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Bozner Nachrichten
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Pagina 4 di 20
Data: 03.12.1899
Descrizione fisica: 20
4 ..Dozner - 3. des Verbrechens der versuchten Schöndung im Sinne 5er §§ 8, 128 St.-G.) : . 4, der Uebiertretung. gegen die öffentliche Sittlichkeit im Sinne des § 516, St.-G. III. Am 5. Dezember um 9 Uhr Vormittags: Felix Anselmi, 43 Jahre^ast, von CloZ (Bez. Fonds)gebürtig und dorthin zuständig, lediger Taglöhn er, wegen des Ver brechens des Todtschlages nach § 140 St^G.- ^ IV. Am 5> Dezember um 8 Uhr Nachmittag: Albert W ald n e r, 18 Jähre alt, von TscharS gebürtig^ünduach Galsaun zustandig

, lediger Bauernsohn in Galsaun, wegen 1. des Verbrechens der Nothzucht nach § 127 St.-G.) 2. des Verbrechens der theils vollbrachten, theils ver suchten Schändung nach ߧ 8 und 128 Sk-G. V. Am 6. Dezember um 9 Uhr Vormittags: - Alois Ramoser, 29 Jahre alt, von Gries bei Bozen gebürtig, nach Völs zuständig, led. GärtnergehUse in Meran, wegen 1. des Verbrechens des Raubes nach den §§190 und 194 St.-G.)' ' ^ > 2 der Uebertretung nach § 320 St.-G. ? 3. der Uebertretung des Bettels im Sinne

des Todtschlages im Sinne des § 140 St.-G. VIII^ Am 7. Dezember um 5 Uhr Nachmittag . Alois Bru n n e r, 33 Jahre alt, von Deütschnoven gebürtlg und dorthin zuständig, lediger Taglöhner, wegen 5 v - 1. des Verbrechens der Nothzucht nach § 127 St.-G. > 2. des Verbrechens der Schändung nach § 128 St.-G Perfonalnochrichten. Ihre Durchlaucht Prinzessin Er 0 y ist auch Heuer wieder zum Curgebrauch in Gries angekommen und hat in der Villa „Bavaria' Aufenthalt genommen. — Gestern ist in Bozen Herr General-Consul

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Bozner Nachrichten
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Pagina 3 di 8
Data: 12.07.1918
Descrizione fisica: 8
seine technischen Fort schritte wahrscheinlich Gemeingut, wie es heute alle großen Ver« Kehrsmittel in weitestem Sinne sind. Wenn auch Einzelheiten im Baue unserer Telegraphen, Telephone, Lokomotiven in der ganzen Bauanlage solcher kontinentale. Strecken überbrückender Einrich tungen geheim sind, sei es Geheimnisse de,r Fabriken, welche diese Apparate herstellen^ sei es der Staaten, welche sich ihrer auch als KrigsgeMe bedienen, so sind doch im Allgemeinen alle Ausarbei tungen össentlichejr Kenntnis zugänglich

und daß es Pflicht der maßW.entM FMtGM seM Wirb, d^sem Gedanken gerecht zu werden- Sowie alle großen Erfindungen allgemach Gemeingut der Menschheit geworden sind^ wird es auch die Kunst d.es Fliegens., werden und sich schneller als alle ihre Vorgänger ^«buchstäblichen Sinne die West erobern- Selbst die entferntesten Gebiete der Erde die innersten Lande des gigantischen dunkeln Kontinents, die Wüstn Asiens, eisige nördliche Polairgebiete werden dem Flugzeug Rasteplytze gewähren müssen- Aber das MlüM niM

..- MMMnzelnen darf die ganze Welt erschlossen UerdN, sonöÄn jedermann muß wenigstens die Gele' genheit zu kurzen Flügen gegeben werden- Das Wegen ist für den gesunden Menschen zweifellos ein ho her Genuß-. Beim Fliegen allein bewährt sich der gestählteKörper in seiner vollen Iugendkraft- Alle seine Sinne ^beginnen sich zu spreiten und staunend bemerkt der Mensch, daß es mehr als ihrer fünfe gibt- Der Luftdrucksinn wird offenbar bei dem raschen Wech» sel von Steigen und Fallen im Flugzeug, der Lagesinn

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Pagina 5 di 24
Data: 02.07.1914
Descrizione fisica: 24
1. Vellage zu Nr. 125 der „Bozner Nachrichten' vom 2. Jult 1i)14 Z Hauptmann Kathrein. — Namens der k. k. Schießstä n d e gliedern von konsumvereinsfreundlicher Seite in dem Sinne Z in Tirol wurde folgendes Telegramm abgesendet: An die ausgebeutet wurde, als ob von nun an jeder geschäftliche Ber- Z Militärkanzlei Sr. Majestät des Kaisers und Königs in kehr mit NichtMitgliedern straflos sei, gibt die Kammer zWien. — Im Namen der k. k. SchieMände Tirols, von ihrer Rechtsüberzeugung darin Ausdruck

, tief er- ordnungsmäßig angemeldet hat. Die Kammer hat in schütetrnden Todesfalles zu unterbreiten. Landes-Ober- einem Rundschreiben an die Gewerbebehörden ihres Be- schützemneister Kathrein. — Das Präsidium des Landes- zirkes diese ihre Rechtsanschauung ausführlich begründet und und Frauen-Hilfsvereines vom Roten Kreuze sandte diese Stellen ersucht, gegchenenfalls in dem angedeuteten ^ an das Obersthofmeisteramt Sr. k. u. k. Hoheit des Erzher- Sinne vorzugehen. Das Ansuchen der Verschleißer

eine Handelsregister eingetragene Inhaber auch der tatsächliche Trauersitzung ab, in welcher Bürgermeister Greil der Trauer Geschäftsinhaber sei, oder ob nicht die Deckung eines unbe ? über den jähen Tod des Thronfolgers in herzlichen Worten fugten Geschäftsbetriebes vorliegt. Die Frage Wurde unter i Ausdruck gab und die besonderen Sympathien des Thronfol- eingehender Begründung in dem Sinne beantwortet, daß ^ gcrs für Tirol hervorhob und mit den Worten schloß: „Die eine Deckung vorliege. Ueber eine Beschwerde

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Pagina 2 di 8
Data: 02.12.1899
Descrizione fisica: 8
Rundschau. Bozen, 1. Dezember. Die Abänderung des § 14 In der Mittwoch-Sitzung des Ausschusses legte Abg. Dr. v. Grabmayr den auf seinen Antrag vom Sub- comitee beschlossenen Gesetzentwurf vor. Die Abgg. Rosch - mann und Stransky sprachen sich für die Streichung des § 14 aus, während Abg. v. Z allinger die Ein schränkung des § 14 im Sinne seines Antrages befürwortete. Justizminister Dr. Ritter v. Kin ding er erklärt, daß die Regierung sich gegen alle Anträge auf Streichung des § 14 ablehnend

einzuwenden, daß diese Be stimmungen dem subjectiven Ermessen bei der Auslegung einen zu weiten Spielraum geben, indem die Ausdrücke /,Gefahr im Verzüge', „voraussehen' u. s. w. äußerst vage find und die Regierung dadurch beständig der Gefahr aus gesetzt wäre, eines Verfassungsbruches geziehen zu werden. Noch wesentlichere Bedenken obwalten vom Standpunkte der Regierung aus gegen die taxative Aufzählung der Ur sachen, welche im Sinne des Antrages Grabmayr die Er lassung von Nothverordnungen ausschließlich

eintreten können) welche die frühere Vertagung, Schließung des Reichsrathes oder die Auflösung des Abgeordnetenhauses aus zwingenden Gründen unbedingt nothwendig machen. Ein sehr wesentliches Be denken obwaltet vom Standpunkte der Regierung aus auch gegen die Bestimmung des siebenten Absatzes, nach welchem in dem Falle, als die Gesetzeskraft der kaiserlichen Ver ordnungen im Sinne des Antrages erloschen ist, die Be stimmungen derselben mittelst kaiserlicher Verordnung nicht mehr erneuert werden dürfen

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