an Stelle der individuellen Agi tation zu setzen, und von der Voraus setzung ausgebt, dass die Stimmenab gabe der Ausdruck eines aufgeklärten politischen Bewusstseins sei, für wel ches die Partei, das Programm, das Ideal und das politische Interesse den einzel nen Personen voranstehen muss. Der Gesetzgeber lässt dies aber trotzdem zu als zweckmässige Milderung der Starr heit des System, um zu gestatten, dass jener, der hiezu das Bedürfnis empfindet, seine Stimme einem odeir mehreren Kan didaten gebe
, die in einer oder mehre ren Listen enthalten sind, welche von der, die er aus Partei- odfer Programm rücksichten vorgezogen und gewählt hat, verschieden sind, sei es in Anbetracht besonderer Verdienste dieser Kandida ten, sei es wegen ihrer höheren politi schen, moralischen ode geistigen . Stel lung, sei es aus (reinen persönlichen Symp athiegründen 5 ungeachtet, dass sie dlie Vertreter einer von seiner eigenen verschiedenen Partei und eines anderen Programms sind. Voraussetzung für die Ausübung die ser Berechtigung