. Mit der am 22. v. M. in Belgrad stattgefun- denen Unterzeichnung des Konsularabkommens haben die Arbeiten der italienisch-südslawischen Kommission, welche die Verhandlungen bezüg lich des Handelsvertrages zu führen hatte, ihren Abschluß gefunden. Der Beendigung der einige mal gefährdet gewesenen Verhandlungen kommt bei dem regen Wirtschaftsverkehr zwischen den beiden Staaten besondere Bedeutung zu. In den ersten fünf Monaten dieses Jahres sind aus Südslawien nach Italien Waren im Werte von 190 Millionen Lire »eingeführt
, aus Italien nach !S. H. S. für 148 Millionen Lire ausgeführt worden. Hauptsächliche Einfuhrartikel waren: Holz -um 83 Millionen Lire (215.000 Tonnen), Rindvieh, um 24 Millionen Lire, Pferde um 19 Millionen Lire, Brennholz -und Holzkohle um 12 Millionen Lire. Unter den Ausfuhrartikeln standen an' erster Stelle Baumwollstoffe um 54 Millionen Lire, Wollstoffe um 16 Millionen Lire, Getveidemehl um 15 Millionen Lire, Baumwoll garne um 12 Millionen Lire und Reis um 10 Millionen Lire. Der neu zustandegekommene
Vertrag läßt, wenn man auf italienische und südslawische Wirtzschaftsstimmen hört, gewiß Manche Wünsche offen, und auch der italienische Bevollmächtigte, General Bodrero, erklärte in -einem Interview, daß der Vertrag nur eine Grundlage für die künstige Entwicklung der Handelsbeziehungen zwischen Italien und Süd- slawien bilde, daß jedoch diese Entwicklung erst im Laufe der Zeit jenen Umfang werde nehmen können, der den Wünschen beider Staaten ent spricht,- viel organisatorische Arbeit
sind die Vereinbarungen, betreffend deln Handel und Verkehr in den Grenzgebieten und die Zottunionen, . Kontingentierungsvor- re'chte geben nur dann Anspruch auf Anwen dung, wenn Gegenseitigkeit zugesichert wird. Der vereinbarte Zolltarif umfaßt achtzig Artikel. Italien hat sür die Ausfuhr von Reis, Südfrüchten, Stoffen, Hüten, Metallarbeiten, Südslawien für jen.e von Vieh, Fleischprodukten, Zwetschkein Begünstigungen zugestanden erhal ten. Staatliche oder. Gemeinde/verzehrungs- steuern dürfen diei aus Jugoslawien
zwischen Italien und Kärnten, die eine konsulare Vertretung in Kärnten wichtig erscheinen lassen, trug sich die italienische Regierung mit dem Gedanken einer Um wandlung des Honorarkonsulates in ein Berufs konsulat mit dem Sitz in der - Landeshauptstadt. Dies veranlaßte den bisherigen Honorarkonsul in Villach, seine Stelle niederzulegen; da es aber augenblicklich nicht möglich war, das Verufskonsulat in Klagenfurt zu errichten, wurde Klagenfurt vor läufig in den Amtsbereich des italienischen Kon sulates