Verbots die Ein- fuhran der schweizerisch-italienischen Grenze ge stattete. w. Ueber den italienischen Kohlenmarkt, der Wie für andere Länder so auch für Italien ein sicheres Kennzeichen der allgemeinen Wirt schaftslage ist, bringt die „Metallurgia Italiana' folgende Angaben: Vom Jänner bis Juni dieses Jahres betrug die aus England, das im wesent lichen den italienischen Bedarf bestreitet, einge führte Kohlenmenge durchschnittlich eine halbe Million Tonnen, das ist etwa die Hälfte des mo natlichen
-französische Handelsver trag sieht die Einteilung der Handelswaren in drei Kategorien vor: Liste ä., enthaltend jene Waren französischer Herkunft, deren Einführ in Italien zu reduzierten Zollsäßen gestattet ist; Liste L, betreffend die Wareneinfuhr nach Ita lien, Liste <D, betreffend die Warenewfuhr nach Frankreich. Für die in den Listen L und (? auf zählten Waren halten die beiden Staaten an Ken bestehenden Zolltarifen (21. Juli 1921) fest. Die Liste R (Einfuhr nach Italien) enthält un ter
anderem: Gußeisen, Schmiedeeisen, Stahl, Motormaschinen,' Lokomobile, landwirtschaft liche Maschinen, nicht besonders genannte Ma schinenbestandteile, Feilen und Raspeln, Erdar- lbeitsgeräte (Pickel, Schaufel usw.), Bestandteile von Fahr- und Motorräder, gegerbte Häute ohne Haar. — Liste (! (Einfuhr nach Frank reich): Wurstwaren. Käse, getrocknete Früchte, Tafelobst, frische Gemüse, Weine, Mermuth, Marmor, Dynamo, Möbel (ausgenommen Ses sel), Hüte. Liste (Einfuhr französischer Wa ren nach Italien zu reduzierten
Preisen. Diese Waren genießen ohne jede Kompensierung stets den niedrigsten Zolltarif, den Italien eventuell anderen Staaten gewährt). Daraus interessieren unter anderem: Bisguit mit Zucker (100 Kilo) Lire (Gold) 70.—/ Koeffizient 0.2; Sensmehl unverarbeitet in Dosen und Fäßchen (100 Kilo) Lire 12.—. detto verarbeitet odÄ flüssiger Senf Lire 20.—, Datteln Lire 5.—, Flaschenweine (100 Fl.), bis zu > Liter a) Schaumweine Lire 20.—, b) andere Weine Lire 30.-—,- über Liter an 40.—, b) 50.— Lire.- Kognak