die Verhandlung gegen den wegen Diebstahls angeklagten Handlungspraktikanten Heinrich Pauli statt, der als Haupt einer jugendlichen Diebesbande in Bozen die Diebstähle bei Battisti und Rich.: Moser ausgeführt hat. ' '.5 Den Vorsitz in der Herhandlung, die vor denselben Ge schworenen der vormittägigen Verhandlung stattfand, führte LGR. R. v. Ferrar i, als Beisitzer fungierten die LGR.' Dr. Ganahl und Dr. Attlimiyr, als Schriftführer Auskul tant Dr. Neubauer. ^ Die Anklage vertrat Staatsanwalt Weber
und ohne Einwilligung a) seines Dienstgebers Albert Battisti hier, im Verlaufe der letzten 2 Jahre Gegen stände im Werte von mehr als 600 Äonen, darunter ein doppelläufiges Jagdgewehr im Werte von K. 82.—, 4 Revol ver mit Taschen K. 19.80, 30.—, 30.—, 28.—, zusaumen K. 107.80, eine eiserne Kassette K. 26.—, 2 Rasierapparate wenigstens K. 24.—, eine Browning- Pistole K. 50.—, meh rere Schachteln Patronen K. 36.80, eine Touristenlaterne K. 6.30, 1 Glasschneider, 1 Meterstab aus Bein K. 4.80, 1^ Mobert-Gewehr samt
ist auch! geständig, im Laufe seiner Dienstzeit beim hiesigen Kaufmann Albert Battisti eine große Anzahl von Waren, welche in der Anklage unter Punkt 2 a aufgeführt sind» und einen Weck Von zusammen über 600 Kronen repräsentieren, in wiederholten Angriffen entwendet und zum Teile für sich selbst behalten, zum Teile seinen vielen Freunden geschenkt oder gegen Entgelt überlassen zu haben. So gab er auch einem gewissen Josef Götsch mehrere Werk zeuge und erhielt dafür 3 Flaschen „Tiroler Gold' im Werts von K. 4.20
„ welche Götsch seinem Dienstgeber Alois Wolf gestohlen hatte. Da dem Pauli die diebische Herkunft des Flaschenweines bekannt War, machte er sich durch das Ansich- bringen desselben der Uebertretung der Diebstahlsteilneh- mung schuldig. Die Anklage ist somit in allen Richtungen begründet. Der Angeklagte ist im Wesentlichen geständig. Von den Zeugen deponierte der in der Hast befindliche knabenhafte Diebsgenosse im Sinne der Anklage. ... Zeuge Rudolf Egg e r, Buchhalter der Firma Battisti, gab an, der Wert
der gestohlenen Gegenstände sei nach dem Verkaufspreise geschätzt worden. BezMich eines Revolvers, den Pauli nicht bei Battisti gestohlen haben will, gibt'Zeugs an, daß es möglich sei, daß dieser Revolver von einer.ande ren Firma sei, doch sei ein ganz ähnlicher Rövolver bei. der Firma Battisti abgängig. Staatsanwalt Weber, frag te, was müßte auf den Fcckturapreis der Ware daraufgeschlagen werden, damit die Firma auf ihre Geschäftskosten kommt. — Zeuge: Etwa 20L und weitere etwa 20L Reingewinn. Die weitere