zu beschwichtigen, gleichzeitig aber , den Klerikalen schriftlich das Recht ihrer bisherigen Selbständig keit gab. Die Absicht der vollständigen Klerikalisierung der christlichsozialen Partei ist daraus zu ersehen. Hat ja doch auch Hagenhoser in der Gerichtsverhandlung zu Graz wieder lächelnd gesagt, daß nach dem von ihm bekannt gegebenen Pakt den wirklichen Christlichsozialen in der Steiermark nichts übrig bleibe, als sich den Klerikalen anzugliedem. Daß ein ähnlicher hinterhältiger Pakt auch mit den Ebenhoch
-Leuten in Oberösterreich und mit der Partei des Herrn Fuchs in Salzburg geschlossen worden ist, kann man nach dem lächelnden Geständ nisse des Herrn Hagenhoser in Graz ohne weiteres annehmen, ließ man doch von Wien aus darum die - seineqekt^oberöstirrekchifche, stark aufstrebende christlichsoziale Partei absichtlich vollständig ver kümmern. Geßmanns doppelzüngige Politik ist gerichtsordnungsgemäß erwiesen und da es sich hier um den Fortbestand der christlichsözialen Partei aüf Grund ihres alten
Programms handelt, sollten denn doch diejenigen, die es noch ehrlich mit ihren Parteigrundsätzen halten, die Aussage Hagenhofers in Graz als Gelegenheit nehmen, um Klarheit zu schaffen. Haren Hagenhoser und Genossen, die 'in Wien de» christlichfqialen Partewerbande beigetreten sind, seien dadurch jetzt auch verpflichtet, im. Lande Steier mark christlichsöziale und nicht mehr klerikale Politik zu «achen. Bei der Gerichtsverhandlung ist es vun l^ geworden, daß sich Herr Neunteufel geirrt