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Bozner Nachrichten
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Pagina 4 di 8
Data: 12.02.1923
Descrizione fisica: 8
, Geschäftsleute und Haushaltungen. Die Nr. 23 der Amtszeitung bringt ein Dekret (vom 25. Jänner, Zl. 64) über Äufenthaltsmeldung von Ausländern in Italien. Dieses neue DekrÄ bezieht sich hauptsächlich auf jene in Italien nicht heimatzuständigen Personen^ deren Aufenthalt ge? schäftlichen Zwecken gilt. Anzumelden sind alle Ausländer, je doch bestehen Unterschiede in der Behandlung der Vergnügnngsreisenden und Ausländer, die hier Be rus und Geschäft betreiben wollen: 1. Alle jene Ausländer, die sich bereits

, und zwar innerhalb- dreier Tage nach der Abreise abzugeben. (Aus genommen von der neuerlichen Anmeldung sind die Vergnügnngsreisenden, die sich nicht länger als 2 Monate in Italien aufzuhalten ge-- denken. Nicht pe r s o nlich zu melden, sondern die Erklärung durch einen Bekannten, der auch der Sicherheitsbehörde bekannt sein muß, abgeben lassen können jene Ausländer, die nachweisen können, daß sie: 1. Bei einer Handelskammer des Königreiches eingeschrieben sind; 2. Mitglieder von Körperschaf ten, Instituten

oder Vereinen sind, welche im Kö nigreiche anerkannt sind? 3. in Italien Jndustrie- oder Gewerbeanlagen besitzen oder leiten, oder Han delsgeschäfte treiben oder öffentliche Dienste beklei den; 4. Zivilinftituten oder religiösen Gemeinschaf ten angehören; 5. eine Lizenz oder einen Erlaubnis schein einer Kreissicherheitsbehörde (Quästur) des Königreiches besitzen; 6. in den direkten Steuer listen der Gemeinde eingetragen sind, in welcher sie die Anmeldung machen. (Falls einer dieser Punkte zutrifft

, ist also nicht persönliche Meldung vor der Sicherheitsbehörde notwendig.) Der Inhalt der Erklärungen hat Auskunft zu geben: 1. über die eigenen Gene ralien und über jene der Begleitpersonen, welche nicht über 16 Jahre alt sind; 2. über den Ort der Herkunft; 3. über die bisherige Dauer des Auf enthaltes im Königreich; 4. über den Zweck der Ein reise nach Italien; 5. über die voraussichtliche Auf enthaltsdauer; 6. über den gewählten Wohnort (des Aufenthaltes. D. Red.); 7. ob und welches unbe wegliche Eigentum

sie in Italien besitzen; 8. ob und welches Gewerbe sie im Königreiche im eigenen Na men oder in der Gesellschaft oder für Rechnung an derer betreiben. Die Meldung von Hotelgästen erfolgt durch den Gastwirt, der die vom Gast unter schriebenen Erklärungen, in denen auch ein Ver zeichnis der im Besitze des Gastes befindlichen Aus weispapiere enthalten sein muß, der Sicherheits behörde übermittelt, und zwar noch am gleichen nicht zu viel scharfe Gewürze verwenden und vor allem nicht zuviel essen

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Bozner Nachrichten
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Pagina 1 di 12
Data: 02.08.1900
Descrizione fisica: 12
.— Halbjährlich „ 6.60 Vierte'.jährl. „ 8.W Ar. 574 j Donnerstag. 2. August j Zayrq. ? Wochtnkalender l Sonntag 28. Juli. G 8 Martha. Montag 3V. Abdon n. Sennen. Dienstag 31. Jgnaz v. Lojola. Mittwoch 1. August. Petri Z Kettenfeier. Donnerstag 2. Liguori. Freitag 3. Stephan Aufd. Samstag, 4. Dominicus Ordst. / Märtet 29. Pinzolo Mone^. — 30. St. Ulrich. — 31. Welschmetz. — 1. Meran. — 4. Welsberg, Lomoso ^Stenico.) d Zum Königsmord in Italien. Die früheren Attentate. Es war am 17. November 1878. Kaum

, glücklicheres Ende verdient, hätte. ' Der Thronwechsel in Italien. Rom» 31. Juli. Das „Amtsblatt' veröffentlichte gestern Abend solgendes Manifest an das Königreich: „Im Namen des Königs Victor Emanuel II l., der zum Throne berufen wurde, erfüllen wir die traurige Pflicht, dem Land das schwere Unheil anzukünden, das den kost baren Tagen des Königs Humbert ein gewaltsames Ziel setzte. Die Nation, die dem erhabenen Dahingeschiedenen in lauterer Liebe ergeben war, und die gegenüber der Dynastie die lebhaften

Italien heute dem König Victor Emanuel III. den Eid der Treue leisten werden. Keileidskundgebungen. Wien, 30. Juli. Der Kaiser sandte dem italienischen Botschafter ein in warmen Worten gehaltenes Beileids telegramm und beauftragte überdies telegraphisch den Erz herzog Ferdinand Karl, dem Botschafter persönlich das Beileid des Kaisers auszudrücken. Wien, 30. Juli. Erzherzog Rainer sandte aus Wels an den italienischen Botschafter ein Condolenztelegramm. Außerdem condolirten Dr. v. Körber, das anwesende

diplo matische Corps, die Hofwürdenträger und die hiesige ita lienische Colonie. Namens der Stadt Wien hat Vice- bürgermeister Strobach an den hiesigen italienischen Bot schafter folgendes Schreiben gerichtet: „Eure Excellenz! Das fluchwürdige Verbrechen, dem Seine Majestät König Humbert von Italien zum Opfer gefallen ist, hat in der Stadt Wien allgemeines Entsetzen und Abscheu vor dieser gräßlichen That hervorgerufen. Ich beehre mich, Eure Ex cellenz im Namen der Bevölkerung der Stadt Wien

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