche Anleihe für Uzn zu erhöben, durch ganz Europaer wollte dann bei einem führenden Pa rifer Juwelier die Krone kaufen. Die Abgesandten kehrten jedoch mit leeren Händen nach Belgrad zu rück. Nunmehr wird am 15. Juni ein Gottes dienst abgelzalten werdm> und der König wird nur in dem alten serbischen Kloster Tsicsa gesalbt. Es ist jedoch bestimmt worden

, daß er wenigstens eine Krone aus Erz erhalten soll, die aus einer als Re liqnie aus der Zeit seines Großvaters Kara-Georg aufbewahrten Kanone angefertigt wird. Die Krö nung wird fpäter mit großen, Pomp in der Haupt tadt vor sich gehen. — Die Erbschaft in einer Statue. In Paris tarb dieser Tage eine alte Dame, deren Verwandte eme reiche Erbschaft zu machen hofften. Umso grö ßer aber war ihr Erstaunen, als sich weder ein Te stament noch auch bares Geld in d?r Wohnung vor fand. Nur ein> Nöffe der Verstorbenen gab

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Bozner Zeitung
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Pagina 1 di 6
Data: 20.12.1865
Descrizione fisica: 6
der Monarchie mitstützen muß, bildet die Pragmatische Sanction, während als Grund lage zum andern mächtigen Pfeiler diesseits der Leitha das October-Diplom zu dienen hat. Die Prag matische Sanction gewährleistet in erster Linie die autonome Rechtsgestaltung Ungarns, in zweiter den unzertrennlichen Verband aller Länder der Monarchie. Vor Allem muß daher die Integrität der ungarischen Krone, nemlich die Vereinigung des GroWrstenthums Siebenbürgen und der Königreiche Croatien und Slavonien angestrebt

für die Länder der ungarischen Krone angesehen werden kann, so wurde daS Patent einstweilen fistirt; denn der Gesammtbau auf beiden Pfeilern muß doch uniform werden. Sollkn die Vertreter der ungarischen Krone das October-Diplom und das Februar-Patent nach er- solgter Prüfung zur Annahme für geeignet halten, so find der Vereinbarung alle Hindernisse aus dem Weg gelegt; sollte aber dieses nicht der Fall sein, so können nur solche Modifikationen in Vorschlag ge bracht

werden, welche mit den L e b e n s b e d i n g u u g e n der Gesammtmonarchie in Einklang gebracht werden können. Hier ist das Endziel festgesetzt, über welches hinaus die Vertreter der ungarischen Krone nicht schreiten dürfen. Jeder andere Seitenweg bildet für sie eine Sackgasse. Hierauf muß noch ein Theil der 1848er Gesetze der Revision unterzogen und dar aus das schädliche Unkraut ausgejätet werden. Nach glücklich vollbrachter Arbeit wird die Ausfertigung deS Jnaugural-Diploms und schließlich die Krönung erfolgen. Das ist der vom Kaiser vorgezeichnete Grundplan

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Bozner Zeitung
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Pagina 1 di 8
Data: 29.01.1903
Descrizione fisica: 8
der Länder der ungarischen Krone abzuschließen; 2. das Zolltarifgesetz mit dem dazu gehörigen allgemeinen Zolltarif für das-österreichisch-ungarische Zollgebiet; 3. den Entwurf eines Gesetzes belreffend das Uebereinkommen,'welches behufs Vermeidung von Doppelbesteuerungen solcher /»Unternehmungen,: die ihren Geschäftsbetrieb auf beide Staatsgebiete der österreichisch-ungarischen Monarchie ausdehnen, sowie über einige andere Angelegenheiten der direkten Be steuerung, zwischen dem Finanzminister

der im Reichs rate vertretenen Königreiche und Länder einerseits und dem Finanzministe!: der Länder der ungarischen Krone anderseits abgeschlossen worden ist; 4. einen Gesetzentwurf betreffend die nachträg liche Genehmigung der zwischin dem Ministerium der im Reichsrate vertretenen Königreiche Und Län der und dem Ministerium der Länder der ungari schen Krone abgeschlossenen Uebereinkommen, betref fend die gänzliche Einlösung der genteinsamen schwebenden Schuld in StaatSnoten, betreffend die Ausgaben

zwischen den im Reichs^ rate vertretenen Königreichen und Ländern, den Län dern, der ungarischen Krone und den Landern BoS nien und.Herzegowina. - Ferner. «erden der ungarischen Legislative Ge> setzentwürfe betreffend die Aufhebung der Steuer von der Benützung des Dampfschi'ffahrtS-TransporteS und über die Aufrechterhaltung der Eisenbahnbetriebs ordnung vom Jahre 1851 zugehen. Diese Gesetzentwürfe, denen eine detaillierte Mo tivierung beigegeben ist« begründen die zukünftige Handels-, Zoll». Verkehrs

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