führte letzthin als Er- I«mt«iSgericht »ach viertägiger Verhandlung einen Strafprozeh zu Ende, der eine ziemlich Verwickelle Preistreiberei im Wein- und Branntweinhandel u dergl. zum Gegenstände hatte, dessen Tatbestand bis in daS Jahr ISIS zurückreicht. Angeklagt waren: 1. Der Großhändler Autsn Mumelter; 2. der Agent Otto Matt aus Singen in Baden, wohnhaft in Bozen; Z. der Groß grundbesitzer Andreas Freiherr Di Pauli iu Kal torv uud 4. Johanna Wiesinger, Kunstmalerin und Gutsbesitzerin iu Seis
so ein, daß er nur Sortenweine verkaufte, diese waren vom Preiszwauge befreit. Da wegen des geringen Weinerträgnisses 1916 rege Nachfrage nach Wein bestand,« kostete 'es auch keine große Mühe, den Wein an den Mann zu bringen. ' Anton Mumelter hatte auch mit dem Agenten Otto Matt Geschäftsverbindungen. Otto Matt trieb Handel mit Weinstein, Weinsäure, Essigessenz, Trok^ kenmilch, Sardinen usw. Er hatte wieder Geschäfts. Verbindungen mit Wiener Firmen, spielte meistens den Zwischenhändler. Im Oktober Z91L gelangte Otto Matt
zur Kennt nis, daß die Firma Bonomi in Bozen eine größere Rum- und Koguaksendung erwartete Er kaufte von dieser Firma sogleich 2L00 Stück sieben Zehntel Liter Flaschen zu je 7 K. 50 H. auf Rechnung des Herrn Otto Noldin in Saluru, wobei er sich skr die Flasche 1 K. Einkaufsprovisiön berechnete und sicherte sich noch eine weitere Partie. Nun trat Matt auch mit Anton Mumelter in Verbindung, damit die ser die noch sichergestellte Partie Kognak kaufe. Mumelter ging auf den Handel ein, Matt kaufte
v»,. Bonomi K550 Flaschen Kognak und Num um 43.875 Kronen, nahm einen Zwischengewinu von VLfiä K., so daß die Flaschen der Firma auf 58.140 K. zu stehen kamen. Mumelter und Otto Matt verkauften die 6350 Flaschen mit einem Bruttogewinn von Z K. pro Flasche bald wieder weiter, wobei der Firma SS Prozent, de« Matt 4« Prozeut des Reingewinns zufiele«' B»» dem Zwische«gewi»» MattS hatte die Firma Mumelter kei«e Ke»»t»is. Da dieses Kognak- geschäft s» glänzend ausfiel, schlösse» Anton Mumelter und Ott» Matt
weiter Geschäfte i» Kognak uud Esstz- säure ab. . Auto» Mumelter u«d Ott» Matt gäbe« zu, diese Geschäfte, die übrige«s «ür ei«zelne «ei- spiele ihrer Tätigkeit bilde'», gemacht ,« habe«, «ud rechtfertige« sich dahin, daß die berechnete« Preise «ugemessen Ware«. Dennoch erbliMe die A«Nage- behörde im Gebahre« des A«to« M«melter »«d Otto Matt ei«e« unbefugte« Zwischeuhandel, der »«r de« Zweck hatte, die Ware« zu verteuer«. Außer diesen Geschäfte» war Auto« Mumelter auch bei einem Branntweinhandel beteiligt