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Data: 28.07.1923
Descrizione fisica: 10
von der Banca Cattolica Tren tina, Bozen, zur Auszahlung gelangen wird. Der Zeitpunkt und die näheren Modalitäten werden noch bekanntgegeben werden. An der Amstafel des kgl. Tribunals in Bozen sind folgende Zwei Kundmachungen angeschlagen:' BeWSffe des AusgleichskommilSrs. Im Ausgleichsverfahren der Repräsentanz für Italien der Bank für Tirol und Vorarlberg in Bolzano ergehen folgende Beschlüsse, gegen welche binnen vierzehn Tagen vom Anschlage cm der Gerichtstafel gerechnet, allen Personen

. Die bezüglichen Beschlüsse wurden den direkt Beteiligten zugestellt und sind in ihrer Hinsicht wenigstens soweit in Rechtskraft erwachsen, daß -eine Aenderung des Schlußergebnisses der Ab- stiinmung nicht eintritt. Andere Beteiligte können die bezüglichen Beschlüsse durch die gem. § 52 A. O. gegen eins allfällige Bestätigung oder Versagung der Be stätigung des Ausgleiches zustehenden Rechts mittel anfechten (§ 19 a b. G. B.). Kgl. Tribunal für Zivil- u. Straffachen Bolzano Abt. HI, am 24. Juli 1923

. Der Ausgleichskommissär: Dr. Stock er w. p. SeWud des lgl. Tribmals sör Zivil- uud StrMachen. Das Kgl. Tribunal für Zivil- und Straf sachen in Bolzano bestätigt den von der Reprä sentanz für Italien der Bank für Tirol und Vorarlberg und ihren inländischen Filialen ih ren Gläubigern angebotenen und von den Gläu bigern bei der Ausgleichstagsatzung vom 20. , bis eischließlich 26. März 1923 mit beiden ge setzlichen Stimm - Mehrheiten angenommenen Ausgleich nachstehenden Inhaltes: ! 1. Die vorberechteten Forderungen

werden i. S. der W 23 und 46 A. O. durch den Aus gleich nicht berührt und nach dem chnen gesetz- ' lich zukommenden Vorrechte befriedigt. 2. Die übrigen Gläubiger erhalten 25 Proz. (fünfundzwanzig Prozent) ihrer Forderungen nach dem Stande vom 11. Juli 1922, welche Quote einen Monat nach rechtskräftiger Bestä tigung des Ausgleiches bei der Geschäftsstelle der Banca Cattolica Trentina in Bolzano aus bezahlt wird. 3. Diesem Ausgleichs-Vorschlage tritt die Banca Cattolica Trentina, consorzio economic« registrato a garanzia limitata in Trennto

(wie unter 2) ausbezahlt wer den. 5. Die Liquidierung der inländischen Reprä sentanz geschieht auf Grund der Bestimmung des Handelsgesetzes über die Liquidierung von Aktiengesellschaften. Die Kontrolle über diese Liquidierung und die Auszahlung einer höheren als 25prozentigen Quote laut Punkt 4 wird von den Herren 1. Sparber Rudolf, Oberst i. P. in Merano- 2. Dr. Mumelter Hermann, Ado. in Bolzano; 3. Mayr Paul, Sparkasseoerwalter in Bolzano; 4. Dr. Hibler Richard, Ado. in Bruneck,' 5. Stein Wilhelm in Merano

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